Instandhaltungsprogramm (IHP) für ein nicht gewerblich betriebenes ELA-1 Segelflugzeug gemäß Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 LFZ-Kennzeichen: D - Amtliches Eintragungszeichen Muster/ Baureihe Werknummer 1. Allgemeines Kennblatt EASA A.250 Grob G103A TWIN II ACRO Verantwortlich für die Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit: Halter: Anschrift: [M.A.302 (h) 1.] 2. Selbsterklärung [M.A.302 (h) 1.] Hiermit erkläre ich, dass dies das Instandhaltungsprogramm für das oben genannte Luftfahrzeug mit dem betreffenden Eintragungszeichen ist und dass ich die volle Verantwortung für seine Inhalte und vor allem für etwaige Abweichungen von den Empfehlungen des Inhabers der Musterzulassung übernehme. [M.A.302 (h) 4.] IHP gemäß M.A.302 (h) (2) unter Einhaltung der Angaben in den Handbüchern und SBs der Inhaber der Musterzulassung(en) gemäß M.A.302 (d), (e) Hinweis: Abschnitt 4 und Abschnitt 6 ausfüllen. [ [M.A.302 (h) 2.] IHP gemäß M.A.302 (h) (2) unter Einhaltung eines Mindestinspektionsprogrammes gemäß M.A.302 (i) Hinweis:Abschnitt 5 jährlich abarbeiten und Abschnitt 6 ausfüllen. [M.A.302 (i) & AMC M.A.302 (i)] Das Luftfahrzeug wird in Übereinstimmung mit dem hier vorliegenden Instandhaltungsprogramm instand gehalten. 3. Nutzung, Ort, Datum Name (in Druckbuchstaben) Unterschrift Es handelt sich um ein nichtgewerblich eingesetztes Luftfahrzeug. Wird das Luftfahrzeug in einem Ausbildungsbetrieb eingesetzt, werden die Bestimmungen der Genehmigungsbehörde über die Instandhaltung und die Führung der Lufttüchtigkeit eingehalten. Instandhaltungsprogramm D-8 Seite 1 von 5 Ausgabe 31.05.2016 // Revision:0
4. Instandhaltung gemäß M.A.302 (d) und (e) Die Instandhaltung erfolgt auf Basis der im Kennblatt angegebenen Dokumente und der Handbücher der Mindestausrüstung: Komponente Dokument Ausgabe/Revision Luftfahrzeug FHB Luftfahrzeug WHB Schwerpunkt G73 Bugkupplung Tost E75/1-79 Fahrtmesser Winter 4 FMS 421 Höhenmesser Winter 4 FGH10 Bauch- & Schultergurte Gadringer Bodengurte Gadringer Flughandbuch G103A Twin II ACRO Grob Flugzeugbau Wartungshandbuch G103A Twin II ACRO Grob Flugzeugbau Tost Betriebshandbuch für die Schleppkupplung G73 Tost Betriebshandbuch für die Schleppkupplung E75/1-79 Ausgabe: Februar 2006 Rev. 5, 09.02.2006*) Ausgabe: Februar 1980 Rev. 5, 11.10.1991*) Ausgabe: März 1989 Rev. 3, Mai 2001*) Ausgabe: März 1989 Rev. Nr. 4, Mai 2001*) Einbau- und Wartungsanweisung Ausgabe: Sept 2014*) Einbau- und Wartungsanweisung Ausgabe: Jan 2015*) Customer Maintenance Manual Ausgabe: Apr. 2012*) Customer Maintenance Manual Ausgabe: Apr. 2012*) FHB = Flughandbuch, WHB = Wartungshandbuch, RHB = Reparaturhandbuch *) und alle folgenden Revisionen Alle Bauteile/Komponenten mit Betriebszeitbeschränkungen werden in einer separaten Betriebszeitenübersicht geführt. Alle für das Luftfahrzeug und die o.a. Komponenten zutreffenden ADs/LTAs werden in einer separaten AD-/LTA-Liste geführt. 5. Mindestinspektionsprogramm gemäß M.A.302 (i) Vorlage siehe Anlage 11.2 6. Zusätzliche Instandhaltungsanweisungen 6.1. Zusätzliche Instandhaltungsmaßnahmen auf Grund von Spezialausrüstungen und Modifikationen (EMZ, STC) [M.A.302 (h) 3.] 6.2. Zusätzliche Instandhaltungsmaßnahmen auf Grund von Reparaturen Instandhaltungsprogramm D-8 Seite 2 von 5 Ausgabe 31.05.2016 // Revision:0
6.3. Zusätzliche Instandhaltungsmaßnahmen auf Grund von lebensdauerbegrenzten Teilen Komponente Maßnahme Dokument Intervall Freigabe gem. M.A.801 Erhöhung der Wartungshandbuch / PvL Kl. 3,Teil-66 Pers., Zelle 3000 Std Lebensdauer Herstelleranweisung Pilot/Halter PvL Kl. Anschnallgurte Zustands- u. Service- / 12 Jahre 3,Teil-66 Pers., Gadringer Funktionsprüfung Bedienungsanleitung Schleppkupplung Zustands- u. Funktionsprüfung Betriebshandbuch Jährlich zum erreichen 2000 Starts Pilot/Halter PvL Kl. 3,Teil-66 Pers., 6.4. Zusätzliche Instandhaltungsmaßnahmen auf ALIs, CMRs, TCDS Forderungen 6.5. Zusätzliche Instandhaltungsmaßnahmen auf Basis von Wiederholungs- ADs/LTAs Komponente Maßnahme AD/LTA Intervall Freigabe gem. M.A.801 Überprüfung Bremsklappen der LTA 1992-356 PvL Kl. 3,Teil-66 Pers., Jährlich Bremsklappen- TM 315-49 Anschläge Bremsklappen Kontrolle der Verriegelungskr äfte der Bremsklappen EASA 2015-146 TM-G08 jährlich 6.6. Zusätzliche Instandhaltungsmaßnahmen auf Grund von speziellen Betriebs- oder Luftraum Anforderungen (Höhenmesser, Kompass, Transponder) PvL Kl. 3,Teil-66 Pers., 6.7. Zusätzliche Instandhaltungsmaßnahmen auf Grund der Betriebsart oder betrieblicher Zulassungen (z.b. Kunstflug) 6.8. Zusätzliche Instandhaltungsmaßnahmen auf Grund nationaler Forderungen Komponente Maßnahme Dokument Intervall Freigabe gem. M.A.801 Wägung Schwerpunkt-ermittlung NfL II 41/09 4-jährlich Prüfer kl.3, Teil-66-Pers., MF-Betrieb, 145er-Betrieb Avionik Prüfung der elektronischen Ausrüstung und der statischen Druck- und Höhenmesser-anlagen in Luftfahrzeugen NfL II-25/05 NfL II-15/10 1 bzw. 2 Jahre PvL Kl. 3, Teil-66-Pers., Teil-F oder Instandhaltungsprogramm D-8 Seite 3 von 5 Ausgabe 31.05.2016 // Revision:0
6.9. Abweichungen von den Empfehlungen der Inhaber der Musterzulassung (TBO, TCI) Komponente Sicherheitskupplung Bugkupplung Fahrtmesser Höhenmesser Maßnahme und ursprüngliches Intervall Überholung alle 4 Jahre (Empfehlung) Überholung alle 4 Jahre (Empfehlung) Nachprüfung alle 5 Jahre Nachprüfung alle 5 Jahre Dokument Betriebsanweisung Fa. Tost Betriebsanweisung Fa. Tost Einbau- und Wartungsanweisung Einbau- und Wartungsanweisung NfL II-25/09 Alternative Maßnahme und Intervall Jährliche Zustandsund Funktionskontrolle / 2000 Starts Jährliche Zustandsund Funktionskontrolle / 2000 Starts Jährliche Funktions-kontrolle, 2-jährliche Dichtheits-prüfung Jährliche Funktions-kontrolle, 2-jährliche Dichtheits-prüfung Freigabe gem. M.A.801 PvL Kl. 3, Teil-66- Pers., Teil-F oder PvL Kl. 3, Teil-66- Pers., Teil-F oder Pilot/Halter, PvL Kl. 3, Teil-66- Pers., Teil-F oder Pilot/Halter, PvL Kl. 3, Teil-66- Pers., Teil-F oder TBO = Zeit zwischen zwei Überholungen; TCI = Zeit-Wechsel-Intervall (für Teile, die nicht zu überholen sondern gegen neue auszutauschen sind) Überschreitungen empfohlener TBO oder TCI sind möglich an allen Produkten/Komponenten deren Betriebszeit nicht im Kennblatt durch eine LTA/AD durch eine von der Behörde/Agentur in anderer Form bestimmten Grenze festgelegt sind. Lebensdauerbegrenzungen sind von einer Überschreitung ausgenommen. 7. Jährliche Überprüfung des Instandhaltungsprogramms Die jährliche Überprüfung erfolgt in Verbindung mit der jährlichen Prüfung der Lufttüchtigkeit durch das ARS Personal der CAMO und wird in Anlage 0 dokumentiert. [M.A.302 (h) 5.] 8. Liste der IHP-Revisonen Rev. Änderung(en) Datum / Unterschrift. Instandhaltungsprogramm D-8 Seite 4 von 5 Ausgabe 31.05.2016 // Revision:0
9. Piloten/Halter-Instandhaltung 9.1. Umfang [M.A.302 (h) 3.] Im Rahmen der eingeschränkten Instandhaltung werden alle in der Anlage 11.3 für das Segelflugzeug zutreffenden Tätigkeiten gemäß M.A.803 und Anlage VIII zum Part-M vom Piloten /Halter freigegeben. 9.2. Freigabeberechtigte Mitglieder des Vereins / der Haltergemeinschaft gem. M.A.803 Name Vorname Berechtigungsumfang Piloten-Lizenz-Nr. Pilot/Owner maintenance Pilot/Owner maintenance Pilot/Owner maintenance 10. Periodische Instandhaltung [M.A.302 (h) 3.] Die gesamte Instandhaltung wird gemäß den Kapiteln 4 und 6 dieses IHPs durchgeführt und ist nur in der Tabelle aufzuführen wenn es sich um periodische Instandhaltung handelt. Komponente Maßnahme Bezug Intervall Zelle Zelle Schwerpunktkupplung Bugkupplung Gurte Periodische Wartung und Kontrolle Prüfprogramm zur Erhöhung der Lebensdauer Prüfung auf Sauberkeit, Korrosion und Funktion Prüfung auf Sauberkeit, Korrosion und Funktion Periodische Kontrolle Wartungshandbuch Wartungshandbuch Betriebsanweisung Fa. Tost Betriebsanweisung Fa. Tost Gadringer Component Maintenance Manual Jährlich oder alle 100 Std 3000h,6000h, 9000h, danach alle 1000h bis zum Erreichen von 12000h Jährlich bis 2.000 Starts Jährlich bis 2.000 Starts jährlich Freigabe gem. M.A.801 Pilot/Halter, PvL Kl. 3, Teil-66-Pers., Teil-F oder PvL Kl.3, Teil-66- Pers.,Teil-F-oder Pilot/Halter, PvL Kl. 3, Teil-66-Pers., Teil-F oder Pilot/Halter, PvL Kl. 3, Teil-66-Pers., Teil-F oder Pilot/Halter, PvL Kl. 3, Teil-66-Pers., Teil-F oder 11. Anlagen 11.1. jährliche Überprüfung des IHP 11.2. Piloten/Halter-Instandhaltung (Anhang VIII der Verordnung) 11.3. AD/LTA-Übersicht 11.4. Betriebszeitenübersicht Instandhaltungsprogramm D-8 Seite 5 von 5 Ausgabe 31.05.2016 // Revision:0
11.1. jährliche IHP Überprüfung [AMC M.A.302 (h) 3. & AMC M.A.710 (ga)] Das IHP muss jährlich auf Plausibilität und Aktualität überprüft werden. Die Überprüfung ist von der Person durchzuführen, die die jährliche Lufttüchtigkeit prüft oder dem Unternehmen, welches nach M.A Unterabschnitt G die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit führt, sofern die Überprüfung nicht in Verbindung mit der Lufttüchtigkeitsprüfung erfolgt. Datum Revisionsstand, Beschreibung der Änderung Name Unterschrift CAMO ARS/ Anlage zum Instandhaltungsprogramm D-8 Seite 1 von 6 Ausgabe 31.05.2016 // Revision:0
11.2 PILOTEN/HALTER-INSTANDHALTUNG (ANHANG VIII DER VERORDNUNG) Im Rahmen der eingeschränkten Instandhaltung werden: alle in der nachfolgenden Tabelle für das Segelflugzeug zutreffenden Tätigkeiten gemäß M.A.803 und Anlage VIII zum Part-M vom Piloten /Halter freigeben. ATA Bereich Art der Tätigkeit 08 Wägung kleine Änderungen im Trimm ohne Notwendigkeit der Neuwägung 09 Schleppen Reinigung und Schmierung der Seilkupplungen 11 Markierungen Schilder, Markierungen Anbringen und Erneuern von Aufklebern und Markierungen gem. Flug- und Wartungshandbuch 12 Wartung Schmierung bei Bauteilen, bei denen nur nicht tragende Abdeckungen, Verkleidungen entfernt werden müssen 20 Standardarbeiten Sicherungsdrähte Ersatz von defekten Drähten und Splinten, außer solchen im Flugsteuerungssystem, (Rudersteuerungen) Einfache nicht Strukturbefestigungen Ersatz und Einstellung außer Ersatz von Camlock-Buchsen und Annietmuttern. Spiel Messen des Spiels im Steuerungssystem in der Verbindung zwischen Tragflächen und Rumpf und Beseitigung mit einfachen, durch den Hersteller bereitgestellten Mitteln 23 Funkanlagen Com-Geräte Ausbau und Austausch von Geräten ohne Änderung des 24 Elektrische Versorgung 25 Ausrüstung 27 Steuerung 31 Instrumente Einschubes, I-Brettinstrumente mit Schnellsteckverbindungen Batterien Ersatz und Wartung Verdrahtung Installation von einfachen Verbindungen zur bestehenden elektrischen Verdrahtung für Ausrüstung, die nicht zur Mindestausrüstung gehört, wie elektr. Variometer und Bordcomputer; Masseleitungen Ersatz von defekten Masseleitungen Schalter dies beinhaltet Löten und Krimpen von nicht zur Mindestausrüstung gehörenden Geräten wie elektr. Variometer und Bordcomputer Sicherungen Ersatz mit dem richtigen Wert Sicherheitsgurte Ersatz von Sicherheitsgurten Sitze Ersatz von Sitzen oder Teilen davon, außer wenn dafür Teile der Primärstruktur oder der Steuerung ausgebaut werden müssen. Instrumentierung, die nicht zur Mindestausrüstung gehört Ersatz von Geräten in einem Gehäuse zum Einbau in das I-Brett mit Steckverbindern Instrumentierung, die nicht zur Mindestausrüstung gehört Aus und/oder Einbau von Geräten Mückenputzer Wartung, Ausbau und Wiedereinbau, wenn nicht dazu die Primärstruktur oder Steuerung ausgebaut werden muss Düsen Ausbau oder Wiedereinbau von Düsen des statischen Drucks oder Totalenergiedüsen für Variometer Spaltverkleidungen Installation und Wartung, sofern Steuerungsteile nicht entfernt werden müssen. Steuerung Messen des Steuerweges ohne die Steuerflächen zu entfernen. Steuerseile einfache optische Kontrolle Bremsklappen einfache optische Kontrolle Hotellier-Verschlüsse für Querruder und Bremsklappen einfache optische Kontrolle, Ersatz, Aus- und Einbau Steuerknüppel und Fußpedale Ausbau und Wiedereinbau, wenn vom Hersteller Schnellkupplungen vorgesehen sind Instrumentenbrett Aus- und Wiedereinbau, wenn dies vom Hersteller mit Schnellkupplungen versehen ist. Statisches Drucksystem einfache Empfindlichkeits- und Dichtheitsprüfung Instrumentenbrett Schwingungs- und Schockdämpfer Ersatz Entwässerung Entwässerung und/oder Filtern im statischen System Schlauchleitungen Ersatz Anlage zum Instandhaltungsprogramm D-8 Seite 2 von 6 Ausgabe 31.05.2016 // Revision:0
32 Fahrwerk 34 Navigation 51 Struktur 53 Rumpf 56 Fenster 57 Tragflächen Reifen, Räder Ausbau, Ersatz und Wartung inkl. Schmierung und Radlagerwechsel Stoßdämpfer Ersatz von Elastikbändern und/oder Gummidämpfern Federbeine Auffüllen von Luft und/oder Öl Stützräder Aus- und/oder Wiedereinbau sowie Wartung von Haupt-, Flächen- oder Spornrädern Radverkleidungen Aus- und Wiedereinbau Ersatz von Kufen mechanische Bremsen Einstellen der Bowdenzüge Bremsen Austausch von Bremsbelägen Federn Ersatz Fahrwerkswarnung Aus- und Wiedereinbau von einfachen Fahrwerkswarnungen Software update von Datenbanken von Navigationssystemen im I-Brett inkl. derer von nicht zur Mindestausrüstung gehörenden Ausrüstung außer von Transpondern Nav-Geräte Austausch von Geräten in Einschüben außer Transponder und Anzeigen der Mindestausrüstung Datenlogger Einbau und Datenaustausch Beschichtung Aufbringen von Beschichtungen, wenn keine Primärstruktur oder Steuerungsteile entfernt werden müssen Oberflächenfinish Wiederherstellen der Farbe oder der Beschichtung, wenn keine Primärstrukturen oder Steuerungsteile entfernt werden müssen. Dies schließt das Anbringen von Signalfarben, dünnen Folien und Kennzeichen ein. Verkleidungen einfache Reparaturen von nicht zur Struktur gehörenden Verkleidungen und Abdeckungen ohne Änderung der Kontur Bezüge und Einbauten kleine Reparaturen, die nicht den Ausbau von Primärstruktur oder der Steuerung bedingen und nicht mit der Steuerung kollidieren Seitenfenster Ersatz, wenn ohne Nieten, Kleben oder andere Spezialprozesse möglich Hauben Aus- und Wiedereinbau Turbulatoren und Abdichtbänder Aus- und/oder Wiederanbau von Dichtbändern und Turbulatorbändern 11.3 AD/LTA-ÜBERSICHT WIRD IN DER L-AKTE GEFÜHRT 11.4 BETRIEBSZEITENÜBERSICHT WIRD IN DER L-AKTE GEFÜHRT Anlage zum Instandhaltungsprogramm D-8 Seite 3 von 6 Ausgabe 31.05.2016 // Revision:0