Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration am

Ähnliche Dokumente
Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Bremen, Bearbeitet von: Herrn Poplawski Tel.:

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Amt für Straßen und Verkehr- Nr Tröger

Die Senatorin für Bildung, Wissenschaft und Gesundheit Herr Hansen

Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen

Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen. Tisch-Vorlage für die Sitzung des Senats am

und einen besseren Datenabgleich zwischen den Behörden.

Deputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr Stadtentwicklung und Energie am 05. März 2015

HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage. des Abg. Dr. Spies (SPD) vom betreffend Datenabgleich zwischen BAföG-Amt und Finanzamt und Antwort

Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration am

Verwaltungsanweisung zu 27 Absatz 3 SGB II

Vorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (L) am 05. März 2015

Wesentliche Änderungen 28. Rz 28.7: Klarstellung, dass Mehrbedarf gem. 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 nicht für Kinder unter 15 Jahre gewährt werden kann.

Landratsamt Erzgebirgskreis

Deputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft (L/S) am 10.

Bildungs- und Teilhabepaket

Antrag auf Sozialhilfeleistungen in Form eines Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets gemäß 17 Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Landeswohlfahrtsverband Hessen Rundschreiben 201 Nr. 1/2016

Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Amt für Straßen und Verkehr Tel. Nr Tröger Tel. Nr Steenblock

Deputationsvorlage für die Sitzung der Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr Stadtentwicklung und Energie am 27. Oktober 2016

Wohngeld 2 SGB XII. 2 Nachrang der Sozialhilfe

Antrag auf abweichende Erbringung von Leistungen - Babyerstausstattung -

Landeswohlfahrtsverband Hessen Rundschreiben 201 Nr. 5/2014

Verwaltungsanweisung zu 21 SGB XII/ Sonderregelungen für Leistungsberechtigte nach dem SGB II

Informationsblatt für den Antragsteller

Vorlage für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend am

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Sozialgesetzbuches - Gesetzsantrag des Landes Niedersachsen"

Jobcenter Wuppertal AöR Bearbeitungshinweis Wohngeld / Kinderzuschlag 12 a SGB II

Erhaltung und Anpassung von Straßen einschließlich der Wege, Plätze, Radwege und der Verkehrsleiteinrichtungen 2015

Rundschreiben 201 Nr. 3/2018

Antrag des schwerbehinderten Menschen und ihnen Gleichgestellte auf Gewährung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)

S25 Schwerbehinderung

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Statistische Berichte

Statistische Berichte

Der Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen

Über die gesetzliche Schweigepflicht bin ich umfassend informiert worden.

Stand: Auf der Ebene der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation haben die Rehabilitationsträger

Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Datum, Vorlage. für die Sitzung

Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen

Leistungen der Eingliederungshilfe. Statistische Angaben zum 6. Kapitel SGB XII

Formblatt Überprüfung der Gewährung von Beratungshilfe

Erklärung über die Einkommens- und Vermögensverhältnisse für die/den Pflegebedürftige/n

lt. Anliegenden Verteiler - Durchführung des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch (SGB XII); Neufestsetzung der Regelbedarfsstufen für das Jahr 2017

Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise

Leistungen der Eingliederungshilfe. Statistische Angaben zum 6. Kapitel SGB XII. Basis sind Daten der amtlichen Sozialhilfestatistik bis 2013

1.2 Posteingang. 2. Vorlage der Geburtsurkunde zur Leistungsbearbeitung

Antrag auf Pflegewohngeld gem. 6 Abs. 4 Landespflegegesetz

Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen für den Besuch der offenen Ganztagsschule OGS

Antrag auf Übernahme von Bestattungskosten gemäß 74 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

Fachliche Weisungen. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX

Beispielsberechnungen für die Haftung aus Vermögen

Satzung des Landkreises Nienburg/Weser über die Förderung der Kindertagespflege und die Erhebung von Kostenbeiträgen für Kindertagespflege

INFORMATIONEN ZUR BEFREIUNG VON DER RUNDFUNKBEITRAGSPFLICHT UND ZUR

Fachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 7 SGB IX Vorbehalt abweichender Regelungen

Landkreis Harz Sozialamt

Richtlinie. für die Übernahme von Schülerbeförderungskosten im Sekundarbereich II als freiwillige Leistung des Landkreises Emsland

- ABl StK 2015, S. 299, 2016, S

Erhebung von Elternbeiträgen

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Antrag für einen Kindergartenplatz und Kostenübernahme für die geplante Aufnahme in eine heilpädagogische Kindertageseinrichtung

Arbeitsanleitung. für die Bearbeitung der Listen und für die laufende Veranlagung

Der Oberbürgermeister Drucksache Datum FB Kinder, Jugend und Familie 8493/ Sept Beteiligte FB /Referate /Abteilungen Mitteilung

Stadt Chemnitz Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Chemnitzpässen (Chemnitzpass-Richtlinie)

Häufig gestellte Fragen ( FAQs ) zum Thema. Sozialleistungen. Ansprechpartner für datenschutzrechtliche Fragen und Beschwerden

zu Punkt... der 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006

t-. (Jv/r~/ : für Arbeit und Soziales , Bundesministerium

Entwurf einer Sechsten Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung

Rundschreiben 2017/5 - Einsatz des Einkommens und Vermögens

1. Was sind steuerfreie Einnahmen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten? 2.1 Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit ohne zusätzliches Erwerbseinkommen

TOP 7: Beschluss über die angemessenen Kosten für die Kaltmiete, die Nebenkosten sowie die Heizkosten ab dem

Hilfeplanungs-, Entwicklungs- und Abschlussberichtsbogen (HEB-Bogen)

Fachliche Weisungen. Arbeitslosengeld. Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III 162 SGB III. Teilarbeitslosengeld

Grundlagen des Sozialrechts

Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein

Stadt Chemnitz Richtlinie der Stadt Chemnitz zur Gewährung von Chemnitzpässen (Chemnitzpass-Richtlinie)

Wesentliche Änderungen

Satzung der Stadt Altena (Westf.) über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen vom 6.

Behinderte Menschen im Alter. Visionen zur Gestaltung und Entwicklung der Angebotsstruktur

Maren Dieckmann Fachbereichsleiterin Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus

Die Sozialhilfe im Land Bremen 2013 Teil I: Ausgaben und Einnahmen nach dem 3. bis 9. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Statistische Berichte

STATISTISCHES LANDESAMT

B e k a n n t m a c h u n g 20. Nachtrag zur Satzung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Fachliche Weisung zur Umsetzung des Urteils des BVerfG vom zu Grundleistungen nach 3 Abs.1 u. 2 AsylbLG

Fachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 51 SGB IX Weiterzahlung der Leistungen

Interne Revision. Bericht gemäß 386 SGB III. Gründungszuschuss. Revision SGB III

Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen für den Besuch der offenen Ganztagsschule OGS

Sozialhilfeantrag. Antrag auf Gewährung von: Auskunft erteilt: Telefon: Zimmer. Eingang: Kurze Begründung des Antrages. Eingliederungshilfe

Informationen zur Heimfinanzierung

Für Ihre Unterlagen: Informationen zur verbindlichen Einkommenserklärung

Transkript:

Integration und Sport Bremen, 01. 08. 2016 Bearbeitet von: Herrn Poplawski Tel. : 361-2147 Lfd. Nr. 106/16 Vorlage für die Sitzung der städtischen Deputation für Soziales, Jugend und Integration am11.08.2016 Verwaltungsanweisungen SGB XII Hier: Änderung der Verwaltungsanweisung zu 18 SGB XII - Überprüfung, Verwaltungshilfe - A. Problem Im Rahmen des 118 SGB XII können die Träger der Sozialhilfe Daten von Leistungsempfänger/-innen im Rahmen von automatisierten Datenabgleichen mit den Daten anderer Sozialleistungsträger, anderer Sozialhilfeträgern und dem Bundezentralamt für Steuern abgleichen, um zu überprüfen, ob vorrangige Leistungsansprüche gewährt, Einnahmen nicht angegeben, bzw. Doppelleistungen bezogen werden. Ausgenommen vom Datenabgleich nach 118 Abs. 1 sind Personen, die ausschließlich Leistungen nach dem vierten Kapitel des SGB XII beziehen. Empfänger/-innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) können nach 9 Abs. 4 AsylbLG in die automatisierten Datenabgleiche nach 118 SGB XII einbezogen werden. Sinn und Zweck des Datenabgleiches ist es, die missbräuchliche Inanspruchnahme von Sozialhilfe zu verhindern. Die Stadtgemeinde Bremen hat bis 2006 regelmäßig einmal jährlich an den automatisierten Datenabgleichen nach 118 SGB XII teilgenommen. Anschließend wurde wegen einer Umstellung auf ein neues IT-Fachverfahren das Verfahren ausgesetzt. In den Jahren 2008 und 2009 wurden die Daten wieder einmal jährlich und ab 2010 sogar vierteljährlich mit den Auskunftsstellen abgeglichen; die Ergebnisse wurden jedoch nicht mehr im Einzelfall überprüft. Grund dafür war im Wesentlichen, dass aufgrund der Abgleiche bis 2006 zwar in Einzelfällen die missbräuchliche Inanspruchnahme von Sozialhilfeleistungen bzw. Leistungen nach dem AsylbLG festzustellen war, der hohe Arbeitsaufwand zur Überprüfung der von der Auskunftsstelle zurückgemeldeten Einzelfälle es aber rechtfertigte, auf eine regelmäßige einzelfallbezogene Auswertung zu verzichten. Verdachtsfällen hinsichtlich Missbrauch von Sozialhilfeleistungen wurde nachgegangen. Der Rechnungshof der Freien hat den Verzicht auf die Auswertungen der Rückmeldungen im Rahmen der Datenabgleiche nach 118 SGB XII in seinem Jahresbericht 2016 bemängett und das Ressort hat zugesagt, den Datenabgleich künftig regelmäßig einmal jährlich wieder auszuwerten. Die bestehende Verwaltungsanweisung aus 2005 ist redaktionell zu überarbeiten und auf die seit 2007 bestehende Bearbeitungssoftware Open/Prosoz anzupassen.

R^c, \JL ^{ Freie ^ Verwaltungsanweisung zu 118SGBXII Überprüfung, Verwaltungshilfe Inhalt 1. Allgemeines...^ 2. Verfahren...^ 3. Rückmeldung...3 4. Bearbeitung der Rückmeldungen...3 4.1. Bearbeitung bei gemeldeten Beschäftigungsverhältnissen...4 4.2. Bearbeitung bei gemeldetem Doppelbezug von Sozialhilfe...5 4. 3. Bearbeitung bei gemeldeten Differenzen bei Leistungen anderer Sozialleistungsträger...5 4. 4. Bearbeitung bei gemeldeten Zinseinkünften...5 5. Erfassung und Auswertung der Ergebnisse aus den Datenabgleichen...6 6. Auswertungen...6 7. Auswertung durch die Sachbearbeitung der Wirtschaftlichen Hilfen...6 8. Datenschutz/ Behandlung der eingehenden Rückmeldungen...6 9. Information der Leistungsempfänger/-innen über die Datenabgleiche...7 SJFIS - Stand 01. 08. 201 6 Aktenplan Nr 1 -

^ Freie Auskunftsstelle ger Bundeszentralamt für Steuern Abgleich mit folgenden Daten / Leistun- ^en_ pflichtiger Beschäftigung, Feststellung der Betriebsnummer sowie Namen und Anschrift des Arbeitgebers ( 11 Abs. 4 SozhiDAV). Feststellung der Höhe der Kapitalerträge, bei denen auf Grund des Freistellungsauftrags vom Steuerabzug Abstand genommen worden ist. Feststellung Namen und Anschrift des Empfängers des Freistellungsauftrags ( 11 Abs. 5 SozhiDAV). Neben dem Abgleich mit den Auskunftsstellen wird bei der DSRV ein Abgleich der Daten der Träger der Sozialhilfe nach 118 Abs. 2 untereinander durchgeführt. Die Ergebnisse aus dem Abgleich ( 13 SozhiDAV) werden mit den Ergebnissen der Auskunftsstellen( 11 SozhiDAV) an die Träger der Sozialhilfe zurückgemeldet ( 12 SozhiDAV). Der Datenabgleich nach 118 Abs. 4 mit den Einwohnermeldestellen und KFZ- Zulassungsstellen kann derzeit über das Programm OpenProsoz technisch nicht durchgeführt werden. 3. Rückmeldung Die Ergebnisse aus den unterschiedlichen Datenabgleichen werden von der IT- Fachadministration aufgearbeitet und den Sozialzentren zugeleitet. Die IT-Fachadministration filtert die Personen raus, die Leistungen der gesetzlichen Renten- Versicherung erhalten, da dieser Personenkreis bereits über das mtl. Rentenauskunftsverfahren erfasst wird. Des Weiteren werden Personen rausgefiltert, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) tätig sind, da hier das Erwerbseinkommen bekannt sein dürfte. Die Rückmeldungen erfolgen per Excel-Listen. Die Listen werden für den Fallbestand jedes einzelnen Sachbearbeiters erstellt. Aufgelistet werden alle Fälle, in denen sich Abweichungen ergeben haben. Für alle Fälle des Datenabgleichs nach 118 Abs. 1 und 2, in denen Abweichungen ermittelt wurden', wird ein gesonderter Beleg für die Akte ausgedruckt. 4. Bearbeitung der Rückmeldungen Die eingehenden Mitteilungen der Ergebnisse des Datenabgleichs sind für jeden Einzelfall zu prüfen und, sofern Abweichungen festgestellt werden, weiter zu bearbeiten. Das Vorliegen einer Mitteilung eines Datenabgleichergebnisses bedeutet nicht automatisch, dass ein Leistungsmissbrauch vorliegt. Sowohl durch mangelnde Datenqualität als auch durch zeitliche Uberschneidungen im Abgleichs-Zeitraum können Fehler im Abgleich entstehen. SJFIS-Stand01.08.2016 Aktenplan Nr.

^ Freie 4. 2. Bearbeitung bei gemeldetem Doppelbezug von Sozialhilfe Ergibt sich aus dem Datenabgleich mit den Sozialhilfeträgern, dass ein Doppelbezug von Leistungen besteht, ist der/die betroffene Leistungsempfänger/-in einzuladen und zum Sachverhalt zu befragen. Sollte sich danach keine eindeutige Klärung, z. B. durch Vorlage eines Einstellungsbescheides ergeben, ist schriftlicher Kontakt mit dem genannten Sozialhilfeträger aufzunehmen. Die Ergebnisse der Befragung sowie ggfs. weitere Ermittlungen sind in der Akte zu dokumontieren. 4. 3. Bearbeitung bei gemeldeten Differenzen bei Leistungen anderer Sozialleistungsträger Ist aus dem Datenabgleich zu entnehmen, dass die in OpenProsoz eingegebenen Einkünfte anderer Sozialleistungsträger nicht den der aus dem Datenabglelch gemeldeten Beträgen entsprechen, sind die betroffenen Leistungsempfänger/-innen aufzufordern, die aktuellen Leistungsbescheide vorzulegen. Sollten die betroffenen Leistungsempfänger/-innen ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, ist schriftlicher Kontakt mit den entsprechenden Sozialleistungsträger zur Klärung des Sachverhalts aufzunehmen. 4. 4. Bearbeitung bei gemeldeten Zinseinkünften Im Datenabgleich mit dem Bundeszentralamt für Steuern werden von dort die steuerfreien Zinsbeträge, die dort erfasst wurden, gemeldet. Zu beachten ist, dass die Zinserträge des Vorjahres gemeldet werden (z. B. im Datenabgleich 2016 für das Jahr 2015). Das bedeutet, dass bei der Ermittlung der vorhandenen Vermögensbeträge dementsprechend auch nicht Nachweise aus dem aktuellen Bestand des benannten Bankinstitutes sondern aus dem maßgeblichen Jahr, für das gemeldet wird, herangezogen werden müssen. Zinserträge können nicht nur im Rahmen von Giro- oder Sparkonten entstehen. Zu beachten sind auch Festgeldkonten, Sparverträge, Bausparverträge, Wertpapiere aller Art, Lebensver- Sicherungen sowie sonstige Anlagemöglichkeiten, die Zinserträge bringen können. Wurden im Rahmen des Datenabgleichs Zinserträge gemeldet, sind die Leistungsempfänger/-innen dazu zu befragen und um Vorlage der entsprechenden Nachweise zu bitten. Sofern Nachweise nicht vorgelegt werden können, kann unter Hinweis auf die Mitwirkungsverpflichtungen nach 60 ff SGB l eine Vollmacht zum Einholen einer Bankauskunft des betreffenden Institutes verlangt werden. Im Rahmen der Ermittlung des ggfls. auf die Sozialhilfeleistung anzurechnenden Vermögens sind die Freibeträge nach 1 der VO zu 90 Abs. 2 Nr. 9 zu berücksichtigen. SJFIS-Stand01.08.2016 Aktenplan Nr. Da für die verschiedenen Formen der genannten Geldantage sehr unterschiedliche Zinsen gewährt werden, ist in jedem Fall eine genaue Ermittlung erforderlich. Die Verwaltungsan- Weisung zu 82 SGB Xl ist hinsichtlich der Einkommensanrechnung von Zinsen zu beachten. -5-

^ Freie geschieht, sind die Listen von den Sachbearbeiter/-innen an die Abschnittsleiter/-innen zu geben. Diese nehmen kurzfristig Überprüfungen vor, ob die Listen tatsächlich abgearbeitet worden sind, und vernichten die Listen unmittelbar danach. Die Einzelbelege sind zunächst zur Akte zu nehmen. Sollte sich bei der Überprüfung jedoch herausstellen, dass die Feststellungen auf diesen Belegen doch nicht von den Angaben in der Akte abweichen, sind auch diese Belege mit einem entsprechenden Vermerk an die Abschnittsleiter/-innen zu geben und von dort nach stichprobenweiser Prüfung zu vernichten. Sofern tatsächlich ein Missbrauch festgestellt wird, ist der Einzelbeleg in der Akte zu belassen. 9. Information der Leistungsempfänger/-innen über die Datenabgleiche Im Antrag auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und im Antragsbogen auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird auf den Datenabgleich nach 118 hingewiesen. SJFIS-Stand01.08.2016 Aktenplan Nr. -7

Anlage 2 Wirtschaftlichkeitsuntersuchung- Anlage zur Vorlage fe_ Übersicht (WU-Übersicht) Datum : 19.07.2016 Benennung der(s) Maßnahme/-bündels 118 SGB XII - Überprüfung. Verwaltunashil- Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für Projekte mit betriebswirtschaftlichen D gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen Methode der Berechnung (siehe Anlage) D Rentabilitäts/Kostenvergleichsrechnung D Barwertberechnung D Kosten-Nutzen-Analyse D Bewertung mit standardisiertem gesamtwirtschaftlichen Berechnungstool Gaf. eraänzende Bewertungen (siehe Anlage) D Nutzwertanalyse D Risikoanalyse für OPP/PPP Sensitivitätsanalyse D Sonstige (Erläuterung) Anfangsjahr der Berechnung : Betrachtungszeitraum (Jahre): Unterstellter Kalkulationszinssatz: Geprüfte Alternativen (siehe auch beigefügte Berechnung) Nr. Benennung der Alternativen Rang 1 Ergebnis Weitergehende Erläuterungen Zeitpunkte der Erfolaskontrolle: 1. 2. n. Kriterien für die Erfolgsmessuna (Zielkennzahlen) Nr. Bezeichnung Kennzahl ^Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht durchgeführt, weil: Ausführliche Begründung Die Verwaltungsanweisung zu 118 SGB XII wird redaktionell geändert und auf die Bearbeitungs- Software Open/Prosoz angepasst. Mehrausgaben entstehen dadurch nicht. Da es sich um kein Projekt handelt, ist eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung entbehrlich.