Beispielsberechnungen für die Haftung aus Vermögen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Beispielsberechnungen für die Haftung aus Vermögen"

Transkript

1 Beispielsberechnungen für die Haftung aus Vermögen Vorab der Hinweis, dass eine Berechnung der Leistungsfähigkeit aus Vermögen nur in den Fällen in Betracht kommt, in denen - über das Gesamtschonvermögen hinaus - weiteres Vermögen zur Verfügung steht. In diesen Fällen benötigen Sie für die Feststellung der Leistungsfähigkeit des UH-Pflichtigen die Kapitalisierungstabelle des Bundesministeriums der Finanzen nach 14 Abs. 1 Satz 4 BewG die aktuelle Kapitalisierungstabelle des Bundesministeriums der Finanzen (Anlage zur AH zu 94 SGB XII). Die zu Grunde gelegten Einkommens- und Vermögensbeträge sind fiktiv. Beispiel 1 Berechnung der Leistungsfähigkeit eines erwerbstätigen UH-Pflichtigen für den Elternunterhalt Unbegrenzter Vermögensverzehr in Höhe der geleisteten Sozialhilfe (Haftung aus Einkommen und Vermögen) Das UH-pflichtige Kind hat ein bereinigtes Einkommen in Höhe von EUR monatlich und verfügt über ein Vermögen in Höhe von EUR. Der UH- Berechtigte ist 85 Jahre alt und erhält Leistungen in Höhe von EUR. Das Einkommen des UH-pflichtigen Kindes liegt 700 EUR über dem Selbstbehalt. Hiervon bleiben 50 % unberücksichtigt, so dass 350 EUR für den Unterhalt zur Verfügung stehen. Der Bedarf des UH- Berechtigten wird davon nicht gedeckt. Zu prüfen ist, ob der Restbedarf aus dem Vermögen gedeckt werden kann. Das Alters(vorsorge)schonvermögen beträgt ,73 EUR. Weiteres Schonvermögen in Höhe von EUR ist anzuerkennen. Das Gesamtschonvermögen beträgt demnach insgesamt ,73 EUR ( ,73 EUR EUR). Damit verbleibt für den Unterhalt ein Betrag in Höhe von ,27 EUR ( EUR ,73 EUR). Das UH-pflichtige Kind ist monatlich für den übergegangenen UH-Anspruch in Höhe von 350 EUR aus Einkommen und EUR aus Vermögen und (insgesamt mit EUR also die gesamte geleistete Sozialhilfe) heranzuziehen, bis das über das Schonvermögen hinausgehende Vermögen verbraucht ist (35.630,27: EUR = 22,99 Monate). Danach ist es nur noch in Höhe von 350 EUR aus Einkommen heranzuziehen. Beispiel 2 Berechnung der Leistungsfähigkeit für einen alleinstehenden UH-Pflichtigen, der die gesetzliche Altersgrenze überschritten hat für den Eltern-UH Das UH-pflichtige Kind ist 67 Jahre alt und männlich. Es bezieht ein bereinigtes Einkommen in Höhe von (Rente nebst Zinserträgen) monatlich. Darüber hinaus verfügt es nach Abzug des Schonvermögens (Vermögen für in naher Zukunft notwendig anfallende Lebenshaltungskosten + sog. Notgroschens) noch über ein Vermögen in Höhe von EUR. Die Warmmiete beträgt 850. Der Kapitalwert bei einem Mann von 67 Jahren liegt bei 10,86. Umrechnung des Vermögens: : 10,86 Kapitalwert = ,52 EUR : 12 Monate = 3.836,71 EUR umgerechnetes monatliches Einkommen aus dem Vermögen. Gesamteinkommen: Das Gesamteinkommen des pflichtigen Kindes beträgt damit 3.836,71 EUR (umgerechnetes Vermögen) ,-- EUR (Rente und Zinserträge) = 5.336,71 1

2 Berechnung der Leistungsfähigkeit Einkommen 5.336,71 EUR Abzüglich Mindestselbstbehalt ,-- EUR Abzüglich der über die im Selbstbehalt enthaltenen KdU in Höhe von 480,-- hinausgehende KdU - 370,-- EUR = 3.166,71 EUR : 2 Hiervon beim Eltern-UH 50 % = 1.583,36 EUR gerundet EUR Damit stehen bis zu EUR für den Unterhalt zur Verfügung Beispiel 3 Berechnung der Leistungsfähigkeit eines UH-pflichtigen verheirateten männlichen Kindes, das die gesetzliche Altersgrenze überschritten hat (Haftung aus Einkommen und Vermögen) Das UH-pflichtige Kind hat ein Vermögen in Höhe von EUR gemeinsam mit seiner Ehefrau. Auf den Ehemann entfallen EUR nach Abzug des Schonvermögens (Vermögen für in naher Zukunft notwendig anfallende Lebenshaltungskosten + sog. Notgroschens). Das UH-pflichtige Kind ist 67 Jahre alt und verfügt über ein bereinigtes Einkommen in Höhe von EUR monatlich, die Ehefrau ist nicht erwerbstätig und verfügt über ein bereinigtes Einkommen aus Rente und Zinserträgen in Höhe von insgesamt EUR monatlich. Die Miete beträgt EUR monatlich. Der Kapitalwert liegt bei einem Mann von 67 Jahren liegt bei 10, EUR : 10,86 Kapitalwert = ,52 EUR : 12 Monate = 3.836,71 EUR umgerechnetes monatliches Einkommen Ehegatte Erwerbs-/Renteneinkommen (inkl. Zinserträge) Familienmindestselbstbehalt (über die im Selbstbehalt enthaltenen KdU in Höhe von 860 hinausgehende KdU) = Resteinkommen 2.656,71 abzügl.10 % Haushaltsersparnis - 265,67, Resteink. abzgl. 10 % 2.391,04 : Haushaltsersparnis:2 2 (50 % des überschießenden Betrages beim Eltern-UH bleiben anrechnungsfrei) Ergibt 1.195,52 +Familienmindestselbstbehalt ,-- = individueller Familienselbstbehalt 5.075,52 2 Familieneinkommen UHpflichtiges Kind Einkommen aus Umrechnung Vermögen in Einkommen 3.836,71 Insgesamt jeweiliger Anteil am Familieneinkommen Abzüglich , ,71 23 % 77 %

3 Differenz von Familieneinkommen und individuellem Familienselbstbehalt (6.536, ,52 ) 1.461,19 Davon Anteil des Pflichtigen für den UH (77 %): gerundet 1.125, Der Pflichtige ist bis zur Höhe von EUR leistungsfähig. Beispiele 4 und 5 individuelle Prüfung des Selbstbehaltes/Schonvermögen; abweichend vom Regelfall Beispiel 4 Unbegrenzter Vermögensverzehr in Höhe der geleisteten Sozialhilfe Das UH-pflichtige Kind (62 Jahre, weiblich) hat eine Mutter im Alter von 93 Jahren, der SHT erbringt Leistungen in Höhe von 500 EUR. 1. Einkommen und Vermögen des UH-pflichtigen Kindes Das UH-pflichtige Kind verfügt über eine Witwenrente in Höhe von 350 EUR und Erwerbseinkommen in Höhe von EUR sowie über Zinserträge in Höhe von 200 EUR monatlich, insgesamt also über ein Einkommen in Höhe von EUR monatlich. Darüber hinaus verfügt es über Vermögen in EUR, davon ein Gesamtschonvermögen von insgesamt EUR ( EUR Alters(vorsorge)schonvermögen sowie weiteres Schonvermögen in Höhe von EUR). Damit könnten für die Unterhaltshaftung bis zu EUR zur Verfügung stehen( EUR EUR). Einkommen: 1.750,00 Vermögen Erwerbseinkommen: 1.200,00 Zinserträge: 200,00 Witwenrente: 350,00 Insgesamt : 1.750,00 Schonvermögen: Alters(vorsorge)schonvermögen: weiteres Schonvermögen Gesamtschonvermögen: Überschießendes Vermögen: Gesamtvermögen: Haftung Aus Einkommen haftet das Kind nicht, da das Einkommen unter dem Selbstgehalt liegt. Haftung aus Vermögen: In Anbetracht der voraussehbar zu erwartenden niedrigen Rentenzahlungen ist zu untersuchen, ob und ggf. in welcher Höhe eine Haftung aus dem überschießenden Vermögen erfolgt oder ob der individuelle Selbstbehalt sich auch (zumindest teilweise) auf das überschießende Vermögen bezieht. Für das Alter stehen EUR zur Verfügung. Im vorliegenden Fall ist zu untersuchen, ob das Schonvermögen ausreicht, um den Selbstbehalt auch noch nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze im Rentenalter zu decken. Zu einer individuellen Prüfung besteht hier deshalb Anlass, weil das Rentenalter in Kürze erreicht ist und das Erwerbseinkommen mit EUR relativ gering ist, so dass es nicht auszuschließen ist, dass über das pauschal berechnete Schonvermögen hinaus weiteres Vermögen benötigt wird. Es ist deshalb eine Auskunft der DRV über die voraussichtliche Höhe der Rente vorzulegen. Danach ergibt sich, dass mit einer Rente von 600 EUR zu rechnen ist. Hinzu kommt die Witwenrente, von 350 EUR. Mit 950 EUR läge das Kind unter dem Selbstbehalt. Deshalb ist weiter zu prüfen, ob das Alters(vorsorge)schonvermögen ausreicht, um den Selbstbehalt 3

4 auch in der Zukunft zu decken. Nur dann kann das über das Gesamtschonvermögen hinausgehende Vermögen zur Haftung herangezogen werden. Grundsätzlich ist das Alters(vorsorge)schonvermögen erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze aufzulösen und zusammen mit dem übrigen ungeschützten Vermögens in Einkommen umzurechnen, wenn eine UH-Verpflichtung besteht. Dabei ist der aktuelle Vervielfältiger für den Kapitalwert einer lebenslangen Nutzung oder Leistung gem. 14 Abs. 1 Satz 4 BewG Stand Jan (siehe Anlage AH Zu 94 SGB XII) zugrunde zu legen. Im vorliegenden Fall ist die die Regelaltersgrenze zwar nicht erreicht, so dass das Alters(vorsorge)schonvermögen noch nicht tatsächlich aufgelöst werden kann, dennoch muss bereits zum jetzigen Zeitpunkt festgestellt werden, ob das Alters(vorsorge)schonvermögen den Mindestselbstbehalt über die statistische Lebenserwartung des Kindes sichert. Dabei sind keine Gründe ersichtlich, die dagegen sprechen, auch in diesem Fall die Tabelle zum Kapitalwert einer lebenslangen Nutzung oder Leistung anzuwenden. Das UH-pflichtige Kind das zurzeit 62 Jahre alt ist (geb. 1955), erreicht mit 65 Jahren, 9 Monaten das Regelrentenalter. Für eine 65 Jährige gilt der Kapitalwert von 12,580 nach der aktuellen Tabelle zum Kapitalwert einer lebenslangen Nutzung oder Leistung. Das Alters(vorsorge)schonvermögen beträgt EUR EUR : 12,580 =7.551,67 : 12 = 629,31 EUR monatlich. Geht man von einem zusätzlichen Renteneinkommen von rund 950 EUR, also 1579,31 EUR insgesamt monatlich aus, so ist der Selbstbehalt durch das Einkommen aus Renten und Schonvermögen nicht auf Lebenszeit gedeckt. Es besteht eine Lücke von 220,69 mtl. zum Selbstbehalt. Dies entspricht jährlich 2648,28 EUR x Kapitalwert 12,580 = ,36 EUR. Damit ist ein Betrag in Höhe von ,64 EUR ( EUR ,36 EUR) für den Unterhalt frei. Renten Bedarfe im Rentenalter 950 mtl. Vermögen Gesamtschonvermögen Davon Alters(vorsorge)schonvermögen Umrechnung des Alters(vorsorge)schonvermögens in mtl. Einkommen mit Kapitalwert 12,580* : 12,580 =7551,67 : ,31 mtl. Voraussichtl. Einkommen 1.579,31 mtl. Lücke zum Selbstbehalt v ,31 Rückrechnung des benötigten Betrages in Vermögen Zusätzlich zu schonendes Vermögen , Insgesamt zu schonendes Vermögen Haftendes Vermögen ,69 x 12 = 2.648,28 x 12,580 = ,36 220,69 mtl. 220,69 mtl. 4

5 Das UH-pflichtige Kind ist monatlich für den übergegangenen UH-Anspruch in Höhe von 500 EUR, also die gesamte geleistete Sozialhilfe heranzuziehen, bis das über das zu schonende Vermögen hinausgehende Vermögen verbraucht ist (46.684,64 EUR : 500 EUR pro Monat = 93,37 Monate). Beispiel 5 Keine Leistungsfähigkeit aus Vermögen Das UH-pflichtige Kind (62 Jahre, weiblich) hat eine Mutter im Alter von 93 Jahren, der SHT erbringt Leistungen in Höhe von 500 EUR. 1. Einkommen und Vermögen Das UH-pflichtige Kind verfügt über eine Witwenrente in Höhe von 350 EUR und Erwerbseinkommen in Höhe von 800 EUR sowie über Zinserträge in Höhe von 200 EUR monatlich, insgesamt also über ein Einkommen in Höhe von monatlich 1.350,00 EUR. Darüber hinaus verfügt es über Vermögen in EUR, davon ein Gesamtschonvermögen von insgesamt EUR ( EUR Alters(vorsorge)schonvermögen sowie weiteres Schonvermögen in Höhe von EUR). Damit könnten für die Unterhaltshaftung bis zu EUR zur Verfügung stehen ( EUR EUR). Einkommen: 1.350,00 Vermögen Erwerbseinkommen: 800,00 Zinserträge: 200,00 Witwenrente: 350,00 Insgesamt : 1.350,00 Schonvermögen: Alters(vorsorge)schonvermögen: weiteres Schonvermögen Gesamtschonvermögen: Überschießendes Vermögen: Gesamtvermögen: Haftung Aus Einkommen haftet das Kind nicht, da das Einkommen unter dem Selbstgehalt von EUR liegt. Haftung aus Vermögen: In Anbetracht der voraussehbar zu erwartenden niedrigen Rentenzahlungen ist zu untersuchen, ob und ggf. in welcher Höhe eine Haftung aus dem überschießenden Vermögen erfolgt oder ob der individuelle Selbstbehalt sich auch (zumindest teilweise) auf das überschießende Vermögen bezieht. Für das Alter stehen EUR zur Verfügung. Im vorliegenden Fall ist zu untersuchen, ob dies den Selbstbehalt auch im Rentenalter zu deckt. Zu einer individuellen Prüfung besteht hier Anlass, weil das Rentenalter in Kürze erreicht ist und das Erwerbseinkommen mit 800 EUR gering ist, so dass es nicht auszuschließen ist, dass über das Schonvermögen hinaus weiteres Vermögen benötigt wird. Es ist deshalb eine Auskunft der DRV über die voraussichtliche Höhe die Rente vorzulegen. Danach ergibt sich, dass mit einer Rente von 350 EUR monatlich zu rechnen ist. Hinzu kommt die Witwenrente, von 350 EUR monatlich. Mit insgesamt 700 EUR Renteneinkommen läge das UH-pflichtige Kind erheblich unter dem Selbstbehalt. Obwohl das Alters(vorsorge)schonvermögen erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze aufzulösen und zusammen mit dem übrigen ungeschützten Vermögens in Einkommen umzurechnen ist, muss schon jetzt geprüft werden, in welcher Höhe Kapital benötigt wird, um die Lücke zwischen dem Einkommen und dem Mindestselbstbehalt des Kindes über dessen statistische Lebenserwartung hinweg zu schließen. Dabei ist wieder der aktuelle Vervielfältiger für den Kapitalwert einer lebenslangen Nutzung oder Leistung gem. 14 Abs. 1 Satz 4 BewG (Anlage zur AH zu 94 SGB XII) zugrunde zu legen. Es sind keine Gründe ersichtlich, die dagegen sprechen, auch in diesem Fall die Tabelle zum Kapitalwert einer lebenslangen Nutzung oder Leistung anzuwenden. 5

6 Das UH-pflichtige Kind, das zurzeit 62 Jahre alt ist (geb. 1955) erreicht mit 65 Jahren, 9 Monaten das Regelrentenalter. Für eine 65 Jährige gilt der Kapitalwert von 12,580 nach der aktuellen Tabelle zum Kapitalwert einer lebenslangen Nutzung oder Leistung (Stand Jan siehe Anlage AH Zu 94 SGB XII). Das Alters(vorsorge)schonvermögen beträgt EUR EUR : 12,580 = 5.961,84 EUR: 12= 496,82 EUR monatlich. Geht man von einem zusätzlichen Renteneinkommen von rund 700 EUR, also 1.196,82 EUR insgesamt monatlich aus, so ist der Selbstbehalt durch das Einkommen aus Renten und Schonvermögen nicht auf Lebenszeit gedeckt. Es besteht ab gesetzlichem Rentenalter eine Lücke von 603 EUR mtl. zum Selbstbehalt. Dies entspricht jährlich 7.238,16 EUR x Kapitalwert 12,580 = EUR für die statistisch berechnete Lebenserwartung des UH-pflichtigen Kindes. Damit deckt das Vermögen im Rentenalter nicht den Selbstbehalt. Eine Haftung aus Vermögen scheidet damit aus. Das UH-pflichtige Kind ist weder aus Einkommen noch aus Vermögen leistungsfähig. Renten Bedarfe im Rentenalter 700 mtl. Vermögen Gesamtschonvermögen Davon Alters(vorsorge)schonvermögen Umrechnung des Alters(vorsorge)schonvermögens in mtl. Einkommen mit Kapitalwert 12,580 Voraussichtl. Renteneinkommen Lücke zum Selbstbehalt v ,31 Rückrechnung des benötigten Betrages in Vermögen Im Rentenalter benötigtes Vermögen Insgesamt benötigtes Vermögen Haftendes Vermögen : 12,580 =5.961,84 : x 12 = 7.238,16 x 12,580 = ,82 mtl mtl. 603 mtl. 603 mtl. Beispiel 6 Anteilige Haftung von Geschwistern für Eltern aus Einkommen und Vermögen (Ausnahme: Umrechnung von Vermögen anhand der Lebenserwartung des UH-Berechtigten, Bearbeitung in Abstimmung mit der Fachbehörde) Zwei Brüder Kind A und Kind B haben einen unterhaltsberechtigten Vater im Alter von 75 Jahren, der Sozialhilfeleistungen in Höhe von 800 EUR bezieht. Kind A hat ein bereinigtes Einkommen in Höhe von 2000 EUR. Kind B hat ein bereinigtes Einkommen in Höhe von EUR und verfügt außerdem - über das Gesamtschonvermögen hinausgehend - über weiteres Vermögen in Höhe von EUR. Vater, 75 Jahre GS leistet 800,-- Kind A Kind B Gesamt 6

7 Bereinigtes Einkommen Abzgl. Selbstbehalt Davon 50 % für den Eltern UH Vermögen, dass das Schonverm. übersteigt Kapitalwert 8,198 Umrechnung in Einkommen : 8,198 = 7318,86 jährl.: 12 = 609,90 mtl. 609,90 Gesamtes haftendes Einkommen der Geschwister ,90 Davon Anteil - 9,9 % 91,1 %. Entsprechende Verteilung der Haftung für die Leistung in Höhe von ,20 gerundet: =79 720,80 Gerundet: = 721 Kind A haftet in Höhe von 79 EUR und Kind B haftet in Höhe von 721 EUR. 7

Müssen Kinder für ihre Eltern zahlen oder Eltern für ihre Kinder?

Müssen Kinder für ihre Eltern zahlen oder Eltern für ihre Kinder? Müssen Kinder für ihre Eltern zahlen oder Eltern für ihre Kinder? Referentin: Rechtsanwältin Stephanie Vrey, Kanzlei Seppel & Partner Zeughausstr. 2, 26121 Oldenburg Gesetzesgrundlage: 94 SGB XII Grundsatz:

Mehr

Elternunterhalt. Kinder haften für ihre Eltern. Dr. Verena Mertens, Kanzlei Knoch & Mertens, Fasanenweg 4, Köln

Elternunterhalt. Kinder haften für ihre Eltern. Dr. Verena Mertens, Kanzlei Knoch & Mertens, Fasanenweg 4, Köln Elternunterhalt Kinder haften für ihre Eltern Dr. Verena Mertens, Kanzlei Knoch & Mertens, Fasanenweg 4, 51109 Köln Grundvoraussetzungen für die Unterhaltsverpflichtung I. Bedürftigkeit des Elternteils

Mehr

Elternunterhalt + Sozialhilferegress

Elternunterhalt + Sozialhilferegress Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Wirtschaftsberatung Belegdepot Elternunterhalt + Sozialhilferegress Referentin: Julia Grauel, Rechtsanwältin Fachanwältin für Verwaltungsrecht 1 Überblick

Mehr

Das Wichtigste zum Elternunterhalt

Das Wichtigste zum Elternunterhalt Beratungsdienst Geld und Haushalt Danuta Weßolly Rechtsanwältin Das Wichtigste zum Elternunterhalt 1958 als zentrale Einrichtung des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes gegründet Angebote für Privathaushalte

Mehr

Merkblatt 1 Elternunterhalt/Sozialregress

Merkblatt 1 Elternunterhalt/Sozialregress Merkblatt 1 Elternunterhalt/Sozialregress Die Unterbringung der Eltern oder eines Elternteils in einem Alten- oder Pflegeheim kann teuer werden. Die Betroffenen selbst müssen dafür Renten, sonstige Einnahmen

Mehr

Wie wird ein Heimplatz oder Pflegeplatz finanziert?

Wie wird ein Heimplatz oder Pflegeplatz finanziert? Wie wird ein Heimplatz oder Pflegeplatz finanziert? Folie 1 Wie wird ein Heimplatz oder Pflegeplatz finanziert? Die Pflegelandschaft im Landkreis Cloppenburg Einige Grundgedanken zum Thema Auswahl und

Mehr

Zu einem niedrigeren Unterhalt mit einem höheren Selbstbehalt können folgende Personen herangezogen werden (normal unterhaltspflichtig):

Zu einem niedrigeren Unterhalt mit einem höheren Selbstbehalt können folgende Personen herangezogen werden (normal unterhaltspflichtig): Unterhaltspflicht ( 93, 94, 117 SGB XII) Hilfebedürftige Menschen erhalten nur dann Sozialhilfe, wenn es keinen zum Unterhalt Verpflichteten gibt. Das Sozialamt prüft daher, ob es Personen gibt, die den

Mehr

Elternunterhalt: So berechnet der BGH die Leistungsfähigkeit des verheirateten Kindes

Elternunterhalt: So berechnet der BGH die Leistungsfähigkeit des verheirateten Kindes FAMILIENUNTERHALT Elternunterhalt: So berechnet der BGH die Leistungsfähigkeit des verheirateten Kindes von RiOLG Dr. Dagny Liceni-Kirstein, Brandenburg Eltern scheuen im Alter häufig davor zurück, ihre

Mehr

Kindesunterhalt gem. Düsseldorfer Tabelle

Kindesunterhalt gem. Düsseldorfer Tabelle A. Kindesunterhalt Gruppe Nettoeinkommen (Anm. 3, 4) Kindesunterhalt gem. Düsseldorfer Tabelle Stand: 1. Januar 2009 Altersstufe in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB ) 0-5 6 11 12-17 ab 18 A l l e B e t r ä g

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Familienrecht Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Elternunterhalt Wann muss ich für meine Eltern zahlen? Die Frage des Elternunterhaltes stellt sich in der Praxis häufig dann, wenn die Eltern

Mehr

VI. Unterhaltspflicht der Kinder

VI. Unterhaltspflicht der Kinder 1. Grundsatz: Unterhaltsschuldner muss leistungsfähig sein! Vorrangig bleibt die Sicherung des eigenen, angemessenen Unerhalts Angemessenheit ist ggf. gerichtlich festzulegen ( individueller Lebensbedarf

Mehr

Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Pflege

Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Pflege Einsatz von Einkommen und Vermögen in der Pflege Stand 05/2013 Agenda 2 Finanzieller Eigenanteil der Pflege System der Finanzierung der Pflegekosten Vermögen und Freibeträge Schenkungen Haftung des Ehegatten

Mehr

ELTERNUNTERHALT NACH DER NEUESTEN RECHTSPRECHUNG DES BGH. Sozialdienst Katholischer Männer SKM Kurzvortrag am

ELTERNUNTERHALT NACH DER NEUESTEN RECHTSPRECHUNG DES BGH. Sozialdienst Katholischer Männer SKM Kurzvortrag am ELTERNUNTERHALT NACH DER NEUESTEN RECHTSPRECHUNG DES BGH VON PROF. DR. CHRISTOF STOCK Sozialdienst Katholischer Männer SKM Kurzvortrag am 11.09.2013 PROF. DR. CHRISTOF STOCK seit 1989 Rechtsanwalt seit

Mehr

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 Stand: 1.1. D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag

Mehr

Düsseldorfer Tabelle (ab ) A. Kindesunterhalt. Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) ab 18

Düsseldorfer Tabelle (ab ) A. Kindesunterhalt. Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) ab 18 Düsseldorfer Tabelle (ab 01.01.2008) A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (EUR) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) 0-5 6-11 12-17 ab 18 Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag

Mehr

DÜSSELDORFER TABELLE

DÜSSELDORFER TABELLE DÜSSELDORFER TABELLE Stand: 01.01.2013 Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3+4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag (Anm. 6) 0-5 6-11 12-18 ab 18

Mehr

Thüringer Tabelle. Stand: Die Unterhaltsrechtsprechung der Thüringer Familiensenate orientiert sich im wesentlichen an den von

Thüringer Tabelle. Stand: Die Unterhaltsrechtsprechung der Thüringer Familiensenate orientiert sich im wesentlichen an den von Thüringer Tabelle Stand: 01.01.2002 Die Unterhaltsrechtsprechung der Thüringer Familiensenate orientiert sich im wesentlichen an den von der Rechtsprechung des BGH entwickelten Grundsätzen und an den Leitlinien

Mehr

Thüringer Tabelle. Stand: Die Unterhaltsrechtsprechung der Thüringer Familiensenate orientiert sich im wesentlichen an den

Thüringer Tabelle. Stand: Die Unterhaltsrechtsprechung der Thüringer Familiensenate orientiert sich im wesentlichen an den Thüringer Tabelle Stand: 01.07.1999 Die Unterhaltsrechtsprechung der Thüringer Familiensenate orientiert sich im wesentlichen an den Leitlinien der "Düsseldorfer Tabelle" Stand: 01.07.1999, soweit im Folgenden

Mehr

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 Stand: 01.01. D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS. in der Familiensache

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES BESCHLUSS. in der Familiensache BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES XII ZB 489/13 BESCHLUSS Verkündet am: 23. Juli 2014 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Familiensache Nachschlagewerk: BGHZ:

Mehr

DÜSSELDORFER TABELLE 1

DÜSSELDORFER TABELLE 1 Stand: 1.1.2011 DÜSSELDORFER TABELLE 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag (Anm. 6)

Mehr

Düsseldorfer Tabelle

Düsseldorfer Tabelle Düsseldorfer Tabelle 2013 1 Stand: 002013 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) 0-5 6-11 12-17 ab 18 Alle Beträge in Euro

Mehr

Düsseldorfer Tabelle mit Anmerkungen (Stand: )

Düsseldorfer Tabelle mit Anmerkungen (Stand: ) Düsseldorfer Tabelle mit Anmerkungen (Stand: 01.01.2013) A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Altersstufen in Jahren Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag Barunterhaltspflichtigen ( 1612a Abs. 1 BGB) (Anm.

Mehr

DÜSSELDORFER TABELLE

DÜSSELDORFER TABELLE Stand: 01.01.2018 DÜSSELDORFER TABELLE Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag (Anm. 6) 0-5 6-11 12-17 ab 18

Mehr

Düsseldorfer Tabelle Stand:

Düsseldorfer Tabelle Stand: Seite 1 Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3+4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) 0-5 6-11 12-18 ab 18 alle Beträge in Euro Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag (Anm. 6) 1. bis 1500,00

Mehr

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 Stand: 01.01.2018 D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag

Mehr

DÜSSELDORFER TABELLE 1

DÜSSELDORFER TABELLE 1 Stand: 01.01.2018 DÜSSELDORFER TABELLE 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag (Anm. 6)

Mehr

Haufe TaschenGuide 134. Elternunterhalt. Wenn Kinder zahlen sollen. von Michael Baczko. 3. Auflage 2008

Haufe TaschenGuide 134. Elternunterhalt. Wenn Kinder zahlen sollen. von Michael Baczko. 3. Auflage 2008 Haufe TaschenGuide 134 Elternunterhalt Wenn Kinder zahlen sollen von Michael Baczko 3. Auflage 2008 Elternunterhalt Baczko schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Haufe-Lexware

Mehr

DÜSSELDORFER TABELLE

DÜSSELDORFER TABELLE Stand: 01.08.2015 DÜSSELDORFER TABELLE Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3+4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag (Anm. 6) 0-5 6-11 12-17 ab 18

Mehr

Kanzlei Hans, Dr. Popp & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater München

Kanzlei Hans, Dr. Popp & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater München Düsseldorfer Tabelle 2010 Die Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf haben am 06.01.2010 die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle(gültig ab dem 01.01.2010) bekannt gegeben. A. Kindesunterhalt

Mehr

Düsseldorfer Tabelle (ab ) A. Kindesunterhalt

Düsseldorfer Tabelle (ab ) A. Kindesunterhalt Düsseldorfer Tabelle (ab 01.07.2007) A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (EUR) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 3 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag 0-5 6-11 12-17 ab

Mehr

Wer kann Hilfe zur Pflege beantragen?

Wer kann Hilfe zur Pflege beantragen? Hilfe zur Pflege ( 61 SGB XII) Die professionelle Pflege von alten und kranken Menschen ist eine anspruchsvolle und kostenintensive Tätigkeit. Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur als Teilabsicherung

Mehr

Checkliste Elternunterhalt

Checkliste Elternunterhalt Checkliste Elternunterhalt Mandant:. wohnhaft: A. Für wen soll Elternunterhalt gezahlt werden: geboren am :. wohnhaft: B. Welches Kind/Kinder ist/sind möglicherweise zur Zahlung von Elternunterhalt verpflichtet?

Mehr

Düsseldorfer Tabelle

Düsseldorfer Tabelle Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1. Juli 2007) A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhalts pflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612a III BGB) 0 5 6 11 12 17 ab 18 Vomhundertsatz Bedarfskontrollbetrag

Mehr

DÜSSELDORFER TABELLE

DÜSSELDORFER TABELLE Stand: 01.01.2017 DÜSSELDORFER TABELLE Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3+4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag (Anm. 6) 0-5 6-11 12-17 ab 18

Mehr

Elternunterhalt Wer trägt die Kosten?

Elternunterhalt Wer trägt die Kosten? Elternunterhalt Wer trägt die Kosten? Fachanwälte für Verwaltungsrecht Via Futura Bamberg, 23./24.03.2013 Referent: Jürgen Greß Fachanwalt für Sozialrecht Rechtsanwälte Hoffmann & Greß Fürstenrieder Straße

Mehr

ist mir wichtig Beste Versorgung im Pflegefall - Elternunterhalt April 2015

ist mir wichtig Beste Versorgung im Pflegefall - Elternunterhalt April 2015 1 ist mir wichtig Beste Versorgung im Pflegefall - Elternunterhalt April 2015 Warum Pflegevorsorge wichtig ist? Ein Echtfall: Anna W. und Ursula C. aus dem Themenheft Wie denkt die jüngere Generation?

Mehr

DÜSSELDORFER TABELLE 1

DÜSSELDORFER TABELLE 1 Stand: 01.08.2015 DÜSSELDORFER TABELLE 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag (Anm. 6)

Mehr

Landeswohlfahrtsverband Hessen Rundschreiben 201 Nr. 5/2014

Landeswohlfahrtsverband Hessen Rundschreiben 201 Nr. 5/2014 Landeswohlfahrtsverband Hessen Anlage 4 zum Rundschreiben 201 Nr. 5/2014 Langfristige Wohnheimbetreuung, sonstiges Einkommen und WfbM-Arbeitseinkommen, Einkommen übersteigt die Einkommensgrenze Herr D.

Mehr

Kanzlei Hans, Dr. Popp & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater München

Kanzlei Hans, Dr. Popp & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater München Düsseldorfer Tabelle 2015 Zum 1. August 2015 wird die "Düsseldorfer Tabelle" geändert. Die Erhöhung der Bedarfssätze unterhaltsberechtigter Kinder beruht auf dem am 22. Juli 2015 verkündeten Gesetz zur

Mehr

Düsseldorfer Tabelle (Stand )

Düsseldorfer Tabelle (Stand ) Düsseldorfer Tabelle (Stand 01.08.2015) A. Kindesunterhalt (Tabelle ohne Kindergeldabzug) (Tabelle mit Kindergeldabzug siehe am Ende) Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen

Mehr

Anhang: Tabelle Zahlbeträge

Anhang: Tabelle Zahlbeträge 6 Anhang: Tabelle Zahlbeträge Die folgenden Tabellen enthalten die sich nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils (hälftiges Kindergeld bei Minderjährigen, volles Kindergeld bei Volljährigen) ergebenden

Mehr

Düsseldorfer Tabelle 1)

Düsseldorfer Tabelle 1) 1 DüssTab 29 Düsseldorfer Tabelle 1) (Stand: 1. Januar 2017) Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Alle Beträge in Euro A. Kindesunterhalt Altersstufen in Jahren ( 1612a Abs. 1 BGB) 0

Mehr

Düsseldorfer Tabelle. Advoscheidung - Service Scheidung Online & Ratgeber. Stand 01. Januar Herausgeber Oberlandesgericht Düsseldorf

Düsseldorfer Tabelle. Advoscheidung - Service Scheidung Online & Ratgeber. Stand 01. Januar Herausgeber Oberlandesgericht Düsseldorf Advoscheidung - Service Scheidung Online & Ratgeber Düsseldorfer Tabelle Stand 01. Januar 2013 Herausgeber Oberlandesgericht Düsseldorf Bernd Steinbach Rechtsanwalt Schwanheimer Str. 157 64625 Bensheim

Mehr

Die Unterhaltspflicht

Die Unterhaltspflicht Vorwort 5 5 Wenn das eigene Einkommen und Vermögen sowie die Leistungen der Pflegeversicherung nicht zur Deckung der Kosten für das Pflegeheim ausreichen, bekommen Pflegebedürftige unter bestimmten Voraussetzungen

Mehr

Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung , Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Rechtsanwalt Christian Aÿ, Telegrafenstraße 24, 42929 Wermelskirchen, Tel. 02196-1064; www.sozialanwalt-wermelskirchen.de Inhalt! Hilfe zur Pflege! Anspruch

Mehr

Informationen zum Thema "Elternunterhalt"

Informationen zum Thema Elternunterhalt Kreis Soest Dezernat 04 Stand November 2016 Abteilung Soziales - Unterhalt und vertragliche Ansprüche Informationen zum Thema "Elternunterhalt" Töchter und Söhne sind gegenüber ihren Eltern zu Unterhaltszahlungen

Mehr

Kanzlei Hans, Dr. Popp & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater München

Kanzlei Hans, Dr. Popp & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater München Düsseldorfer Tabelle 2013 Zum 01.01.2013 wird die Düsseldorfer Tabelle geändert werden. Der notwendige Selbstbehalt wird sich für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig

Mehr

Düsseldorfer Tabelle

Düsseldorfer Tabelle Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1. Juli 2005) A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhalts pflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612a III BGB) 0 5 6 11 12 17 ab 18 Vomhundertsatz Bedarfskontrollbetrag

Mehr

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 Stand: 1.1.2010 D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag

Mehr

Düsseldorfer Tabelle. Advoscheidung - Service Scheidung Online & Ratgeber. Stand 01. Januar Herausgeber Oberlandesgericht Düsseldorf

Düsseldorfer Tabelle. Advoscheidung - Service Scheidung Online & Ratgeber. Stand 01. Januar Herausgeber Oberlandesgericht Düsseldorf Advoscheidung - Service Scheidung Online & Ratgeber Düsseldorfer Tabelle Stand 01. Januar 2018 Herausgeber Oberlandesgericht Düsseldorf Bernd Steinbach Rechtsanwalt Schwanheimer Str. 157 64625 Bensheim

Mehr

Neue Düsseldorfer Tabelle 2010: Kindesunterhalt erhöht trotzdem nicht mehr Geld im Portemonnaie?

Neue Düsseldorfer Tabelle 2010: Kindesunterhalt erhöht trotzdem nicht mehr Geld im Portemonnaie? Neue Düsseldorfer Tabelle 2010: Kindesunterhalt erhöht trotzdem nicht mehr Geld im Portemonnaie? Das Kindergeld wurde zum 01.01.2010 automatisch erhöht. Ab 01.01.2010 gilt auch eine neue Düsseldorfer Tabelle.

Mehr

Düsseldorfer Tabelle. Advoscheidung - Service Scheidung Online & Ratgeber. Stand 01. August Herausgeber Oberlandesgericht Düsseldorf

Düsseldorfer Tabelle. Advoscheidung - Service Scheidung Online & Ratgeber. Stand 01. August Herausgeber Oberlandesgericht Düsseldorf Advoscheidung - Service Scheidung Online & Ratgeber Düsseldorfer Tabelle Stand 01. August 2015 Herausgeber Oberlandesgericht Düsseldorf Bernd Steinbach Rechtsanwalt Schwanheimer Str. 157 64625 Bensheim

Mehr

Leitlinien zum Unterhaltsrecht

Leitlinien zum Unterhaltsrecht Leitlinien zum Unterhaltsrecht der Familiensenate des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen (Stand: 1. Juli 2001) Vorbemerkung: Die Leitlinien sind von den Mitgliedern der Familiensenate des Hanseatischen

Mehr

Pflegevorsorge ADS-Mandantenveranstaltung Dortmund, 25.04.2013

Pflegevorsorge ADS-Mandantenveranstaltung Dortmund, 25.04.2013 Pflegevorsorge ADS-Mandantenveranstaltung Dortmund, 25.04.2013 Pflegeversicherung Warum ist die Pflegevorsorge so wichtig? 1,56 Mio. Menschen in D. erhalten eine BU, EU oder EM-Rente 2,317 Mio. Menschen

Mehr

1960 Dokumentation: Düsseldorfer Tabelle FamRZ 2010, Heft 23. Dokumentation

1960 Dokumentation: Düsseldorfer Tabelle FamRZ 2010, Heft 23. Dokumentation 1960 Dokumentation: Düsseldorfer Tabelle FamRZ 2010, Heft 23 Dokumentation Institut für Familienrecht der Wissenschaftlichen Vereinigung für Familienrecht e. V. Düsseldorfer Tabelle 1 Stand 1.1.2011 2

Mehr

Kanzlei Hans, Dr. Popp & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater München

Kanzlei Hans, Dr. Popp & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater München Düsseldorfer Tabelle 2012 Für das Jahr 2012 wird keine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben werden. Es gelten daher auch im Jahr 2012 die mit der Tabelle 2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge für Unterhaltsberechtigte

Mehr

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 Stand: 01.07.07 D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen Altersstufen in Jahren Vomhun- Bedarfsdes Barunterhalts- ( 1612 a Abs. 3 BGB) dertsatz der kontrollbepflichtigen

Mehr

ANGEHÖRIGENUNTERHALT NACH DER NEUESTEN RECHTSPRECHUNG DES BGH

ANGEHÖRIGENUNTERHALT NACH DER NEUESTEN RECHTSPRECHUNG DES BGH ANGEHÖRIGENUNTERHALT NACH DER NEUESTEN RECHTSPRECHUNG DES BGH VON PROF. DR. CHRISTOF STOCK Haus Hörn des Oratoriums des Heiligen Philipp Neri e.v. Kurzvortrag am 14.10.2014 PROF. DR. CHRISTOF STOCK seit

Mehr

GB im. Höhe der monatlichen Bedarfe in Euro. Gesamtbedarf Vorname Hans Gertrud Hanna Familienname Geburtsdatum

GB im. Höhe der monatlichen Bedarfe in Euro. Gesamtbedarf Vorname Hans Gertrud Hanna Familienname Geburtsdatum GB im Modul 6.63.7 3 BG mit 3 Personen Sie halten unser Gehaltsberechnungsmodul in den Händen, das in Sachen Anwendungsgeschwindigkeit neue Maßstäbe setzt. Auch wenn das Programm sich nahezu ohne rechtliche

Mehr

Düsseldorfer Tabelle. A. Kindesunterhalt

Düsseldorfer Tabelle. A. Kindesunterhalt Stand: 1. Juli 1999 1 ) 2 ) Düsseldorfer Tabelle A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen Altersstufen in Jahren Vom- Bedarfsdes Barunterhalts- ( 1612a III BGB) hundert- kontrollpflichtigen in DM satz betrag

Mehr

Leitfaden zum Elternunterhalt

Leitfaden zum Elternunterhalt Leitfaden zum Elternunterhalt Kai Riefenstahl Rechtsanwalt Heinitzstr. 43 58097 Hagen Tel: 02331/9810812 Fax: 02331/9810810 info@ra-riefenstahl.de www.ra-riefenstahl.de Einleitung Aufgrund immer neuer

Mehr

Version: Ausdruck: , 16:56 Berechnung des Unterhalts in Sachen Test./. Muster. Namen der nur Unterhaltspflichtigen Klaus Test

Version: Ausdruck: , 16:56 Berechnung des Unterhalts in Sachen Test./. Muster. Namen der nur Unterhaltspflichtigen Klaus Test Version: 7.6.0.3568 Ausdruck: 09.01.2017, 16:56 Berechnung des Unterhalts in Sachen Test./. Muster Grunddaten Berechnungsstichtag....... 09. 01. 2017 Name der Variante I: Düsseldorf_2017_01.VUO gültig

Mehr

Verwaltungsanweisung zu 27 Absatz 3 SGB II

Verwaltungsanweisung zu 27 Absatz 3 SGB II Verwaltungsanweisung zu 27 Absatz 3 SGB II Verwaltungsvorschrift der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen vom 1. April 2012 - Aktenplan Nr. 20-01/1-0/2 Verwaltungsanweisung zu 27 Absatz 3

Mehr

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 Stand: 1. Juli 2003 D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen Altersstufen in Jahren Vomhun- Bedarfsdes Barunterhalts- ( 1612 a Abs. 3 BGB) dertsatz kontrollbepflichtigen

Mehr

(Euro) Stand: 1. Januar A. Kindesunterhalt

(Euro) Stand: 1. Januar A. Kindesunterhalt D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 (Euro) Stand: 1. Januar 2002 2 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen Altersstufen in Jahren Vomhun- Bedarfsdes Barunterhalts- ( 1612 a Abs. 3 BGB) dertsatz kontrollbepflichtigen

Mehr

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 Stand: 1. Juli 2003 D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen Altersstufen in Jahren Vomhun- Bedarfsdes Barunterhalts- ( 1612 a Abs. 3 BGB) dertsatz kontrollbepflichtigen

Mehr

Wann zahlen Kinder für die Heimunterbringung der Eltern?

Wann zahlen Kinder für die Heimunterbringung der Eltern? Verbraucherinformation - Wann zahlen Kinder für die Heimunterbringung der Eltern? Wichtiger Hinweis: Die folgende Verbraucherinformation soll Ihnen einen Überblick über die Voraussetzungen geben, unter

Mehr

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 Stand: 1. Juli 2005 D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen Altersstufen in Jahren Vomhun- Bedarfsdes Barunterhalts- ( 1612 a Abs. 3 BGB) dertsatz kontrollbepflichtigen

Mehr

Papa, Mama, Opa, Kind Unterhalt berechnen bei mehreren Unterhaltsberechtigten

Papa, Mama, Opa, Kind Unterhalt berechnen bei mehreren Unterhaltsberechtigten Mandatssituation Elternunterhalt: Papa, Mama, Opa, Kind Unterhalt berechnen bei mehreren Unterhaltsberechtigten FamR www.familienrecht.de Ein kostenloser Service des Deubner Verlags IMPRESSUM by Deubner

Mehr

Elternunterhalt: Erklärung, Berechnung, Schonvermögen & Umgehung

Elternunterhalt: Erklärung, Berechnung, Schonvermögen & Umgehung Elternunterhalt: Erklärung, Berechnung, Schonvermögen & Umgehung Ein Ratgeberartikel von Ausgezeichnete Beratung von erfahrenen Anwälten Inhaltsverzeichnis advocado stellt sich vor... 3 1. Was ist Elternunterhalt?...

Mehr

Die wichtigsten Neuerungen ab Oktober Information zum Kinderzuschlag

Die wichtigsten Neuerungen ab Oktober Information zum Kinderzuschlag Die wichtigsten Neuerungen ab Oktober 2008 Information zum Kinderzuschlag Wer hat Anspruch? Eltern haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem

Mehr

Düsseldorfer Tabelle

Düsseldorfer Tabelle Düsseldorfer Tabelle Stand: 1. Juli 2007) 1)2) A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612a III BGB) Vomhundertsatz Bedarfskontrollbetrag (Anm.

Mehr

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 Stand: 01.01.2015 D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag

Mehr

Landeswohlfahrtsverband Hessen Rundschreiben 201 Nr. 1/2016

Landeswohlfahrtsverband Hessen Rundschreiben 201 Nr. 1/2016 Landeswohlfahrtsverband Hessen Anlage 1 zum Rundschreiben 201 Nr. 1/2016 Kurzfristige Wohnheimbetreuung, ausschließlich WfbM-Arbeitseinkommen, Einkommen liegt unterhalb der Einkommensgrenze Herr A. wird

Mehr

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1

D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 Stand: 01.08.2015 D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E 1 A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren ( 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag

Mehr

Düsseldorfer Tabelle Fassung ab (Düsseldorfer Tabelle ab 7-03)

Düsseldorfer Tabelle Fassung ab (Düsseldorfer Tabelle ab 7-03) Düsseldorfer Tabelle Fassung ab 1.7.2003 (Düsseldorfer Tabelle ab 7-03) vom 1. Juli 2003 (Nichtamtliche Inhaltsübersicht) Düsseldorfer Tabelle ab 7-03 A. Kindesunterhalt B. Ehegattenunterhalt C. Mangelfälle

Mehr

Formblatt Überprüfung der Gewährung von Beratungshilfe

Formblatt Überprüfung der Gewährung von Beratungshilfe Formblatt Überprüfung der Gewährung von Beratungshilfe Hier können Sie überprüfen, ob für Sie Beratungshilfe gewährt werden kann. Wichtig ist, dass über die Gewährung letztlich der Rechtspfleger beim zuständigen

Mehr

Kanzlei Hans, Dr. Popp & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater München

Kanzlei Hans, Dr. Popp & Partner Rechtsanwälte, Fachanwälte, Steuerberater München Düsseldorfer Tabelle 2015 Zum 01.01.2015 wird der für Unterhaltspflichtige in der "Düsseldorfer Tabelle" zu berücksichtigende Selbstbehalt erhöht. Der notwendige Selbstbehalt steigt für unterhaltspflichtige

Mehr

(Euro) A. Kindesunterhalt

(Euro) A. Kindesunterhalt Stand: 1. Januar 2002 1) 2) D Ü S S E L D O R F E R (Euro) A. Kindesunterhalt T A B E L L E Nettoeinkommen Altersstufen in Jahren Vomhun- Bedarfsdes Barunterhalts- ( 1612 a Abs. 3 BGB) dertsatz kontrollbepflichtigen

Mehr

FORUM FÜR FACHFRAGEN. DEUTSCHES INSTITUT FÜR JUGENDHILFE UND FAMILIENRECHT e. V.

FORUM FÜR FACHFRAGEN. DEUTSCHES INSTITUT FÜR JUGENDHILFE UND FAMILIENRECHT e. V. DEUTSCHES INSTITUT FÜR JUGENDHILFE UND FAMILIENRECHT e. V. FORUM FÜR FACHFRAGEN Postfach 10 20 20 D-69010 Heidelberg Fon 0 62 21/98 18-0 Fax 0 62 21/98 18-28 institut@dijuf.de www.dijuf.de Stellungnahme

Mehr

Pflegestruktur in Deutschland Ihre Pflegezusatzspezialisten: K+R Versicherungskontor

Pflegestruktur in Deutschland Ihre Pflegezusatzspezialisten: K+R Versicherungskontor Pflegestruktur in Deutschland Ihre Pflegezusatzspezialisten: K+R Versicherungskontor www.online-versicherungsprofi.de ambulante Pflege 1.532.749 stationäre Pflege 722.796 2 31% 3 2 3 40% 9% 20% 1 60% 1

Mehr

Hilfe zur Pflege & Elternunterhalt. Eine Einführung

Hilfe zur Pflege & Elternunterhalt. Eine Einführung Die Pflegeversicherung wurde als Teilleistungs- bzw. Teilkaskoversicherung konzipiert. D.h. die Leistungen nach dem SGB XI sind in aller Regel nicht bedarfsdeckend. Wenn nicht Angehörige oder sonstige

Mehr

Astrid Congiu-Wehle Agnes Fischl. Der Ehevertrag. Wie Sie Vorsorge für Ehe, Trennung und Scheidung treffen

Astrid Congiu-Wehle Agnes Fischl. Der Ehevertrag. Wie Sie Vorsorge für Ehe, Trennung und Scheidung treffen Astrid Congiu-Wehle Agnes Fischl Der Ehevertrag Wie Sie Vorsorge für Ehe, Trennung und Scheidung treffen sogenannte bereinigte Nettoeinkommen der Ehegatten. Dabei sind nicht nur Einkünfte aus Angestelltenverhältnissen

Mehr

Elternunterhalt. Dr. Lambert Krause Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Waldshut-Tiengen und Wurmlingen (Tuttlingen)

Elternunterhalt. Dr. Lambert Krause Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Waldshut-Tiengen und Wurmlingen (Tuttlingen) Elternunterhalt Dr. Lambert Krause Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Waldshut-Tiengen und Wurmlingen (Tuttlingen) Inhaltsverzeichnis 1 Bedarf der Eltern... 1 2 Bedürftigkeit der Eltern... 2 2.1

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht

Brandenburgisches Oberlandesgericht 10 WF 256/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 2 F 629/07 Amtsgericht Strausberg Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Familiensache des Herrn M P, - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte

Mehr

Düsseldorfer Tabelle 1)

Düsseldorfer Tabelle 1) 1 DüssTab 29 Düsseldorfer Tabelle 1) (Stand: 1. Januar 2016) Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen (Anm. 3, 4) Alle Beträge in Euro A. Kindesunterhalt Altersstufen in Jahren ( 1612a Abs. 1 BGB) 0

Mehr

Die Unterhaltskonstellation

Die Unterhaltskonstellation Wenn Sie ein Beratungsprodukt zum Unterhaltsrecht bestellen möchten, füllen Sie bitte dieses Formular aus. Nichtzutreffendes können Sie leer lassen bzw. streichen. Die Unterhaltskonstellation Sie (=im

Mehr

28. Dresdner Pflegestammtisch

28. Dresdner Pflegestammtisch 28. Dresdner Pflegestammtisch Vollstationäre Pflege = Vollversorgung Titel der Präsentation Folie: 1 Ämterangabe über Folienmaster und wenn ich aber kein Geld für ein Pflegeheim habe? -1. Leistungen nach

Mehr

Der Kindesunterhalt wird z.b. der Höhe nach aus der sog. Düsseldorfer Tabelle abgeleitet.

Der Kindesunterhalt wird z.b. der Höhe nach aus der sog. Düsseldorfer Tabelle abgeleitet. Familienrecht Die Bezeichnung Familienrecht wird im BGB als Oberbegriff für den gesamte Bereich genutzt, der die Scheidung, den Unterhalt, das Sorgerecht, den Zugewinn, den Versorgungsausgleich,... usw.

Mehr

Volljährigenunterhalt

Volljährigenunterhalt Arbeits- und Orientierungshilfe Volljährigenunterhalt Stand 01.01.2017 (Nur Berechnungsbeispiele) Qualitätsstandards für Beistände Gemeinsam herausgegeben: LVR Landesjugendamt Rheinland LWL Landesjugendamt

Mehr

(4) Bestand am 31. Dezember 1991 Anspruch auf eine Rente nach den Vorschriften im Gebiet der

(4) Bestand am 31. Dezember 1991 Anspruch auf eine Rente nach den Vorschriften im Gebiet der TK Lexikon Arbeitsrecht SGB VI - Gesetzliche Rentenversicherung 311-314b Fünfter Unterabschnitt Zusammentreffen von Renten und Einkommen HI1055981 311 Rente und Leistungen aus der Unfallversicherung HI1055982

Mehr

(Deutsche Mark) A. Kindesunterhalt

(Deutsche Mark) A. Kindesunterhalt Stand: 1. Juli 2001 1) 2) D Ü S S E L D O R F E R T A B E L L E (Deutsche Mark) A. Kindesunterhalt Nettoeinkommen Altersstufen in Jahren Vomhun- Bedarfsdes Barunterhalts- ( 1612 a Abs. 3 BGB) dertsatz

Mehr

Kinder haften für ihre Eltern

Kinder haften für ihre Eltern Kinder haften für ihre Eltern Der Pflegefall und seine Folgen Referent: RA Peter Ehrensberger Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Erbrecht Heimkosten Kosten für Unterbringung in Pflegeheim Kosten

Mehr

Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung

Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung In einem ausführlichen Schreiben vom 7.6.2010 (Aktenzeichen IV C 4 S 2285/07/0006:001, Dok. 2010/0415733) hat die Finanzverwaltung zur steuerlichen Behandlung von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche

Mehr

Alle Personen in der Familie erfüllen die altersmäßigen Voraussetzungen nach 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB II.

Alle Personen in der Familie erfüllen die altersmäßigen Voraussetzungen nach 7 Abs. 1 Nr. 1 SGB II. Angestelltenlehrgang I Übungsklausur Sozialrecht 04.05.2007 Beispiel für die Ausformulierung einer Lösung 1. Hilfeart/Anspruchsnorm Einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben gemäß 7 Abs. 1 Personen,

Mehr

Die Unterhaltskonstellation

Die Unterhaltskonstellation Wenn Sie ein Beratungsprodukt zum Unterhaltsrecht bestellen möchten, füllen Sie bitte dieses Formular aus. Nichtzutreffendes können Sie leer lassen bzw. streichen. Die Unterhaltskonstellation Sie (=im

Mehr

NomosPraxis. Nomos. Der Rückgriff gegen Angehörige von Sozialleistungsempfängern. Müller Wersig

NomosPraxis. Nomos. Der Rückgriff gegen Angehörige von Sozialleistungsempfängern. Müller Wersig NomosPraxis Müller Wersig Der Rückgriff gegen Angehörige von Sozialleistungsempfängern Arbeitslosengeld II Sozialgeld Sozialhilfe Grundsicherung 7. Auflage Nomos NomosPraxis Prof. Dr. Christian Müller

Mehr