Wie wird ein Heimplatz oder Pflegeplatz finanziert?
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- Paulina Gehrig
- vor 7 Jahren
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1 Wie wird ein Heimplatz oder Pflegeplatz finanziert? Folie 1
2 Wie wird ein Heimplatz oder Pflegeplatz finanziert? Die Pflegelandschaft im Landkreis Cloppenburg Einige Grundgedanken zum Thema Auswahl und Finanzierung eines Heimbzw. Pflegeplatzes Abschlussrunde Folie 2
3 Die Pflegelandschaft im Landkreis Cloppenburg 23 Alten- und Pflegeheime, davon ein Psychiatrisches Pflegeheim gesamt Pflegeplätze - davon Einzelzimmerplätze - davon 20 Plätze reine Kurzzeitpflege 74 Plätze in der Tagespflege 19 ambulante Pflegedienste Folie 3
4 Grundgedanken Ein schwerer Schritt? Die Aufnahme in ein Pflegeheim. Folie 4
5 Informationen zu einer vollstationären Pflegeheimaufnahme Folie 5
6 Informationen zu einer vollstationären Pflegeheimaufnahme 1. Welches Pflegeheim kann gewählt werden? 2. Welche Anträge muss ich vor Heimaufnahme stellen? Folie 6
7 Informationen zu einer vollstationären Pflegeheimaufnahme 3. Antrags-/Bedürftigkeitsprüfung 3.1 Wird Einkommen angerechnet 3.2 Wird Vermögen angerechnet 3.3 Sozialhilfe als Darlehen 3.4 Überleitung von Ansprüchen 3.5 Bedürftigkeitsfeststellung/Kostenübernahmebescheid 3.6 Besteht ein Anspruch auf einen Barbetrag 3.7 Besteht ein Anspruch auf eine Bekleidungshilfe Folie 7
8 Einkommensgrenze bei Ehepartnern Bezeichnung Blatt Kosten Einkommen Altersrente Ehemann 1.000,00 Altersrente Ehefrau (Heimbewohnerin) 500,00 Ausgaben Haftpflichtversicherung mtl. 8,30 Hausratversicherung mtl. 9,50 Miete mtl. 350,00 Heizung mtl. 50,00 Nebenkosten (z. B. Müllabfuhr) mtl. 10,50 Folie 8
9 Einkommensgrenze bei Ehepartnern Einkommensart Bewohner/in Ehegatte/Lebenspartner Altersrente 500, ,00 Einkommen 500, ,00 Absetzungsbeträge n. 82 (2) SGB XII Hausratversicherungsbeitrag 9,50 z.b. Steuern, Sozialversicherungsbeiträge Privathaftpflichtversicherungsbeitrag 8,30 Versicherungsbeiträge, weitere notwendige Ausgaben anrechenbares Einkommen 500,00 982,20 anrechenbares Gesamteinkommen 1.482,20 Folie 9
10 Einkommensgrenze bei Ehepartnern Anrechenbares Einkommen 1.482,20 Ermittlung des notwendigen Unterhaltes für den Ehegatten/ Lebenspartner außerhalb der Einrichtung Eckregelsatz n ,00 Regelsatz mj. unverh. Kinder - tatsächl. Unterkunftskosten 360,50 Heizkosten 50,00 Mehrbedarfe - evtl. Sonderbedarfe/sonstige Belastungen Zuschlag f. d. bisherige Lebensführung 15% 222,33 notwendiger Lebensunterhalt 1.031,83 Noch verfügbares Einkommen 450,37 Zumutbarer Einkommenseinsatz für den/die Heimbewohner/in 450,37 Folie 10
11 Beispiele zur Berechnung des Leistungsbedarfs ab mtl. : Pflegesatz Pflegestufe III = zustehender Barbetrag mtl. abzüglich Leistung der Pflegekasse mtl. max. abzüglich Renteneinkommen 3.478,22 EUR 107,73 EUR 3.585,95 EUR 1.612,00 EUR 1.973,95 EUR 1.100,00 EUR verbleiben ungedeckte Heimkosten/Leistungsbedarf ab mtl. : Pflegesatz Pflegestufe I = zustehender Barbetrag mtl. abzüglich Leistung der Pflegekasse mtl. max. abzüglich Renteneinkommen Anspruch aus Altenteil (Wohnen) verbleibt Einkommensüberschuss ( Antrag ist abzulehnen) 2.559,23 EUR 107,73 EUR 2.666,96 EUR 1.064,00 EUR 1.602,96 EUR 1.400,00 EUR 216,00 EUR 13,04 EUR 873,95 EUR Folie 11
12 Informationen zu einer vollstationären Pflegeheimaufnahme 5. Abschließende, aber durchaus wichtige Hinweise 5.1 Bekanntwerden 5.2 Mietzahlungen 5.3 Wohngeld Folie 12
13 Übergeleitete Unterhaltsansprüche Grundlagen und Berechnung 1. Auslöser des Unterhaltsanspruches 2. Unterhaltspflichtige 3. Überleitung des Unterhaltsanspruches 4. Auskunftspflicht 5. Berechnungsgrundlagen 6. Beispielberechnung Folie 13
14 Auslöser der Unterhaltspflicht Aufnahme in ein Alten- bzw. Pflegeheim Antrag auf Leistung von Sozialhilfe in Form von Übernahme ungedeckter Heimkosten Bewilligung des Sozialhilfeantrages Folie 14
15 Die Unterhaltspflichtigen Unterhaltspflichtige: 2. Eltern Unterhaltsberechtigter 1. Kinder (3. Enkel) Folie 15
16 Überleitung des Unterhaltsanspruches Mitteilung an Unterhaltspflichtige über Sozialhilfeantrag (Rechtswahrungsanzeige) Berechtigung zur Geltendmachung des Unterhaltsanspruches geht auf Sozialhilfeträger über d. h. Sozialhilfeträger darf: Auskunft über Einkommens- und Vermögensverhältnisse verlangen den Unterhalt berechnen die Unterhaltsforderung durchsetzen Folie 16
17 Die Auskunftspflicht Zur Auskunft über Einkommen und Vermögen verpflichtet sind: Unterhaltspflichtige und deren Ehepartner - Verzicht auf Auskunft, wenn Sozialhilfeaufwand erstattet wird - Auskunftsanspruch kann mit Zwangsgeld durchgesetzt werden Folie 17
18 Berechnungsgrundlagen Insbesondere zu berücksichtigendes Einkommen: Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit Einkommen aus selbständiger Tätigkeit Steuererstattungen Miet- und Pachteinnahmen Renten und Pensionen Krankengeld Gratifikationen Zinsen / Renditen / Kapitalerträge zzgl. Anrechnung eines Wohnwertvorteils Folie 18
19 Berechnungsgrundlagen Anrechnungsfähige Belastungen: Kreditraten für das Wohnhaus Private Altersvorsorge Sozialversicherungsbeiträge Lohnsteuer / Kirchensteuer / SolZ Arbeitsmittelpauschale Gewerkschaftsbeitrag Folie 19
20 Berechnungsgrundlagen Selbstbehalte: Unterhaltspflichtiger: 1.800,00 monatlich Netto Ehepartner: 1.440,00 monatlich Netto Eigene Kinder: nach Düsseldorfer Tabelle Folie 20
21 Berechnungsgrundlagen Ermittlung des Überschusses über den Selbstbehalt Einkommen abzgl. Belastungen abzgl. Selbstbehalt Anteil am Überschuss vom Unterhaltspflichtigen Davon 55 % (50 % bei Alleinstehenden) für Unterhalt Folie 21
22 Berechnungsbeispiel Unterhaltsberechtigt: Mutter im Pflegeheim Unterhaltspflichtig: Sohn (vh., 1 Kind v. 14 Jahren) Einkommenssituation des Sohnes: Sohn: 2.200,00 netto Ehefrau: 1.500,00 netto Anrechenbare Belastungen der Familie: Lebensversicherung Sohn: 35,00 Euro (mtl.) Private Rentenversicherung Ehefrau: 45,00 Euro (mtl.) Darlehen für Eigenheim: 350,00 Euro (mtl.) Folie 22
23 Berechnung Pflichtiger Ehegatte Gesamt Nettoeinkommen 2.200, , ,00 abzgl. Arbeitsmittelpauschale -110,00-75,00-185,00 abzgl. Lebensversicherung -35,00 0,00-35,00 abzgl. Priv. Rentenversicherung 0,00-45,00-45,00 bereinigtes Einkommen 2.055, , ,00 Folie 23
24 Berechnung Familienselbstbehalt Unterhaltspflichtiger 1.800,00 Ehegatte 1.440,00 Kind 14 Jahre alt 436,00 Darlehen 350,00 Wohnwertvorteil -670,00 Familienselbstbehalt 3.356,00 Folie 24
25 Berechnung Familieneinkommen 3.435,00 abzüglich Familienselbstbehalt ,00 Überschuss über Sockelbetrag 79,00 x EK UH-Pflichtiger / Gesamt-EK = Anteil des Unterhaltspflichtigen 46,23 davon 55 % 25,42 Unterhaltsbetrag 25 Folie 25
26 Gesprächsrunde: Wir freuen uns auf Ihre Fragen und über Ihre Anregungen. Folie 26
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