Finanzielle Hilfen im Alter
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- Emil Adenauer
- vor 5 Jahren
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1 Finanzielle Hilfen im Alter Leistungen des Sozialamts nach Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) 1
2 SGB XII 1. Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel) 2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel) 3. Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel Hilfe zur Gesundheit Hilfe zur Pflege Eingliederungshilfe f. behinderte M. Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten Hilfe in anderen Lebenslagen 2
3 Grundsätze des SGB XII 1. Sozialhilfe soll ein menschenwürdiges Leben ermöglichen 2. Bedürftigkeit vom Einkommen und Vermögen abhängig 3. Nachranggrundsatz 4. Individualitätsprinzip 5. Einsetzen der Sozialhilfe Ausnahme Grundsicherung 6. Keine Schuldenübernahme Ausnahme Mietschulden 3
4 Einkommen und Vermögen 1. Einkommen Alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert: Renten, Pensionen, Erwerbseinkommen, Wohngeld, Einkünfte aus vertraglichen Ansprüchen, Miet- oder Pachteinnahmen, Beihilfeansprüche, Zinseinkünfte, Zuwendungen Dritter 2. Vermögen Einzusetzen ist das gesamte verwertbare Vermögen: Bargeld, Guthabenbestände auf Spar- und Girokonten, Wertpapiere, Bausparverträge, Rückkaufswert von Lebensversicherungen, Pkw, Haus- und Grundbesitz 4
5 Einkommen und Vermögen Jedoch nicht: ein angemessenes Hausgrundstück kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte(Verordnung zur Durchführung des 90 Abs. 2 Nr. 9 des SGB XII) 1. für jede in 19 Abs. 3, 27 Abs. 1 und 2, 41 und 43 Abs.1 Satz 2 des SGB XII genannte volljährige Person sowie für jede alleinstehende minderjährige Person, Euro. 2. für jede Person, die von einer Person nach Nummer 1 überwiegend unterhalten wird, 500 Euro. 5
6 Nachranggrundsatz Sozialhilfe ist nachrangig andere Ansprüche sind somit vorrangig Einkommen und Vermögen Ansprüche gegenüber Dritten, wie z. B. vertragliche Ansprüche (Wohnrecht, Nießbrauch, Schenkungsrückforderungsansprüche) 6
7 Individualitätsprinzip Sozialhilfe ist auf den Einzelfall abgestimmt und kann als Dienst-, Geld- oder Sachleistung gewährt werden. Dienstleistung Sozialhilfe Sachleistung Geldleistung 7
8 Einsetzen der Sozialhilfe Sobald der Sozialhilfeträger von der Notlage Kenntnis hat nicht vom Antrag abhängig (Anruf genügt) nicht für die Vergangenheit. 8
9 Hilfe zum Lebensunterhalt Anspruchsberechtigte: Personen, unter 65 Jahren, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können oder befristet erwerbsunfähig sind oder eine Altersrente vor dem 65. Lebensjahr beziehen Kinder unter 15 Jahren, welche mit Personen zusammen wohnen, die kein Anspruch auf ALG II haben, bzw. mit diesen keine Bedarfsgemeinschaft bilden. 9
10 Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Anspruchsberechtigte: Personen über 65 Jahre und 7 Monate oder Personen über 18 Jahre, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind 10
11 Unterschied zu anderen Leistungen des SGB XII Schriftlicher Antrag ist erforderlich Leistungen werden ab dem Ersten des Antragsmonats bewilligt Kostenersatz an Erben ist ausgeschlossen, grundsätzlich keine Unterhaltsüberprüfung bei den Kindern (es sei denn, Einkommen über Euro im Jahr) Befristung, i. d. R. 1 Jahr, Weiterbewilligungsantrag ist erforderlich 11
12 Besondere Leistung Damit ist der laufende Lebensunterhalt abgedeckt Laufende Leistungen setzen sich zusammen aus: Regelsätze nach der Regelsatzverordnung + Kosten der Unterkunft + Heizkosten + ggf. Mehrbedarfe + ggf. freiwillige Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge = grundsicherungsrechtlicher Bedarf./. einzusetzendes Einkommen = laufende monatliche Leistung 12
13 Berechnung der Grundsicherungsleistung im Alter und bei Erwerbsminderung Berechnungsbogen für 01/18: **Bedarf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Regelbedarf ( 42 Nr. 1 SGB XII) Mustermann ,00 Euro Mehrbedarf ( 42 Nr. 2 SGB XII) Mustermann wegen Merkzeichen G + 70,72 Euro Kosten der Unterkunft ( 42 Nr. 4 SGB XII) Miete + 300,00 Euro Heizungskosten ( 42 Nr. 4 SGB XII) lfd. Heizungskosten + 50,00 Euro Summe Grundsicherungsbedarf 836,72 Euro 13
14 Berechnung der Grundsicherungsleistung im Alter und bei Erwerbsminderung Berechnungsbogen für 01/18: **Einkommen Einkünfte ( 82 Abs. 1 SGB XII) Mustermann Altersruhegeld - 480,22 Euro Betriebsrente - 128,38 Euro Summe Einkommen - 608,60 Euro **Berechnung Summe Grundsicherungsbedarf + 836,72 Euro Summe Einkommen - 608,60 Euro Laufende Leistung/Zahlbetrag + 228,12 Euro 14
15 Regelbedarfsstufen nach SGB XII (ab ) Regelbedarfsstufe 1 Jede erwachsene Person, die in einer Wohnung lebt und für die nicht Regelbedarfsstufe 2 gilt 416,00 Euro Regelbedarfsstufe 2 Ehegatten und Lebenspartner 374,00 Euro Regelbedarfsstufe 3 Erwachsene Leistungsberechtigte in stationärer Einrichtung Regelbedarfsstufe 4 Kinder von 14 bis 17 Jahre Regelbedarfsstufe 5 Kinder von 6 bis 13 Jahre Regelbedarfsstufe 6 Kinder von 0 bis 5 Jahre Barbetrag für erwachsene Heimbewohner beträgt 27 v. H. des Eckregelsatzes. Dies ergibt einen Betrag von 332,00 Euro 316,00 Euro 296,00 Euro 240,00 Euro 112,32 Euro 15
16 Blindenhilfe nach 72 Abs. 2 SGB XII ab Vollendung des 18. Lebensjahres 681,70 Euro bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 341,44 Euro Heimbewohner erhalten 135,85 Euro Die Landesblindenhilfe (410 ) ist vorrangig und wird entsprechend angerechnet. 16
17 Hilfe zur Pflege Die Leistungen der Pflegekasse nach dem SGB XI: Unabhängig vom Einkommen u. Vermögen Entscheidend ist die Einstufung in einen Pflegegrad Antrag bei der Pflegekasse stellen, der MDK wird von der Pflegekasse beauftragt; der MDK erstellt ein Gutachten und nimmt die Einstufung vor (Pflegegrad 1 5) 17
18 Pflegebedürftigkeit Wer ist pflegebedürftig ( 14 SGB XI) Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder Psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in 15 festgelegten Schwere bestehen. 18
19 Anspruchsberechtigte Personengruppen: Pflegebedürftige, die zwar Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, die jedoch wegen der gesetzlich begrenzten Leistungsbeträge der Pflegeversicherung den individuellen Pflegebedarf nicht abdecken. Pflegebedürftige, die zwar pflegeversichert, aber nicht pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung sind (Hilfebedarf für weniger als 6 Monate) Nicht pflegeversicherte Pflegebedürftige. Merksatz: Immer, wenn die Leistungen der Pflegeversicherungen nicht ausreichen oder nicht möglich sind und ein Pflegebedarf gegeben ist, kann unter Berücksichtigung der sonstigen Leistungsvoraussetzungen Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII erbracht werden. 19
20 Leistungen für Pflegebedürftige SGB XII: Im Normalfall: Vorrang ambulanter Leistungen vor stationärer Leistung. Der Vorrang der ambulanten Pflege gilt jedoch nicht, wenn eine geeignete stationäre Hilfe zumutbar und eine ambulante Pflege mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Die Hilfe zur Pflege umfasst für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2,3,4 oder 5 1. Häusliche Pflege in Form von Pflegegeld häusliche Pflegehilfe (Pflegesachleistungen) Kombination von Geld- und Sachleistungen 20
21 Leistungen für Pflegebedürftige SGB XII: Verhinderungspflege Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes Pflegehilfsmittel Andere Leistungen (Beratung, Arbeitgebermodell) 2. Teilstationäre Pflege (Tages- und Nachtpflege) 3. Kurzzeitpflege 4. Entlastungsbetrag 5. Stationäre Pflege 21
22 Leistungen für Pflegebedürftige SGB XII Die Hilfe zur Pflege umfasst für Pflegebedürftige des Pflegegrades1: 1. Pflegehilfsmittel 2. Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes 3. Entlastungsbetrag. 22
23 Leistungen der Pflegeversicherung ab Leistungsarten Pflegegrade Pflegegeld, 37 SGB XI - Euro/Monat - Häusliche Pflegehilfe, 36 SGB XI - Euro/Monat - Beratungseinsatz, 37 Abs. 3 SGB XI - Euro/Einsatz Beratung 7a, 7b SGB XI Wohngruppen-Zuschlag, 38a SGB XI - Euro/Monat - Verhinderungspflege, 39 SGB XI - Euro/Monat
24 Leistungen der Pflegeversicherung ab Leistungsarten Pflegegrade Pflegehilfsmittel, 40 SGB XI Wohnumfeldverbesserung, 40 Abs. 4 SGB XI - Euro/Maßnahme Pflegekurs, 45 SGB XI Entlastungsbetrag, 45 b SGB XI - Euro/Monat - Kurzzeitpflege, 42 SGB XI - Euro/Jahr
25 Leistungen der Pflegeversicherung ab Leistungsarten Pflegegrade teilstationäre Pflege, 41 SGB XI - Euro/Monat - vollstationäre Pflege, 43 SGB XI - Euro/Monat - zusätzliche Betreuung stationär, 43 b SGB XI Pflege in vollstationären Einrichtungen Der Behindertenhilfe, 43a SGB XI - Euro/Monat
26 Geldleistungen Fallbeispiel: Herr Mustermann ist im Pflegegrad 3. Die Pflegekasse gewährt Pflegesachleistungen in Höhe von monatlich Die Kosten für den ambulanten Pflegedienst betragen Zusätzlich fallen Kosten für die Nachbarschaftshilfe in Höhe von monatlich 200 an. Sozialamt zahlt: 202 restliche Kosten für ambulanten Pflegedienst (1.500 Kosten Pflegesachleistung) 200 Kosten für Nachbarschaftshilfe 181 gekürztes Pflegegeld (1/3 von 545 ) 26
27 Hilfe zur Pflege in Einrichtungen Pflegebedürftige der Pflegegrade 2,3,4 oder 5 haben Anspruch auf Pflege in stationären Einrichtungen, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit des Einzelfalles nicht in Betracht kommt. Übernahme von Heimkosten Vergütungsvereinbarungen Heimentgelt setzt sich zusammen aus Unterkunfts- und Verpflegungskosten Pflegekosten Investitionskosten Ausbildungsumlage 27
28 Geldleistungen Barbetrag Altfälle noch Zusatzbarbetrag Taschengeld von Zeppelinstiftung Bekleidungsbeihilfe auf Antrag vor Anschaffung Zuständiges Sozialamt - vor Heimaufnahme gewöhnlicher Aufenthalt Einsatz vom Einkommen gesamtes Einkommen ist einzusetzen Sonderfall, wenn ein Partner noch zu Hause lebt Vermögensfreigrenze - siehe Folie 5 28
29 Geldleistungen Berechnungsbeispiel: Heimfall Herr Mustermann, Pflegegrad 3 Renteneinkünfte: 608,60 Tagessatz im Heim: 126,10 täglich Heimkosten werden jeden Monat mit 30,42 Tagen berechnet. Berechnung der Sozialhilfe Heimentgeld täglich 126,10 x 30,42Tage = 3.835,96 + Barbetrag 112,32./. Pflegeversicherungsleistungen: 1.262,00./. Renteneinkünfte: 608,60 Sozialhilfe für den Monat: 2.077,68 29
30 Sonstige Erläuterungen Unterhalt: alle leiblichen Kinder und Adoptivkinder werden auf Unterhaltsfähigkeit überprüft Stiefkinder sind nicht unterhaltspflichtig Selbstbehalt / Mindestbedarf vom Einkommen - Alleinstehender Unterhaltspfl ,00 - Verheiratet: 3.240,00 30
31 Erbe - Schenkung Kostenersatz an Erben: Sozialhilfe der letzten 10 Jahre kann aus dem Nachlassvermögen zurückgefordert werden. Schenkungsrückforderungsansprüche: Aus Schenkungen, die in den letzten 10 Jahren vor Eintritt der Bedürftigkeit vorgenommen wurden, hat der bedürftige Leistungsberechtigte einen Rückforderungsanspruch nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch Vertragliche Ansprüche: Können sich unter anderem aus Übertragungen von Hausund Grundbesitz ergeben. Sie bestehen auch, wenn die Verträge älter als 10 Jahre sind. (Kost, Hege und Pflege, Bekleidung, Nießbrauch, Wohnrecht, Unterhalt etc. 31
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