Auswertung Ausbildung im Hotel- und Gaststättengewerbe in der Region Bremen-Weser-Elbe Stand: Juli 2010 Gewerkschaft NGG Region Bremen-Weser-Elbe Hillmannplatz 6 28195 Bremen Tel.: 0421-1655256 Fax: 0421-1655258 E-Mail: region.bremen-weser-elbe@ngg.net Internet: www.ngg-bremen.de
2 Einführung Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten ist innerhalb des DGB zuständig für die ArbeitnehmerInnen im Hotel- und Gaststättengewerbe. Die Region Bremen-Weser-Elbe hat im Berufsschuljahr 2009/2010 eine Befragung unter Auszubildenden im Hotel- und Gaststättengewerbe zu den Themen Ausbildungsvergütung, Arbeitszeiten, Überstunden, Pausen und Personalessen durchgeführt. Die Befragung soll nicht den Anspruch einer wissenschaftlichen Erhebung erfüllen, sondern einen Überblick über die qualitative Ausbildungssituation der Branche insbesondere in Bremen und Umzu geben. Es nahmen 180 Auszubildende teil. 78 % der befragten Auszubildenden arbeiteten in einem Betrieb im Land Bremen, 15 % in Niedersachsen. Die Auszubildenden waren auf alle Ausbildungsjahre gestreut, wobei das erste Ausbildungsjahr die Mehrzahl der Rückläufe ausmachte. 9 % der Teilnehmer waren jünger als 18 Jahre; für sie gelten die Schutzregelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Vorbemerkung: Der überwiegende Teil der Arbeitgeber ist Mitglied im jeweiligen Arbeitgeberverband, insbesondere im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA). Die Manteltarifverträge für das bremische und niedersächsische Hotel- und Gaststättengewerbe sind darüber hinaus allgemeinverbindlich! 1. Ausbildungsvergütungen 56 % erhalten Ausbildungsvergütung nach Tarif 42 % erhalten Ausbildungsvergütung unter Tarif Entgelttarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe Niedersachsen Bis 30.4.2010: ab 1.5.2010 1. Ausbildungsjahr: 425,00 Euro 450,00 Euro 2. Ausbildungsjahr: 480,00 Euro 505,00 Euro 3. Ausbildungsjahr: 555,00 Euro 580,00 Euro Abkommen über die Vergütung der Auszubildenden im bremischen Hotel- und Gaststättengewerbe Bis 31.12.2010 1. Ausbildungsjahr: 425,00 Euro 2. Ausbildungsjahr: 485,00 Euro 3. Ausbildungsjahr: 570,00 Euro
3 2. Arbeitszeit 68 % arbeiten in einer 5-Tage-Woche 27 % arbeiten länger als 5-Tage-Woche 8 % arbeiten 39 Stunden in der Woche 75 % arbeiten 40 bis 50 Stunden in der Woche 10 % arbeiten mehr als 50 Stunden in der Woche Regelmäßige Arbeitszeiten gemäß der geltenden Manteltarifverträge: 5 Tage Woche und 39 Stunden / Woche 3. Überstunden 18 % leisten regelmäßig keine Überstunden 54 % leisten gelegentlich Überstunden 26 % leisten sehr oft Überstunden 59 % machen regelmäßig 1-2 Überstunden 14 % machen regelmäßig 3-4 Überstunden 9 % machen regelmäßig mehr als 4 Überstunden Rechtsprechung: Laut regelmäßiger Rechtssprechung sind Überstunden für Auszubildende grundsätzlich unzulässig. Überstunden dürfen nur ausnahmsweise stattfinden, wenn sie Ausbildungsinhalte vermitteln, die während der regelmäßigen Arbeitszeit nicht anfallen. 34 % haben schon zwischen 10 und 12 Stunden am Tag gearbeitet. 39 % haben schon zwischen 13 und 16 Stunden am Tag gearbeitet. 12 % haben schon länger als 17 Stunden am Tag gearbeitet.
4 Arbeitszeitgesetz: Die gesetzliche Höchstarbeitszeit beträgt gemäß 3 Arbeitszeitgesetz acht Stunden und kann auf maximal 10 Stunden ausgeweitet, werden wenn innerhalb von sechs Monaten ein zeitlicher Ausgleich erfolgt. Für Jugendliche gilt gemäß 8 JArbSchG eine maximale Arbeitszeit von 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich. Ab einer Arbeitszeit von 10 Stunden ist bei Arbeitsunfällen der Schutz durch die Unfallversicherung gefährdet. 19 % bekommen die Überstunden korrekt ausgeglichen 18 % bekommen die Überstunden fehlerhaft ausgeglichen 39 % bekommen die Überstunden nicht ausgeglichen Manteltarifvertrag: Gemäß der Manteltarifverträge gilt jede Stunde oberhalb von 39 Stunden als Mehrarbeit. Diese ist in Zeit oder Geld auszugleichen und sogar mit einem zeit- oder geldwerten Zuschlag zu vergüten. 4. Pausen 26 % haben regelmäßige Pausen 39 % haben unregelmäßige Pausen 33 % haben regelmäßig keine Pausen Beispiel: 4 III Manteltarifvertrag Bremen: Dem/r ArbeitnehmerIn ist täglich eine Arbeitspause von insgesamt einer Stunde zu gewähren. Außer bei regelmäßiger Nachtarbeit sind diese Pausen nicht auf die Arbeitszeit anzurechnen. Während der Pausen ist der/die ArbeitnehmerIn von jeder Arbeit freizustellen. Pausen gelten nur dann als gewährt, wenn der/die Arbeitnehmer seine/ihre Tätigkeit unterbrechen und sich mindestens fünfzehn Minuten zurückziehen kann. 4 Arbeitszeitgesetz Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepausen beschäftigt werden.
5 5. Personalessen 10 % nutzen nicht das Personalessen im Betrieb 33 % nutzen selten das Personalessen im Betrieb 51 % nutzen regelmäßig das Personalessen im Betrieb 31 % bekommen pauschal Geld für Personalessen abgezogen 59 % bekommen keinen pauschalen Abzug für Personalessen 48 % können das Personalessen frei auswählen 28 % haben nur ein eingeschränktes Angebot 14 % dürfen nur Reste, z.b. vom Buffet essen 6. Was die Auszubildenden uns sonst als Bemerkungen mitgeteilt haben: Löhne erhöhen, da es kein Trinkgeld mehr gibt. Denn Friseure verdienen mehr als Köche. Das Personalessen im Monat ist zu teuer. Überstunden werden nicht vergütet! Ich finde es scheiße, das ich soviel Geld für essen zahlen muss. Das bei uns Kakalaken sind und alles dreckig ist. Doch keiner was unternimmt den Betrieb zu schließen für eine Woche oder so. Wir bitten abgelaufene Ware an. Die Küche ist schmutzig und einen Personalraum gibt es auch nicht. Ausbildungsvergütung kommt hin und wieder verspätet, was mich manchmal in Zugzwang bringt, wegen Miete etc. Ich möchte regelmäßig meine Pausen machen und mehr Geld Urlaub wird immer verweigert. Das man öfters in den Hotels rumgehen sollte und schaun sollte. Also Auszubildende und Firmen kontrollieren. Regelmäßig!!
6 Wenig Lerninhalte Bei mir läuft eigentlich alles super! Mehr Geld wäre aber trotzdem gut, wegen Wohnung ect. Mir gefällt es dort sehr gut und freue mich auf weitere gute Zusammenarbeit mit meinen Kollegen. Manko: Dass wir keine Pausen haben halten monatlich Referate & haben Schulungen & Tests im Hotel (in unserer Freizeit) Nebenbei machen wir Referate. 1 Monat ein Referat. In der Freizeit treffen. Wir machen auch verschiedene Schulungen. Alles in der Freizeit. Ich wurde mal vom Gast belästigt und mein Ausbilder meinte es sei nicht so schlimm. Ich werde vom Küchenchef immer beleidigt und fertig gemacht. Ich muss immer während des Block-Unterrichts arbeiten. Immer während der Schulzeit arbeiten. Für ein Teebeutel nehmen die 1 Euro - das ist ne Sauerei. Finde das nicht gut, das ich noch bezahlen muss für Essen und Trinken, arbeite und mach Überstunden und dann noch dafür bezahlen. Finde ich nicht gut Ist es richtig, dass wir während des Schulblockunterrichts noch arbeiten müssen, da wir nur mit den Schulstunden Minusstunden in der Woche machen würden? Ich fühle mich in meinem Betrieb eher als Mitarbeiter und nicht als Azubi. Das mit den 12 Stundenschichten wurde inzwischen abgeschafft. Schön, dass es euch gibt! Wie oft muss ich während der Schulzeit in die Arbeit gehen 1 oder 2 mal? Mein Betrieb macht teilweise früher schluss und mir wird es als minus std. aufgeschrieben. gehalt wird in Bar ausgezahlt seit dem 1.8.09 Mittlerweile bin ich schwanger und es ändert sich trotzdem nichts. Freitags gibt es Fisch aber ich mag kein Fisch
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