Kappungsgrenzen und Mietpreisbremse. Robert Koschitzki, Hannover, 8. Mai 2014

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Transkript:

Kappungsgrenzen und Mietpreisbremse Robert Koschitzki, Hannover, 8. Mai 2014

Institute und Verbände sind gegen die Mietpreisebremse Immobilienzeitung, 09.01.2014 Nicht noch mehr Mieterschutz! (Ullrich Pfeiffer, emiprica ag) Institut für Weltwirtschaft - IfW, Januar 2014 Mietpreisexplosion ist laut IfW eine Legende Die Welt, 22.02.2014 Die Mietpreisbremse ist ein zahnloser Tiger GdW, März 2014 Die Mietpreisbremse bei Wiedervermietung hat negative Auswirkungen auf den Wohnungsneubau. Bei ihrer Ausgestaltung ist darauf zu achten, dass nicht genau diejenigen Vermieter von Wohnraum bestraft werden, die sich für nachhaltiges und bezahlbares Wohnen einsetzen. DIW-Wochenbericht, 09.04.2014 Mietpreisbremse: Wohnungsmarktregulierung bringt mehr Schaden als Nutzen Seite 2

Bundesländer senken Kappungsgrenze für Mieterhöhungen dpa, 21.05.2013 Geänderte Kappungsgrenze für Berlin gilt dpa, 16.07.2013 Baden-Württemberg: Kabinett bringt Maßnahmenpaket gegen Wohnungsmangel auf den Weg dpa, 23.07.2013 Bayern senkt Kappungsgrenze für Mieterhöhungen in weiteren Gemeinden dpa, 06.08.2013 Hamburg reduziert Kappungsgrenze für Mieterhöhungen dpa, 16.01.2014 NRW will Kappungsgrenze für Mieterhöhungen senken Seite 3

Kappungsgrenzen senken Bisher waren Mieterhöhungen bundeseinheitlich auf eine Höhe von 20 % in drei Jahren beschränkt. Das geänderte Mietrecht ermöglicht eine Abweichung von dieser sogenannten Kappungsgrenze. In Gebieten, in denen ein Wohnungsengpass herrscht, können die Bundesländer die Kappungsgrenze auf 15 % in drei Jahren senken. Gebiete in denen dies gelten soll, können die Länder per Rechtsverordnung für die Dauer von jeweils höchstens fünf Jahren bestimmen. Seite 4

Kappungsgrenzen senken Wirkung bei einer 3-Zimmer-Wohnung à 80 qm mit anfangs 6,00 Euro/ qm 5 Jahre Seite 5

Mietpreisbremse Die Mietpreisbremse kommt zur Anwendung, wenn ein bestehendes Mietverhältnis endet und die Wohnung wieder vermietet wird. Die ortsübliche Vergleichsmiete, die zumeist in einem Mietspiegel dargestellt wird, darf bei Wiedervermietung um max. 10 % überschritten werden unabhängig von der bisherigen Miethöhe. Seite 6

Mietpreisbremse Seite 7 Quelle: RegioKontext GmbH, Layout: Immobilienscout 24 GmbH

TOP-Mieten in den großen Städten in Niedersachsen Seite 8 Datenbasis: F+B Marktmonitor 2013 (dargestellt sind die Internet-Angebotsmieten, nettokalt)

Vortrag Dr. Clar, F+B Gutachten zur Festlegung einer Gebietskulisse für eine Mietbegrenzungsverordnung nach 558 BGB in NRW (extra Präsentation) Seite 10

Ideen zur Messung angespannter Wohnungsmärkte (I) Niveau und/ oder Entwicklung Bedarfsdeckung = Baufertigstellungen p.a./ Neubaubedarf p.a. Versorgungsgrad = Wohnungen/ Haushalte Bevölkerungsentwicklung der letzten 5 Jahre Prognose Bevölkerung bis 2020 oder 2030 Leerstand und Fluktuation Marktmiete (Angebote) und (Abweichung zur) ortsübliche(n) Vergleichsmiete Preisverteilung der angebotenen Mietwohnungen (Quartilsbetrachtung) perspektivisch: Mietverhältnis aus Wohnungsangebot/ Wohnungssuche Seite 11

Ideen zur Messung angespannter Wohnungsmärkte (II) Niveau und/ oder Entwicklung Sozialwohnungsquote = Bindungen/ Geschosswohnungen Mietbelastungsquote = Miete/ Einkommen (Kaufkraft) Anteil Wohngeldhaushalte an allen Mieterhaushalten KdU-Quote = KdU-Empfängerhaushalte/ Haushalte Empfängerzahl KdU-Höchstsatz Sozialindikator = Bedarfsgemeinschaften/ Haushalte Warteschlange vor dem Wohnungsamt (Wohnungssuchende) oder: Was passiert eigentlich, wenn die Mietpreisbremse flächendeckend eingeführt wird? Seite 12

Die Diskussion ist eröffnet Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!