Aktuelle Themen Banken Senior Unsecured - Neuer Nachrang? Regulatorik Radar 2017

Ähnliche Dokumente
Bail-in? Bail-out? Wie sicher sind die Anlagen bei Banken? Jochen Weiss Produktservice Institutionelle Kunden DekaBank

Stellungnahme. des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft

Nachtrag gemäß 16 Abs. 1 Wertpapierprospektgesetz zum bereits veröffentlichten Basisprospekt der Kreissparkasse Köln, gemäß 6 Wertpapierprospekt

Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in) Die Europäische Union hat dazu folgende Rechtsakte verabschiedet:

HINWEIS ZUR BANKENABWICKLUNG UND GLÄUBIGERBETEILIGUNG (BAIL-IN)

Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in)

Übersicht über die Haftungskaskade im Rahmen der Bankenabwicklung (Stand: )

Informationen zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung des Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetzes

Kundeninformation zu bail-in-fähigen Produkten

die Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie (Bank Recovery and Resolution Directive, BRRD ) und

Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in)

Reform des freiwilligen Einlagensicherungsfonds. Pressegespräch Michael Kemmer

Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in)

Wir feiern Jubiläum und haben besondere Angebote für Sie.

Grundzüge der Methode zur Bestimmung. anderweitig systemrelevanter. Institute (A-SRI)

Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in)

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 127 Absatz 2 erster Gedankenstrich,

Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in)

Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in)

Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in)

Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in)

Die Abwicklungsbehörde kann bestimmte Abwicklungsmaßnahmen anordnen, wenn folgende Abwicklungsvoraussetzungen vorliegen:

zu Punkt der 934. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2015

Unsere Stadt hat viel zu bieten. Auch für Ihre Geldanlage.

Die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung werden von der Gesellschaft getragen.

Grundzüge der Methode zur Bestimmung anderweitig systemrelevanter Institute (A-SRI)

Geldanlagen in der Sozialversicherung

Gemeinsame Auslegungshilfe zur insolvenzrechtlichen Behandlung bestimmter Verbindlichkeiten von CRR-Instituten nach 46f Abs. 5 7 KWG n.f.

Das neue Kapitalanlagerundschreiben Theorie & Praxis. Jochen Weiss Regulatorik Radar

Wir feiern Jubiläum und haben besondere Angebote für Sie.

Weltspartags-Wochen! Gut aufgestellt mit den Zertifikaten der DekaBank.

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 31. Mai 2017 (OR. en)

L 355/60 Amtsblatt der Europäischen Union

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG

Präsentation für Investoren

Leitlinien. betreffend die Wechselbeziehungen zwischen der Abfolge von Herabschreibung und Umwandlung nach der BRRD und der CRR/CRD

Anlegerschutzaspekte der MiFID II und aktuelle Entwicklungen auf EU-Ebene (RRM-Paket)

Ausnahmen von den Transparenzpflichten (Waiver) MiFID II / MiFIR - BaFin-Workshop zu markt- und transparenzbezogenen Themen am

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München

BaFin Konsultation 11/2018

1. Teil: Bisher gültige Regelungen

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

Investoren Präsentation August 2018

KfW-Verordnung. Verordnung

Wir feiern Jubiläum und haben besondere Angebote für Sie.

Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung (Bail-in)

Hinweis zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung

Die Lebensversicherung als institutioneller Investor - Anmerkungen zum Vorschlag der EU-Kommission zur Reform der Aktionärsrechterichtlinie

Systematische Internalisierung (SI) Workshop Marktinfrastruktur und Transparenz Frankfurt am Main,

10067/17 cf/tt 1 DGG 1C

Die BRRD wurde in Österreich mit dem Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) umgesetzt.

Entwurf eines Gesetzes zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze Drucksache 19/2435

Willkommen auf der Seite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Auch eine gute Geldanlage braucht professionelle Pflege.

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater

Deutscher Bundestag Drucksache 18/5325. Unterrichtung. 18. Wahlperiode. durch die Bundesregierung

Wir feiern Jubiläum und haben besondere Angebote für Sie.

EBA/GL/2017/03 11/07/2017. Leitlinien. betreffend die Quote für die Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital beim Bail-in-Verfahren

Weltspartags-Wochen! Gut aufgestellt mit den Zertifikaten der DekaBank.

Gute Gründe für eine Partnerschaft

Goldener Herbst für Ihre Geldanlage.

Leitlinien Leitlinien zu komplexen Schuldtiteln und strukturierten Einlagen

Geldanlagen in der Sozialversicherung

Anlagerichtlinie der Oldenburgischen IHK

Erläuterungen zu Leitlinien zur Einstufung der Eigenmittel

Stellungnahme. des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) zum Grünbuch Langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft

BNP PARIBAS S.A. ALS "GARANTIEGEBERIN" BNP PARIBAS EMISSIONS- UND HANDELSGESELLSCHAFT MBH ALS "EMITTENTIN" GARANTIE

Stellungnahme. zum Vorschlag der Kommission für Änderungen der BRRD/CRR im Zusammenhang mit MREL- /TLAC-Vorgaben

Bild Nummer 1: Bild Nummer 2: Seite B 1

P+P Pöllath + Partners Rechtsanwälte Steuerberater. Berlin Frankfurt München

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/

Nachrangig verdient man mehr? Drescher & Cie Webinar

Einheitlicher Aufsichtsmechanismus (SSM) Wesentliche Bestandteile und Ziele. Jukka Vesala Director General, Micro-Prudential Supervision III

Obergrenzen der Gläubigerbeteiligung im Gesetzentwurf der Bundesregierung für das BRRD-Umsetzungsgesetz

Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, die in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts veröffentlicht wird.

Was sind Finanzinstrumente im Sinne des KWG?

Financial Services. Newsflash. MREL Neue Anforderungen an die Kapitalausstattung von Banken

Gruppe I Gruppe II Gruppe III Gruppe IV Gruppe V. c a b. Finanzportfolioverwalter, Unternehmen, die. a) ein multilaterales Handelssystem 4

PRESSEMITTEILUNG MASSNAHMEN ZUR WEITEREN AUSWEITUNG DES SICHERHEITENRAHMENS UND ZUR VERBESSERTEN BEREITSTELLUNG VON LIQUIDITÄT

Großkredite in CRR und neuer GroMiKV

Abwicklungsregeln für Banken Warum?

Merkblatt zum Kleinanlegerschutzgesetz Welche Änderungen ergeben sich für Finanzanlagenvermittler?

Übrige Fonds für traditionelle Anlagen gemäss Art. 68 ff. KAG.

Positionspapier. Auswirkungen von Solvency II auf die Kapitalanlagen der deutschen Versicherungsunternehmen

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum

Die Anlagerichtlinien der VolkswagenStiftung Dieter Lehmann VolkswagenStiftung Mitglied der Geschäftsleitung

Neue Regeln für partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen und bestimmte Arten von Direktinvestments

Unsere Region hat viel zu bieten. Auch bei der Geldanlage.

Stellungnahme des GKV-Spitzenverbandes vom

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

ECB-PUBLIC STELLUNGNAHME DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK. vom 2. September zur Bankenabwicklung (CON/2015/31)

Transkript:

Aktuelle Themen Banken Senior Unsecured - Neuer Nachrang? Regulatorik Radar 2017

BaFin Journal 5/2017 Gläubigerbeteiligung durch neue Bail-in Regelungen Mit dem Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG) von 2015, das die europäische Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie in deutsches Recht umsetzte, änderte der Gesetzgeber in 46f Kreditwesengesetz (KWG) die Haftungsrangfolge von Verbindlichkeiten bei Bankeninsolvenzen Somit können mit Inkrafttreten am 1. Januar 2017 im Fall von Abwicklung bzw. Insolvenz von deutschen Kreditinstituten auch deren unbesicherte Schuldtitel herangezogen werden (Gläubigerbeteiligung = Bail-in). Somit besteht für ein Kreditinstitut im Fall der Insolvenz / Abwicklung die Möglichkeit, Verbindlichkeiten in Eigenmittel umzuwandeln. Als Bail-in-fähig werden im Allgemeinen nicht derivative und nicht strukturierte Verbindlichkeiten angesehen. Hierzu gehören insbesondere langfristige unbesicherte Schuldtitel, wie Anleihen, Namensschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen, sofern sie kein derivatives Element besitzen. Einen Bestandsschutz für bestehende Anlagen gibt es nicht Quelle: BaFin Journal 12/2015 DekaBank 2

BaFin Journal 5/2017 Gläubigerbeteiligung durch neue Bail-in Regelungen Im Resultat greift diese neue Regelung in bestehende Gläubigerrechte ein. Das neue Rangverhältnis bestand zum Zeitpunkt der Emission noch nicht und wurde deshalb auch nicht im Emissionspreis berücksichtigt. Die vorrangige Bedienung anderer Verbindlichkeiten könnte etwa nachträglich die Anforderungen an die Eigenmittelunterlegung für Investitionen in solche Schuldtitel erhöhen etwa für Versicherer oder Institute, die solche Schuldtitel halten. Der Nachrangcharakter wurde jedoch bislang von der Bundesbank nicht als signifikant eingestuft, es besteht weiterhin die Einstufung solcher vorrangiger ungedeckter, einem gesetzlichen Nachrang unterliegender Verbindlichkeiten als notenbankfähige Instrumente Bezüglich der Konsequenzen für Solvency I Anleger hat die BaFin in ihrem Journal vom Mai 2017 angemerkt, dass a. geprüft wird, in wie weit diese Regeländerung dazu führt, dass eine Neueinordnung in die Nr. 9 des Anlagekatalogs erfolgen muss. Konsequenz wäre eine Mitberücksichtigung der direkten und indirekten Anlagen in der 35% Risikokapitalanlagequote des 3 Abs. 3 S. 1 AnlV. Darüber hinaus erfolgt eine Zurechnung in die 15%-Quote für illiquide Anlagen der Nummern 9 und 13 ( 3 Abs. 3 Nr. 3 AnlV). Hinsichtlich der Streuung gilt die 1%-Quote des 4 Abs. 4 S. 1 AnlV, b. geprüft wird, in wie weit Bestandsschutzregeln für Titel greifen, die vor dem 1.01.2017 erworben wurden Die Auswirkungen (insb. die quantitative Limitierung bei fehlendem Bestandsschutz) können für Solvency I Anleger signifikant sein, da solche Anlagen in der Vergangenheit umfangreich getätigt wurden insbesondere auch in der indirekten Anlage DekaBank 3

BaFin Journal 5/2017 Gläubigerbeteiligung durch neue Bail-in Regelungen Sonstige Anmerkungen: Unterschiedliche Behandlung innerhalb Europas: Das französische Modell sieht die Neueinführung einer weiteren Verbindlichkeits- Kategorie in Form von Senior Non-Preferred Anleihen vor. Dieser Anleihetyp entspricht den europäischen Bail-in Vorschriften, ohne bestehende Anleihen gesetzlich umzuqualifizieren (bevorzugtes Modell der EU-Kommission). Die Effekte für Solvency II Anleger sind durch die Neuregelungen weniger gravierend (verglichen mit Solvency I Anlegern). Es sind aber im Rahmen der SCR Berechnung die Auswirkungen auf das Rating solcher Instrumente zu berücksichtigen sowie im Rahmen der unternehmerischen Vorsichtsgrundsätze die Einordnung in die eigenen Anlagerichtlinien. DekaBank 4

Ihr Ansprechpartner Jochen Weiss Produktservice Institutionelle Kunden DekaBank Deutsche Girozentrale Mainzer Landstraße 16 60325 Frankfurt am Main Telefon: (0 69) 71 47 64 67 E-Mail: jochen.weiss@deka.de Deka Institutionell 5

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Jochen Weiss