Empfehlungen der AV-Kommission Finanzanalyse, Anträge zur Umsetzung

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Transkript:

10 Abgeordnetenversammlung vom 5.-6. November 2012 in Bern Empfehlungen der AV-Kommission Finanzanalyse, Anträge zur Umsetzung Anträge Die Abgeordnetenversammlung beschliesst: 1. die Empfehlung 3 im Rahmen der Legislaturziele umzusetzen 2. die Empfehlungen 1 und 5 im Rahmen der Verfassungsrevision umzusetzen 3. die Umsetzung der Empfehlungen 2 und 4 im Moment nicht auf nationaler Ebene anzugehen 4. zur Umsetzung der Empfehlung 6 dem Rat den Auftrag zu erteilen, auf nationaler Ebene die öffentliche Kommunikation der evangelischen Kirchen zu bündeln und die sprachregionalen Kommunikationsgefässe zu koordinieren. Bern, 11. September 2012 Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund Der Rat Der Präsident Gottfried Locher Der Geschäftsleiter Philippe Woodtli

1. Empfehlungen der AV-Kommission Finanzanalyse Die nichtständige AV-Kommission Finanzanalyse hat 2011 an der Herbst-Abgeordnetenversammlung (HAV) ihren Bericht abgeliefert. Der Auftrag der Kommission umfasste die Analyse der finanziellen Entwicklung der Kirchen, die Überprüfung von kirchenübergreifenden Aufgaben im Schweizer Protestantismus auf Synergien sowie eine entsprechende Berichterstattung an die Abgeordnetenversammlung. Die Untersuchungen der Kommission konzentrierten sich auf die acht grössten Kirchen des Kirchenbundes (BEJUSO, ZH, VD, AG, SG, TG, BL, GR), welche zusammen für 85% aller Ausgaben im Schweizer Protestantismus aufkommen. Die Untersuchungen haben die Zahlen der FAKIR-Studie und die Zahlen, die vom Rat des Kirchenbundes an der HAV 2009 vorgelegt wurden, bestätigt. Für die Finanzierung von gemeinsamen nationalen oder sprachregionalen Aufgaben wenden die Kirchen demnach ungefähr CHF 18 Mio. pro Jahr oder knapp 3,5% aller im Schweizer Protestantismus fliessenden Gelder auf. Der Kommissionspräsident Andreas Zeller hat in seinem einführenden Votum angeregt, auf einer gemeinsamen kirchenpolitischen Ebene über die Verwendung dieser Gelder zu sprechen. Die Kommission hat insgesamt sechs Empfehlungen inhaltlicher und struktureller Art formuliert: Empfehlung 1 Empfehlung 2 Empfehlung 3 Empfehlung 4 Empfehlung 5 Empfehlung 6 Errichtung einer gemeinsamen kirchenpolitischen Ebene, auf der über die von den evangelischen Kirchen auf nationaler oder sprachregionaler Ebene eingesetzten Gelder gesprochen wird Realisierung einer einheitlichen Rechnungslegung Erzeugung von Gegentrends zu den heutigen Tendenzen: Verzichtsplanung, engere Zusammenarbeit, Gewinnung neuer Mitglieder Entwicklung neuer Finanzierungsmöglichkeiten: Spenden, Sponsoren, Stiftungen, Projektfinanzierung Subventionsempfänger sollen gemeinsam angesprochen werden Stärkung der Identität durch Erstellung eines gemeinsamen Kommunikationskonzepts für die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit. Die Kommission hat an die Abgeordnetenversammlung den Antrag gestellt, den Rat des Kirchenbundes zu beauftragen, im Jahr 2012 Anträge zur Umsetzung der Empfehlungen vorzulegen. Die Abgeordnetenversammlung ist diesem Antrag gefolgt und der Rat legt heute Anträge zur Umsetzung der Empfehlungen vor. 2. Anträge zur Umsetzung der Empfehlungen 2.1 Empfehlung 3 Erzeugung von Gegentrends zu den heutigen Tendenzen: Verzichtsplanung, engere Zusammenarbeit, Gewinnung neuer Mitglieder Der Rat des Kirchenbundes hat sich mit seinen Legislaturzielen 2011 2014 Evangelisch Kirche sein einer Grundhaltung verpflichtet, welche gewillt ist, die Herausforderungen unserer Zeit aktiv anzugehen. Exemplarisch können die Arbeiten für das Reformationsjubiläum, das Glaubensbuch und die dazugehörigen Begleitmaterialien, der Predigtpreis und das Engagement für Palliativ Care genannt werden. Seite 2/5 10_Antraege_Umsetzung_Empfehlungen_Finanzanalyse.doc

Im Bericht der Kommission wurde explizit die Idee eines Versicherungspools genannt. Die Geschäftsstelle hat dazu für die bei Kirchgemeinden üblichen Versicherungen Offerten einholen lassen und über das Geschäft an der Konferenz der Kirchenpräsidien vom 24. August 2012 berichtet. Dabei hat sich gezeigt, dass einzelne Kirchen bereits über solche Pools von Versicherungen verfügen. Die Geschäftsstelle des Kirchenbundes stellt interessierten Kirchen gerne weitere Informationen zur Verfügung und vermittelt die nötigen Kontakte. Der Rat beantragt der Abgeordnetenversammlung, die Umsetzung der Empfehlung 3 im Rahmen der Legislaturziele anzugehen. 2.2 Empfehlung 1 Errichtung einer gemeinsamen kirchenpolitischen Ebene, auf der über die von den evangelischen Kirchen auf nationaler oder sprachregionaler Ebene eingesetzten Gelder gesprochen wird Empfehlung 5 Subventionsempfänger sollen gemeinsam angesprochen werden Sowohl die Empfehlung 1 als auch die Empfehlung 5 sollten nach Meinung des Rates im Rahmen der Verfassungsrevision diskutiert werden. Die Abgeordnetenversammlung des Kirchenbundes ist nach Ansicht des Rates der geeignete Ort, über die von den evangelischen Kirchen auf nationaler oder sprachregionaler Ebene eingesetzten Gelder zu sprechen und einen politischen Willen über die Verteilung zu bilden. Bis jetzt kann an der Abgeordnetenversammlung des Kirchenbundes über die Rechnung, den Voranschlag und Zielsummen des Kirchenbundes beschlossen werden. Wie weit die Beschlussfähigkeit der Abgeordnetenversammlung auf neue Gebiete ausgedehnt werden soll und welche institutionellen Anpassungen daraus folgen müssen, möchte der Rat im Rahmen der Verfassungsrevision beschliessen lassen. Auch für die Empfehlung 5 einheitliche Subventionspolitik bietet sich der Kirchenbund an als Ort zur gemeinsamen Willensbildung und zum gemeinsamen Entscheid. Heutige Praxis des Rates des Kirchenbundes ist, an ihn gerichtete Subventionsanträge nur zu behandeln, wenn sie ein nationales oder internationales Anliegen betreffen und alle anderen im Sinne einer sprachregionalen Aufgabenteilung an die Gefässe KIKO oder CER zu verweisen. Der Rat des Kirchenbundes beabsichtigt damit, die Doppelbewirtschaftung von Institutionen des Schweizer Protestantismus auf der nationalen und kantonalen Ebene durch lokale oder sprachregionale Akteure zu vermeiden. Nach Meinung des Rates sollte eine weitergehende Willensbildung betreffend Subventionspolitik, dazugehöriger Finanzierung und Strukturierung im Rahmen der Verfassungsrevision diskutiert werden. Der Rat beantragt der Abgeordnetenversammlung, die Umsetzung der Empfehlungen 1 und 5 im oben genannten Sinn im Rahmen der Verfassungsrevision zu diskutieren. 2.3 Empfehlung 2 Realisierung einer einheitlichen Rechnungslegung Empfehlung 4 Entwicklung neuer Finanzierungsmöglichkeiten: Spenden, Sponsoren, Stiftungen, Projektfinanzierung Zur Empfehlung 2 hat die Kommission ausgeführt, dass sich alle Kirchen auf einen gemeinsamen Rechnungslegungsstandard einigen sollten, z. B. GAAP FER 21, damit Entwicklungen objektiv sichtbar gemacht und Zukunftsstrategien entwickelt werden können. 10_Antraege_Umsetzung_Empfehlungen_Finanzanalyse.doc Seite 3/5

In mehreren Kantonen gelten kantonalgesetzliche Vorschriften für die Landeskirchen oder Kirchgemeinden betreffend Rechnungslegungsmodell. Das setzt Bestrebungen zu einer Vereinheitlichung Grenzen. Die grundsätzliche Orientierung der Rechnungslegung an GAAP FER ist aber unbestritten. Ebenso ist es unbestritten sinnvoll, den Austausch zwischen den Finanzexperten der Kirchen zu pflegen. In der Deutschschweiz bietet sich dafür die jährlich im Herbst von der Reformierten Landeskirche Aargau organisierte Tagung für Finanzverantwortliche der Landeskirchen an. Die Empfehlung 4 betrifft die Einnahmeseite der kirchlichen Rechnungen. Je nach rechtlicher Ausgestaltung sehen sich die Kirchen dabei vor unterschiedlichen Herausforderungen: Kirchen, die keine Kirchensteuern erheben können, müssen neben einem verbesserten Inkasso ihrer Mitgliederbeiträge neue Quellen erschliessen. Kirchen hingegen, die Kirchensteuern erheben, haben vor der Erschliessung von neuen Finanzierungsmöglichkeiten, diese Kirchensteuern zu verteidigen. Schwerpunktmässig müssen also die Themen Kirchenbeiträge von Nichtsteuerpflichtigen und die Anerkennung der Gemeinnützigkeit der kirchlichen Arbeit im Blick behalten werden. Zum Thema Kirchensteuern für juristische Personen hat der Kirchenbund zusammen mit der Römischkatholischen Zentralkonferenz (rkz) ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben und den Kirchenleitungen zur Verfügung gestellt. In den kommenden Jahren werden in all den genannten Fragen auf die Kirchen grosse Herausforderungen zukommen. Nach Meinung des Rates des Kirchenbundes ist die Expertise zur Bewältigung dieser Aufgaben in verschiedenen Kirchen vorhanden. Entsprechend ist er gewillt, bei der Koordination und Vernetzung mitzuwirken und bestehende Lücken zu schliessen. Der Rat beantragt der Abgeordnetenversammlung, die Umsetzung der Empfehlungen 2 und 4 im Moment nicht auf nationaler Ebene anzugehen. 2.4 Empfehlung 6 Stärkung der Identität durch Erstellung eines gemeinsamen Kommunikationskonzepts für die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit Der Rat des Kirchenbundes ist der Meinung, dass das verlangte Konzept und der Leistungsauftrag der Reformierten Medien für die Jahre ab 2014 aufeinander abgestimmt werden sollten. Im Oktober 2012 treffen sich deshalb die Kommunikationsverantwortlichen von mehreren Mitgliedkirchen, der Kommunikationsverantwortliche des Kirchenbundes und Vertreter der Reformierten Medien zu einem Austausch über die integrierte Kommunikation im Schweizer Protestantismus. Gelöst werden muss die Frage, wie die gemeinsame evangelische Kommunikation über die Sprachgrenzen hinaus organisiert und zwischen der nationalen und kantonalen Ebene abgestimmt werden soll. Seite 4/5 10_Antraege_Umsetzung_Empfehlungen_Finanzanalyse.doc

Um einen einheitlichen kommunikativen Auftritt der evangelischen Kirchen der Schweiz zu ermöglichen, gedenkt der Rat des Kirchenbundes im Sinne eines Angebotes einen entsprechenden Umsetzungsplan bis zur Ende der Legislaturperiode 2011 2014 vorzulegen. Erarbeitet werden soll dieses Angebot in enger Absprache mit den Kommunikationsverantwortlichen der Kirchen und in Zusammenarbeit mit den Reformierten Medien. Der Rat beantragt der Abgeordnetenversammlung, ihm den Auftrag zu erteilen, auf nationaler Ebene die öffentliche Kommunikation der evangelischen Kirchen zu bündeln und die sprachregionalen Kommunikationsgefässe zu koordinieren. 10_Antraege_Umsetzung_Empfehlungen_Finanzanalyse.doc Seite 5/5