Reglement über die Gebühren des Bestattungsamtes und der Friedhöfe der Stadt Schaffhausen



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Transkript:

Reglement über die Gebühren des Bestattungsamtes und der Friedhöfe der Stadt Schaffhausen vom 14. Juni 2011 Der Stadtrat gestützt auf Art. 61 des Friedhof- und Bestattungsreglements der Stadt Schaffhausen vom 14. Juni 2011 (RSS 570.1) beschliesst: 1. Kostenansätze 1.1 Bestattungskosten a) Bemühungen Bestattungsamt Grundtarif 2) wird pauschal bei jedem Todesfall verrechnet Grosser Aufwand zusätzlich zum Grundtarif (z.b. bei aussergewöhnlichen Todesfällen, langen Wartezeiten, komplizierter Personalienaufnahme, ausserordentlichem Kremationsaufwand) Kosten ohne MwSt Einwohnerinnen und Einwohner 1 Auswärtige Fr. 300.00 Fr. 75.00 Fr. 0.00 Fr. 130.00 b) Sarglieferung Standardsarg Fr. 0.00 Fr. 450.00 Standardsarg (überbreit) Fr. 0.00 Fr. 480.00 1 Die durch das Bestattungsamt erbrachten Leistungen erfolgen für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Schaffhausen gegen Verrechnung einer Grundpauschale gemäss Art. 5 Reglement über die Gebühren des Bestattungsamtes und der Friedhöfe der Stadt Schaffhausen. Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Dezember 201 1

Nussbaumsarg Fr. 550.00 Fr. 750.00 Zinksarg 3) Fr. 1250.00 Fr. 1250.00 Kindersarg 60 cm Fr. 0.00 Fr. 200.00 Kindersarg 120 cm Fr. 0.00 Fr. 280.00 Kindersarg 160 cm Fr. 0.00 Fr. 320.00 Sargkreuz Fr. 15.00 Fr. 15.00 c) Einsargen Einsatz pro ausrückende Person Fr. 0.00 Fr. 90.00 Verlöten eines Zinksarges Fr. 120.00 Fr. 120.00 d) Leichentransporte Innerhalb der Stadt Schaffhausen Beringen, Büttenhardt, Büsingen (D), Dörflingen, Feuerthalen/Langwiesen Flurlingen, Lohn, Merishausen, Neuhausen am Rheinfall, Thayngen, Stetten Fr. 0.00 Fr. 150.00 Fr. 200.00 Fr. 220.00 Alle anderen nicht in der obigen Zeile aufgeführten Gemeinden im Kanton Schaffhausen sowie Benken, Diessenhofen, Basadingen-Schlattingen, Dachsen, Marthalen, Rheinau, Schlatt, Uhwiesen Auswärtstransporte (Pauschalen) Frauenfeld Fr. 100.00 Fr. 220.00 Winterthur Fr. 100.00 Fr. 220.00 Zürich Fr. 128.00 Fr. 248.00 Kloten Fr. 103.00 Fr. 223.00 Berlingen Fr. 100.00 Fr. 220.00 Münsterlingen Fr. 126.00 Fr. 246.00 Auswärtstransporte pro km bis 100 km Fr. 2.20 Fr. 2.50 3) über 100 km Fr. 2.00 Fr. 2.00 Auslandtransporte Fr. 1.50 Fr. 1.50 Zusätzliche Auslagen werden separat ausgewiesen und verrechnet Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Dezember 201 2

e) Urnentransporte Beringen, Büttenhardt, Büsingen (D), Dörflingen, Feuerthalen/Langwiesen, Flurlingen, Lohn, Merishausen, Neuhausen am Rheinfall, Thayngen, Stetten Fr. 130.00 Fr. 160.00 Alle anderen nicht in der obigen Zeile aufgeführten Gemeinden im Kanton Schaffhausen sowie Benken, Diessenhofen, Basadingen-Schlattingen, Dachsen, Marthalen, Rheinau, Schlatt, Uhwiesen Urnenversand Porto je nach Zustellungsort Spesen und Verpackung Fr. 15.00 Fr. 15.00 f) Blumen- und Kranztransporte Innerhalb der Stadt Schaffhausen g) Leichenbegleitung durch eine zweite Person Beringen, Büttenhardt, Büsingen (D), Dörflingen, Feuerthalen/Langwiesen, Flurlingen, Lohn, Merishausen, Neuhausen am Rheinfall, Thayngen, Stetten Fr. 120.00 Fr. 120.00 Fr. 140.00 Fr. 160.00 Alle anderen nicht in der obigen Zeile aufgeführten Gemeinden im Kanton Schaffhausen sowie Benken, Diessenhofen, Basadingen-Schlattingen, Dachsen, Marthalen, Rheinau, Schlatt, Uhwiesen h) Anteil Pikettentschädigung Fr. 0.00 Fr. 130.00 i) Leichenbekleidung Leichenhemd Fr. 0.00 Fr. 70.00 Leichenkissen Fr. 0.00 Fr. 40.00 j) Unfallhüllen Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Dezember 201 3

Leichenhülle einfach Fr. 40.00 Fr. 40.00 Leichenhülle verstärkt mit Griffen Fr. 80.00 Fr. 80.00 k) Diverse Formulare (Zeugnis und Bewilligungen) Ärztliche Todesbescheinigung Todesschein Zivilstandsamt Angehörige Angehörige Leichenpass/Lötprotokoll Fr. 30.00 Fr. 30.00 Duplikat Kremationsbescheinigung Fr. 30.00 Fr. 30.00 l) Aufbahrung Abschiedsraum (Kosten je angefangenen Fr. 0.00 Fr. 100.00 Kalendertag) Kühlraum (Kosten pro Tag nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist bis zur Bestattung gemäss 23 der Verordnung über die Leichenschau und Bestattung [SHR 818.601]) Fr. 0.00 Fr. 50.00 m) Begleitmusik Orgelspiel (Kasualien) Organistin wird von Bestattungsamt aufgeboten Orgelspiel und Extrabegleitung Zusätzliche Musikdarbietung gemäss Richtlinien zur Besoldung der Organisten des Organistenverbandes Schaffhausen nach Vereinbarung n) Abdankung Benützung Abdankungshalle Fr. 0.00 Fr. 250.00 o) Feuerbestattung (einfacher Kremationssarg) inkl. einfacher Ton- resp.holzurne, beschriftet und Kremationsbescheinigung) Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Fr. 0.00 Kanton Schaffhausen und Gemeinden Feuerthalen/Langwie-sen, Flurlingen, Uhwiesen, Dachsen, Diessenhofen, Langwiesen, Schlatt, Basadingen-Schlattingen und Büsingen (D) Fr. 505.00 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Dezember 201 4

übrige Schweiz und Ausland Fr. 560.00 Feuerbestattung ohne Urne, Preisreduktion Fr. 35.00 Zuschlag bei Einäscherung von schweren Holzsärgen Fr. 150.00 Fr. 150.00 Spezialurnen Auf Anfrage Urnenschachtel 3) Fr. 8.00 Fr. 8.00 p) Entnahme Herzschrittmacher Entnahme eines Herzschrittmachers Die Kosten für die Entnahme von Herzschrittmachern, welche durch eine medizinisch Institution erfolgen, werden den Angehörigen vollumfänglich weiterverrechnet q) Nutzung Waschraum/Raum für die Durchführung von Legalinspektionen Nutzung Waschraum für rituelle Waschungen Nutzung Waschraum für die Durchführung von Legalinspektionen Fr. 0.00 Fr. 150.00 Fr. 200.00 Fr. 200.00 1.2 Gräberarten/Leistungen a) Namenstafel an Grab Gemäss 39 der Verordnung über die Leichenschau und die Bestattung (SHR 818.601) Kosten ohne MwSt Einwohnerinnen und Einwohner 1 Auswärtige Fr. 36.00 Fr. 36.00 b) Erdbestattungs- Reihengrab für Erwachsene 1 Die durch das Bestattungsamt erbrachten Leistungen erfolgen für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Schaffhausen gegen Verrechnung einer Grundpauschale gemäss Art. 5 Reglement über die Gebühren des Bestattungsamtes und der Friedhöfe der Stadt Schaffhausen. Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Dezember 201 5

Ruhefrist 25 Jahre Miete Fr. 0.00 Fr. 1400.00 Unterhalt Fr. 1320.00 Fr. 1320.00 c) Doppelreihengrab für zwei Erdbestattungen und/ oder beliebig viele Urnen: Ruhefrist 40 Jahre Miete Fr. 1900.00 Fr. 3800.00 Unterhalt Fr. 3830.00 Fr. 3830.00 d) Kindergrab Ruhefrist 25 Jahre Miete Fr. 0.00 Fr. 1000.00 Unterhalt Fr. 710.00 Fr. 710.00 e) Familiengrab für zwei Erdbestattungen und/oder beliebig viele Urnen: Ruhefrist 40 Jahre Miete Fr. 6000.00 Fr. 11000.00 Unterhalt Fr. 5480.00 Fr. 5480.00 Zuschlag für jede weitere Erdbestattung in einem Familiengrab: Miete, in % der Pos. e) Verlängerung Familiengrab, pro Jahr: 10% 10% Miete Fr. 150.00 Fr. 275.00 Unterhalt Fr. 150.00 Fr. 150.00 f) Grab ausheben und wieder eindecken: Kinder Fr. 0.00 Nach Aufwand; Mind. 300.00, max. 700.00 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Dezember 201 6

Erwachsene Fr. 0.00 Fr. Nach Aufwand; Mind. 800.00, max. 1500.00 g) Urnenreihengrab Ruhefrist 25 Jahre Miete Fr. 0.00 Fr. 1100.00 Unterhalt Fr. 1070.00 Fr. 1070.00 h) Urnenhalle Ruhefrist 15 Jahre Miete und Unterhalt inkl. Schriftplatte jedoch ohne Inschrift: Einzelnische Fr. 450.00 Fr. 850.00 Doppelnische Fr. 870.00 Fr. 1670.00 i) Urnennischen-Anlage: Ruhefrist 15 Jahre Miete und Unterhalt inkl. Schriftplatte jedoch ohne Inschrift: Einzelnische Fr. 650.00 Fr. 850.00 Doppelnische Fr. 1270.00 Fr. 1670.00 j) Rückvergütung aus Umbettung pro Jahr Nische Einzel Fr. 40.00 Fr. 40.00 Nische Doppel Fr. 80.00 Fr. 80.00 k) Verlängerung nach Ablauf einer 15 jährigen Pietätsfrist sowie bei Umbettungen in eine Nische, pro Jahr: Urnenhalle: Einzelnische Fr. 27.00 Fr. 54.00 Doppelnische Fr. 54.00 Fr. 106.00 Urnennischen-Anlage: Einzelnische Fr. 40.00 Fr. 60.00 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Dezember 201 7

Doppelnische Fr. 80.00 Fr. 120.00 l) Urnengrabstätte Ruhefrist 25 Jahre Miete und Unterhalt, inkl. Schriftplatte jedoch ohne Inschrift m) Gemeinschaftsgräber der Friedhöfe Buchthalen, Hemmental und Herblingen Ruhefrist 15 Jahre Aschenbeisetzung und Unterhalt inkl. Schriftplatte, jedoch ohne Inschrift n) Grabinschrift bei Urnenhalle, Urnennischen- Anlage, Urnengrabstätte und Gemeinschaftsgrab Buchthalen und Hemmental Kosten pro Buchstabe o) Grabinschrift bei Gemeinschaftsgrab Herblingen Kosten pro Schrifttafel p) Aschenbeisetzung im Gemeinschaftsgrab Waldfriedhof Fr. 200.00 Fr. 400.00 Fr. 200.00 Fr. 400.00 Fr. 28.00 Fr. 28.00 Fr. 65.00 Fr. 65.00 Fr. 0.00 Fr. 150.00 q) Urnenbeisetzung in bestehendes Grab ohne Begleitung Fr. 0.00 Fr. 80.00 mit Begleitung Fr. 0.00 Fr. 150.00 r) Urnen ausgraben in bestehenden oder abgelaufenen Gräbern nach Aufwand oder minimal pro Fr. 100.00 Fr. 100.00 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Dezember 201 8

Urne s) Erneute Beisetzung einer ausgegrabenen Urne in ein neues oder bestehendes Grab ohne Begleitung der Hinterbliebenen mit Begleitung der Hinterbliebenen Fr. 100.00 Fr. 100.00 Fr. 150.00 Fr. 150.00 t) Neues Urnengrab für die Beisetzung von umzubettenden Urnen Ruhefrist 25 Jahre Miete Fr. 1100.00 Fr. 1100.00 Unterhalt Fr. 1070.00 Fr. 1070.00 u) Grabbepflanzung nach Vereinbarung Alle übrigen Leistungen und Lieferungen werden nach effektivem Kostenaufwand berechnet. 2. Mehrwertsteuer Auf den Ansätzen wird die Mehrwertsteuer nach den jeweils geltenden Ansätzen erhoben. 1) 2) 3. Inkrafttreten Das Reglement wird vom Stadtrat nach Genehmigung des Friedhof- und Bestattungsreglementes vom 14. Juni 2011 durch das Departement des Innern in Kraft gesetzt. Es ersetzt das Reglement über die Gebühren des Bestattungsamtes und der Friedhöfe der Stadt Schaffhausen vom 9. Mai 2006. Fussnoten: 1) In Kraft ab 1. Februar 2012 gemäss Stadtratsbeschluss Nr. 37 vom 17. Januar 2012 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Dezember 201 9

2) Gemäss Beschluss des Grossen Stadtrates vom 6. März 2012, in Kraft ab 1. Mai 2012 gemäss Stadtratsbeschluss Nr. 227 vom 24. April 2012 3) In Kraft ab 1. Mai 2012 gemäss Stadtratsbeschluss Nr. 227 vom 24. April 2012 In Kraft ab 1. Januar 2015 gemäss Stadtratsbeschluss Nr. 612 vom 14. Oktober 2014 und Nr. 612 vom 16. Dezember 2014. Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Dezember 201 10