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Transkript:

Zugestellt durch Österreichische Post AG Straßwalchner Gemeindeinformation Amtliche Mitteilung der Marktgemeinde Straßwalchen An einen Haushalt Ausgabe 14/2009 Dezember 2009 Der heurige Weihnachtsbaum am Marktplatz wurde von der Familie Mayrhofer gespendet. Die Firma Josef Mayer hat den Transport übernommen. Der Tourismusverband Straßwalchen führte die Organisation durch. Wir bedanken uns bei allen Beteiligten für ihren Beitrag und ihre Mithilfe! Service- und Familienbüro ALS BÜRGERMEISTER DER MARKTGEMEINDE STRASSWALCHEN WÜNSCHE ICH ALLEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN UNSERER GEMEINDE EINE SCHÖNE, BESINNLICHE WEIHNACHTSZEIT UND DIE BESTEN GLÜCKWÜNSCHE FÜR DAS KOMMENDE JAHR 2010! LINIE 332 DER RUFBUS IM FLACHGAU Neueröffnung Sitzung der Gemeindevertretung Abfallabfuhrplan 2010 (Beilage) Bereits seit einigen Jahren werden in den Salzburger Regionen so genannte Rufbusse eingesetzt. Speziell im ländlichen Raum verknüpft dieses innovative Konzept die Verkehrsanbindung entlegener Regionen mit Umweltschutz, Wirtschaftlichkeit und direktem Kundennutzen. Mit diesem bedarfsorientierten System wird dem Fahrgast die Nutzung eines Linienbusses auch zu schwach frequentierten Zeiten ermöglicht und ist dieser somit nicht auf den Gebrauch eines PKW angewiesen. Im Flachgau wird ein Teil der Postbus-Linie 332 ab Fahrplanwechsel 2009/2010 als Rufbus geführt. Auf dieser Linie werden die Kurse 8:48 Uhr ab Mattsee und 9:47 ab Neumarkt als Rufbus bedient. Der Fahrgast muss mindestens 60 Minuten vor Abfahrt den Bus unter der Rufnummer +43 /(0) 664/ 6243559 (welche auch auf dem Fahrplan des Linienbusses angeführt ist) bestellen. Nach zeitgerechtem Anruf wird der jeweilige Kurs aktiviert und der Fahrgast kann an seiner gewohnten Haltestelle zu den vorgegebenen Zeiten einsteigen. Die Kurse der Linie 332, welcher als Rufbus gefahren wird, sind im Fahrplan mit dem Hinweis R gekennzeichnet. www.strasswalchen.com

GEMEINDEVERTRETUNGSSITZUNG, 10. DEZEMBER 2009 Der Voranschlag, der Hauhaltsbeschluss und der Stellenplan für 2010 wurden einstimmig genehmigt. Das Budget für 2010 beträgt in Summe ca. 19,6 Millionen, davon entfallen ca. 11,6 Millionen auf den ordentlichen Haushalt. Die wichtigsten Vorhaben im außerordentlichen Haushalt (in Summe ca. 8 Millionen) sind unter anderem: Rückzahlung der Wohnbauförderungsmittel für das Seniorenwohnhaus ( 4,9 Millionen), die Errichtung der Sportanlage Finsterloch (ca. 1,7 Millionen) und der Zubau bei der Volksschule Irrsdorf (ca. 850.000,00). Die im Haushaltsbeschluss festgelegten Abgaben, Gebühren, Steuern und privatrechtlichen Entgelte werden teilweise, entsprechend den Vorgaben der Salzburger Landesregierung, angepasst und kostendeckend erhöht (die im Vergleich zum Vorjahr erfolgten Tarifänderungen sind fett hervorgehoben): GEMEINDESTEUERN: a) Grundsteuer von land- u. forstwirtschaftlichen Betrieben (A): 500% b) Grundsteuer von Grundstücken nach dem Steuermessbetrag (B): 500% c) Kommunalsteuer: 3% d) Hundesteuer: 1. Hund: 40,00 2. Hund: 70,00 3. u. j. weitere Hund: 100,00 e) allgemeine Ortstaxe: 0,55 ABGABEN UND GEBÜHREN: a) Friedhofsgebühren (Grabgebühr für jeweils 10 Jahre): Gruft: 550,00 Wandgrab: 418,00 Doppelgrab: 330,00 Einzelgrab: 242,00 Urnengrab oder Urnennische: 132,00 Gebühr für Benützung der Aussegnungshalle: 66,00 b) Gebühren für Abwasserbeseitigung (netto): laufende Gebühr je m³ 2,80 Interessentenbeiträge pro Punkt nach der Bewertungspunkte-VO: 625,00 (davon Vorauszahlung lt. Förderungsrichtlinien): 500,00 bei fehlender Wasseruhr (Pauschale pro Person und Jahr): 50 m³ c) Marktstandgelder (Jahrmärkte) per Laufmeter: 5,00 d) Abfallgebühren (netto): - Leistungsgebühr, 90 Liter-Behälter (Restabfalltonne) pro Entleerung: 4,20 bei Verwendung einer 120l Tonne mit 1,3; bei 240l Tonne mit 2,6; bei einem 800l Container mit 8,90 und bei einem 1.100l Container mit 12,20 multipliziert; - Bereitstellungsgebühr (netto) je Haushalt u. Betriebsstätte (jährlich): 45,45 je Haushalt u. Betriebstätte mit Biotonne (jährlich) 74,55 Die durch die Abfallabfuhr nicht erfassten Haushalte und Betriebe haben 25 % der Gebühren nach 30 Abs. 7 Sbg. Abfallwirtschaftsgesetz 1998 zu entrichten. e) Beiträge nach dem Anliegerleistungsgesetz (brutto): Straßenbeleuchtung per Längenmeter (mit Asphaltierung): 72,00 Straßenbeleuchtung per Längenmeter (ohne Asphaltierung): 48,00 Gehsteigerrichtung per Laufmeter: 216,00 f) Tragung der Kosten für Straßenherstellung, gem. 16 BGG (brutto): je m² Unterbau 19,00 je m² Straßendecke 24,00 nachträglicher Kostenersatz (gem. 17 BGG) für Neubauten 25,00/m² PRIVATRECHTLICHE ENTGELTE (NETTO): a) Kindergartengebühren (ohne Bundes- u. Landesförderung): Betreuung bis 30 Wochenstunden: pro Kind 63,64 für Geschwister (je Kind) 54,55 Betreuung von mehr als 30 Wochenstunden: pro Kind 90,00 b) Altenheimentgelte (Obergrenzen nach 17 Salzburger Sozialhilfegesetz): Grundtarif pro Person: 26,55 Tagessatz pro Person (ohne Pflege) Einbettzimmer: 32,00 Zweibettzimmer: 28,00 Kurzzeitpflege: 45,00 Zuschläge zum Grundtarif: Pflegestufe 1: 8,30 Pflegestufe 2: 18,20 Pflegestufe 3: 44,50 Pflegestufe 4: 56,30 Pflegestufe 5: 67,10 Pflegestufe 6: 72,40 Pflegestufe 7: 72,40 2

c) Badebenützungsentgelte (brutto): Ganztag Erwachsene 5,00 Kinder 2,50 Halbtags Erwachsene 3,00 Kinder 1,50 10-er Block Erwachsene 40,00 Kinder 22,50 Saisonkarte Erwachsene 60,00 Kinder 30,00 ab 3. Kind Eintritt frei alleinerz. Mütter/Väter (+alle Kinder) 70,00 Familien (+ alle Kinder) 100,00 d) Eislaufplatz-Entgelte (brutto): Erwachsene: 4,00 Jugendliche bis 18 Jahre: 2,50 Schülergruppen: 2,00 Kinder bis 6 Jahre: f r e i Saisonkarten für Erwachsene: 25,00 für Jugendliche: 15,00 für schulpflichtige Kinder: 7,00 Die Gemeindevertretung genehmigte die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 2 Millionen zur Finanzierung der Sportanlage Finsterloch. Die Marktgemeinde Straßwalchen schließt einen neuerlichen Fischereipachtvertrag mit Herrn Helmut Reitsamer ab. Der Abschluss dieses Vertrages wurde einstimmig genehmigt. Die vom Salzburger Hilfswerk beantragte Bedarfsfeststellung für eine Tagesbetreuung durch Tageseltern erfolgte einstimmig. K U N D M A C H U N G Die Marktgemeinde Straßwalchen beabsichtigt eine Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich: Steindorf-Biogasanlage - "Graskraft" (Ziegelstallerstraße - Bergstraße) SERVICE- UND FAMILIENBÜRO STRASSWALCHEN Daniela Vsol, Mondseerstraße 16, Tel.: 06215/5308, familienbuero@strasswalchen.at BFI KURSE: Word Grundlagen - 18.01.2010 27.01.2010, Dauer 16 UE, Mo und Mi von 18:00-21:15 Uhr Informationen und Anmeldungen im Service- und Familienbüro Strasswalchen. Bei Buchung über das SFB erhalten die Teilnehmer 5% Ermäßigung. STELLENANGEBOTE: Lehrling für Notariatskanzlei (m/w), VZ Dr. Wolfgang Albrecht, öffentl. Notar, 5202 Neumarkt, Hauptstraße 21, Tel.: 06216/5219-0, E-Mail: office@notar-albrecht.at Einzelhandelskaufmann/frau ab sofort Elektrotechnik Hermann Riess GmbH, Mayburgerplatz 8, 5204 Strasswalchen, Tel.: 8264 Versicherungskaufmann/frau VZ Peter Haggenmueller UNIQA, Leitung Allgemeine Verwaltung und LD Controlling Salzburg, Tel.: 0662/86 89-460 Sanitär-Klimatechniker (m/w) VZ Pöllmann & Partner GmbH, 4893 Zell am Moos, 4873 Frankenburg, Tel.: 0664/1338007 Tischler (m/w) VZ K.K Möbel GesmbH, Oberhofen 1a, 4894 Oberhofen am Irrsee, Ansprechpartner: Knauseder Kurt, Mobil: 0664/3915999 Weitere Informationen erhalten Sie im Serviceund Familienbüro Straßwalchen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit findet eine Informationsveranstaltung am Dienstag, den 12.01.2010 um 19.00 Uhr im Schulungsraum der Freiwilligen Feuerwehr Steindorf statt. Alle Beteiligten und Interessierten sind zu dieser Informationsveranstaltung eingeladen. Zur Erstellung des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes können bis zur Veranstaltung schriftlich Anregungen eingebracht werden. Der Bürgermeister: Friedrich Kreil GEDÄCHTNISTRAINING Kursbeginn: 11.1.2010 um 14:00 Uhr Ort: Sozialraum /Seniorenwohnheim Strasswalchen Mindestteilnehmer: 8 Personen Kosten: 10 UE / 60 Euro, 1UE = 1,5 Std. Leitung: Maria Modl, Dipl. Sozialbetreuerin Altenarbeit Interessenten bitte anmelden: Tel.: 0664/3877642 od. 06215/8391 Man muss nicht alt sein um teilzunehmen, aber man ist nie zu alt fürs Mittun! 3

REITERHOF BURGHAUSER Am 01.12.2009 kam ein ganzes Filmteam von RTL 2 und filmte über 5 Stunden für das Erfolgsformat Trödeltrupp beim Reiterhof Burghauser in Straßwalchen. Naddel versteigerte ihre alten Reitstiefel für einen guten Zweck (zugunsten von krebskranken Kindern in Salzburg) und nahm auch eine Reitstunde. Das alles wurde gefilmt und wird im März 2010 auf RTL 2 im Hauptabendprogramm ausgestrahlt. Gerhard Ledl vom Reiterhof Burghauser und Petra Buttinger von Werkstätte für schönes Wohnen in Friedburg steigerten die Reitstiefel um 700,-. An diesem Tag war wirklich was los bei uns. Nähere Infos zur Sendung unter www.rtl2.at der Promitrödeltrupp. NEUERÖFFNUNG - WIESONST Peters regionaler InternetMarktplatz Der GratisKleinAnzeiger online! Friedburg-Köstendorf-Mondseeland-Neumarkt-Pöndorf-Schleedorf-Straßwalchen Kontakt: Peter Lindner Tel.: 0664/4419918 www.wiesonst.at HEIZKOSTENZUSCHUSS FÜR BEDÜRFTIGE SALZBURGER LANDESBÜRGER: Das Land Salzburg wird für die kommende Heizperiode 2009/2010 wieder einen Heizkostenzuschuss für Personen mit niedrigem Einkommen gewähren. Dieser Zuschuss beträgt heuer 150,00 und wird unabhängig von der Art der verwendeten Brennstoffe zuerkannt. Diesen Heizkostenzuschuss erhalten Personen mit eigenem Haushalt, die im Land Salzburg ihren Hauptwohnsitz haben und deren monatliches Nettoeinkommen folgende Richtsätze nicht überschreitet: RTS - DAS NEUE REGIONALFERNSEHN VON UND FÜR SALZBURG - neuer Privatsender - RTS Regional TV Salzburg gestartet - Land & Leute stehen im Mittelpunkt der Berichterstattung - Beiträge aus allen 119 Salzburger Gemeinden Kontakt: RTS - Regionalfernsehen GmbH Leitmeritzstraße 4, 5020 Salzburg Tel.: 0662/630945 office@rts-salzburg.at www.rts-salzburg.at - Alleinlebende: 800,00 - Ehepaare- u. Haushaltsgemeinschaften: 1.200,00 - je Kind im Haushalt: 200,00; Dieser Zuschuss des Landes kommt dieses Jahr auch den Pensionisten, die zu ihrer Pension eine Ausgleichszulage erhalten, zugute. Bei der Antragstellung ist ein Nachweis über die Heizkosten und über das Haushaltseinkommen vorzulegen. Der Heizkostenzuschuss kann bei der jeweiligen Hauptwohnsitzgemeinde vom 14. Dezember 2009 bis 31. Juli 2010 beantragt werden. Der Zuschuss wird nur einmal pro Jahr und Haushalt ausbezahlt. Nähere Infos hiezu gibt es unter www.salzburg.gv.at/heizscheck auf der Webseite des Landes Salzburg. Impressum Medieninhaber und Herausgeber: Marktgemeinde Straßwalchen, Mayburgerplatz 1, 5204 Straßwalchen, www.strasswalchen.com Verlags- u. Herstellungsort: 5204 Straßwalchen Für den Inhalt verantwortlich: Bgm. Friedrich Kreil, Redaktion: Mag. Johann Fürst, Sandra Esterer