DIE ANLAGENVERORDNUNG DER LÄNDER VAwS
Folie 2 Die Anlagenverordnung - VAwS Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung VAwS) n n n n n Grundlagen und Entwicklung Geltungsbereich VAwS Wegweiser Einstufung Anforderungen
Folie 3 Die Anlagenverordnung - VAwS Im alten Wasserrecht wurden die Vorgaben der 19g 19l (WHG a.f.) über die Anlagenverordnungen der Länder (VAwS) und über Verwaltungsvorschriften (VVAwS) konkretisiert. Seit 01.03.2010 gilt das neue WHG und eine Übergangs -Verordnung. Bis zum Inkrafttreten der zukünftigen Anlagenverordnung des Bundes (der AwSV) gelten die jetzigen VAwS en der Länder fort. Die Anforderungen werden im folgenden näher erläutert. WHG 19 g-l a.a.r.d.t. Zusammenhänge VVAwS Anforderungen VAwS
Folie 4 Die Anlagenverordnung - VAwS ist rechtsverbindlich für.. Industrie + Bundesländer Privatbereich
Folie 5 VAwS Wegweiser Anlage Einstufung LAU / HBV / Rohrleitung ( 2) unterirdisch / oberirdisch ( 2) Lage in Wasserschutzgebiet (Landeswasserrecht) Gefährdungsstufe A - D ( 6) Anforderungen, unabhängig vom Gefährdungspotential Anforderungen, abhängig vom Gefährdungspotential Dichte, standsichere Anlage ( 3) Undichtigkeiten erkennen ( 3) austretende wassergefährdende Stoffe zurückhalten, verwerten oder beseitigen ( 3) Dichter, beständiger Auffangraum ( 3) Vermeidung von Abläufen ( 3) Betriebsanweisung ( 3) Meldung von Gewässerschäden an Behörde ( 8) Befüllvorschriften ( 20) Nutzungseinschränkungen in Wasserschutzgebieten ( 10) Anlagenkataster ( 11) Nutzung von Abwasseranlagen als Auffangvorrichtung ( 21) Prüfpflicht ( 23) Fachbetriebspflicht ( 24) Anzeigepflicht (Landeswasserrecht) Anforderungen an bestimmte Anlagen LAU-Anlagen ( 13, 14, 16, 17, 20) - Anlagen einfacher oder herkömmlicher Art ( 13 + 14) - Eignungsfeststellung und Bauartzulassung ( 16-17) - Befüllvorschriften ( 20) Anford. an Bodenfläche (F-Maßnahmen, Anh. zu 4) Anford. an Rückhaltevermögen (R-Maßnahmen, Anh. zu 4) Anford. an Kontrollmaßnamen (I-Maßnahmen, Anh. zu 4)
Folie 6 Die Anlagenverordnung - VAwS VAwS-Wegweiser Dr. Janssen-Overath/ Einstufung der Anlage Dr. Janssen-Overath Anforderungen unabhängig vom Gefährdungspotenzial Anforderungen abhängig vom Gefährdungspotenzial Anforderungen an bestimmte Anlagen
Die Anlagenverordnung - VAwS Die Anlageneinstufung n LAU-/ HBV-/ R-Anlagen n unterirdisch/oberirdisch n Lage in einer Schutzzone n Gefährdungsstufe A D... ist Aufgabe des Anlagenbetreibers Folie 7
Folie 8 Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen LAU-Anlagen ausgenommen Abwasseranlagen HBV-Anlagen RohrleitungsAnlagen Transport
Folie 9 Anordnung (Standort) einer Anlage unterirdisch / oberirdisch Unterirdisch sind Anlagen, die vollständig oder teilweise im Erdreich oder in Bauteilen, die unmittelbar mit dem Erdreich in Berührung stehen, nicht vollständig einsehbar eingebettet sind.
Folie 10 Die Anlagenverordnung - VAwS Schutzzonen beim Gewässerschutz Trinkwasser- Schutzgebiet Heil- und Schutzquellengebiet Überschwemmungsgebiet
Folie 11 Gefährdungsstufen (A D) gemäß 6 Muster-VAwS Volumen in m³ WGK 1 WGK 2 WGK 3 Stufe A Stufe A Stufe A < 0.1 > 0.1 - < 1 Stufe A Stufe A Stufe B > 1 - < 10 Stufe A Stufe B Stufe C 10 - < 100 Stufe A Stufe C Stufe D > 100 - < 1000 Stufe B Stufe D Stufe D > 1000 Stufe C Stufe D Stufe D >
Folie 12 Die Anlagenverordnung - VAwS VAwS-Wegweiser Dr. Janssen-Overath/ Einstufung der Anlage Dr. Janssen-Overath Anforderungen unabhängig vom Gefährdungspotenzial Anforderungen abhängig vom Gefährdungspotenzial Anforderungen an bestimmte Anlagen
Janssen-Overath Folie 13 Grundsatzanforderungen ( 3 Muster-VAwS) Anlagen müssen dicht, standsicher und hinreichend widerstandsfähig gegen folgende Einflüsse sein: thermisch chemisch mechanisch Undichtigkeiten müssen erkannt und austretende Stoffe aufgefangen werden. Ausgetretene wassergefährdende Stoffe sind zu verwerten oder ordnungsgemäß zu entsorgen.
Janssen-Overath Folie 14 Grundsatzanforderungen ( 3 Muster-VAwS) Durch wassergefährdende Stoffe verunreinigte Stoffe müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Es sind Betriebsanweisungen aufzustellen und einzuhalten. Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen! Anlage: Betriebsanweisung gemäß 3 VAwS Überwachungsplan Instandhaltungsplan Fachbetriebspflicht gemäß 19 l WHG : Verantwortlicher Betreiber: ja nein Prüfpflicht gemäß 23 VAwS: Abteilung: ja nein Telefon: Überwachungs-, Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen Was ist zu tun? Wie oft / Wann? Wer muß es tun? Undichtigkeit kontrollieren arbeitstäglich Bediener Anlage auf (z.b. : Sichtkontrolle) Aufsaugmittel bereithalten ständig Bediener Auffangvorrichtung, Absperrventile, Sicherheitsein- wöchentlich Bediener richtungen kontrollieren Instandhaltung, Instandsetzung und Reinigung der werksspezifische Fest- werksspezifische Festlegung Anlage legung bzw. Erfordernis Alarmplan - Meldewege und Maßnahmen im Schadensfall Information über Schadensfall an Vorgesetzte und an betriebliche Schadensmeldestelle: Vorgesetzter: Schadensmeldestelle: Tel: Tel: Alarmplan Was ist passiert? Wo ist es passiert? Welche Stoffe sind ausgetreten? Welche Mengen sind ausgelaufen? Wer ist an der Schadensstelle? Mit deutlich lesbarer und dauerhafter Kennzeichnung sind die zugelassenen Stoffe und Lagermengen anzugeben.
Folie 15 Janssen-Overath Anlage zum Umgang mi t wassergefährdenden Stoffen! Grundsatzanforderungen ( 3 Muster-VAwS) Betriebsanweisung gemäß 3 VAwS Anlage: Fa chbe triebspflich t gemäß Pr üfpflicht gemäß Betriebsanweisung 19 l WHG Ver antwortlicher Betreiber : : ja nein ja nein 23 V AwS: Abteilung: Te lefon: Überwachungs-, Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen Was ist zu tun? Wie oft / Wann? Anlage auf Undichtigkeit kontrollieren (z.b. : Sichtkontrolle) Aufsaugmittel bereithalten Wer muß es tun? arbeitstäglic h Bediener ständig Bediener Auffangv orrichtung, Absperrventile, S icherheitseinwöchentlich richtungen kontrollieren Instandhaltung, Instandsetzung und Reinigung der werksspezifische FestAnlage legung bzw. Erfordernis Bediener werksspezifische Festlegung Al armplan - Meldewege und Maßnahmen im Schadensfall Information über Schadensfall an Vorgesetzte und an betriebliche Schadensmeldestelle: Vorgesetzter: Tel: Schadensmeldestelle: Tel: Sofortige Meldung erforderlich! Was ist p assiert? Wo ist es passiert? Welche Stoffe sind ausgetreten? Welche Mengen sind ausgelauf en? Wer ist an der Schade nsstelle? Einleiten von Sofortmaßnahmen in Absprache mit der Schadensmeldestelle! Nr.: erstellt v on: Abteilung: am:
Janssen-Overath Folie 16 Grundsatzanforderungen ( 3 Muster-VAwS).. Anzeigepflicht ( 8 Muster-VAwS) (1) Wer eine Anlage betreibt, hat diese bei Schadensfällen und Betriebsstörungen unverzüglich außer Betrieb zu nehmen, wenn er eine Gefährdung oder Schädigung eines Gewässers nicht auf andere Weise verhindern oder unterbinden kann; soweit erforderlich ist die Anlage zu entleeren. (2) Wer eine Anlage betreibt,..., instandhält,... oder überprüft, hat das Austreten eines ws von einer nicht nur unbedeutenden Menge unverzüglich der zuständigen Behörde... anzuzeigen, sofern... eine Verunreinigung eines Gewässers nicht auszuschließen ist.... Die Verpflichtung besteht auch beim Verdacht,...
Folie 17 Die Anlagenverordnung - VAwS VAwS-Wegweiser Dr. Janssen-Overath/ Einstufung der Anlage Dr. Janssen-Overath Anforderungen unabhängig vom Gefährdungspotenzial Anforderungen abhängig vom Gefährdungspotenzial Anforderungen an bestimmte Anlagen
Folie 18 Anforderungen abhängig vom Gefährdungspotenzial 10 Anlagen gem. 62 WHG sind in der engeren Zone (I) unzulässig. Im weiteren Bereich (Zone III A) sind oberirdische Anlagen der Stufe D, unterirdische der Stufe C und D unzulässig. 11 Anlagenkataster für erhebliches Gefährdungspotenzial am Standort. 21 Abwasseranlagen als Auffangvorrichtung 23 Prüfpflicht von Anlagen 24 Ausnahmen von der Fachbetriebspflicht Anzeigepflicht gemäß Landeswasserrecht
Folie 19 Anforderungen abhängig vom Gefährdungspotenzial Sachverständige ( 22 Muster-VAwS) Sachverständige im Sinne des 1 Übergangs-VO und des 22 Muster-VAwS sind die von Organisationen für die Prüfung bestellten Personen. Sachverständigenorganisationen werden von den Landes- Umweltministerien anerkannt, in NRW vom Landes-Umweltamt. Vor 1993: Heute: Sachverständige waren nur Sachverständige im Sinne des 16 Abs. 1 der VbF = TÜV! 52 anerkannte Sachverständigenorganisationen, Stand: 01/2013 (Liste, z.b. unter www.lanuv.nrw.de/wasser/pdf/listesvoenvaws
Folie 20 Anforderungen abhängig vom Gefährdungspotenzial Prüfung von VAwS-Anlagen 1. vor Inbetriebnahme oder nach einer wesentlichen Änderung, 2. wiederkehrend, d.h., spätestens fünf Jahre nach der letzten Überprüfung; bei unterirdischer Lagerung in WSG spätestens zweieinhalb Jahre nach der letzten Überprüfung, 3. vor der Wiederinbetriebnahme einer länger als ein Jahr stillgelegten Anlage, 4. wenn die Prüfung wegen der Besorgnis einer Wassergefährdung angeordnet wird, 5. wenn die Anlage stillgelegt wird. Nach 1 Übergangs-VO gehört die Veranlassung der Prüfungen zu den Pflichten des Betreibers
Folie 21 Anforderungen abhängig vom Gefährdungspotenzial Welche Anlagen sind wann zu prüfen? 1. Oberirdische Anlagen für flüssige u. gasförmige Stoffe der Stufe B; Anlagen für feste Stoffe der Stufe D, in Schutzgebieten Stufen C und D Nur Inbetriebnahmeprüfung 2. Unterirdische Anlagen/-teile für flüssige und gasförmige Stoffe 3. Oberirdische Anlagen für flüssige und gasförmige Stoffe der Stufen C und D, in Schutzgebieten Stufen B, C und D 4. Anlagen, für welche Prüfungen vorgeschrieben sind (z. B. Eignungsfeststellung) volle Prüfpflicht (vor Inbetriebnahme, wiederkehrend, bei Stilllegung) Es gibt eine Substitutionsmöglichkeit bei auditierten Standorten!
Folie 22 Anforderungen abhängig vom Gefährdungspotenzial Nach Muster-VAwS und am Beispiel der VAwS-NRW Volumen in m3 WGK 1 WGK 2 WGK 3 0.1 Stufe A Stufe A Stufe A > 0.1-1 Stufe A Stufe A Stufe B > 1-10 Stufe A Stufe B Stufe C > 10-100 Stufe A Stufe C Stufe D > 100-1000 Stufe B Stufe D Stufe D Stufe C Stufe D Stufe D > 1000 unterirdische Anlagen: oberirdische Anlagen in WSG: oberirdische Anlagen außerhalb WSG: volle Prüfpflicht volle Prüfpflicht Prüfpflicht vor Inbetriebnahme, volle Prüfpflicht Muster-VAwS: VAwS-NRW: Stufe A D Stufe B D Stufe B Stufe C D alle > 1 m³ > 1 m³ > 10 m³
Folie 23 Anlagenprüfungen Ablauf Prüfauftrag Prüfbericht Prüfbericht Dokumentation Ordnungsprüfung Technische Prüfung Prüfung der Sicherheitseinrichtungen + Behörde Erstellt Anlagendokumentation Bringt Anlage in prüffähigen Zustand
Folie 24 Anforderungen abhängig vom Gefährdungspotenzial Ausnahmen von der Fachbetriebspflicht ( 24 Muster-VAwS) 1. Tätigkeiten gemäß 3 Übergangs-VO an: Anlagen zum Umgang mit festen und gasförmigen wassergefährdenden Stoffen; Anlagen zum Umgang mit Lebens-, und Genussmittel; Anlagen zum Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen der Stufen A und B; 2. Instandhalten, Instandsetzen und Reinigen von HBV-Anlagen durch eingewiesenes betriebseigenes Personal; 3. Tätigkeiten, die in baurechtlichen Nachweisen, Bauartzulassungen, Eignungsfeststellungen beschrieben sind.
Folie 25 Anforderungen abhängig vom Gefährdungspotenzial Ausnahmen von der Fachbetriebspflicht für oberirdische Anlagen zum Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen - Länderübersicht BB,BW,BY, HE,HH,RP, SL,SN,ST,TH: HB,MV, NI,SH: Volumen in m3 WGK 1 WGK 2 WGK 3 WGK 3 0.1* Stufe A Stufe A Stufe A Stufe A > 0.1* - 1 Stufe A Stufe A Stufe B Stufe C > 1-10 Stufe A Stufe B Stufe C Stufe D > 10-100 Stufe A Stufe C Stufe D Stufe D > 100-1000 Stufe B Stufe D Stufe D Stufe D > 1000 Stufe C Stufe D Stufe D Stufe D * in Sachsen, Sachsen-Anhalt 0.2 m 3 : Ausgenommen von der Fachbetriebspflicht : Fachbetriebspflicht : In Bremen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz fachbetriebspflichtig; NW: BE:
Folie 26 Die Anlagenverordnung - VAwS VAwS-Wegweiser Dr. Janssen-Overath/ Einstufung der Anlage Dr. Janssen-Overath Anforderungen unabhängig vom Gefährdungspotenzial Anforderungen abhängig vom Gefährdungspotenzial Anforderungen an bestimmte Anlagen
Janssen-Overath Folie 27 Anforderungen an bestimmte Anlagen LAU-Anlagen unterliegen grundsätzlich der Pflicht zur Eignungsfeststellung ( 63 WHG): Anlagen, Anlagenteile und technische Schutzvorkehrungen bedürfen einer wasserrechtlichen Eignungsfeststellung (Einzelfallregelung) durch die Behörde. Ausgenommen hiervon waren gemäß 19h WHG 2002 u.a.: LAU-Anlagen der sogenannten einfachen oder herkömmlichen Art (definiert in 13 + 14 Muster-VAwS)
Janssen-Overath Folie 28 Anforderungen an bestimmte Anlagen
Janssen-Overath Folie 29 Anforderungen an bestimmte Anlagen Erfordernis einer Eignungsfeststellung Eine Eignungsfeststellung der gesamten LAU-Anlage ist nicht erforderlich, wenn n die Anlage in ihrer Gesamtheit einfacher oder herkömmlicher Art ist oder eine Bauartzulassung besitzt; n alle Teile der Anlage einfacher oder herkömmlicher Art sind oder der Bauart nach zugelassen oder eine Eignungsfeststellung besitzen.
Folie 30 Janssen-Overath Anforderungen an bestimmte Anlagen Erfordernis einer Eignungsfeststellung LAU-Anlage ja HBV-Anlage einfacher oder herkömmlicher Art Wasserrechtliche Eignungsfeststellung nein nein ja gewerbe-/arbeitsschutzrechtliche Bauartzulassung nein nein Baurechtl. Nachweis: Übereinstimmungs-/CEZeichen ja BImSchG-, (Bau)Genehmigung; gewerberechtl. Erlaubnis nein wasserrechtliche Bauartzulassung ja ja
Janssen-Overath Folie 31 VAwS Anlagenbeispiel Anforderungen an bestimmte Anlagen ( 4 Muster-VAwS) F-Maßnahmen F0 F1 F2 R-Maßnahmen R0 R1 R2 R3 I-Maßnahmen I0 I1 I2 Anforderungen an die Befestigung und Abdichtung von Bodenflächen keine Anforderungen über die betrieblichen Anforderungen hinaus stoffundurchlässige Fläche wie F1, aber mit Nachweis Anforderungen an das Rückhaltevermögen für austretende wassergefährdende Stoffe kein Rückhaltevermögen über die betrieblichen Anforderung hinaus Rückhaltevermögen für das Volumen, das bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheitsvorkehrungen auslaufen kann. Rückhaltevermögen für das Volumen, das ohne Berücksichtigung von Gegenmaßnahmen freigesetzt werden kann Rückhaltevermögen ersetzt durch Doppelwandigkeit mit Leckanzeige Anforderungen an infrastrukturelle Maßnahmen keine besonderen Anforderungen an die Infrastruktur Überwachung durch selbsttätige Störmeldeeinrichtungen u. besetzte Betriebsstätte oder durch regelmäßige Kontrollgänge Alarm- und Maßnahmenplan
Folie 32 Janssen-Overath VAwS Anlagenbeispiel Anforderungen an bestimmte Anlagen ( 4 Muster-VAwS) Lager- und HBV-Anlagen Volumen in m³ < 0,1 > 0,1 < 1 >1 < 10 > 10 < 100 > 100 WGK 1 WGK 2 WGK 3 F0+R0+I0 F0+R0+I0 F0+R0+I0 F1+R1+I0/ F1+R0+I1/ F0+R3+I0 F1+R1+I1/ F1+R2+I0/ F0+R3+I0 F1+R1+ I1+I2/ F2+R2+I1/ F0+R3+I0 F1+R1+I1/ F2+R2+I0/ F0+R3+I0 F1+R1+ I1+I2/ F2+R2+I1/ F0+R3+I0 F2+R2+I1+I2/ F0+R3+ I1+I2 F2+R2+I1+I2/ F0+R3+ I1+I2 F0+R0+I0 F1+R1+I0/ F1+R0+I1/ F0+R3+I0 F1+R1+I1/ F1+R2+I0/ F0+R3+I0 F1+R1+ I1+I2/ F2+R2+I1/ F0+R3+I0 F2+R2+I1+I2/ F0+R3+ I1+I2
Janssen-Overath Folie 33 VAwS Anlagenbeispiel Einzelversorgte Werkzeugmaschine WZM Wassergefährdende Stoffe: 1. Hydrauliköl Vol.: 100 l WGK 2 2. Kühlschmierstoff Vol.: 1.300 l WGK 1
Janssen-Overath Folie 34 VAwS Anlagenbeispiel Einzelversorgte Werkzeugmaschine Einstufung: Anlagenart: Gefährdungsstufe: WZM HBV-Anlage Vgesamt = 1.400 l (= 1,4 m³) WGKmaßgebend = 2 (³ 5 % im Gemisch) Stufe B Allgemeine Anforderungen nach Muster-VAwS: Grundsatzanforderungen (dichte Anlage,...) Erstellen einer Betriebsanweisung Unterweisung des Personals keine Fachbetriebspflicht Inbetriebnahmeprüfung durch einen Sachverständigen
Janssen-Overath Folie 35 VAwS Anlagenbeispiel Einzelversorgte Werkzeugmaschine WZM Genehmigungsrechtliche Anforderungen: Ø keine Eignungsfeststellungspflicht (da HBV-Anlage) Ø Anzeigepflicht nach LWG/VAwS (je nach Bundesland) Anlagentechnische Anforderungen: Ø gemäß Anhang zu 4 (1) VAwS: F1+R1+I1 / F1+R2+I0 Ø R1 R2 = 1.300 l (Vol. größte abgesperrte Betriebseinheit) z.b.: Anlage steht in Stahlwanne (F1), die R1 erfüllt + regelmäßige Kontrollgänge oder Leckagesonde (I1) z.b.: Anlage steht in Tropfschutzwanne mit R < R1 und Hallenboden dicht (F1 + R2)
Folie 36 Janssen-Overath VAwS Anlagenbeispiel Betriebsanweisung Einzelversorgte Werkzeugmaschine Anlage zum Umgang mit was sergefä hrdende n Stoffen! Betriebsanweisung gemäß 3 VAwS Anlage: Fachbetriebspfl icht ge mäß 19 l WHG : ja Verantwortli cher Betrei ber: nei n P rüfpfli cht ge mä ß 23 VAw S: ja Abte il ung: Te lefon: nei n Überwachungs-, Wartungs- und Insta ndha ltungsmaßnahme n Was is t zu tun? Wie oft / Wann? A nlage auf Undichtigkei t kontrol lieren (z. B. : Sichtkont rolle) A ufsaugmi tt el bereithalt en st ändig A uff angvorri cht ung, Absperrvent ile, Si cherheitsein- arbeit st ägl ich wöchent lich richt ungen kontrollieren Instandhaltung, Inst andset zung und Reinigung der werksspezif ische Fest A nlage legung bzw. E rf orderni s Wer muß e s tun? Bedi ener Bedi ener Bedi ener werksspezi fische Festlegung Alarmplan - M elde we ge und M aßnahmen im Schade ns fall Informa tion übe r Schadensfall an Vor ge setzte und an betriebliche Schade nsmelde stelle : Vorgese tzter : Tel: Schade nsmelde stelle : Tel: Was i st passiert? Wo i st es passi ert? Welche S toffe si nd ausgetreten? Welche M engen sin d ausgelauf en? Wer i st an der Schadensstel le? WZM
Folie 37 VAwS Anlagenbeispiel Fass- / Gebindelager Eingelagerte Stoffe und Gebinde: Reinigungslösung 100 x 0,100 m³ V = 10 m³ WGK 2 Schmieröl 10 x 0,200 m³ V = 2 m³ WGK 1 KSM-Konzentrat 3 x 0,45 m³ V = 1,35 m³ WGK 2
VAwS Anlagenbeispiel Fass- / Gebindelager Anlageneinstufung Anlagenart: LAU Anlage maßgebendes Volumen: Vges = 13,35 m³ größtes Einzelgebinde: VEinzel = 0,45 m³ WGK 2 Stufe C maßgebende WGK: Gefährdungspotential: Folie 38
Folie 39 VAwS Anlagenbeispiel Fass- / Gebindelager Allgemeine Anforderungen Ø Grundsatzanforderungen (dichte Anlage,...) Ø Anlage regengeschützt oder im Gebäude Ø Lagerliste; Betriebsanweisung; Kennzeichnung Ø bauartzugelassene Auffangwanne(n) oder Eignungsfeststellung Ø je nach Bundesland: Anzeigepflicht (LWG / VAwS) Ø Inbetriebnahme- und wiederkehrende Prüfung
Folie 40 VAwS Anlagenbeispiel Fass- / Gebindelager Anforderungen an bestimmte Anlagen ( 4 Muster-VAwS) Lager- und HBV-Anlagen Volumen in m³ < 0,1 > 0,1 < 1 >1 < 10 > 10 < 100 > 100 WGK 1 WGK 2 WGK 3 F0+R0+I0 F0+R0+I0 F0+R0+I0 F1+R1+I0/ F1+R0+I1/ F0+R3+I0 F1+R1+I1/ F1+R2+I0/ F0+R3+I0 F1+R1+ I1+I2/ F2+R2+I1/ F0+R3+I0 F1+R1+I1/ F2+R2+I0/ F0+R3+I0 F1+R1+ I1+I2/ F2+R2+I1/ F0+R3+I0 F2+R2+I1+I2/ F0+R3+ I1+I2 F2+R2+I1+I2/ F0+R3+ I1+I2 F0+R0+I0 F1+R1+I0/ F1+R0+I1/ F0+R3+I0 F1+R1+I1/ F1+R2+I0/ F0+R3+I0 F1+R1+ I1+I2/ F2+R2+I1/ F0+R3+I0 F2+R2+I1+I2/ F0+R3+ I1+I2
Folie 41 VAwS Anlagenbeispiel Fass- / Gebindelager Anlagentechnische Anforderungen: Ø gemäß Anhang zu 4 Muster VAwS: F1 + R1 + I1 + I2 / F2 + R2 + I1 Ø Dichtfläche (F): z.b. Auffangwannen mit Bauartzulassung/baurechtlichem Nachweis Ø Rückhaltevolumen (R): R1 > 1,335 m³ (10 % von Vges, da VEinzel = 0,45 m³) R1 / R2 ist bei Fass- / Gebindelager abhängig von Vges Ø Infrastruktur (I): z.b. Störmeldeeinrichtung oder Alarm-/ Maßnahmenplan