Vertrag über die Kinderbetreuung, aus dem die Kosten ersichtlich sind

Ähnliche Dokumente
1. Fortbildung Gruppenpsychotherapie und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Durchführungsrichtlinie des Vorstandes der KV Nordrhein

Presseinformation. Sechs starke Maßnahmen aus einem Guss: KV Hessen stellt neues Förderpaket vor

In Kraft getreten am 1. Januar 2016.

In Kraft getreten am 1. Januar 2016.

KV RLP / FÖRDERRICHTLINIE STRUKTURFONDS SEITE 1 VON 5

Richtlinie zur Förderung der allgemeinmedizinischen Weiterbildung

Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum

Richtlinie zur Förderung der fachärztlichen Weiterbildung durch die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz

Richtlinie zur Förderung der Weiterbildung für Allgemeinmediziner

Richtlinie zur Förderung der allgemeinmedizinischen Weiterbildung

Durchführungsrichtlinie des Vorstandes der KV Nordrhein

Durchführungsrichtlinie des Vorstandes der KV Nordrhein

Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg zur Förderung der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin

Förderrichtlinie Sicherstellung ZuZ

Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Hausärztinnen und Hausärzten im ländlichen Raum

Rechtsgrundlagen. 2 Förderung von Weiterbildungsstellen

Richtlinie zur Förderung der grundversorgenden fachärztlichen Weiterbildung

Richtlinie zur Förderung der Weiterbildung für Allgemeinmediziner

Richtlinie zur Förderung weiterer fachärztlicher Weiterbildungen

FAQs Sicherstellungsrichtlinie der KVB. Zuschuss für die Investitionskosten im Rahmen der Anstellung eines Arztes/Psychotherapeuten

Sicherstellungsstatut

Richtlinie zur Förderung der Weiterbildung gemäß 75a SGB V

% einer Vollzeitbeschäftigung. Die Stundenzahl im Falle einer Vollzeitbeschäftigung

Antrag. auf Förderung der fachärztlichen Weiterbildung in Praxen niedergelassener Vertragsärzte

Kassenärztliche Vereinigung Hamburg Arztregister Postfach Hamburg

ANTRAG AUF GEWÄHRUNG EINER LAUFENDEN GELDLEISTUNG ZU DEN KOSTEN DER TAGESPFLEGE gemäß 22-24a, 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

G. Richtlinie zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten sowie von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im ländlichen Raum

Antrag. auf Gewährung einer Praxisaufbauförderung gemäß Anhang 1a der Sicherstellungsrichtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns

Wir bitten die o.g. Felder vollständig auszufüllen, da nur so eine abschließende Antragsbearbeitung möglich ist.

In Kraft getreten am 1. Januar Beschlossen in der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz am 21.

Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung und finanzielle Förderung der fachärztlichen Weiterbildung

1 Rechtsgrundlagen. 2 Umfang der Förderung, Höhe und Bereitstellung der Fördermittel

0211 / / /

Richtlinie zur Förderung weiterer fachärztlicher Weiterbildungen

MINISTERIUM FÜR SOZIALES UND INTEGRATION. Antrag

Durchführungsbestimmungen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen zur Förderung von Ärzten in Weiterbildung

Antrag auf Anstellung eines Arztes bei einem Vertragsarzt / in einem MVZ

Statut über die finanzielle Förderung der fachärztlichen Weiterbildung in der ambulanten Versorgung

ANTRAG AUF GEWÄHRUNG EINER LAUFENDEN GELDLEISTUNG ZU DEN KOSTEN DER TAGESPFLEGE gemäß 22-24a, 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

1. Zielsetzung. 2. Gegenstand der Förderung

Statut über die finanzielle Förderung der fachärztlichen Weiterbildung in der ambulanten Versorgung

Antrag auf Eintragung in das Arztregister des Zulassungsbezirkes Hamburg

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung

Sicherstellungsrichtlinie

Antrag auf Zulassung als Vertragsarzt gemäß 95 SGB V

Merkblatt zum Antrag auf Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung

Abteilung Qualitätssicherung Bismarckallee Bad Segeberg 04551/883

Merkblatt zum Antrag auf Sonderbedarfszulassung

Hessisches Statistisches Landesamt. Hessen 2050mwelt

IN DIE PRAXIS, FÖRDERN, LOS!

Sicherstellungsrichtlinie

Anlage 1 Drs. 19/5075 zu Frage 1 und Frage 2

Antrag. Antragsteller (Vertragsarzt / Vertragspsychotherapeut bzw. MVZ-Vertretungsberechtigter) LANR: I I I I I I I I I I.

Antrag auf Beschäftigung eines angestellten Arztes

Teilnahmeerklärung zu der Vereinbarung über eine regionale ambulante Betreuung. von Palliativpatienten in Bayern mit der AOK Bayern

Antrag auf Umwandlung einer genehmigten Anstellung in eine Zulassung bzw. Teilzulassung nach 95 Abs. 9b SGB V

FAQs Sicherstellungsrichtlinie der KVB

ANTRAG AUF GEWÄHRUNG EINER LAUFENDEN GELDLEISTUNG ZU DEN KOSTEN DER TAGESPFLEGE gemäß 22-24a, 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

Antrag. auf Gewährung von Hilfen für hochwassergeschädigte bayerische Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten. Name, Vorname

Ihre Niederlassung als Mediziner. Formale Voraussetzungen. Checkliste

Antrag auf Umwandlung eines Angestelltensitzes in eine Zulassung gem. 95 Abs. 9b SGB V

Antrag auf Eintragung in das Arztregister des Zulassungsbezirkes Hamburg

Anzeige nach 18 KrWG für die Träger gemeinnütziger Sammlungen

Diesem Antrag sind vom anzustellenden Arzt / von der anzustellenden Ärztin folgende Unterlagen beizufügen:

... Titel, Name Vorname - nur Rufname lt. Geburtsurkunde Geburtsort (Gemeinde, Land)

für meine Tochter / meinen Sohn :

Merkblatt zum Antrag auf Genehmigung der Beschäftigung eines angestellten Arztes / einer angestellten Ärztin

Antrag auf Umwandlung eines Angestelltensitzes in eine Zulassung gem. 95 Abs. 9b SGB V

Antrag auf Umwandlung einer eingeschränkten Zulassung in eine Vollzulassung

Bedeutung des ärztlichen Berufsrechts für den Vertragsarzt eine verfassungsrechtliche Analyse

Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg zur Förderung der Weiterbildung (ausgenommen der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin)

Merkblatt zum Antrag auf Genehmigung der Beschäftigung eines angestellten Arztes / einer angestellten Ärztin

Unterfranken, Mittelfranken und der Oberpfalz mit der SBK

Kreis Bergstraße Außenstelle Gelnhausen (jetzt Frankfurt bzw. Fulda)

Antrag auf Anerkennung als Belegarzt

Antrag auf Genehmigung eines angestellten Arztes gemäß 101 Abs. 1 Nr. 5 SGB V i. V. m. 32 b Ärzte-ZV

Fachgebiet: ggf. einschließlich Schwerpunktbezeichnung/en und sonstiger Bezeichnungen nach ärztlichem Weiterbildungsrecht

Name, Vorname, Titel

Antrag auf Zulassung als Facharzt für

Ausgewählte Grunddaten für die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte

Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege

Förderung zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin bzw. Innere Medizin und Allgemeinmedizin

Antrag auf Zulassung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ)

in Kraft getreten am neu gefasst am Präambel

Richtlinie zur Förderung der Ansiedelung von Ärztinnen und Ärzten 1 in der Gemeinde Moorrege

Richtlinie über das Verfahren zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß 121 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg zur Förderung der Weiterbildung (ausgenommen der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin)

Name, Vorname, Titel. Vertragliche Tätigkeit beantragt am für folgende Fachrichtung: Aufnahme der Tätigkeit geplant zum Tätigkeit aufgenommen am

Transkript:

Stand 01.12.2018 Auslegungsbestimmung zur Sicherstellungsrichtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zur Verwendung der Finanzmittel nach 105 Abs. 1 a SGB V (Strukturfonds) für die Unterstützung im Rahmen der Weiterbildung sowie der Niederlassung in Hessen Gemäß Kap. 4.4 der Sicherstellungsrichtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zur Verwendung der Finanzmittel nach 105 Abs. 1a SGB V (Strukturfonds) werden die Kinderbetreuungskosten und die Umzugskosten in ausgewählten Fördergebieten bis zu einem gewissen Betrag übernommen. 1. Übernahme Kinderbetreuungskosten I. Förderung Ärzte, die ihre Weiterbildung in Hessen absolvieren oder sich erstmalig in Hessen niederlassen, können bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen Unterstützung bei den Kinderbetreuungskosten beantragen. In den ersten drei Jahren der Niederlassung bzw. der Weiterbildung wird die Betreuung der Kinder in einer Kindertagesstätte, Hort, Kindergarten oder bei einer qualifizierten Tagesmutter mit Pflegeerlaubnis (ohne Spiel-, Essens- und Getränkegeld oder sonstige Umlagen) finanziell gefördert. Das gilt ab Geburt bis Schulbeginn des oder der Kinder des Vertragsarztes oder des Arztes in Weiterbildung 1. II. Beantragung a) Die Förderung kann auf schriftlichen Antrag eines Vertragsarztes bzw. eines Arztes in Weiterbildung gewährt werden. Der Antrag ist bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen - Abteilung Qualitätsförderung - mittels des auf der Homepage bereitgestellten Antragsformulars zu stellen. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen: Schriftliche Bescheinigung der Kinderbetreuungseinrichtung (Kindertagesstätte, Hort, Kindergarten, qualifizierte Tagesmutter mit Pflegeerlaubnis) mit Angabe der tatsächlich anfallenden monatlichen Kosten Vertrag über die Kinderbetreuung, aus dem die Kosten ersichtlich sind Geburtsurkunde des Kindes Pflegeerlaubnis der Tagesmutter, sofern die Betreuung bei einer Tagesmutter erfolgt b) Der Antragsteller muss bereits einen Antrag zur vertragsärztlichen Tätigkeit in Hessen an den Zulassungsausschuss gestellt haben. Alternativ muss der Antragsteller als Arzt in Weiterbildung im ambulanten Bereich in Hessen tätig sein. 1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beiderlei Geschlecht. SiRiLi, Kap. 4.4 Unterstützung bei Niederlassung und Weiterbildung Seite 1 von 5 Stand Stand: 01.12.2018

III. Fördervoraussetzung a) Förderberechtigt sind Vertragsärzte, die sich erstmalig in den Förderregionen in Hessen niederlassen oder in den Förderregionen ihre Weiterbildung absolvieren. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die Praxistätigkeit bzw. die Weiterbildung mindestens in einem Umfang von 0,5 ausgeübt wird. b) Im Rahmen der hausärztlichen Versorgung erfolgt eine Förderung, wenn der Vertragsarztsitz bzw. die Weiterbildungsstelle des Antragstellers in folgenden Regionen und die Städte und Gemeinden in den folgenden Landkreisen unter 25.000 Einwohnern liegt (gemäß der jeweils gültigen Einwohnerzahlen des Statistischen Landesamtes Hessen): Landkreis Hersfeld-Rotenburg Kreis Groß-Gerau Odenwaldkreis Landkreis Darmstadt-Dieburg Landkreis Waldeck-Frankenberg Vogelsbergkreis c) Im Rahmen der fachärztlichen Versorgung erfolgt eine Förderung analog der Landkreise für die hausärztliche Versorgung, ohne Anwendung der Mindesteinwohnerbegrenzung. IV. Förderhöhe und Förderdauer a) Die Förderung wird für jedes Kind maximal drei Jahre in Höhe der tatsächlich anfallenden, nachzuweisenden Betreuungsgebühren, maximal jedoch bis zu einem Betrag von 400 Euro pro Monat gewährt. b) Der Förderbetrag wird von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen monatlich nachträglich gezahlt. c) Der Antragsteller verpflichtet sich, die Bescheinigung der Kinderbetreuung vor Beginn der Förderung sowie zum 31.07. eines jeden Jahres bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen einzureichen. Eine rückwirkende Einreichung der Bescheinigung der Kinderbetreuung nach dem jeweils 30.08. ist nicht möglich. In diesen Fällen erfolgt keine Auszahlung mehr. d) Eine eventuelle Versteuerung der Fördermittel obliegt dem Zuwendungsempfänger. V. Genehmigung der Förderung a) Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen erlässt gegenüber dem Antragsteller einen Bescheid über die Bewilligung oder über die Ablehnung des Antrags auf finanzielle Förderung. b) Der Antragsteller muss der Kassenärztlichen Vereinigung jegliche Änderungen der Kinderbetreuung (wie z.b. Änderung Betreuungsstunden und kosten) unverzüglich mittels einer entsprechenden Bescheinigung anzeigen. SiRiLi, Kap. 4.4 Unterstützung bei Niederlassung und Weiterbildung Seite 2 von 5 Stand Stand: 01.12.2018

c) Der Antragsteller muss der Kassenärztlichen Vereinigung unverzüglich mitteilen, wenn sich Art oder Umfang seiner niedergelassenen Tätigkeit oder aber seiner Weiterbildung ändert (wie z.b. Beendigung der Tätigkeit in dem in III b) bzw. c) genannten Landkreise, Unterbrechung der Tätigkeit, Änderung der Praxistätigkeit). d) Die Förderung beginnt mit Aufnahme der Praxistätigkeit bzw. Beginn der Weiterbildung und kann je Kind für die Dauer der ersten drei Jahren der Niederlassung bzw. Weiterbildung erfolgen. Bei einer vorzeitigen Beendigung der Praxistätigkeit oder der Weiterbildung endet die Förderung. VI. Rückforderung der Fördermittel Bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung der Fördermittel, behält sich die Kassenärztliche Vereinigung Hessen das Recht vor, die bereits gezahlten Fördermittel zurück zu fordern. SiRiLi, Kap. 4.4 Unterstützung bei Niederlassung und Weiterbildung Seite 3 von 5 Stand Stand: 01.12.2018

2. Übernahme Umzugskosten I. Förderung Ärzte, die sich in Hessen in einem förderfähigen Gebiet erstmalig niederlassen wollen und zu diesem Zwecke umziehen, können einmalig einen Umzugskostenzuschuss von bis zu 10.000 Euro erhalten. II. Nachweiseinreichung und Verfahren Die Förderung kann auf formlosen Antrag eines Vertragsarztes gewährt werden. Einen Musterantrag finden Sie auf unserer Homepage. Folgende Nachweise sind bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen Abteilung Qualitätsförderung - einzureichen: Rechnung der Umzugsfirma und Kontoauszug als Nachweis der gezahlten Umzugskosten III. Fördervoraussetzung a) Förderberechtigt sind Vertragsärzte, die sich erstmalig in Hessen niederlassen. b) Im Rahmen der hausärztlichen Versorgung erfolgt eine Förderung, wenn der Vertragsarztsitz in folgenden Regionen und die Städte und Gemeinden in den folgenden Landkreisen unter 25.000 Einwohnern liegt (gemäß der jeweils gültigen Einwohnerzahlen des Statistischen Landesamtes Hessen): Landkreis Hersfeld-Rotenburg Kreis Groß-Gerau Odenwaldkreis Landkreis Darmstadt-Dieburg Landkreis Waldeck-Frankenberg Vogelsbergkreis c) Im Rahmen der fachärztlichen Versorgung erfolgt eine Förderung analog der Landkreise für die hausärztliche Versorgung, ohne Anwendung der Mindesteinwohnerbegrenzung. d) Der neue Praxissitz muss in einer förderfähigen Region gemäß Punkt III b) bzw. c) liegen. Der Umzug muss in einem kausalen Zusammenhang mit der Tätigkeit am neuen Praxissitz stehen. IV. Förderhöhe a) Die Umzugskosten werden einmalig in Höhe der tatsächlich angefallenen, nachzuweisenden Kosten, maximal jedoch bis zu einem Betrag von 10.000 Euro erstattet. b) Eine eventuelle Versteuerung der Fördermittel obliegt dem Zuwendungsempfänger. SiRiLi, Kap. 4.4 Unterstützung bei Niederlassung und Weiterbildung Seite 4 von 5 Stand Stand: 01.12.2018

V. Genehmigung der Förderung a) Die Kassenärztliche Vereinigung Hessen erlässt gegenüber dem Antragsteller einen Bescheid zur Bewilligung oder zur Ablehnung des Antrags auf finanzielle Förderung. b) Der Antragsteller muss der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen unverzüglich mitteilen, wenn sich Art oder Umfang der Praxistätigkeit ändert (wie z.b. Beendigung der vertragsärztlichen Tätigkeit in dem in III b) bzw. c) genannten Landkreise, Unterbrechung der vertragsärztlichen Tätigkeit, Änderung der Praxistätigkeit). c) Die Förderung beginnt mit Aufnahme der Praxistätigkeit. VI. Rückforderung der Fördermittel Bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung der Fördermittel, behält sich die Kassenärztliche Vereinigung Hessen das Recht vor, die bereits gezahlten Fördermittel zurück zu fordern. Frankfurt, 27.12.2016 Zuletzt aktualisiert: 01.12.2018 SiRiLi, Kap. 4.4 Unterstützung bei Niederlassung und Weiterbildung Seite 5 von 5 Stand Stand: 01.12.2018