von Reibnitz-Auktionen seit 1980 GmbH

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von Reibnitz-Auktionen seit 1980 GmbH Wichtige Hinweise Beschreibungen im Katalog, wie Angaben zu Vollständigkeit, Maßen, und Gewichte, sind cirka. Daraus können keine Zusicherungen oder Garantien hergeleitet werden ( 443 ff. BGB) und dienen ausschließlich der Information. Graphiken werden nur im Einzelfällen ausgerahmt. Für Beschädigungen von Rahmen kann keine Haftung übernommen werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben keine Beschaffungsvereinbarung begründen. Gleiches gilt für Auskünfte jeglicher Art, sei es mündlich oder schriftlich. Farbabweichungen bei Katalogabbildungen stellen keinen Mängel dar, da durch digitale Fotograie, Bearbeitung und Druck die Farben zum Teil erheblich abweichen können. Es besteht ausreichend Zeit zur Vorbesichtigung. Telefonische Gebote aus dem Ausland sind nur gegen Übersendung einer Kopie des Personalausweises, der Kreditkarte und einer Bankvollmacht für die Reservierung in Höhe der zu erwartenden Zuschlagssumme möglich. Die Warenausgabe erfolgt lt. unser Abholzeiten, kann aber auch während der Auktion erfolgen. Um längere Wartezeiten für Sie bei der Abholung ersteigerter Objekte zu vermeiden, wird empfohlen, einen Abholungstermin zu vereinbaren. Die Objekte werden dann für Sie vorbereitet und bereitgestellt. Sie werden mit einer Terminvereinbarung bevorzugt bedient. Es ist gibt keine Warenherausgabe für angezahlte Waren, auch nicht teilweise. Solange Homepagebesucher, Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung oder der Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung erwerben ( 86a StGB). Die Firma Reibnitz Auktionen GmbH, der Auktionator und seine Einlieferer bieten diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe von Geboten für Gegenstände, die mit Emblemen des Dritten Reiches versehen sind, verplichtet sich der Bieter dazu, diese Dinge nur für historische - wissenschaftliche Zwecke aus oben genannten Gründen, zu erwerben und sie in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des 86a StGB, zu benutzen. Als Zahlungsmittel werden Bargeld, EC- und Kreditkarten entgegengenommen. Kartenzahlungen werden gegen einen Aufpreis von 7% bei Kreditkarten (Maestro, MasterCard, VISA, V PAY, VISA electron, JCB, CUP) und 2% bei EC-Karten akzeptiert. Bei anderweitigen Zahlungsmitteln kann die Warenausgabe erst nach vollständiger Gutschrift erfolgen. Der Postversand erfolgt durch eine Fremdirma. Die Versandkosten beinden sich im Beschreibungtext des Kataloges und werden mit Gebot akzeptiert. Eine Versandversicherung ist nicht beinhaltet. Ist eine Versicherung erwünscht, setzen Sie sich mit dem Transporteur direkt in Verbindung. Beim Kauf mehrere Objekte sollte sich der Bieter für einen Kombiversandt mit dem Tranporteur auch in Verbindung setzen.. Verzug der Abholung: Lager-Nebenkosten: Möbel: 3,50 *, Gemälde: 2,50 *, Kleinteile: 1,50 * (zzgl. 19 % MwSt) pro Artikel und Tag Verzugszinsen: vom Kaufpreis 2 %* (zzgl. 19 % MwSt) pro angefangenen Monat 2

von Reibnitz-Auktionen seit 1980 GmbH Versteigerungs-Ort: Kolpingstraße 8, D-84347 Pfarrkirchen Telefon 0 85 61 / 9 10 24-0 Telefax 0 85 61 / 9 10 24-2 E-Mail kunst@reibnitz-auktionen.de Internet www.reibnitz-auktionen.de Zahlung Sofort in bar Abholung Am Auktionstag, bis 1 Stunde nach Beendigung der Auktion; in der darauffolgenden Woche (ausnahmsweise) Montag bis Mittwoch jeweils von 10.00-17.00 Uhr. Lagerung Selbstverständlich lagern wir für Sie Ihre Kaufobjekte bei Nichtabholung in den genannten Fristen. Beachten Sie bitte 5 Abs. 7 der Versteigerungs bedingungen. Ab 14 Tagen fallen Lagergebühren an, wenn der Ersteher nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat! Schriftliche Vorgebote: Nur schriftlich mit Vorgebotformular an Faxnummer: 0 85 61 / 910 242 oder gesanntes Gebot via Mail bis spätestens 09:00 Uhr am Auktionstag. Telefonische Gebote: Nur schriftlich, mit dem Telefonischen-Vorgebotsformular, zu senden an 0 85 61/91 02 42; bis spätestens 18:00 Uhr am Auktionsvortag. Vorgebots formulare können auf der Web-Seite heruntergeladen werden. Sie wer den gewissenhaft, jedoch ohne Gewähr ausgeführt, sind jedoch rechtlich bindend. Telefon-Bieter bieten den Rufpreis als Mindestgebot. Sollten sich mehr als 7 telefonische Bieter für einen Artikel interessieren, werden in der Reihenfolge des Gebotseinganges (Uhrzeit Fax) die ersten 7 Eingänge berücksichtigt. Es bleibt dem Bieter überlassen sich zu erkundigen ob sein Gebot unter den ersten 7 angekommen ist. Aufgeld Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 30 % incl. Differenzbesteuerung erhoben. Bankverbindung: Sparkasse Rottal-Inn IBAN DE 4774 3314 3000 2207 8380 Eingetragen im Handelsregister: HRB Nr. 6646 Allgemeine Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag: 09:00-17:00 Uhr sowie nach Vereinbarung 4

Schriftliche Gebote zur Auktion v. Reibnitz Diese Seite bitte fotokopieren und per Post oder per Fax versenden. Reibnitz Auktionen seit 1980 GmbH Kolpingstraße 8 D-84347 Pfarrkirchen Telefon 0 85 61 / 910 24-0 Telefax 0 85 61 / 910 24-2 Name, Vorname Straße PLZ / Ort Telefon Telefax Unter Anerkennung der im Katalog abgedruckten Versteigerungs-Bedingungen biete ich für: Kat.-Nr. Titel (Stichwort genügt) maximal bis Wenn Sie unserem Haus bekannt sind, haben Sie die Möglichkeit, schriftlich mit zu bieten. Für das schriftliche Bieten benötigen wir einen unterschriebenen Auftrag auf diesem Formular, bis spätestens einen Tag vor der Auktion, 18:00 Uhr per Brief oder Fax. Mit der Erteilung des schriftlichen Gebotes gilt der Rufpreis als geboten, auch wenn anderes Gebot vorliegt. Ausländische Bieter können nur gegen eine Depotzahlung in Höhe des Rufpreises oder Übersendung einer Kopie von Personalausweis, Kreditkarte und einer Bankvollmacht für Reservierung in Höhe der zu erwartenden Zuschlagsumme mitbieten. Schriftliche Untergebote werden ausgeschlossen. Durch ein versehentlich übersehendes schriftliches Gebot, kann daraus kein Schadenersatz agebleitet werden. Sollte das Gebot eines anderen Bieters - schriftlich oder im Saal - mein Gebot übersteigern, so beauftrage ich Sie, für mich etwas höher zu bieten, und zwar um: Ort / Datum Unterschrift Zur Beachtung für den schriftlichen Bieter: 1. 2. 3. Ich beauftrage Sie in meinem Namen und für meine Rechnung in o. g. Auktion bzw. anschließendem Freihandverkauf für o. g. Kat.-Nr. bis zum angegebenen Höchstbetrag zu bieten. Bei Aufträgen ist die angegebene Kat.-Nr. verbindlich (nicht die Bezeichnung des Gegenstandes). Ich erkenne die Versteigerungsbedingungen der Reibnitz Auktionen GmbH an. Der Zuschlag kann auch zu einem niedrigeren Betrag erfolgen. Zum Gebot ist ein Aufgeld i. H. v. 30 % incl Differenzbesteuerung hinzuzurechnen. 4. Unter der Telefon-Nr. 085 61-910 240 ist der schriftliche Bieter verplichtet sich an den Abholtagen sich über den Erfolg seines Angebotes zu informieren. 5. 6. Änderungen oder Stornierungen des von Ihnen erteilten Auftrages können nur in schriftlicher Form bis spätestens einen Tag vor der Auktion vorgenommen werden. Darüber hinaus gelten die im Katalog abgedruckten Versteigerungsbedingungen. Auslieferung der ersteigerten Objekte: Selbstabholung Ich beauftrage zur Abholung eine Spedition / Kurierdienst 6

Mit meinem Gebot erkenne ich die folgenden Versteigerungsbedingungen an: Versteigerungsbedingungen Auktionshaus Reibnitz GmbH. Die nachfolgenden Versteigerungsbedingungen werden mit der persönlichen, telefonischen oder schriftlichen Teilnahme an der Auktion sowie dem Nach- und Freihandverkauf anerkannt. 1 - Geschäftsgegenstand Die Auktionshaus Reibnitz GmbH (im folgenden Auktionator ) verkauft Gegenstände in eigenem Namen für Rechnung ihrer Einlieferer. Kaufverträge kommen durch den Zuschlag nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande. 2 - Ablauf der Versteigerung Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter ist die Erteilung einer Bieternummer durch den Auktionator. Voraussetzung für die Erteilung einer Bieternummer ist, dass die betreffende Person vor dem Auktionstermin ihren Namen und eine inländische Anschrift angibt und sich entsprechend ausweist oder eine ausreichende Sicherheit leistet. Die zu versteigernden Gegenstände werden im Auktionstermin aufgerufen. Die Reihenfolge des Aufrufs liegt im Ermessen des Auktionators. Der Auktionator hat ferner das Recht, mehrere einzelne Gegenstände zusammen aufzurufen oder mehrere zusammengefasste Gegenstände einzeln aufzurufen. Schließlich kann der Auktionator einen Aufruf jederzeit zurückziehen. Der erste Aufruf erfolgt zu dem vom Einlieferer angegebenen Limit. Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators. Gesteigert wird nach Ermessen des Auktionators, in der Regel in Schritten von 10%. Gebote können bis zum Zuschlag jederzeit abgegeben werden. Sie sind unwiderrulich. Wird nach dreimaligem Wiederholen des letzten Höchstgebots kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem Höchstgebot. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder ist ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden, so kann der Auktionator den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut aufrufen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limitpreis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen lang an sein Gebot gebunden, für den Auktionator bleibt der Zuschlag jedoch freibleibend. Erhält der Bieter, der unter Vorbehalt den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von drei Wochen keine entgegenstehende Nachricht, so gilt der Zuschlag als widerrufen. Schriftliche Gebote (auch Gebote per E-Mail) müssen dem Auktionator spätestens 12 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen. Sie müssen die Katalognummer und die Beschreibung des Gegenstandes (Titel) enthalten. In Zweifelsfällen ist die angegebene Katalognummer maßgeblich. Schriftliche/Telefonische Gebote werden nur ausgeführt, wenn gleichzeitig erstklassige Referenzen, ein bankbestätigter Scheck in ausreichender Höhe oder eine vergleichbare Form der Sicherheit (Kreditkartenreservierung) vorgelegt werden. Eine Garantie für die Berücksichtigung schriftlicher/telefonischer Gebote kann aber nicht übernommen werden. Mit Erteilung des telefonischen Gebotes gilt der Rufpreis als geboten, auch wenn kein Aufruf erfolgt ist. Ausländische Telefonbieter können nur gegen eine Depotzahlung von ca. 25% der Gebotsumme mitbieten. Telefonische Gebote sind nur bei einem Gebot von mindestens 250,- EUR zulässig. Telefonisch sind Untergebote ausgeschlossen. Ein versehentlich nicht angerufener Telefonbieter kann daraus keinen Schadenersatz ableiten. Der Auktionator übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder für die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Im Übrigen gelten die Regelungen für schriftliche Gebote entsprechend. Der Auktionator ist befugt, jederzeit einzelne Bieter von der Auktion auszuschließen. Anspruch auf die Teilnahme an der Auktion besteht nicht. 3 - Rechtsfolgen des Zuschlags Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Auktionator und dem Bieter zustande. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus der beim Zuschlag vom Auktionator genannten Summe und einem Aufgeld i.h.v. 30 % incl Differenzbesteuerung auf das Aufgeld. Kaufgegenstand ist der Gegenstand, der im Katalog mit derjenigen Nummer bezeichnet ist, auf die sich der Aufruf in der Auktion bezogen hat. Die Gewährleistung richtet sich nach 4 der Versteigerungsbedingungen. Mit dem Zuschlag ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Gegenstandes verplichtet. Beide Verplichtungen sind Hauptleistungsplichten und sind In bar und sofort fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verplichtet. Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Die Übergabe- und Übereignungsplicht des Verkäufers ist an dessen Sitz erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach Vereinbarung und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit dem Zuschlag geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gegenstandes, auf den Käufer über. Der als Vertreter des Käufers auftretende Bieter haftet für die Erfüllung neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner. Der Inhaber der Bieternummer, unter der das Gebot abgegeben wurde, haftet für die Erfüllung neben dem Käufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat. Das Eigentum wird bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises dem Käufer nicht herausgegeben. 4 - Haftung Die Gewährleistung des Auktionators für jegliche Mängel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden die an Leben, Körper oder Gesundheit oder durch grobes Verschulden des Auktionators, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. 7 Die Angaben beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form.Zertiikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Fernbieter können und sollen sich während der Vorbesichtigung über eventuell vorhandene Mängel und Schäden an den Objekten beim Auktionshaus per E-Mail informieren. Ihnen werden Abbildungen von erkennbaren Beschädigungen kostenfrei zugesandt. Die Sachen sind gebraucht. Alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages beinden. Ferner ist die Haftung betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Zuschlages. Beruhen berechtigte Gewährleistungsansprüche auf den Angaben oder dem Verhalten des Einlieferers, so kann der Auktionator vom Käufer den Erlass seiner Gewährleistungsplichten Zug um Zug gegen Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen den Einlieferer verlangen. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern der Auktionator nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Plichten verletzt hat. Im Übrigen haftet der Auktionator nur für eigenes grobes Verschulden sowie für grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Ferner ist die Haftung betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Zuschlags, sowie zeitlich auf fünf Wochen nach Zahlung der Kaufsumme. 5 - Vertragsabwicklung Erhält der Käufer eine Rechnung so wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) darin nur hinsichtlich des Aufgeldes gesondert ausgewiesen. Während und unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der Mitarbeiter einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung. Irrtum vorbehalten. Bei Kreditkartenzahlung wird eine Gebühr von 4% vom Endpreis (d.h. Zuschlagssumme, Aufgeld und evtl. Sonderkosten) erhoben. Die Art der Versendung liegt im Ermessen des Auktionators. Anspruch auf eine bestimmte Versendungsart oder den Abschluss einer Versicherung besteht nur dann, wenn der Käufer dem Auktionator bis spätestens zwei Tage nach Erhalt der Rechnung die gewünschte Versendungsart und die gewünschte Versicherung mitgeteilt hat. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform. Der Versand erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers. Hinter Glas gerahmte Arbeiten werden grundsätzlich ohne Glas versendet, es sei denn der Käufer verlangt ausdrücklich die Versendung mit Glasscheibe. Diese Mitteilung muss schriftlich erfolgen und der Versand erfolgt auf Risiko des Käufers. Beindet sich der Bieter in Verzug, kann der Auktionator für jede Mahnung Mahnkosten in Höhe von 10,- EUR erheben. Solange die Plichten des Käufers gegenüber dem Auktionator ( 3) nicht vollständig erfüllt sind, ist der Käufer verplichtet dem Auktionator jede Adressänderung schriftlich anzuzeigen. Der Auktionator ist berechtigt, alle an den Käufer gerichteten Willenserklärungen an die vom Käufer angegebene Anschrift zu richten. Damit gelten die Erklärungen als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der Käufer nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist. Wird der ersteigerte Gegenstand nicht innerhalb von zehn Tagen abgenommen kann ihn der Auktionator einlagern oder an die vom Käufer angegebene Anschrift versenden. Versendung und Einlagerung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Für die Einlagerung in eigenen Räumlichkeiten kann der Auktionator ein Lagerentgelt von 1,- bis 5,- pro Los und Tag abhängig von der Größe des Gegenstandes erheben; die gesetzliche Mehrwertsteuer kommt hinzu. Bei Zahlungsverzug kann der Auktionator wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. In letzterem Fall verliert der Ersteigerer seine Rechte aus dem Zuschlag und die Sache kann auf einer neuen Auktion noch einmal versteigert werden. Für einen evtl. Mindererlös haftet der Ersteigerer, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Soweit der Auktionator zu Geschäften im Namen des Käufers befugt ist, ist er von den Beschränkungen des 181 BGB befreit. Der Käufer darf gegenüber dem Auktionator nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur wegen solcher Ansprüche ausüben. 6 - Rechtswahl, Gerichtsstand Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Gerichtsstand ist Eggenfelden/Landshut sofern der Käufer Kaufmann, sonst Gewerbetreibender oder Freiberuler ist. Dasselbe gilt soweit der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter im Inland keinen Wohnsitz haben oder einen solchen aufgeben. Der mit dieser Regelung begründete Gerichtsstand ist ausschließlich. 7 - Salvatorische Klausel Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig. Einzelne Verstöße hiergegen gelten nicht als Verzicht auf die Schriftform für die Zukunft. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verplichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten möglichst nahe kommt.

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