Es ist gibt keine Warenherausgabe für angezahlte Waren, auch nicht teilweise.

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1 Kunst von Reibnitz-Auktionen und Antiquitäten auktion seit 1980 GmbH Wichtige Hinweise Beschreibungen im Katalog wie Angaben zu Vollständigkeit, Maßen, Gewichte sind cirka. Daraus können keine Zusicherungen oder Garantien hergeleitet werden ( 443 ff. BGB) und dienen ausschließlich der Information. Graphiken werden nur im Einzelfällen ausgerahmt. Für Beschädigungen von Rahmen kann keine Haftung übernommen werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben keine Beschaffungsvereinbarung begründen. Gleiches gilt für Auskünfte jeglicher Art, sei es mündlich oder schriftlich. Farbabweichungen bei Katalogabbildungen stellen keinen Mängel dar, da durch digitale Fotografie, Bearbeitung und Druck die Farben zum Teil erheblich abweichen können. Es besteht ausreichend Zeit zur Vorbesichtigung. Telefonische Gebote aus dem Ausland sind nur gegen Übersendung einer Kopie des Personalausweises, der Kreditkarte und einer Bankvollmacht für die Reservierung in Höhe der zu erwartenden Zuschlagssumme möglich. Die Warenausgabe erfolgt lt. unser Abholzeiten, kann aber auch während der Auktion erfolgen. Um längere Wartezeiten für Sie bei der Abholung ersteigerter Objekte zu vermeiden, wird empfohlen, einen Abholungstermin zu vereinbaren. Die Objekte werden dann für Sie vorbereitet und bereitgestellt. Sie werden mit einer Terminvereinbarung bevorzugt bedient. Es ist gibt keine Warenherausgabe für angezahlte Waren, auch nicht teilweise. Solange Homepagebesucher, Kataloginhaber, Auktionsteilnehmer und Bieter sich nicht gegenteilig äußern, versichern sie, dass sie den Katalog und die darin abgebildeten Gegenstände aus der Zeit des Dritten Reiches nur zu Zwecken der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger und verfassungsfeindlicher Bestrebungen, der wissenschaftlichen und kunsthistorischen Forschung, der Aufklärung oder der Berichterstattung über die Vorgänge des Zeitgeschehens oder der militärhistorischen und uniformkundlichen Forschung erwerben ( 86a StGB). Die Firma Reibnitz Auktionen GmbH, der Auktionator und seine Einlieferer bieten diese Gegenstände nur unter diesen Voraussetzungen an. Mit der Abgabe von Geboten für Gegenstände, die mit Emblemen des Dritten Reiches versehen sind, verpflichtet sich der Bieter dazu, diese Dinge nur für historische - wissenschaftliche Zwecke aus oben genannten Gründen, zu erwerben und sie in keiner Weise propagandistisch, insbesondere im Sinne des 86a StGB, zu benutzen. Als Zahlungsmittel werden Bargeld, EC- und Kreditkarten entgegengenommen. Kartenzahlungen werden gegen einen Aufpreis von 7% bei Kreditkarten (Maestro, MasterCard, VISA, V PAY, VISA electron, JCB, CUP) und 2% bei EC-Karten akzeptiert. Bei anderweitigen Zahlungsmitteln kann die Warenausgabe erst nach vollständiger Gutschrift erfolgen. Verzug der Abholung: Lager-Nebenkosten: Möbel: 3,50 *, Gemälde: 2,50 *, Kleinteile: 1,50 * (zzgl. 19 % MwSt) pro Artikel und Tag Verzugszinsen: vom Kaufpreis 2 %* (zzgl. 19 % MwSt) pro angefangenen Monat 2

2 von Reibnitz-Auktionen seit 1980 GmbH Wichtige Hinweise Kontakt: Kunst- Auktionshaus Pfarrkirchen Reibnitz-Auktionen seit 1980 GmbH Kolpingstraße 8, Pfarrkirchen Stefan Freihrer von Reibnitz öffentlich bestellter und vereidigter Kunstauktionator Dr. Hildegund Bemmann Einlieferung und Beratung, Katalogisierung Stefanie Oswald Sekretariat, Abrechnungen Franz Braumüller Versand und Lagerlogistik Eingetragen im Handelsregister: HRB Nr Bankverbindung Sparkasse Rottal/Inn IBAN: DE BIC: BYLADEM1EGF 3

3 von Reibnitz-Auktionen seit 1980 GmbH Versteigerungs-Ort Kolpingstraße 8, D Pfarrkirchen Telefon / Telefax / kunst@reibnitz-auktionen.de Internet Beginn Freitag, 6. März :00 Uhr Besichtigungen, Sonntag, 03. Mai 2015 von 12:00 bis 18:00 Uhr Montag bis Mittwoch Mai 2015, von Uhr Am Auktionstag 06. Mai 2016ist nur eine Kurzschau von bis Uhr vorgesehen. Aus technischen Gründen ist das Be rühren der Objekte nichtmehr möglich: Zahlung Abholung Vorgebote Schriftlich Sofort in bar Am Auktionstag bis 1 Stunde nach Beendugung der Auktion; in der darauffolgenden Woche (ausnahmsweise) Montag bis Mittwoch jeweils von Uhr. (Beachte 5 Abs. 7 der Versteigerungsbedinungen Lagergebühren bei Nichtabholung ab fallen Lagergebühren an, wenn der Er steher nicht schriftlich etwas anderes vereinbart hat! Nur schriftlich mit Vorgebotformular an Faxnummer: / oder gesanntes Gebot via Mail bis spätestens 06. Mai Uhr. Telefonische Gebote: Nur schriftlich, mit dem telefonischem-vorgebotsformular, zu senden an / ; bis spätestens 05. Mai 2015, Uhr anzumelden. Vorgebotsformulare können auf der Web-Seite heruntergeladen werden. Sie werden gewissenhaft, jedoch ohne Gewähr ausgeführt, sind jedoch rechtlich bindend. Telefon-Bieter bieten den Rufpreis als Mindestgebot. Sollten sich mehr als 7 telefonische Bieter für einen Artikel interessieren, werden in der Reihenfolge des Gebotseinganges (Uhrzeit Fax) die ersten 7 Eingänge berücksichtigt. Es bleibt dem Bieter überlassen sich zu erkundigen ob sein Gebot unter den ersten 7 angekommen ist. Aufgeld Auf den Zuschlagpreis wird ein Aufgeld von 30 % incl. MwSt. Differenzbesteuerung erhoben. 4

4 Ort der Auktion Reibnitz-Auktionen seit 1980 GmbH das führende Auktionshaus in Niederbayern Kolpingstraße Pfarrkirchen Telefon / Telefon / kunst@reibnitz-auktionen.de Allgemeine Öffnungszeiten: Dienstag - Freitag: Uhr sowie nach Vereinbarung Bankverbindung: Sparkasse Rottal-Inn IBAN DE Eingetragen im Handelsregister: HRB Nr Sehenswürdigkeiten: Museum Heimathaus Galerie Reiffenstuel-Haus Ringallee mit Stadtweiher Trabrennbahn Wallfahrtskirche Gartlberg Hotel Schlossparkhotel Mariakirchen Obere Hofmark Mariakirchen/Arnstorf Telefon / Richtung Regensburg Straubing Landshut B20 PFARRKIRCHEN Passau Richtung München B388 Eggenfelden Birnbach B388 Pocking B299 B12 B12 Richtung München Mühldorf Altötting Burghausen Simbach / Braunau Salzburg 8

5 Frühjahrs-auktion Mit meinem Gebot erkenne ich die folgenden Versteigerungsbedingungen an Versteigerungsbedingungen Auktionshaus Reibnitz GmbH. Die nachfolgenden Versteigerungsbedingungen werden mit der persönlichen, telefonischen oder schriftlichen Teilnahme an der Auktion sowie dem Nach- und Freihandverkauf anerkannt. 1 - Geschäftsgegenstand Die Auktionshaus Reibnitz GmbH (im folgenden Auktionator ) verkauft Gegenstände in eigenem Namen für Rechnung ihrer Einlieferer. Kaufverträge kommen durch den Zuschlag nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zustande. 2 - Ablauf der Versteigerung Voraussetzung für die Teilnahme an einer Auktion als Bieter ist die Erteilung einer Bieternummer durch den Auktionator. Voraussetzung für die Erteilung einer Bieternummer ist, dass die betreffende Person vor dem Auktionstermin ihren Namen und eine inländische Anschrift angibt und sich entsprechend ausweist oder eine ausreichende Sicherheit leistet. Die zu versteigernden Gegenstände werden im Auktionstermin aufgerufen. Die Reihenfolge des Aufrufs liegt im Ermessen des Auktionators. Der Auktionator hat ferner das Recht, mehrere einzelne Gegenstände zusammen aufzurufen oder mehrere zusammengefasste Gegenstände einzeln aufzurufen. Schließlich kann der Auktionator einen Aufruf jederzeit zurückziehen. Der erste Aufruf erfolgt zu dem vom Einlieferer angegebenen Limit. Fehlt ein solches Limit, liegt der erste Aufruf im Ermessen des Auktionators. Gesteigert wird nach Ermessen des Auktionators, in der Regel in Schritten von 10%. Gebote können bis zum Zuschlag jederzeit abgegeben werden. Sie sind unwiderruflich. Wird nach dreimaligem Wiederholen des letzten Höchstgebots kein höheres Gebot abgegeben, so erfolgt der Zuschlag zu diesem Höchstgebot. Wenn mehrere Personen dasselbe Gebot abgegeben haben, entscheidet das Los. Bestehen Zweifel darüber, ob oder an wen ein Zuschlag erfolgt ist, oder ist ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen worden, so kann der Auktionator den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand erneut aufrufen. In diesen Fällen wird ein vorangegangener Zuschlag unwirksam. Der Zuschlag kann auch unter Vorbehalt erfolgen. Jeder Zuschlag unter dem Limitpreis steht automatisch unter Vorbehalt. In diesem Fall ist der Bieter drei Wochen lang an sein Gebot gebunden, für den Auktionator bleibt der Zuschlag jedoch freibleibend. Erhält der Bieter, der unter Vorbehalt den Zuschlag erhalten hat, innerhalb von drei Wochen keine entgegenstehende Nachricht, so gilt der Zuschlag als widerrufen. Schriftliche Gebote (auch Gebote per ) müssen dem Auktionator spätestens 12 Stunden vor Auktionsbeginn vorliegen. Sie müssen die Katalognummer und die Beschreibung des Gegenstandes (Titel) enthalten. In Zweifelsfällen ist die angegebene Katalognummer maßgeblich. Schriftliche/Telefonische Gebote werden nur ausgeführt, wenn gleichzeitig erstklassige Referenzen, ein bankbestätigter Scheck in ausreichender Höhe oder eine vergleichbare Form der Sicherheit (Kreditkartenreservierung) vorgelegt werden. Eine Garantie für die Berücksichtigung schriftlicher/telefonischer Gebote kann aber nicht übernommen werden. Mit Erteilung des telefonischen Gebotes gilt der Rufpreis als geboten, auch wenn kein Aufruf erfolgt ist. Ausländische Telefonbieter können nur gegen eine Depotzahlung von ca. 25% der Gebotsumme mitbieten. Telefonische Gebote sind nur bei einem Gebot von mindestens 250,- EUR zulässig. Telefonisch sind Untergebote ausgeschlossen. Ein versehentlich nicht angerufener Telefonbieter kann daraus keinen Schadenersatz ableiten. Der Auktionator übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen oder für die Aufrechterhaltung der Telefonverbindung. Im Übrigen gelten die Regelungen für schriftliche Gebote entsprechend. Der Auktionator ist befugt, jederzeit einzelne Bieter von der Auktion auszuschließen. Anspruch auf die Teilnahme an der Auktion besteht nicht. 3 - Rechtsfolgen des Zuschlags Mit dem Zuschlag kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Auktionator und dem Bieter zustande. Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus der beim Zuschlag vom Auktionator genannten Summe und einem Aufgeld i.h.v. 30 % incl Differenzbesteuerung auf das Aufgeld. Kaufgegenstand ist der Gegenstand, der im Katalog mit derjenigen Nummer bezeichnet ist, auf die sich der Aufruf in der Auktion bezogen hat. Die Gewährleistung richtet sich nach 4 der Versteigerungsbedingungen. Mit dem Zuschlag ist der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme des Gegenstandes verpflichtet. Beide Verpflichtungen sind Hauptleistungspflichten und sind In bar und sofort fällig. Der Käufer ist zur Vorleistung verpflichtet. Das Eigentum des Verkäufers bleibt bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch den Käufer vorbehalten. Die Übergabe- und Übereignungspflicht des Verkäufers ist an dessen Sitz erfüllbar; es handelt sich um Holschulden. Eine Versendung erfolgt nur nach Vereinbarung und ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers. Mit dem Zuschlag geht alle Gefahr, insbesondere die Gefahr des zufälligen Untergangs des Gegenstandes, auf den Käufer über. Der als Vertreter des Käufers auftretende Bieter haftet für die Erfüllung neben dem Vertretenen als Gesamtschuldner. Der Inhaber der Bieternummer, unter der das Gebot abgegeben wurde, haftet für die Erfüllung neben dem Käufer als Gesamtschuldner, sofern er den Gebrauch seiner Bieternummer zu vertreten hat. Das Eigentum wird bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises dem Käufer nicht herausgegeben. 4 - Haftung Die Gewährleistung des Auktionators für jegliche Mängel des Kaufgegenstandes ist ausgeschlossen, ausgenommen für Schäden die an Leben, Körper oder Gesundheit oder durch grobes Verschulden des Auktionators, seiner gesetzlichen Vertreter, seiner leitenden Angestellten oder seiner Erfüllungsgehilfen entstehen. Die Gegenstände sind in der Regel gebraucht. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können im Rahmen der Vorbesichtigung geprüft und besichtigt werden. Die Katalogangaben und entsprechende Angaben der Internetpräsentation, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurden, werden nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. 9 Die Angaben beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Katalogbearbeitung herrschenden Stand der Wissenschaft. Sie sind keine Garantien im Rechtssinne und dienen ausschließlich der Information. Gleiches gilt für Zustandsberichte und andere Auskünfte in mündlicher oder schriftlicher Form.Zertifikate oder Bestätigungen der Künstler, ihrer Nachlässe oder der jeweils maßgeblichen Experten sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie im Katalogtext ausdrücklich erwähnt werden. Der Erhaltungszustand wird im Katalog nicht durchgängig erwähnt, so dass fehlende Angaben ebenfalls keine Beschaffenheitsvereinbarung begründen. Fernbieter können und sollen sich während der Vorbesichtigung über eventuell vorhandene Mängel und Schäden an den Objekten beim Auktionshaus per informieren. Ihnen werden Abbildungen von erkennbaren Beschädigungen kostenfrei zugesandt. Die Sachen sind gebraucht. Alle Gegenstände werden in dem Erhaltungszustand veräußert, in dem sie sich bei Erteilung des Zuschlages befinden. Ferner ist die Haftung betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Zuschlages. Beruhen berechtigte Gewährleistungsansprüche auf den Angaben oder dem Verhalten des Einlieferers, so kann der Auktionator vom Käufer den Erlass seiner Gewährleistungspflichten Zug um Zug gegen Abtretung seiner Gewährleistungsansprüche gegen den Einlieferer verlangen. Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund eines Mangels, eines Verlustes oder einer Beschädigung des versteigerten Objektes, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder wegen Abweichungen von Katalogangaben oder anderweitig erteilten Auskünften sind ausgeschlossen, sofern der Auktionator nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder vertragswesentliche Pflichten verletzt hat. Im Übrigen haftet der Auktionator nur für eigenes grobes Verschulden sowie für grobes Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und seiner Erfüllungsgehilfen. Ferner ist die Haftung betragsmäßig begrenzt auf die Höhe des jeweiligen Zuschlags, sowie zeitlich auf fünf Wochen nach Zahlung der Kaufsumme. 5 - Vertragsabwicklung Erhält der Käufer eine Rechnung so wird die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) darin nur hinsichtlich des Aufgeldes gesondert ausgewiesen. Während und unmittelbar nach der Auktion ausgestellte Rechnungen bedürfen wegen Überlastung der Mitarbeiter einer besonderen Nachprüfung und eventuellen Berichtigung. Irrtum vorbehalten. Bei Kreditkartenzahlung wird eine Gebühr von 4% vom Endpreis (d.h. Zuschlagssumme, Aufgeld und evtl. Sonderkosten) erhoben. Die Art der Versendung liegt im Ermessen des Auktionators. Anspruch auf eine bestimmte Versendungsart oder den Abschluss einer Versicherung besteht nur dann, wenn der Käufer dem Auktionator bis spätestens zwei Tage nach Erhalt der Rechnung die gewünschte Versendungsart und die gewünschte Versicherung mitgeteilt hat. Diese Mitteilung bedarf der Schriftform. Der Versand erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers. Hinter Glas gerahmte Arbeiten werden grundsätzlich ohne Glas versendet, es sei denn der Käufer verlangt ausdrücklich die Versendung mit Glasscheibe. Diese Mitteilung muss schriftlich erfolgen und der Versand erfolgt auf Risiko des Käufers. Befindet sich der Bieter in Verzug, kann der Auktionator für jede Mahnung Mahnkosten in Höhe von 10,- EUR erheben. Solange die Pflichten des Käufers gegenüber dem Auktionator ( 3) nicht vollständig erfüllt sind, ist der Käufer verpflichtet dem Auktionator jede Adressänderung schriftlich anzuzeigen. Der Auktionator ist berechtigt, alle an den Käufer gerichteten Willenserklärungen an die vom Käufer angegebene Anschrift zu richten. Damit gelten die Erklärungen als am dritten Tage nach der Aufgabe zur Post zugegangen, sofern der Käufer nicht einen atypischen Geschehensablauf nachweist. Wird der ersteigerte Gegenstand nicht innerhalb von zehn Tagen abgenommen kann ihn der Auktionator einlagern oder an die vom Käufer angegebene Anschrift versenden. Versendung und Einlagerung erfolgen auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Für die Einlagerung in eigenen Räumlichkeiten kann der Auktionator ein Lagerentgelt von 1,- bis 5,- pro Los und Tag abhängig von der Größe des Gegenstandes erheben; die gesetzliche Mehrwertsteuer kommt hinzu. Bei Zahlungsverzug kann der Auktionator wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. In letzterem Fall verliert der Ersteigerer seine Rechte aus dem Zuschlag und die Sache kann auf einer neuen Auktion noch einmal versteigert werden. Für einen evtl. Mindererlös haftet der Ersteigerer, auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch. Soweit der Auktionator zu Geschäften im Namen des Käufers befugt ist, ist er von den Beschränkungen des 181 BGB befreit. Der Käufer darf gegenüber dem Auktionator nur mit solchen Ansprüchen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Auch ein Zurückbehaltungsrecht darf der Käufer nur wegen solcher Ansprüche ausüben. 6 - Rechtswahl, Gerichtsstand Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Gerichtsstand ist Eggenfelden/Landshut sofern der Käufer Kaufmann, sonst Gewerbetreibender oder Freiberufler ist. Dasselbe gilt soweit der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter im Inland keinen Wohnsitz haben oder einen solchen aufgeben. Der mit dieser Regelung begründete Gerichtsstand ist ausschließlich. 7 - Salvatorische Klausel Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen sind nur bei Einhaltung der Schriftform gültig. Einzelne Verstöße hiergegen gelten nicht als Verzicht auf die Schriftform für die Zukunft. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen. Für den Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung verpflichten sich die Parteien, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem mit der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich Gewollten möglichst nahe kommt.

6 Lieber Bieter, der Versand wird ab der Mai-Auktion 2016 ausgelagert. Veranworlich für das versenden gesteigerter Gegenstände und Auslagerung ist ab 2. Mai 2015: SWS Transporte. Als Ansrechpartnerin wird Ihnen Frau Petra Kreuz-Boywitt unter der Rufnummer gerne und hlifreich zur Seite stehen. 10

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