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Turnverein 1865 Waibstadt e.v. Uwe Wennesz, Eichhölzelstr. 22, 74915 Waibstadt Beitrittserklärung - Aufnahmeantrag - Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Turnverein 1865 Waibstadt e.v. Die Satzung erkenne ich an, ebenso die anhängende Datenschutzordnung. Mit dem Beitritt erkläre ich mich einverstanden, dass während Veranstaltungen, Wettkämpfen oder Trainingseinheiten Foto-bzw. Videoaufnahmen von mir bzw. meiner Tochter / meinem Sohn aufgenommen / erstellt werden und diese in Internetauftritten, in Printprodukten oder Pressemitteilungen des Vereins veröffentlicht werden dürfen. Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden und gilt ansonsten unbeschränkt. Ein Widerruf ist schriftlich (auch in Form einer E-Mail) gegenüber dem Vorstandsvorsitzenden zu erklären. Ich erkläre meinen Beitritt zu der / den Abteilung/en 01/Turnen 02/SFZ 03/Faustball 06/Ski 07/Judo 09/Volleyball 10/Fitness u. Trendsport Die Abteilungsordnung/en erkenne ich an. Name Vorname Geburtsdatum und -ort Strasse und Nr. PLZ Ort Geschlecht Telefon E-Mail Antrag auf Familienbeitrag (möglich, wenn beide Elternteile und mindestens ein Kind Mitglied sind/werden, für jede Person ist ein gesondertes Beitrittsformular auszufüllen): Mitglied im TV sind (bzw. werden) die Eltern und sowie die Geschwister Datum Unterschrift Bei Jugendlichen unter 18 Jahren zusätzlich Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten SEPA-Lastschriftmandat Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 64 TVW 00000207076 Mandatsreferenz: TVW xxxxxxxxxxxxx (Mitgliedsnummer) Ich ermächtige den Turnverein 1865 Waibstadt e.v. den Vereinsjahresbeitrag und die Abteilungsbeiträge, die durch den Verein erhoben werden, einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom TV Waibstadt auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungsart: Wiederkehrende Zahlung Vorankündigung von SEPA-Lastschrifteinzügen: Die Beiträge werden halbjährlich, jeweils am 2. Freitag in den Monaten Mai und November eingezogen. Die jeweils gültigen Beiträge können auf http://www.turnverein- Waibstadt.de/Mitgliedschaft abgefragt werden. Name des Mitglieds Name des Kontoinhabers Anschrift des Kontoinhabers Kreditinstitut (Name/Ort) BIC IBAN: DE PZ Bankleitzahl 10-stellige Kto-Nummer (evtl. mit führenden Nullen), den Unterschrift des Kontoinhabers

Informationspflichten nach Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 DS-GVO Datenschutzordnung im Turnverein 1865 Waibstadt e.v Präambel Der Turnverein 1865 Waibstadt e.v. verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.b. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Sportbetriebs, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU- Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung. 1 Allgemeines Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Sport- und Kursbetrieb und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.b. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz- Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten. 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder 1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen. Für jede Kategorie von betroffenen Personen wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ein Einzelblatt angelegt. 2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Geburtsort, Datum des Vereinsbeitritts, Abteilungs- und ggf. Mannschaftszugehörigkeit, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein, ggf. Haushalts- und Familienzugehörigkeit bei Zuordnung zum Familienbeitrag. 3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landesverbänden, deren Sportarten im Verein betrieben werden, werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet, soweit die Mitglieder eine Berechtigung zur Teilnahme am Wettkampfbetrieb der Verbände beantragen (z.b. Startpass, Spielerpass, Lizenz) und an solchen Veranstaltungen teilnehmen. 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit 1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen, in Vereinspuplikationen und in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben. 2. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen: Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen, Mannschaftsaufstellung, Ergebnisse, besondere Leistungen (beispielsweise Top-Schlagmann beim Faustball), Alter oder Geburtsjahrgang. 3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen oder Terminen, die nur zum Zwecke von Fotos vereinbart wurden (beispielsweise Mannschaftsfotos, Spielerfotos für die Saison etc.), gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen. 4. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands, der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, des Turnrates und der Übungsleiterinnen und Übungsleiter mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail- Adresse und Telefonnummer veröffentlicht. 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach 26 BGB. Der Vorstand wird dabei von dem Turnrat für das Mitgliederwesen unterstützt. Der Turnrat für das Mitgliederwesen stellt zusammen mit dem Vorstand sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig. 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen 1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.b. Vorstandsmitgliedern, Abteilungsleitern, Übungsleitern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.

2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe. 3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.b. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden. 6 Kommunikation per E-Mail 1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen E-Mail-Account ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation zu nutzen ist. 2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als bcc zu versenden. 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.b. Mitglieder des Vorstands und des Turnrats, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, Übungsleiterinnen und Übungsleiter), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten. 8 Datenschutzbeauftragter Da im Verein weniger als 10 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt ist, hat der Verein keinen Datenschutzbeauftragten zu benennen. 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten 1. Der Verein unterhält zentrale Auftritte für den Gesamtverein. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt den Abteilungsleitern (oder Vertretern) und dem Vorstand (oder Vertretern). Änderungen dürfen ausschließlich durch oben genannte Personen und den Administrator vorgenommen werden. 2. Der Administrator ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich. 3. Abteilungen, Gruppen und Mannschaften bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte (z.b. Homepage, Facebook, Twitter) der ausdrücklichen Genehmigung des Vorstandes.Für den Betrieb eines Internetauftritts haben die Abteilungen, Gruppen und Mannschaften Verantwortliche zu benennen, denen gegenüber der Vorstand weisungsbefugt ist. Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen des Vorstand kann der Vorstand nach 26 BGB die Genehmigung für den Betrieb eines Internetauftritts widerrufen. Die Entscheidung des Vorstands nach 26 BGB ist unanfechtbar. 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung 1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder weitergabe ist untersagt. 2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden. 11 Inkrafttreten Diese Datenschutzordnung wurde durch den Vorstand des Vereins am 25.05.2018 beschlossen und ist am 20.06.2018 mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft getreten.

Beitrittserklärung - Aufnahmeantrag - Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Turnverein 1865 Waibstadt e.v. Die Satzung erkenne ich an. Mit dem Beitritt erkläre ich mich einverstanden, dass während Veranstaltungen, Wettkämpfen oder Trainingseinheiten Foto-bzw. Videoaufnahmen von mir bzw. meiner Tochter / meinem Sohn aufgenommen / erstellt werden und diese in Internetauftritten, in Printprodukten oder Pressemitteilungen des Vereins veröffentlicht werden dürfen. Dieses Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden und gilt ansonsten unbeschränkt. Ein Widerruf ist schriftlich (auch in Form einer E-Mail) gegenüber dem Vorstandsvorsitzenden zu erklären. Ich erkläre meinen Beitritt zu der / den Abteilung/en 01/Turnen 02/SFZ 03/Faustball 06/Ski 07/Judo 09/Volleyball 10/Fitness u. Trendsport Die Abteilungsordnung/en erkenne ich an. Name Vorname Geburtsdatum und -ort Strasse und Nr. PLZ Ort Telefon E-Mail Antrag auf Familienbeitrag (möglich, wenn beide Elternteile und mindestens ein Kind Mitglied sind/werden, für jede Person ist ein gesondertes Beitrittsformular auszufüllen): Mitglied im TV sind (bzw. werden) die Eltern und sowie die Geschwister Datum Unterschrift Bei Jugendlichen unter 18 Jahren zusätzlich Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten SEPA-Lastschriftmandat Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 64 TVW 00000207076 Mandatsreferenz: TVW xxxxxxxxxxxxx (Mitgliedsnummer) Ich ermächtige den Turnverein 1865 Waibstadt e.v. den Vereinsjahresbeitrag und die Abteilungsbeiträge, die durch den Verein erhoben werden, einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom TV Waibstadt auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungsart: Wiederkehrende Zahlung Vorankündigung von SEPA-Lastschrifteinzügen: Die Beiträge werden halbjährlich, jeweils am 2. Freitag in den Monaten Mai und November eingezogen. Die jeweils gültigen Beiträge können auf http://www.turnverein- Waibstadt.de/Mitgliedschaft abgefragt werden. Name des Mitglieds Name des Kontoinhabers Anschrift des Kontoinhabers Kreditinstitut (Name/Ort) BIC IBAN: DE PZ Bankleitzahl 10-stellige Kto-Nummer (evtl. mit führenden Nullen), den Unterschrift des Kontoinhabers

Informationspflichten nach Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 DS-GVO Datenschutzordnung im Turnverein 1865 Waibstadt e.v Präambel Der Turnverein 1865 Waibstadt e.v. verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.b. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Sportbetriebs, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU- Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung. 1 Allgemeines Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Sport- und Kursbetrieb und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.b. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz- Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten. 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder 1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen. Für jede Kategorie von betroffenen Personen wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ein Einzelblatt angelegt. 2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Geburtsort, Datum des Vereinsbeitritts, Abteilungs- und ggf. Mannschaftszugehörigkeit, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein, ggf. Haushalts- und Familienzugehörigkeit bei Zuordnung zum Familienbeitrag. 3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landesverbänden, deren Sportarten im Verein betrieben werden, werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet, soweit die Mitglieder eine Berechtigung zur Teilnahme am Wettkampfbetrieb der Verbände beantragen (z.b. Startpass, Spielerpass, Lizenz) und an solchen Veranstaltungen teilnehmen. 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit 1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen, in Vereinspuplikationen und in Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben. 2. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen: Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen, Mannschaftsaufstellung, Ergebnisse, besondere Leistungen (beispielsweise Top-Schlagmann beim Faustball), Alter oder Geburtsjahrgang. 3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen oder Terminen, die nur zum Zwecke von Fotos vereinbart wurden (beispielsweise Mannschaftsfotos, Spielerfotos für die Saison etc.), gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen. 4. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands, der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, des Turnrates und der Übungsleiterinnen und Übungsleiter mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail- Adresse und Telefonnummer veröffentlicht. 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach 26 BGB. Der Vorstand wird dabei von dem Turnrat für das Mitgliederwesen unterstützt. Der Turnrat für das Mitgliederwesen stellt zusammen mit dem Vorstand sicher, dass Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig. 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen 1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.b. Vorstandsmitgliedern, Abteilungsleitern, Übungsleitern) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.

2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe. 3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.b. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden. 6 Kommunikation per E-Mail 1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen E-Mail-Account ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation zu nutzen ist. 2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als bcc zu versenden. 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.b. Mitglieder des Vorstands und des Turnrats, Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, Übungsleiterinnen und Übungsleiter), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten. 8 Datenschutzbeauftragter Da im Verein weniger als 10 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt ist, hat der Verein keinen Datenschutzbeauftragten zu benennen. 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten 1. Der Verein unterhält zentrale Auftritte für den Gesamtverein. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt den Abteilungsleitern (oder Vertretern) und dem Vorstand (oder Vertretern). Änderungen dürfen ausschließlich durch oben genannte Personen und den Administrator vorgenommen werden. 2. Der Administrator ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich. 3. Abteilungen, Gruppen und Mannschaften bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte (z.b. Homepage, Facebook, Twitter) der ausdrücklichen Genehmigung des Vorstandes.Für den Betrieb eines Internetauftritts haben die Abteilungen, Gruppen und Mannschaften Verantwortliche zu benennen, denen gegenüber der Vorstand weisungsbefugt ist. Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen des Vorstand kann der Vorstand nach 26 BGB die Genehmigung für den Betrieb eines Internetauftritts widerrufen. Die Entscheidung des Vorstands nach 26 BGB ist unanfechtbar. 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung 1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder weitergabe ist untersagt. 2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden. 11 Inkrafttreten Diese Datenschutzordnung wurde durch den Vorstand des Vereins am 25.05.2018 beschlossen und ist am 20.06.2018 mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft getreten