Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der LifeFlight GmbH & Co KG

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Transkript:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der LifeFlight GmbH & Co KG Köln, 1 Begriffsbestimmungen Wir: LifeFlight GmbH & Co KG Sie: alle Personen, die aufgrund eines Flugtickets befördert werden (siehe auch Definition: Fluggast). Fluggast: jede Person, die aufgrund eines Flugtickets mit Zustimmung der LifeFlight GmbH & Co KG in einem Helicopter befördert wird oder werden soll. Flugpreis: das für die Fluggastbeförderung auf einer bestimmten Strecke zu entrichtende, falls vorgeschrieben, von den zuständigen Luftverkehrsbehörden genehmigte oder diesen zur Kenntnis gegebene Entgelt. Flugticket: die durch das Unternehmen LifeFlight GmbH & Co KG für den Luftfrachtführer ausgestellte Urkunde, die als Hubschrauberflugschein gekennzeichnet ist. Die darauf befindlichen Vertragsbedingungen und Hinweise sind Bestandteil des Flugtickets. Gepäck: alle Gegenstände, die für Ihren Gebrauch bestimmt sind. Luftfrachtführer: wer sich im eigenen Namen durch Vertrag verpflichtet, Personen oder Sachen auf dem Luftwege zu befördern. Montrealer Übereinkommen: Übereinkommen vom 29. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (BGBl. 2004 II S. 458). Schaden: jede Einbuße, die jemand infolge der Beförderung oder anderer durch den Luftfrachtführer geleisteter Dienste an seinen Rechtsgütern (insbes. Leib, Leben, Eigentum) erleidet. 2 Anwendungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Individualvereinbarungen für alle mit unserem Unternehmen durchgeführten Beförderungen sowie solchen, die von durch uns beauftragte Drittunternehmen durchgeführt werden. Seite 1 von 6

Individualvereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch uns. Falls irgendeine in diesen Geschäftsbedingungen enthaltene Bestimmung oder eine Bestimmung, auf die in diesen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird, in Widerspruch zu einer gesetzlichen Regelung steht, hat die gesetzliche Bestimmung Vorrang. Sind einzelne Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Beförderungsvertrag im Übrigen wirksam und die übrigen Bestimmungen gelten fort. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. 3 Zustandekommen des Beförderungsvertrages Zum Abschluss des Beförderungsvertrages können Sie sich mündlich, fernmündlich oder schriftlich (einschließlich Telefax oder Email) oder per Internet über die URL: www.lifeflight.de an uns wenden. Mit dem Absenden des ausgefüllten Online-Formulars geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beförderungsvertrages mit uns ab. Die Annahme dieses Angebots erfolgt durch eine schriftliche bzw. telefonische Buchungsbestätigung durch uns. Der Vertrag kommt im Zeitpunkt des Zugangs dieser Buchungsbestätigung bei Ihnen zustande. Wird der Vertragsschluss auf anderem Wege als durch Onlinebuchung eingeleitet, kommt der Vertrag ebenfalls im Zeitpunkt des Zugangs unserer Buchungsbestätigung bei Ihnen zustande. 4 Mitteilungspflichten Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollten Sie körperliche Einschränkungen, gesundheitliche Probleme oder Schwangerschaften uns bereits bei Vertragsschluss mitteilen und uns über etwaige Änderungen während der Vertragslaufzeit unverzüglich informieren. 5 Einsatz von anderen Luftfahrtunternehmen In Einzelfällen können wir ein anderes Luftfahrtunternehmen zur Durchführung des Fluges einsetzen. Die Vorschriften des Montrealer Übereinkommens bleiben unberührt. Seite 2 von 6

6 Flugpreise, Steuern, Gebühren und Zuschläge Flugpreise gelten nur für die Beförderung vom tatsächlichen Abflugort zum tatsächlichen Bestimmungsort. Alle Steuern, Gebühren und sonstigen Abgaben, die von Behörden oder vom Flugplatzunternehmen in Bezug auf Fluggäste oder für deren Inanspruchnahme von Dienstleistungen erhoben werden, sind grundsätzlich zusätzlich zu den Flugpreisen von Ihnen zu bezahlen. Ausgenommen davon sind Pauschalpreise; diese enthalten bereits alle Mehrkosten. Beim Kauf des Flugtickets werden Sie über solche, nicht im Flugpreis enthaltenen Mehrkosten informiert. Die in unserem Internetformular erscheinenden Preise beinhalten die Mehrwertsteuer, zzgl. die für den Versand des Flugtickets anfallenden Kosten. Vorbehaltlich anderer Vereinbarungen ist der Flugpreis in Euro zu entrichten. Die Verpflichtung zur Zahlung des Beförderungsentgelts entsteht mit Abschluss des Beförderungsvertrages. Es ist sofort fällig. Es gelten die mit der Buchung bestätigten Preise und Leistungen. Nach Zahlung des vollständigen Flugpreises erhalten Sie von uns Ihre Flugtickets. 7 Flugtickets, Flugschein und Gutscheine LifeFlight ist ein Luftfahrtunternehmen bzw. eine Luftfahrerschule und keine Gutscheinagentur, daher werden keine Gutscheine vertrieben. Es können jedoch Flugtickets (Flugscheine) mit unterschiedlichen Gültigkeiten erworben werden. Die Gültigkeit ist beschränkt auf den erworbenen Gültigkeitszeitraum und gilt ab dem Buchungsdatum. Die Dauer verlängert sich automatisch um 1 Monat, wenn ein vereinbarter Termin durch LifeFlight verschoben werden musste. Wird innerhalb von sechs Monaten (gerechnet ab dem Buchungsdatum) von Seiten des Fluggastes kein Termin vereinbart, so sind evt. eingetretene Preissteigerungen von Ihnen zu übernehmen. 8 Terminvereinbarungen / Reservierungen Bitte nehmen Sie bzgl. einer Terminvereinbarung mit uns Kontakt auf. Wir werden Ihre Buchung(en) aufzeichnen. Auf Anforderung schicken wir Ihnen eine schriftliche Buchungsbestätigung. Seite 3 von 6

Wenn Sie den Flugpreis nicht bis zu dem mit uns vereinbarten Termin bezahlt haben, können wir Ihre Flugbuchung streichen. 9 Absagen, Verspätungen und Flugstreichungen Wir bemühen uns, den mit Ihnen vorab grundsätzlich verbindlich vereinbarten Flugtermin einzuhalten. Dennoch ist ein Hubschrauberflug stark witterungsabhängig sowie an Flugsicherungs- sowie behördliche Auflagen gebunden, so dass es möglich ist, dass wir die mit Ihnen vereinbarte Abflugzeit ändern oder einen Flug an dem vereinbarten Tag ganz absagen müssen. In diesem Fall werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie über die notwendigen Änderungen informieren. Kann der Flug aus wetterbedingten, technischen, Flugsicherungs- oder ähnlichen Gründen nicht durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz (z.b. wegen Fahrtkosten oder Verdienstausfall). Gleiches gilt, wenn Gründe, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, eine kürzere Flugzeit bedingen. Treten Sie einen Flugtermin ohne rechtzeitige vorherige Absage (d.h. spätestens bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin), oder entsprechend einer besonderen Stornierungsbedingung, nicht an, verfällt Ihr Anspruch auf Beförderung. Eine Absage von Sondertarifen ( wie z.b. Rund - & Schnupperflüge ) ist nicht möglich. Treten Sie den Flugtermin ohne rechtzeitige Absage nicht an und haben Sie den Flugpreis noch nicht gezahlt, können wir den vollständigen Flugpreis von Ihnen verlangen; es sei denn, es gelingt uns, den Platz anderweitig zu besetzen oder der Flug wird von uns nicht durchgeführt. Wir können einen höheren Schaden geltend machen, wenn wir hierfür den Nachweis führen. Machen Sie geltend, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist, haben Sie hierfür den Nachweis zu führen. 10 Rücktritt und Widerruf (1) Rücktritt (Stornierung) Der Fluggast ist berechtigt, jederzeit vor Flugbeginn, mit Ausnahme von Sondertarifen ( wie z.b. Rund - & Schnupperflüge ), vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des schriftlichen Zugangs der Rücktrittserklärung bei uns. Die Erklärung durch eingeschriebenen Brief wird empfohlen. Wir behalten uns allerdings vor, im Falle eines Rücktritts eine Bearbeitungsgebühr zu erheben bzw. eine angemessene Entschädigung in Geld zu verlangen (vgl. insoweit auch 9 dieser Geschäftsbedingungen [AGB]). Seite 4 von 6

Rückzahlungen können nur an den Vertragsschließenden erfolgen. (2) Widerruf a) Flugscheine und Flugtickets: Auf Grund 312b Abs. 3 BGB findet bei Beförderungen das Fernabsatzgesetz keine Anwendung. Ein Widerruf des Vertrages ist nicht möglich. b) Andere Leistungen: Wenn der Vertrag zwischen Ihnen und uns unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (insbesondere Briefe, Telefonanrufe, Emails, Internet) geschlossen wurde und wenn Sie Verbraucher isv 13 BGB sind (dh der Vertragsabschluss weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann), haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag binnen zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich oder durch Rücksendung des Flugtickets zu widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an unseren Flugbetrieb (Adresse: Marienburger Str. 44, 50968 Köln). Die Frist beginnt mit Vertragsabschluss (dh bei telefonischem bzw. schriftlichem Kontakt bzw. bei Online-Buchung mit Zugang einer entsprechenden Buchungsbestätigung von uns bei Ihnen). Nach Ablauf der Frist können wir im Fall einer Terminabsage oder eines Vertragsrücktritts von Ihnen eine Bearbeitungsgebühr bzw. eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen. 11 Mängel Weist der Helicopterflug aus Ihrer Sicht Mängel auf, wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Luftfrachtführer oder an unseren Flugbetrieb. Unabhängig von der Anzeige des Mangels vor Ort, müssen Sie binnen einer Frist von einem Jahr ab Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie Kenntnis von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners erlangt haben bzw. ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen mussten, etwaige Ansprüche auf Minderung bzw. Schadensersatz geltend machen. Dies gilt nicht, wenn das Entstehen des Mangels auf vorsätzlichem Verhalten unsererseits verursacht wurde; in diesem Fall gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren (zum Fristbeginn vgl. 11 S.2 dieser AGB). Sollten Sie vor Ort den Entschluss fassen, den Hubschrauberflug aufgrund bestehender Mängel abzubrechen, so sollten Sie auch in diesem Falle über den zuständigen Luftfrachtführer zunächst den Mangel anzeigen. Seite 5 von 6

12 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist grundsätzlich - soweit gesetzlich zulässig Köln. 13 Sonstiges Die Vorschriften des Montrealer Übereinkommens bleiben unberührt. Die Beförderung unterliegt weiteren Bestimmungen und Bedingungen, die auf uns anwendbar sind oder von uns herausgegeben werden. Diese Regelungen und Bedingungen sind wichtig und können Änderungen unterliegen. Kein Mitarbeiter oder sonstiger Dritter ist berechtigt, auf die Anwendung dieser Geschäftsbedingungen zu verzichten. Seite 6 von 6