Mitteilungsblatt Juni 2014 Liebe Einwohnerinnen und Einwohner Die Ausgabe des Monats Juni liegt vor und wir hoffen, dass auch diese Ihr Interesse findet. Baubewilligungen Öffnungszeiten über die Feiertage Aus dem Gemeindehaus Illegale Entsorgung von Hauskehricht / Littering Trinkwasserinspektion Rapport Regionalpolizei Mai 2014 Spende Kulturfonds Versäubern von Tieren Treff am Sonntag Mütter- und Väterberatung Was ist los im Juli?
Baubewilligungen Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt: Einwohnergemeinde Stetten, Schulhausstrasse 4, Stetten Volpi Marco und Maya, Schweiziweg 7, Stetten Keller Peter und Lemmenmeier-Keller Silvia, Grabenmattenstrasse 3, Stetten Kovacevic Nijaz und Mirela, Aspstrasse 12, Stetten Bovet Roger, Aeglenweg 22, Stetten Zehnder Roland und Erika, Aeglenweg 20, Stetten Dacik Mersad, Aspstrasse 10, Stetten Erneuerung Wasserleitung Unterdorfstrasse; Parz. Nr. 43, 46, 793 und 803; Unterdorfstrasse Windschutz; Parz. Nr. 858; Schweiziweg Einbau Ölfeuerungsanlage mit Aussenabgasrohr Parz. Nr. 674; Grabenmattenstrasse Balkonverglasung Parz. Nr. 136; Aspstrasse Ersatz des bestehenden Sichtschutzes; Parz. Nr. 722; Aeglenweg Sitzplatzüberdachung und Windschutz; Parz. Nr. 721, Aeglenweg Balkonverglasung Parz. Nr. 941; Aspstrasse Öffnungszeiten über die Feiertage Gemäss regierungsrätlicher Vollziehungsverordnung zum Arbeitsgesetz sind seit dem 1. Dezember 1979 folgende Feiertage den Sonntagen gleichgestellt: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, 1. August, Weihnachten und Stephanstag. Am Freitag, 1. August 2014 (Bundesfeiertag), bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung sowie des Forstbetriebes Reusstal geschlossen. An Vortagen von gesetzlichen Feiertagen schliessen die Büros der Gemeindeverwaltung eine Stunde früher als gewohnt. Dies bedeutet, dass die Büros der Gemeindeverwaltung am Donnerstag, 31. Juli 2014 (Tag vor Bundesfeiertag), bereits um 15.30 Uhr schliessen und nicht wie gewohnt um 16.30 Uhr.
Bei Todesfällen erreichen Sie das Personal der Gemeindekanzlei, Frau Sibylle Hochstrasser, unter der Telefonnummer 079 404 52 23, oder Herr Emil Wehle, unter der Telefonnummer 062 842 73 42. Wir bitten um Kenntnisnahme und danken für Ihr Verständnis. Aus dem Gemeindehaus Arbeitsjubiläum With Albert Am 1. Juli 1994 ist Herr Albert With, Stetten, als hauptamtlicher Schulhausabwart in den Dienst der Gemeinde Stetten eingetreten. Seit 1. Januar 2012 ist Herr With auch Leiter des Technischen Dienstes. Der Gemeinderat und das gesamte Personal gratulieren Herrn With zum 20- jährigen Arbeitsjubiläum. Für seinen steten Einsatz und die sehr gute Zusammenarbeit wird Herrn With gedankt. Seine hilfsbereite und tüchtige Art wird sehr geschätzt und der Gemeinderat hofft, seinen Arbeitseinsatz noch lange in Anspruch nehmen zu dürfen. Neuer Mitarbeiter des Forstbetriebes Reusstal Am 1. August 2014 wird Herr Mario Haller, wohnhaft in Birr, die frei gewordene Stelle als Forstwart beim Forstbetrieb Reusstal antreten. Der Gemeinderat und das gesamte Personal heissen Herrn Haller herzlich willkommen, freuen sich auf die Zusammenarbeit und wünschen ihm viel Freude und Erfolg im neuen Wirkungskreis. Illegale Entsorgung von Hauskehricht / Littering Schon mehrmals musste der Gemeinderat feststellen, dass illegal Hauskehricht bei öffentlichen Plätzen oder in die öffentlichen Abfalleimer entsorgt wurde. Personen, welche so die Abfallgebühr umgehen, machen sich strafbar. Ende Mai 2014 hat das Bauamt Stetten bei der Bushaltestelle Dörndler deponierten Hauskehricht entdeckt. Der Abfall wird jeweils nach Namen oder Adressen von allfälligen Fehlbaren untersucht und dieses Mal konnte der/die Fehlbare identifiziert werden.
Der/die Fehlbare wurde vom Gemeinderat aufgrund der illegalen Entsorgung von Hauskehricht nach 15 Abs. 4 und 5 des Polizeireglements und des Ordnungsbussenkataloges des Polizeireglements mit Fr. 300.00 gebüsst. Die Bevölkerung wird gebeten, die Augen offen zu halten und aufmerksam zu sein. Meldungen bezüglich der illegalen Entsorgung von Kehricht (am besten mit der Nummer des Kontrollschildes des Fahrzeuges und einem Signalement der/s Verursacherin/s) können an die Gemeindekanzlei (Tel. 056 485 85 85, E- Mail gemeindekanzlei@stetten-ag.ch) oder bei einer Beobachtung während der Tat direkt an die Regionalpolizei (Tel. 056 485 66 66) gerichtet werden. Trinkwasserinspektion Die Wasserversorgung Stetten bzw. das Grundwasserpumpwerk Torfmoos und die Netzstellen im Dorf wurde durch das Departement Gesundheit und Soziales, Amt für Verbraucherschutz, Lebensmittelkontrolle, Aarau, einer Inspektion unterzogen. Dem Inspektionsbericht ist zu entnehmen, dass die Wasserversorgung in allen inspizierten Aspekten die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die Qualität der Wasserproben war einwandfrei. Die mikrobiologische, die physikalische und die chemische Kontrolle hat ergeben, dass das Trinkwasser den Anforderungen gemäss Hygieneverordnung entspricht und im Bereich der Erfahrungswerte für einwandfreies Trinkwasser liegt. Die Wasserhärte beträgt 38.7 fh (Grad französischer Härte) und liegt im Härtebereich hart. Der Nitratgehalt beträgt 22 mg/l und somit ist das Qualitätsziel eingehalten. Weitere Informationen zur Inspektion bzw. der Qualität des Wassers erhalten Sie bei der Gemeindekanzlei, Tel. 056 485 85 85, oder beim Brunnenmeister, Herr Paul Keusch, Tel. 079 297 70 22. Rapport Regionalpolizei Mai 2014 Die Regionalpolizei Rohrdorferberg-Reusstal teilt den Gemeinden monatlich die Dienstleistungen mit. Im Verlaufe des Monats Mai 2014 wurde keine Geschwindigkeitskontrolle an der durchgeführt.
Daneben hat die Regionalpolizei regelmässige Patrouillengänge durchgeführt. Spende Kulturfonds Die Firma Heinrich Müller, Kieswerk und maschinelle Erdarbeiten, Stetten, hat der Einwohnergemeinde Stetten eine Spende von Fr. 2'000.00 für den Kulturfonds zukommen lassen. Für die grosszügige Spende an die Gemeinde wird der Firma Heinrich Müller herzlich gedankt. Versäubern von Tieren Aus der Bevölkerung wurde gemeldet, dass vermehrt auf und entlang der Spazier- und Wanderwege beim Naherholungsgebiet Reuss Hundekot liegen gelassen wird. 31 des Polizeireglements der Gemeinden Bellikon, Fislisbach, Mägenwil, Mellingen, Niederrohrdorf, Oberrohrdorf, Remetschwil, Stetten, Tägerig und Wohlenschwil besagt, dass die Hundehalter dafür zu sorgen haben, dass der öffentliche und fremde private Grund nicht verunreinigt wird. Sie sind verpflichtet, den Hundekot mitzunehmen oder in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Die Hundehalter werden aufgefordert, sich an das Polizeireglement zu halten und den Kot ordnungsgemäss zusammenzulesen und zu entsorgen. Treff am Sonntag Die reformierte Kirchgemeinde organisiert ein Treffen für Menschen, die den Sonntag gerne gemeinsam verbringen. Eingeladen sind alle Menschen jeder Konfession. Das Programm sieht folgendermassen aus: Spazierengehen mit anschliessendem Höck. Mitzubringen ist lediglich festes Schuhwerk.
Das nächste Treffen findet am Sonntag, 13. Juli 2014, statt. Weitere Informationen erhalten Sie bei Frau Ruth Fritschi, Organisation, Tel. 056 496 19 77, oder Frau Irmelin Drüner, Information, Tel. 056 57 20. Mütter- und Väterberatung Die Mütter- und Väterberatung findet jeweils an einem Mittwoch im Monat ohne Voranmeldung von 14.30 17.15 Uhr (Wiegen, Messen und/oder Beratung) in Stetten statt. Die nächste Mütter- und Väterberatung für die Einwohner/innen von Stetten findet statt am Mittwoch, 9. Juli 2014, von 14.30 17.15 Uhr, in Stetten, im Sitzungszimmer Parterre des Gemeindehauses. Für telefonische Beratungen (Tel. 056 437 18 40) ist die Mütter- und Väterberatung jeweils von Montag bis Freitag, zwischen 08.00 und 11.00 Uhr, und am Donnerstagnachmittag von 13.30 15.30 Uhr erreichbar. Frau Barbara Herzog, zuständige Beraterin für Stetten, freut sich auf Ihren Besuch. Die Homepage www.mvb-baden.ch informiert zudem über das Beratungsangebot in den Gemeinden. Was ist los im Monat Juli? Mi 2. Juli Damenriege Vereinshöck / Grillplausch Mi 2. Juli Familieträff, Büecheregge Z Morgekafi & Büecheregge Mi 9. Juli Familieträff Chrabbelgruppe (09.00 11.00 Uhr) Do 10. Juli Kath. Kirche Stubete