Pflegestellen-Förderprogramm bei den Vivantes-Kliniken angekommen?

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Schriftliche Anfrage. Drucksache 18 / Wahlperiode. des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD)

Transkript:

Drucksache 18 / 15 832 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 02. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. August 2018) zum Thema: Pflegestellen-Förderprogramm bei den Vivantes-Kliniken angekommen? und Antwort vom 14. August 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Aug. 2018) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.

Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Herrn Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/15832 vom 02. August 2018 über Pflegestellen-Förderprogramm bei den Vivantes-Kliniken angekommen? Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung nicht allein aus eigener Kenntnis beantworten kann. Um die Fragen dennoch beantworten zu können, hat der Senat daher die Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH um Stellungnahme gebeten, die in die folgende Beantwortung eingeflossen ist. 1. Wie viele neue Stellen in der Pflege hat Vivantes seit Januar 2016 bis jetzt geschaffen? Bitte aufgeteilt nach jeweiliger Krankenhausniederlassung von Vivantes in Berlin. Zu 1.: Seit Januar 2016 wurden bei Vivantes 259 neue Pflegestellen geschaffen. Auf Basis des Pflegestellenförderprogramms wurden seit 2016 insgesamt 60 neue Stellen geschaffen. Diese werden durch Vivantes vorfinanziert, da eine Refinanzierung über eine Budgetvereinbarung für 2016 mit den Krankenkassen noch aussteht.

- 2-2. Wie viele dieser neu geschaffenen Stellen sind noch unbesetzt? Bitte aufgeteilt nach jeweiliger Qualifikation für die nicht besetzte Stelle und Krankenhausniederlassung von Vivantes in Berlin. Zu 2.: Das Pflegestellenförderprogramm gilt nur für Stellen der Gesundheits- und Krankenpfleger/innen bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen. In Summe sind von den 60 beantragten und vorfinanzierten Stellen nur 6 noch nicht besetzt. 3. Wie hoch ist der prozentuale Anteil in der Pflege, der durch Leiharbeitsfirmen abgedeckt wird, bei den Vivantes-Kliniken? Bitte aufgeteilt nach Qualifikationsanforderungen für die durch Leiharbeit abgedeckte Pflegestelle und jeweiliger Krankenhausniederlassung von Vivantes in Berlin. Zu 3.: Vivantes ist grundsätzlich daran interessiert, die geschaffenen Stellen mit qualifiziertem Personal zu besetzen. Sollten eigene Mitarbeiter/innen kurzfristig ausfallen, stellen Mitarbeiter/innen der Leasingunternehmen eine Unterstützung der Stammbelegschaft dar. Der prozentuale Anteil an Leasingmitarbeiter/innen in der Pflege beträgt zwischen 2 und 5,7%. % Anteil Leasing Dienstart Pflege Gesamt Standorte Kliniken Auguste-Viktoria-Klinikum 4,0% Humboldt Klinikum 5,7% Klinikum am Urban 5,4% Klinikum im Friedrichshain-Prenzlauer Berg 1,9% Klinikum Kaulsdorf 5,6% Klinikum Neukölln 4,5% Klinikum Spandau 3,6% Wenckebach Klinikum 4,1%

- 3-4. Wie hoch sind die monatlichen Kosten für den Einsatz von Leiharbeitskräften in der Pflege für die Vivantes Kliniken? Bitte aufgeteilt nach jeweiliger Krankenhausniederlassung von Vivantes in Berlin. Zu 4.: Die monatlichen Kosten für Leasingeinsätze 2017 in der Pflege betragen 1,2 Mio. EUR. 5. Wie hoch ist der durchschnittliche Bruttomonatslohn einer Pflegekraft an einem Vivantes Klinikum? Bitte aufgeteilt nach jeweiligem Qualifikationsgrad der Pflegekraft und jeweiliger Krankenhausniederlassung von Vivantes in Berlin. Zu 5.: Bei Vivantes findet der Tarifvertrag TVöD-K Anwendung. Für die Pflege gilt die sog. P Tabelle. Die Eingruppierung von Gesundheits- und Krankenpfleger/innen bzw. Gesundheitsund Kinderkrankenpfleger/innen erfolgt in den Entgeltgruppen P7- P9 (P7 = examinierte Pflegekraft, P8 = examinierte Pflegekräfte in Fachweiterbildungsbereichen und P9 = ex. Pflegekräfte mit abgeschlossener Fachweiterbildung). 6. Nimmt Vivantes am von der Bundesregierung 2015 verabschiedeten Förderprogramm Wir sorgen für mehr Pflegepersonal am Krankenbett teil? Zu 6.: Ja. 7. Wenn ja, in welcher Höhe wurden die hierfür zur Verfügung gestellten Fördergelder 2016 und 2017 abgerufen? Zu 7.: Gemäß 4 Abs. 8 KHEntgG (Krankenhausentgeltgesetz) kann für die Neueinstellung oder Aufstockung vorhandener Teilzeitstellen von ausgebildetem Pflegepersonal mit einer Berufserlaubnis nach 1 Abs. 1 Krankenpflegegesetz in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen jährlich ein zusätzlicher Betrag bis zur Höhe von 0,15 Prozent des Gesamtbetrags nach Absatz 3 Satz 1 vereinbart werden. Hierfür ist eine Betriebsvereinbarung mit der Mitarbeitervertretung abzuschließen.

- 4 - Vivantes konnte für das Kalenderjahr 2016 nur 0,075 % der o.g. 0,15% vereinbaren, da die notwendige Betriebsvereinbarung erst ab dem 2. Halbjahr in Kraft trat. Für 2017 wird von einer Fördersumme in Höhe von rd. 2 Mio. ausgegangen. Hierzu muss allerdings zunächst eine Budgetvereinbarung mit den Krankenkassen abgeschlossen werden. Eine Refinanzierung über das Pflegstellenförderprogramm erfolgte bisher nicht. 8. Wenn ja, wie wurden diese Fördergelder eingesetzt und im Einzelnen konkret verwendet? Bitte aufgeteilt nach jeweiliger Krankenhausniederlassung von Vivantes in Berlin. Zu 8.: Die Fördergelder werden für den bereits vorfinanzierten Personalaufwand der zusätzlich geschaffenen und besetzten Stellen in der Pflege verwendet (s. Antwort zu Frage 1). Eine andere Verwendung der Fördergelder ist nicht zulässig. 9. Wenn nein, warum hat Vivantes nichts von diesen bereitgestellten Fördergeldern für mehr Pflegepersonal am Krankenbett abgerufen? Zu 9.: Entfällt. 10. Wie hoch wäre ggf. die mögliche Gesamtförderungshöhe für 2016 und 2017 jeweils gewesen? Zu 10.: 2016: kalkulatorisch ca. 1,2 Mio. EUR 2017: kalkulatorisch ca. 2 Mio. EUR Über diese aus dem Gesetz abgeleiteten kalkulatorischen Fördersummen ist mit den Krankenkassen in den Budgetverhandlungen zunächst eine Vereinbarung, wie oben erläutert, abzuschließen. Die tatsächliche Zahlung der vereinbarten Fördersummen erfolgt über Zu- und Abschläge je Behandlungsentgelt. Berlin, den 16. August 2018 In Vertretung Barbara König Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung