Deutsche Classic-Kegler Union e. V. Schiedsrichter ordnung

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Transkript:

Deutsche Classic-Kegler Union e. V. Schiedsrichter ordnung Version 2.2 vom 14.03.2019

Schiedsrichterordnung DCU, Seite 1 Version 2.2 vom 14.03.2019 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 2 2. Organ... 3 3. Arbeitsgruppe Schiedsrichter in der DCU... 3 4. Aufgaben des Referenten Schiedsrichterwesen... 4 5. Aus- und Fortbildung... 5 6. Prüfung... 5 7. Lizenzstufen... 5 8. Schiedsrichterlizenz... 5 9. Einsatz von Schiedsrichtern auf DCU-Ebene... 6 10. Aufgaben und Pflichten des Schiedsrichters... 8 11. Beobachtung... 10 12. Rechtsprechung... 10 13. Finanzen... 11 14. Werbung... 11 15. Ehrungen... 11 16. Inkrafttreten... 11

Schiedsrichterordnung DCU, Seite 2 Version 2.2 vom 14.03.2019 Präambel Im Text dieser Ordnung wird die männliche Sprachform verwendet wird, unabhängig davon sind alle Ämter mit Frauen und Männer besetzbar. Die Schiedsrichterordnung regelt die Leitung der Spiele auf DCU-Ebene auf der Grundlage der sportlichen Fairness, der Achtung der Sportlerinnen und Sportler und unter Beachtung der Sportordnungen der DCU. Der Referent Schiedsrichterwesen ist verpflichtet, eine Arbeitsgruppe Schiedsrichter zu bilden, deren Leiter er ist. Er koordiniert den Einsatz der Schiedsrichter in den Bundesligen, bei den Deutschen Classic Cup Meisterschaften und Ländervergleichen. Die der DCU angeschlossenen Landesverbände regeln den Einsatz von Schiedsrichtern in ihren Ligen selbst. Ein Schiedsrichter muss neutral und korrekt sein. Änderungen der Schiedsrichterordnung müssen durch die Sportkonferenz der DCU behandelt und bestätigt werden. 1. Allgemeines 1.1 Zur Durchführung eines der DCU-Sportordnung entsprechenden Sportbetriebes ist es erforderlich, dass geeignete und gut ausgebildete Schiedsrichter zur Verfügung stehen. 1.2 Die Ausbildung, Prüfung und Fortbildung von Schiedsrichtern auf DCU- Ebene sind in den Aus - und Fortbildungsregelungen der DCU beschrieben. 1.3 Ein Schiedsrichter hat stets ordnungsgemäß gekleidet zu sein. Dazu gehören: weißes Hemd bzw. Bluse - kurz-oder lang Arm, auch Polooder Sweatshirt lange schwarze Hose bzw. Rock (keine Trainingshose). weiße, schwarze oder dunkle Socken oder Strümpfe Sportschuhe (keine Straßenschuhe) Das Schiedsrichteremblem ist auf der linken Brustseite zu tragen.

Schiedsrichterordnung DCU, Seite 3 Version 2.2 vom 14.03.2019 Bei DCU-Meisterschaftseinsätzen wird wegen einheitlichem Auftretens, die Oberbekleidung nach Vorgaben des Hauptschiedsrichters im Vorfeld der Meisterschaften festgelegt. 1.4 Jeder Schiedsrichter hat das Ansehen der Schiedsrichter bei seinen Handlungen stets zu beachten und als Vorbild für einen fairen Sport einzutreten. Seine Entscheidungen müssen korrekt und von Fachkompetenz geprägt sein. Es besteht Alkohol- und Rauchverbot für den Schiedsrichter während des gesamten Wettkampfes. 1.5 Die Entscheidungen des Schiedsrichters sind Tatsachenentscheidungen, sofern kein Regelverstoß vorliegt. 1.6 Dem Schiedsrichter ist ein geeigneter Platz für seine Tätigkeiten zur Verfügung zu stellen. 1.7 Schiedsrichter müssen Mitglied eines Vereins/Klubs in der DCU sein. 2. Organ Das Organ des Schiedsrichterwesens der DCU ist die Arbeitsgruppe Schiedsrichter. 3. Arbeitsgruppe Schiedsrichter in der DCU 3.1 Der Referent Schiedsrichterwesen ist verpflichtet, eine Arbeitsgruppe Schiedsrichter zu bilden. Die Arbeitsgruppe ist gemäß den Bestimmungen dieser Schiedsrichterordnung das oberste Organ für das Schiedsrichterwesen und regelt alle Schiedsrichterangelegenheiten. 3.2 Die Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus dem Referent Schiedsrichter

Schiedsrichterordnung DCU, Seite 4 Version 2.2 vom 14.03.2019 sowie den Schiedsrichterwarten der angeschlossenen Landesverbände und der Regionsvertretungen. 3.3 Leiter der Arbeitsgruppe ist der Referent Schiedsrichterwesen. 3.4 Die Arbeitsgruppe Schiedsrichter tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Die anfallenden Kosten für die Landesschiedsrichterwarte übernehmen die jeweiligen Landesverbände oder Regionsvertretungen. Der Referent für Schiedsrichter darf weiterhin Gäste und sachkundiges Personal zu den Sitzungen oder einzelnen Tagesordnungspunkten einladen. 4. Aufgaben des Referenten Schiedsrichterwesen Leitung des Schiedsrichterwesens in der DCU Weitergabe der Vorschläge der Arbeitsgruppe Schiedsrichter an die DCU-Sportkonferenz Mitarbeit bei der Erstellung der Aus- und Fortbildungsordnung Mitarbeit bei der Aus- und Fortbildung von Schiedsrichtern Wahrung des Ansehens des Schiedsrichterwesens Weiterentwicklung des Schiedsrichterwesens Bekanntgabe von Regeländerungen und Auslegungen der Schiedsrichterordnung Herausgabe eines aktuellen Anschriftenverzeichnisses aller Schiedsrichter in der DCU Überwachung der Einsatzpläne von Schiedsrichtern Überprüfung der Schiedsrichter beim Einsatz Ahndung von Verstößen der Schiedsrichter gegen die Schiedsrichter-

Schiedsrichterordnung DCU, Seite 5 Version 2.2 vom 14.03.2019 ordnung Überwachung der Einsatzstatistik Anträge zur Änderung der Sportordnung 5. Aus- und Fortbildung Die Aus- und Fortbildung erfolgt nach den Aus- und Fortbildungsregelungen der DCU. 6. Prüfung Die Prüfungsanforderungen sind in den Aus- und Fortbildungsregelungen der DCU geregelt. 7. Lizenzstufen 7.1 In der DCU gibt es nur eine Lizenzstufe. Die Schiedsrichter sind berechtigt, alle Wettkämpfe in der DCU zu leiten. 7.2 Bei groben Verstößen gegen das Ethos des Schiedsrichterwesens kann der Referent Schiedsrichterwesen einem DCU-Schiedsrichter die Lizenz sofort entziehen. 7.3 Sobald die DCU auch Spiele/Wettkämpfe auf internationaler Ebene abhält, wird geprüft, ob eine weitere Lizenzstufe eingeführt werden muss. 8. Schiedsrichterlizenz 8.1 Für die DCU-Schiedsrichter wird eine einheitliche gedruckte DCU- Schiedsrichterlizenz von der DCU herausgegeben. Diese Lizenz dient gleichzeitig dem Ausweisen als Schiedsrichter gegenüber den an den Wettkämpfen Beteiligten (Schiedsrichterausweis). Außerdem bekommt jeder DCU-Schiedsrichter ein Schiedsrichter-Emblem mit Kombi- Befestigungsmöglichkeit.

Schiedsrichterordnung DCU, Seite 6 Version 2.2 vom 14.03.2019 8.2 Die Ausstellung der Lizenzen regelt der Referent Schiedsrichterwesen. Dies gilt auch für alle anderen Eintragungen auf der DCU- Schiedsrichterlizenz. 8.3 Der Inhalt der DCU-Schiedsrichterlizenz folgt den Regelungen der Ausund Fortbildungsrichtlinien. 8.4 Die gedruckte DCU-Schiedsrichterlizenz ist Eigentum der DCU und muss beim Ausscheiden bzw. nach Ablauf der Lizenz unaufgefordert zurückgegeben werden. 9. Einsatz von Schiedsrichtern auf DCU-Ebene 9.1 Alle Wettbewerbe, die von der DCU veranstaltet werden, müssen entsprechend der Sportordnungen der DCU von lizenzierten Schiedsrichtern mit einem Mindestalter von 18 Jahren geleitet werden. Ein Einsatz von Schiedsrichtern mit einem Alter unter 18 Jahren im Bereich der Jugend ist außer als Hauptschiedsrichter möglich, in diesem Fall muss mindestens ein volljähriger Schiedsrichter zum gleichen Wettbewerb eingeteilt sein. Zusätzlich ist die vorherige Zustimmung des Jugendvorsitzenden und des Referenten für das Schiedsrichterwesen einzuholen. Den Einsatz von Schiedsrichtern und Aufsichtsführenden auf Landesebene (unterhalb den Bundesligen) regeln die Landesverbände und Regionsvertretungen selbst. 9.2 Die Einsatzplanung der Schiedsrichter auf DCU-Ebene erfolgt durch den Referenten Schiedsrichterwesen. 9.3 Ein durch den zuständigen Referenten für Schiedsrichterwesen eingeteilter Schiedsrichter kann nicht abgelehnt werden.

Schiedsrichterordnung DCU, Seite 7 Version 2.2 vom 14.03.2019 9.4 Bei Veranstaltungen, bei denen mehrere Schiedsrichter fungieren, ist ein Hauptschiedsrichter durch den zuständigen Referenten Schiedsrichterwesen zu benennen. 9.5 Bei Deutschen Meisterschaften o.ä. hat eine Absprache zwischen den für die Meisterschaften und das Schiedsrichterwesen zuständigen Präsidiumsmitgliedern, den zuständigen Referenten und dem Hauptschiedsrichter über den Ablauf der Veranstaltung zu erfolgen. 9.6 Lässt es eine Bahnanlage nicht zu, dass eine ordnungsgemäße Leitung des Wettkampfes durch einen Schiedsrichter gewährleistet ist, so bleibt es dem zuständigen Referenten für Schiedsrichterwesen überlassen, zwei Schiedsrichter einzuteilen. 9.7 Beim Spiel über sechs Bahnen sind der Einsatz eines Schiedsrichters und eines Aufsichtsführenden (kann auch ein zweiter Schiedsrichter sein) erforderlich. 9.8 Erscheint der eingesetzte Schiedsrichter nicht, so wird wie folgt verfahren: Bei Anwesenheit eines neutralen, nicht den beteiligten Mannschaften zugehörigen und kein am Spiel beteiligter Sportler, Schiedsrichters kann dieser die Leitung übernehmen. Dies ist auch ohne vorgeschriebene Schiedsrichterkleidung möglich. Ist kein neutraler Schiedsrichter anwesend, kann auch ein Schiedsrichter (kein am Spiel beteiligter Sportler) der beteiligten Mannschaften das Spiel leiten (Vorrang hat die Heimmannschaft). Ist kein Schiedsrichter anwesend, übernimmt ein zu benennender Aufsichtsführender, ggf. die beiden Mannschaftsführer die Leitung

Schiedsrichterordnung DCU, Seite 8 Version 2.2 vom 14.03.2019 des Spieles. Kommt der eingeteilte Schiedsrichter verspätet zum Wettkampf, so übernimmt er sofort die weitere Leitung. Diese Übernahme bedarf nicht der Zustimmung der Beteiligten, muss aber sofort bekannt gegeben werden. 10. Aufgaben und Pflichten des Schiedsrichters 10.1 Der Schiedsrichter hat im Rahmen seiner Möglichkeiten, die vom DOSB und seiner Gremien angesetzten Kontrollen zu unterstützen. (z. B. Dopingkontrollen) 10.2 Der Schiedsrichter ist verpflichtet, die Gültigkeit seiner Lizenz zu überwachen und sich entsprechend rechtzeitig zu Fortbildungsmaßnahmen anzumelden. Alle Schiedsrichter haben die Pflicht, sich über Veröffentlichungen bei Änderungen oder Neuerungen insbesondere der Sportordnungen, den Technischen Vorschriften" sowie der Schiedsrichterordnung selbstständig zu informieren und sich die entsprechenden Unterlagen selbst zu besorgen. 10.3 Der Schiedsrichter ist verpflichtet, so rechtzeitig vor einem Wettkampf einzutreffen, dass alle vorbereitenden Arbeiten erledigt und etwaige Mängel noch beseitigt werden können. Das Bespielen der Bahnanlage muss gewährleistet sein, ohne den Spielbeginn zu verzögern. 10.4 Der Schiedsrichter hat sich ordnungsgemäß je nach Art des Wettkampfs bei der Heimmannschaft bzw. beim Ausrichter mit seiner Schiedsrichterlizenz auszuweisen, die Heimmannschaft oder der Ausrichter hat die Gültigkeit festzustellen. Wird der Wettkampf ohne gültige Lizenz geleitet, so gilt dar Wettkampf als ohne Schiedsrichter durchgeführt und wird entsprechend geahndet. Gibt sich eine Person ohne gültige Lizenz als Schiedsrichter aus und leitet einen Wettkampf, so wird dies mit einer Geldbuße nach Ziffer 12 dieser Ordnung

Schiedsrichterordnung DCU, Seite 9 Version 2.2 vom 14.03.2019 geahndet, auch der Versuch wird entsprechend geahndet. 10.5 Der Schiedsrichter hat das Recht, alle durch die Technik und Elektronik möglichen Hilfsmittel (spezielle Anzeigen) in Anspruch zu nehmen. Erfolgt ein zweites Spiel unmittelbar nach einem von einem Schiedsrichter geleiteten Wettkampf auf denselben Bahnen, kann auf eine erneute Überprüfung der Anlage verzichtet werden. 10.6 Aufgaben vor, während und nach dem Wettkampf: Überprüfung der Bahnen und der Anlage, auf Verlangen ist die gültige Bahnabnahmeurkunde vorzulegen. Kontrolle der DCU-Pässe. Kugelpasskontrolle bei dem Spiel mit eigenen Kugeln gemäß den Festlegungen der Sportordnungen der DCU. Überprüfung der Werbegenehmigung auf Gültigkeit. Eröffnung des Wettkampfes und Freigabe der Bahnen. Sportlich faire und störungsfreie Überwachung des Spielverlaufes nach den Bestimmungen der Sportordnung der DCU sowie den Durchführungsbestimmungen und der Schiedsrichterordnung. Alle Entscheidungen des Schiedsrichters sind bindend. Der Schiedsrichter hat bei seinem Einsatz die Pflicht, gegen Verstöße der vorgenannten Ordnungen und Sportdisziplin zu ahnden. Die Ahndungsmittel sind in den Sportordnungen der DCU geregelt. Sollte der Schiedsrichter aus zwingenden Gründen vorübergehend die Anlage verlassen müssen, hat er die Aufsichtspflicht einem von

Schiedsrichterordnung DCU, Seite 10 Version 2.2 vom 14.03.2019 ihm benannten Vertreter zu übertragen. Fehlende Unterlagen und Vorkommnisse sind auf dem Spielberichtsbogen zu vermerken. Abschlusskontrolle des Spielberichtsbogens und Ergänzung desselben mit seinem Namen, Schiedsrichterausweisnummer und Unterschrift. Rückgabe der DCU-Pässe. Bekanntgabe des vorläufigen Wettkampfergebnisses. Verabschiedung der Mannschaften und Beendigung des Wettkampfes auf den Bahnen. Angekreuzte Proteste sind zu kommentieren und dem Spielleiter zuzustellen. 11. Beobachtung 11.1 Mit der Beobachtung von Schiedsrichtern können Schiedsrichter und in Ausnahmefällen Funktionäre, die im Schiedsrichterwesen geschult sind, in Abstimmung mit dem für das Schiedsrichterwesen zuständigen Mitglieds des Präsidiums, vom Referent Schiedsrichterwesen beauftragt werden. 11.2 In diesem Fall muss ein Bericht über die Tätigkeit des Schiedsrichters angefertigt, mit dem betreffenden Schiedsrichter durchgesprochen und innerhalb von 6 Kalendertagen an den Referenten Schiedsrichterwesen sowie an die DCU-Geschäftsstelle gesandt werden. 12. Rechtsprechung Der Schiedsrichter untersteht grundsätzlich der ordentlichen Rechtsprechung der DCU. Ausgenommen sind Verstöße gegen diese Ordnung und das Ansehen der Schiedsrichter, soweit nicht gleichzeitig gegen andere in der RVO geregelte Bestimmungen verstoßen werden.

Schiedsrichterordnung DCU, Seite 11 Version 2.2 vom 14.03.2019 Zu den Verstößen, deren Ahndungen ausschließlich durch die Schiedsrichterorgane erfolgen, zählen: Wiederholter Rückgabe von Spielaufträgen ohne zwingenden Grund; Nichtbefolgen der Anordnungen der Schiedsrichterorgane; Übernahme der Leitung von Spielen nicht zugelassener Mannschaften oder Veranstaltungen oder (versuchte) Leitung von Spielen ohne gültige Lizenz (Ziffer 10.4). Der Referent für Schiedsrichter kann im Einvernehmen mit dem für das Schiedsrichterwesen zuständigen Präsidiumsmitglied folgende Strafen verhängen: Verwarnung Verweis Geldbuße bis zu 2.500 EUR (im Fall eines Verstoßes gegen Ziffer 10.4) Suspendierung auf Zeit Streichung von der Schiedsrichterliste 13. Finanzen Für die Ausübung seiner Tätigkeit erhält der Schiedsrichter eine Aufwandsentschädigung sowie Fahrtkostenersatz. 14. Werbung Den Schiedsrichtern ist es gestattet während ihrer Einsätze genehmigte Werbung zu tragen. Die Genehmigungen können nur die Länder/Regionsvertretungen entsprechend ihrer Festlegungen erteilen. 15. Ehrungen Schiedsrichter können nach den Kriterien der Ehrenordnung der DCU geehrt werden. 16. Inkrafttreten Diese Schiedsrichterordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung auf der Homepage der DCU in Kraft. Die bisherige Schiedsrichterordnung tritt am gleichen Tage außer Kraft.

Schiedsrichterordnung DCU, Seite 12 Version 2.2 vom 14.03.2019 Eppelheim, den 14.03.2019 Andreas Mars Vizepräsident Verwaltung