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Transkript:

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/803 10.01.2017 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Monika Hohmann (DIE LINKE) Stand der Entgeltvereinbarungen und der Schiedsstellenverfahren im Rahmen des KiFöG Kleine Anfrage - KA 7/390 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration 1. Wie viele Leistungs-, Entgelt und Qualitätsvereinbarungen sind aktuell abgeschlossen und wie viele nicht? Bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten geordnet darstellen. Aus welchen Gründen haben bisher noch nicht alle Einrichtungen Entgeltvereinbarungen abgeschlossen? Die Beantwortung dieser Anfrage erfolgte unter Einbeziehung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, deren Zuarbeiten in der Regel unverändert übernommen wurden und der beigefügten Anlage zu entnehmen sind. Erkenntnisse über die Gründe für bisher noch nicht abgeschlossene Entgeltvereinbarungen liegen der Landesregierung nicht vor. 2. Wie viele der Entgeltvereinbarungen liegen der Schiedsstelle zur Entscheidung vor und wie viele Verfahren wurden bereits entschieden? Hierzu bitte angeben, - aus welchem Jahr die bisher unerledigten Fälle stammen, - aus welchem Jahr die bisher entschiedenen Fälle stammen, - wie viele Vereinbarungen von freien und wie viele von kommunalen Kitas eingereicht worden sind, - mit welchen Gebühren die Verfahren für die Träger jeweils verbunden waren. Zurzeit sind 47 Schiedsstellenverfahren bei der Schiedsstelle anhängig. Davon stammen 14 Fälle aus dem Jahr 2015, wovon bisher ein Verfahren vor der (Ausgegeben am 11.01.2017)

2 Schiedsstelle entschieden wurde. Aus dem Jahr 2016 liegen 34 unerledigte Fälle vor. 44 Vereinbarungen wurden von freien Trägern und drei von Städten oder Landkreisen eingereicht. Für jedes Schiedsstellenverfahren werden Gebühren nach der Gebührenordnung für die Schiedsstellen nach 78g SGB VIII, 76 SGB XI und 80 SGB XII (Gebührenordnung für Schiedsstellen) vom 7. März 2016 (GVBl. LSA 2016, 126) erhoben. Die Gebührenhöhe richtet sich gemäß 1 Abs. 1 der Gebührenordnung nach der Art der Beendigung des Verfahrens (s. dort Anlage 1).

3 Altmarkkreis-Salzwedel Gemeinde Gardelegen In 4 von 6 Kommunen wurden (keine in der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf Arendsee Gemeinde Kalbe Hansestadt Salzwedel und Stadt Klötze) geschlossen. Anhalt-Bitterfeld Stadt Aken (Elbe) In 8 von 10 Kommunen wurden (keine in Raguhn-Jeßnitz und Sandersdorf-Brehna) geschlossen. Osternienburger Land Stadt Köthen (Anhalt) Stadt Südliches Anhalt Stadt Bitterfeld-Wolfen Stadt Zörbig Muldestausee Stadt Zerbst/Anhalt Börde Stadt Haldensleben Für Kita-Einrichtungen in allen 13 Gemein- Gemeinde Barleben Gemeinde Hohe Börde Gemeinde Niedere Börde Stadt Oebisfelde-Weferlingen den und Verbandsgemeinden im Landkreis Börde gibt es für das Jahr 2015. Für den Vereinbarungszeitraum 2016 Stadt Oschersleben wurden bisher für Kita-Einrichtungen in 5 Gemeinde Sülzetal und Verbandsgemeinden Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungs- Stadt Wanzleben-Börde Stadt Wolmirstedt vereinbarungen geschlossen. VBG Elbe-Heide VBG Flechtingen VBG Westliche Börde VBG Obere Aller Burgenlandkreis Stadt Teuchern Für alle 152 Kindertageseinrichtungen im Gemeinde Elsteraue Stadt Hohenmölsen Stadt Lützen Stadt Naumburg Stadt Weißenfels Stadt Zeitz VBG An der Finne VBG Droyßiger-Zeitzer Forst VBG Unstruttal VBG Wethautal BLK wurden Vereinbarungen nach 11a Ki- FöG abgeschlossen. Dessau-Roßlau Stadt Dessau-Roßlau Mit folgenden Trägern wurden Kostensatzvereinbarungen abgeschlossen: Anhaltische Diakonissenanstalt Dessau (4 Einrichtungen) Eigenbetrieb DeKiTa Ev. Jakobus-Paulus-Gemeinde Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. Ev. Kirchengemeinde Rodleben Eigenbetrieb Städtisches Klinikum Trägerwerk Soziale Dienste Urbanistisches Bildungswerk Waldkindergarten Dessau e. V. Halle Stadt Halle In der kreisfreien Stadt Halle gibt es derzeit 29 abgeschlossene Kostensatzvereinbarungen mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen. Harz Stadt Ballenstedt In allen 14 Städten und des

4 Stadt Blankenburg Landkreises Harz gibt es Kostensatzvereinbarungen. Stadt Falkenstein/Harz Stadt Harzgerode Stadt Ilsenburg Stadt Oberharz am Brocken Stadt Osterwieck Stadt Quedlinburg Stadt Thale Stadt Wernigerode Stadt Halberstadt VBG Vorharz Nordharz Huy Jerichower Land Stadt Burg Für das Jahr 2016 konnten in 7 von 8 Kommunen (keine in der Gemeinde Elbe-Parey) geschlossen werden. Stadt Genthin Stadt Möckern Stadt Gommern Stadt Jerichow Gemeinde Möser Gemeinde Biederitz Magdeburg In der Landeshauptstadt Magdeburg gab es bisher keine Kostensatzvereinbarungen zwischen den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und den Trägern von Tageseinrichtungen. Mansfeld-Südharz Gemeinde Südharz In allen 11 Städten und des Saalekreis Stadt Allstedt VBG Goldene Aue VBG Mansfelder Grund-Helbra Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land Stadt Mansfeld Stadt Hettstedt Stadt Gerbstedt Lutherstadt Eisleben Stadt Sangerhausen Stadt Arnstein Landkreises gibt es Kostensatzvereinbarungen. Stadt Bad Dürrenberg Stadt Bad Lauchstädt VBG Weida-Land Gemeinde Kabelsketal Stadt Landsberg Stadt Leuna Stadt Merseburg Stadt Mücheln Gemeinde Petersberg Stadt Querfurt Gemeinde Salzatal Gemeinde Schkopau GemeindeTeutschenthal Stadt Wettin-Löbejün 2 Einrichtungen abgeschlossen. 5 Einrichtungen abgeschlossen. 2 Einrichtungen abgeschlossen.

5 Sradt Braunsbedra Salzlandkreis Stadt Aschersleben Im Salzlandkreis gibt es seit dem Verhandlungsjahr 2015 für alle freien und kommunalen Träger von Kindertageseinrichtungen (158 Einrichtungen) LQE Vereinbarungen. Diese werden jährlich verhandelt und festgesetzt. Stadt Barby Stadt Bernburg (Saale) Gemeinde Bördeland Stadt Calbe (Saale) Stadt Hecklingen Stadt Könnern Stadt Nienburg (Saale) Stadt Schönebeck (Elbe) Stadt Seeland Stadt Staßfurt VBG Egelner Mulde VBG Saale-Wipper Stendal VBG Arneburg-Goldbeck In allen 9 Städten und des Landkreises sind die LEQ-Vereinbarungen mit den kommunalen und freien Trägern abgeschlossen. Wittenberg VBG Seehausen VBG Elbe-Havel-Land Bismark Stendal Osterburg Tangermünde Tangerhütte Havelberg Stadt Annaburg Stadt Bad Schmiedeberg Stadt Coswig Stadt Gräfenhainichen Stadt Jessen Stadt Kemberg Stadt Oranienbaum-Wörlitz Lutherstadt Wittenberg Stadt Zahna-Elster Für das Jahr 2016 sind derzeit im Landkreis Wittenberg in acht von neun Städten Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen geschlossen. Allerdings liegt der Ist-Stand nicht in jedem Einzelfall bei 100 Prozent. Konkret gestaltet sich der Bearbeitungsstand wie folgt: Verhandlungen werden geführt Verhandlungen werden geführt Keine Verhandlungen zurzeit