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Fahrlehrerin seit 26 Jahren Dozentin in der Fahrlehrer Aus- und Weiterbildung Seminarleiterin für Stressbewältigung und Prävention Entspannungspädagogin Ausgebildeter Coach und Lehr-Trainer (DVNLP) Trainerin und Entwicklerin vom Fahrschüler-Coach Mitglied des erweiterten Vorstands der Verkehrswacht Rosenheim 2
Gesundes und gelenkschonendes Hobby Steigert die Leistungsfähigkeit Beugt Krankheiten vor Schont das Herz Schont die Gelenke Bild: www.shz.de 3
Bessere Durchblutung Baut Fettpölsterchen ab Senkt Cholesterinspiegel Senkt Bluthochdruck Wir bleiben jung und gelenkig Bild: www.sport-mani.de 4
Ein bißchen groß sein Endlich alleine was unternehmen Ein Hauch von Unabhängigkeit Kostenfreie Alternative zu Bus, etc (Verdeckter) Wunsch nach Bewegung
Wo fahren die Kinder und Jugendlichen hin? in die Schule zu Freunden zu Freizeitstätten zum Treffpunkt um dann gemeinsam zum Ziel
ist wichtig für kindliche Entwicklung und fördert Konzentrationsfähigkeit räumliches Vorstellungsvermögen Wahrnehmung von Entfernungen, Zeit und Geschwindigkeit Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein
dient Erlernen von Eigenverantwortung selbständig Entscheidungen treffen Wahrnehmung einer Gefahr Einschätzen einer Gefahr Entwicklung des Sozialverhaltens
In diesem Lebensalter gemachte Erfahrungen sind prägend für spätere Verkehrsgewohnheiten Wer früh lernt in der Stadt das Fahrrad als selbstverständliches Fortbewegungsmittel zu nutzen, der neigt eher dazu, später auf das Auto zu verzichten
Die Altersgruppe der 6 14 Jährigen nutzt für 16 % ihrer Wege das Fahrrad (bundesweit) Knapp 40 % werden als unselbständiger Mitfahrer zurückgelegt Wichtiges Potential für das Mobilitätslernen verschenkt
Problematik Mögliche Gefahrenstellen sind für uns oft nicht offensichtlich und auffällig (unterschiedliche Perspektive) Kinder benutzen Wege, die wir nicht benutzen Eltern oft kein gutes Vorbild im Umgang mit Radfahrern und Einhalten von Verkehrsregeln
Wahrnehmung ist (noch) eingeschränkt in den Altersstufen sehr unterschiedlich individuell sehr verschieden erfolgt verschieden schnell
Lieblings-Strecken werden im Laufe der Zeit zu anstrengend Schöne Radwege werden aus Angst vor der Rückfahrt erst gar nicht begonnen Reicht mir die Kraft? Bin ich da nicht zu müde? Bild: www.gifmix.de Die Anderen müssen dann auf mich warten 13
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Beide bieten Tretunterstützung Bild: www.redenwelt.de Wird Treten zu anstrengend, kann man Elektro- Motorkraft dazu schalten 15
Beide haben mehrere Stufen (Unterstützungsmodi) Regelt die Stärke der Unterstützung eco, tour, sport oder speed Hat man eine bestimmte Geschwindigkeit erreicht, dann schaltet meist der Motor ab. 16
Beide haben Elektromotoren 250 bis 300 Watt (500!) Die Akkus müssen aufgeladen werden Ladezeit sehr unterschiedlich und reicht von 1,5 Stunde bis 5,5 Stunden Reichweite von 40 km bis 150 km Beide müssen verkehrssicher sein 17
Überbegriff für Pedelecs und E-Bikes Pedelecs sind im Sinne der StVO Fahrräder E-Bikes mindestens Mofa oder Kleinkraftrad im Sinne der StVO 18
Davon 10 % schneller als 25 km/h 19
der Wolf Bild: www.pr8voll.de im Schafspelz 20
Unbeschränkt heißt Motor schaltet nicht ab Fährt ca 25 km/h, häufig 250-300 Watt Versicherungspflicht (Kennzeichen) Mindestens Mofa- Prüfbescheinigung (Mindestalter 15 Jahre Momentan noch keine Helmpflicht (in Debatte) 21
bis 20 km/h (Elektro-Leichtmofa) Betriebserlaubnispflicht Versicherungspflicht Mindestens Mofa-Prüfbescheinigung Momentan noch keine Helmpflicht 22
Häufig 300 Watt bis 500 Watt Fährt ca 40 bis 45 km/h Versicherungspflicht Mindestens Führerschein Klasse M Momentan noch keine Helmpflicht (in Debatte) 23
Elektroantrieb, setzt ohne eigenes Treten ein, gelten als Kleinkrafträder, Sturz-Helmpflicht, Mindestens Führerschein Klasse M Versicherungspflicht Mindestalter 16 Jahre wegen Führerschein 24
Gesetzeslage noch nicht klar Viele Jugendliche fahren ein E-Bike ohne Versicherung ohne Führerschein ohne Mindestalter Straftatbestand Fahren ohne Fahrerlaubnis und Versicherungsschutz 25
Schneller und schwerer als normale Räder Fußgänger hören die Räder nicht kommen Bremswege werden unterschätzt leichter stürzen bei schnelleren Kurvenfahrten unterschätzt werden von anderen Verkehrsteilnehmern 26
Überholvorgänge auf Fahrradwegen führen zum Ausweichen auf belebte Straßen oder Fußwege Da Billighersteller normale Fahrräder oft mit schweren Akkus aufrüsten gibt es oft Gabel- und Rahmenbrüche 27
2011 gab es in der Schweiz 322 Verkehrsunfalltote Davon 36 Pedelec-Tote In Schweiz Pedelec bis 45 km/h 28
40% Rahmen- und Gabelbrüche Kollision, weil Anhalteweg falsch eingeschätzt Überholen anderer Fahrräder auf Radwegen Nicht angepasste Geschwindigkeit Schulen etc Alkoholisierung FiaZ (Fahren im angetrunkenen Zustand) In Schweiz gilt die 0,5 Promille auch für Fahrradfahrer 29
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Hat man 25 km/h erreicht schaltet Motor ab Hört man Treten auf schaltet Motor ab Unterstützung nimmt ab, je schneller man fährt Maximal 250 Watt Gilt in Deutschland nicht als Kraftfahrzeug 31
Vorschriften, wie Fahrrad: Keinen Führerschein Keine Helmpflicht wird aber empfohlen Kein Mindestalter Keine Versicherung Privat-Haftpflichtversicherung wird empfohlen 32
empfiehlt Helm bei Pedelec Unter 14 Jahre nicht geeignet Privat-Haftpflichtversicherung Industrie soll Helme entwickeln für E-Bikes Klare Regelung bezüglich Versicherungs- und Fahrerlaubnisrecht vor allem bei E-Bikes 33
Die Beteiligung an Unfällen mit Pedelecs ist gesondert zu notieren. Bei zu häufiger Beteiligung sofortige Maßnahmen vom Gesetzgeber Arbeitskreis fordert eine Beschränkung auf 250 Watt 34
Ich fahre Pedelec, nicht weil ich zu faul zum Radeln bin sondern, weil ich mein Auto öfter stehen lassen will Und meinen Radius erweitern möchte, also mehr Kilometer mit Radl fahren möchte Bild:www.gifmix.de 35
An der frischen Luft im Vgl zum Auto Auch im Alter fit bleiben durch Radeln 36
Auch größere Touren mit Freunde oder Familie Keine Angst vor Steigungen - Vermeidungsstrategien Entspannt und gemütlich die Freizeit genießen 37
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Bild: Verkehrswacht 39
Zwei voneinander unabhängige Bremsen(Vorderund Hinterradbremse) [ 65 Abs. 1 S. 2 StVZO] Eine helltönende Klingel [ 64aStVZO] Rutschfeste und festgeschraubte Pedale, die mit je zwei nach vorn und hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgestattet sind [ 67 StVZO] 40
Eine Lichtmaschine - 3 Watt- (Dynamo) für - einen weißen Scheinwerfer vorn und - eine rote Schlussleuchte hinten (darf auch mit einer Standlichtanlage gekoppelt sein) Nur zusätzlich erlaubt: batterie- oder akkubetriebene Stecklichter. Nicht erlaubt: fest angebrachte blinkende Lichter [ 67 StVZO]. 41
Zwei um 180 Grad versetzte gelbe Speichenreflektoren je Laufrad oder einen zusammenhängenden weißen retroreflektierenden Streifen im Reifen oder in den Speichen für jedes Laufrad [ 67 StVZO] Ein nach vorn wirkender weißer Rückstrahler (Frontreflektor) [ 67 StVZO] 42
Ein roter Rückstrahler und ein mit einem,,z" gekennzeichneter roter Großflächenrückstrahler, (einer darf mit einer Schlussleuchte zusammengefasst sein) [ 67StVZO] 43
Einwandfreie Bereifung (Maße und Bauart der Reifen Betriebsbedingungen, der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit entsprechen), wobei für Fahrräder kein Profil vorgeschrieben ist (Slicks) [ 36 StVZO] 44
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Zeichen 237 Sonderweg Radfahrer: Ab diesem Verkehrszeichen haben Radfahrer den Radweg zu benutzen. Zeichen 240 Gemeinsamer Fuß- und Radweg: Hier haben Radfahrer besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen 46
Zeichen 241: Getrennter Fuß- und Radweg: Hier wurde der Fußweg durch (Fahrstreifen- Begrenzung) vom Radweg getrennt. Folglich links nur Radfahrer und rechts nur Fußgänger. Entgegen der Fahrtrichtung Nicht auf Radweg 15.- bis 30.- Euro 15.- bis 30.- Euro 47
Fahren auf Sonderstreifen Nur wenn mit Zusatzschildern erlaubt! Unerlaubtes Befahren eines Sonderfahrstreifens 10.- bis 25.- Euro 48
Fahren in der Fußgängerzone Nur wenn mit Zusatzschildern erlaubt! Befahren einer Fußgängerzone oder eines Gehwegs 10.- bis 25.- Euro 49
Fahren entgegen der Einbahnstraße Nur wenn mit Zusatzschildern erlaubt! Voraussetzung geringe Verkehrsbelastung Hier wird nur max. 30 km/h oder weniger gefahren Entgegen der Fahrtrichtung 15.- bis 30.- Euro 50
Hier muss der Kraftfahrer - wegen schnell fahrender Radfahrer in beide Fahrtrichtungen schauen. Dies wird dem Fahrzeugführer durch die Verkehrszeichen 205 206 220 51
Die Schutzstreifen werden mittels gestrichelter Leitlinie (Zeichen 340) gekennzeichnet und haben eine Mindestbreite von 1,25m Diese können in beide Fahrrichtungen angebracht werden Fahrbahn Mindestbreite 4,25m Schutzstreifen Mindestbreite 1,25m 52
Wichtig : Überqueren der Leitlinie des Schutzstreifens nur bei Bedarf wobei eine Gefährdung der Radfahrer ausgeschlossen sein muss Fahrbahn Mindestbreite 4,25m Schutzstreifen Mindestbreite 1,25m 53
Vorsicht Gefahr: Radl- und Pedelec-Fahrer überholen sich gegenseitig oft mit Ausweichen auf die Fahrbahn ohne umzuschauen Fahrbahn Mindestbreite 4,25m Schutzstreifen Mindestbreite 1,25m 54
Radfahrschleusen und aufgeweitete Radaufstellstreifen Radfahrer dürfen an haltenden Fahrzeugen rechts vorbeifahren und sich vor ihnen aufstellen 10 m 5 m Fahrbahnen mit mehren Fahrsteifen: Einspurige Fahrbahn: (Schleuse) 55
Kinder bis zum 8. Lebensjahr müssen Gehwege benutzen Kinder bis zum 10. Lebensjahr dürfen Gehwege benutzen. auch wenn Radwege vorhanden sind 56
Fußgänger haben stets Vorrang Rücksicht auf Fußgänger Beim Überqueren der Fahrbahn z.b. an Kreuzungen müssen Kinder das Fahrrad schieben Radfahrende Erwachsene dürfen Kinder nicht auf dem Gehweg begleiten 57
Nebeneinander fahren ab Behinderung Trotz Behinderung Nebeneinander Fahren 15.- bis 25.- Euro Trotz Behinderung Nebeneinander Fahren 15.- bis 25.- Euro Handy benutzen ohne Freisprechanlage auch Sms oder in die Hand nehmen Handynutzung 25.- Euro Fußgängerüberweg Fußgänger nicht passieren lassen 40.- bis 60.- Euro 58
Bahnübergang trotz geschlossener Schranke überqueren Überquerung trotz Verbot 350.- Euro Fehlende Rücksichtnahme bei Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen - ab Gefährdung Fehlende Rücksichtnahme 40.- bis 50.- Euro 59
Missachten des Rotlichts auch Fußgängerampel Ampel war länger als 1 Sekunde rot 45.- bis 120.- Euro 100.- bis 180.- Euro Rote Ampel bedeutet immer mindestens 1 Punkt in Flensburg mit allen Folgen 60
Ab 1,6 Promille Trunkenheit im Verkehr 316 StGB Kein Entzug nach 69 StGB, da kein Kraftfahrzeug Aber Behörde ordnet MPU an, nach 13 Satz 1 Nummer 2 c) der Fahrerlaubnisverordnung Danach entscheidet Behörde ob sie Fahrerlaubnis entzieht 61
Unter 1,6 Promille Alkoholtypisches Fahrverhalten - Abkommen von der Fahrbahn oder Schlangenlinien Entziehung der Fahrerlaubnis über Behörde möglich nach Verurteilung nach 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) 62
Bild: www.sport-mani.de 63