Was macht die Krise zur Krise? Unangenehme Ereignisse, die Organisation bedrohen können Unerwartetes und ungewolltes Eintreten Externe oder interne Ursachen Informationsverhalten von Journalisten kehrt sich um - Medienrummel (bad news are good news) Einzigartigkeit, schwer kontrollierbar Dynamischer Verlauf Zeitdruck Chaos Fehler fast unvermeidbar (Bsp. Verspätete oder falsche Information der Öffentlichkeit) Krisen-PR erfordert Planung Planungsschritte: Krisenherde erkennen Issue Management Strategien definieren Kompetenzen regeln Maßnahmenkatalog erarbeiten Issue Management 1. Fragen, um Krisen frühzeitig zu erkennen: Wer wäre davon betroffen? (z. B. Bevölkerung in einem bestimmten Gebiet, Angehörige von Opfern, Mitarbeiter, Inhaber / Träger, Kapitalgeber / Sponsoren) Wie bedeutsam / dringend sind Thema und mögliche Betroffene? Welche Einflussmöglichkeiten hat die Organisation? 2. Methoden: Brain-Storming Medienbeobachtung Monitoring (systematische Beobachtung von Märkten und Meinungen)
Kommunikationsstrategien im Krisenfall zurückhaltende, defensive Informationspolitik Nur so viel Information herausgeben, wie ohnehin bekannt ist Vorteil: Nachteile: Krise wir nicht weiter angeheizt Journalisten wenden sich externen Informationsquellen zu Berichterstattung schwer steuerbar Gefahr des langwierigen Schwelens offene, offensive Informationspolitik Unternehmen liefert selbst Informationen über Krisenursache, -hergang und Konsequenzen Vorteile: Berichterstattung kann prinzipiell besser gesteuert werden Schnellere Beendigung der Krise Imagegewinn durch kooperatives Verhalten Organisation kann eigene Aktivitäten bekannt machen Nachteile: Umfangreiche Berichterstattung in der Anfangsphase Gefahr, schlafende Hunde zu wecken Mischstrategien je nach Krisenphase
Erstellung eines Krisenstabs Koordinator Trifft Entscheidungen über Sprachregelung, inhaltliche Aussagen, Maßnahmenwahl, Budget Ranghohe/r Mitarbeiter/in mit großer Entscheidungsbefugnis Sprecher Tritt gegenüber Journalisten auf rangmittlere/r Mitarbeiter/in äußert sich innerhalb der von oben definierten Sprachregelung individuell sollte gute Journalistenkontakte haben Freistellung vom Tagesgeschäft Krisenteam z. B. Mitarbeiter aus Presseabteilung Rechtsabteilung EDV Fachreferenten Maßnahmenkatalog Individuelle Stellungnahmen Als erste Reaktion Wer darf was sagen? Schriftliche Presseinformation Offizielle Stellungnahme Soviel Wahrheit wie möglich Inhalte müssen später Bestand haben (auch rechtlich) Keine Floskeln Absolut werbefrei!
Presseseiten im Internet Presseinformationen einstellen Hintergrundinformationen Kontaktfeld für Anfragen Laufend aktualisieren Unterrichtung der Mitarbeiter Frühzeitig! Persönlich, Info-Blätter, Intranet Pressekonferenz Hintergrundgespräche Interviews Anzeigen Alternativinformationen Rechtlicher Rahmen Auskunftspflicht? Besteht bei allen Behörden Bei publizistischem Interesse Einschränkungen bei schwebendem Verfahren oder wenn Interessen der Allgemeinheit bzw. berechtigte Interessen Betroffener tangiert werden Sorgfaltspflicht von Journalisten Journalist muss bei Recherche und Berichterstattung versuchen, der objektiven Wahrheit so nahe wie möglich zu kommen Vorsätzlich falsche Berichterstattung berechtigt zur Klage wegen verleumderischer Beleidigung oder übler Nachrede Persönlichkeitsrecht a) Allgemeines Persönlichkeitsrecht Art 2 Grundgesetz Recht auf freie Entfaltung de Persönlichkeit Jeder darf selbst bestimmen, ob und wie er mit einer Äußerung in der Öffentlichkeit hervortreten will
b) Besondere Persönlichkeitsrechte Schutz der Persönlichkeitssphären (Intimsphäre; Privatsphäre; Sozialsphäre Recht am gesprochenen Wort, Recht am geschriebenen Wort Bildnisschutz Recht auf persönliche Ehre Recht auf informationelle Selbstbestimmung Abwehrmöglichkeiten der Betroffenen Gegendarstellung Unterlassung Widerruf Ergänzung Richtigstellung Anspruch auf Schadenersatz Gegendarstellungsrecht Besteht bei falschen Tatsachenbehauptungen, nicht aber bei Wertungen oder Meinungsäußerungen Formale Kriterien: - Einreichung schriftlich und unterschrieben - Unverzüglich, bei Tageszeitungen spätestens 14 Tage Veröffentlichung des beanstandeten Textes - Nicht länger als beanstandeter Text Platzierung an gleicher Stelle, gleiche Schriftgröße etc. Redaktionsschwanz