Workshop. Mobbing von Lehrkräften im Internet
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- Caroline Geisler
- vor 7 Jahren
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1 Workshop Mobbing von Lehrkräften im Internet Zivilrechtliche Aspekte Ass. iur. Stefan Bröckers 1
2 Überblick Formen von Mobbing im Internet I. Personenbezogene Äußerungen in Internetforen II. III. Internetportal spickmich.de Videos und Fotos von Lehrern im Internet 2
3 I. Äußerungen in Internetforen 3
4 I. Äußerungen in Internetforen 1. Ansprüche gegen die Internetnutzer a. Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (APR) APR Im Allgemeinen: Recht auf Achtung und Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) Individualsphäre (Öffentlichkeit, Beruf) Privatsphäre (häuslicher Bereich) S C H U T Z Intimsphäre 4
5 I. Äußerungen in Internetforen Äußerungsinteresse Meinungsäußerung Tatsachenbehauptung Schutz: Art. 5 Abs. 1 GG Schutz: Art. 5 Abs. 1 GG, wenn meinungsbezogen und wahr 5
6 I. Äußerungen in Internetforen Rechtmäßigkeit der Äußerung Güter- und Interessenabwägung: Äußerungsinteresse Meinungsäußerung (Schutz: Art. 5 Abs. 1 GG Grenze: Schmähkritik, Formalbeleidigung, Menschenwürde) Tatsachenbehauptung wahr unwahr APR-Interesse Schutzumfang der betroffenen Sphäre Schwere des Eingriffs + Folgen (Forum für jedermann zugänglich?) eigenes Vorverhalten Person des Betroffenen (Prominenter?) 6
7 I. Äußerungen in Internetforen F Ä L L E Rechtmäßigkeit der jeweiligen Äußerung? 1) Lehrerin X hat schon mehrfach Schüler im Unterricht geschlagen. Sie ist eine schlechte Lehrerin und sollte so schnell wie möglich entlassen werden. 1. Satz: Tatsachenbehauptung (wahr / unwahr?) 2. Satz: Meinungsäußerung (sachbezogen, keine Schmähkritik) Individualsphäre betroffen (Berufsausübung) geringer Schutz 7
8 I. Äußerungen in Internetforen 2) Die Benotung der letzten Klausur durch Lehrerin X war eine einzige Frechheit! Offenbar verwechselt diese blöde Ziege die Notenfindung mit einem Würfelspiel! Ihr schikanöses Verhalten ist unerträglich und zeugt von ihrer Inkompetenz! insgesamt: Meinungsäußerung ABER: wohl unzulässige Schmähkritik + Formalbeleidigung Individualsphäre betroffen (Berufsausübung) geringer Schutz Eintrag unzulässig 8
9 I. Äußerungen in Internetforen 3) Ein Schüler hat gerüchteweise etwas über die sexuellen Vorlieben von Lehrerin X erfahren. Diese beschreibt er detailliert in einem Internetforum. Das Geschriebene entspricht vollumfänglich der Wahrheit. wahre Tatsachenbehauptung Intimsphäre betroffen absoluter Schutz Eintrag unzulässig 9
10 I. Äußerungen in Internetforen 4) Lehrerin X ist ziemlich streng. Wenn man im Unterricht nicht aufpasst, kann sie regelrecht zur Furie werden. Ihr aufbrausendes Temperament kommt vermutlich daher, dass sie und ihr Mann sich zu Hause ständig die übelsten Beleidigungen an den Kopf werfen und ansonsten nicht mehr miteinander sprechen. streng / Furie / aufbrausendes Temperament: Meinungsäußerung Beleidigung : Tatsachenbehauptung Individualsphäre betroffen Privatsphäre betroffen Meinungsäußerungen zulässig (Sachbezug, keine Schmähkritik) Tatsachenbehauptung unzulässig, selbst wenn wahr (Privatsphäre, kein öff. Interesse an Verbreitung (Kontext)) 10
11 I. Äußerungen in Internetforen b. Ansprüche gem. 823 Abs. 2 BGB i.v.m. Schutznorm aa. Strafgesetze Delikte zum Schutz der persönlichen Ehre (Verleumdung, Beleidigung etc.) bb. Datenschutzgesetze Veröffentlichung personenbezogener Daten rechtswidrig? jedenfalls (-) bei Daten, die allgemein zugänglich sind 11
12 I. Äußerungen in Internetforen 2. Ansprüche gegen die Forenbetreiber Rechtswidriger Eintrag Haftung (+) Störerhaftung? Verletzung von Prüfungspflichten Umfang der Prüfungspflicht: Zumutbarkeit 12
13 3. Rechtsfolgen I. Äußerungen in Internetforen a. Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche 1004 i.v.m. 823 Abs. 1 BGB (APR-Verletzung) 1004, 823 Abs. 2 BGB i.v.m. Schutzgesetz entspr. bei Störerhaftung des Portalbetreibers b. Schadensersatzansprüche ( 823 Abs. 1 und 823 Abs. 2 BGB) Geldentschädigung, wenn Ausgleich des Nachteils nicht anders herbeiführbar (Widerruf, Unterlassung, Gegendarstellung etc.) Höhe der Geldentschädigung: abhängig vom Einzelfall 13
14 I. Äußerungen in Internetforen c. Schmerzensgeldansprüche über 253 Abs. 2 BGB nur bei bestimmten Rechtsgutverletzungen (Körper, Gesundheit u.a.) APR direkt nicht umfasst Schmerzensgeld z.b. möglich bei APR-Verletzungen, die sich körperlich auswirken (Schlafstörungen o.ä.) billiges Schmerzensgeld 14
15 II. Internetportal spickmich.de 15
16 Bewertungen Zitate 16
17 II. Internetportal spickmich.de 1. Ansprüche gegen die Internetnutzer a. Bewertungen LG / OLG Köln Äußerungsinteresse Meinungsäußerung (Art. 5 GG) keine Schmähkritik auch cool und witzig (betreffen auch schulischen Wirkungskreis) sexy und hässlich nicht mehr Verfahrensgegenstand APR-Interesse Individualsphäre betroffen geringer Schutz keine uneingeschränkte Öffentlichkeit bei spickmich.de Bewertungen können hilfreich sein (Kommunikation) Bewertungen zulässig 17
18 b. Zitate II. Internetportal spickmich.de APR-Verletzung bei falscher Zitierung wegen Entstellung der Identität (Ehrschutz) Betroffener wird ins falsche Licht gerückt 18
19 II. Internetportal spickmich.de 2. Rechtsverletzungen durch die Forenbetreiber Mögliche Rechtsverletzungen Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR) Störerhaftung? Datenschutzrecht APR + Bewertungen rechtmäßig Überprüfung der Zitierungen zumutbar? Veröffentlichung personenbezogener Daten 19
20 II. Internetportal spickmich.de Ansprüche bei Datenschutzrechtsverletzung Schutz personenbezogener Daten (Name, Adresse und Beruf etc.) spickmich.de: personenbezogene Daten werden in einem automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt Verstoß gegen 4 Abs. 1 BDSG möglich kein Verstoß, wenn personenbezogene Daten aus einer allgemein zugänglichen Quelle stammen ( 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BDSG) 20
21 III. Fotos und Videos im Internet Bildquelle: ,475897,00.html 21
22 III. Fotos und Videos im Internet 1. Unterrichtsmitschnitte auf Video (mit Ton) + Originalfotos a. Aufzeichnung des nicht-öffentlich gesprochenen Worts S C H U L E Unterricht 22
23 III. Fotos und Videos im Internet Rechtmäßigkeit der heimlichen Tonaufnahme APR Autonomer Bereich privater Lebensgestaltung (Selbstbestimmung) Beeinträchtigung des APR Störung der Unbefangenheit menschlicher Kommunikation Flüchtiges wird versteinert Kommunikationsfehler unkorrigierbar Herrschaft anderer über Zeit, Ort, Zusammenhang und Äußerungs-Adressaten nicht nur Persönlichkeitssensibles erst Recht Veröffentlichung (Internet) dennoch: Güter- und Interessenabwägung im Einzelfall 23
24 III. Fotos und Videos im Internet b. Foto- und Videoaufnahme 24
25 III. Fotos und Videos im Internet Rechtmäßigkeit der heimlichen Foto- und Videoaufnahme Aufnahme: APR-Verletzung Ausnahmen: Einwilligung zeitgeschichtliche Ereignisse Beiwerk eines Landschaftsbildes i.ü.: Einzelfallabwägung Erkennbarkeit! Verbreitung + öffentliche Zurschaustellung (Internet): 22 KUG Einwilligung erforderlich Ausnahmen gem. 23 KUG wie oben (u.a.) 25
26 III. Fotos und Videos im Internet 2. Aufnahme von Schulstreichen a. Rechtsverstöße wegen des reinen Mitschnitts APR-Verletzung möglich (heimliche Bild- und Tonaufnahme) Verstoß gegen 22 KUG (keine Rechtfertigung gem. 23 KUG) b. Rechtsverstöße wegen des Schulstreichs an sich überhaupt APR-Verletzung? Einzelfall! wenn APR-Verletzung im Einzelfall (-), können mehrere derartige Vorfälle insgesamt APR-Verletzung darstellen (Mobbing) 26
27 III. Fotos und Videos im Internet 3. Foto- und Videomontagen Beispiele für Montagen mit Lehrerfotos: Pornofilm Hinrichtungsvideo 27
28 III. Fotos und Videos im Internet Rechtmäßigkeit der Foto- und Videomontage Herstellung der Montage: APR-Verletzung (Entstellung der Identität, Missachtung des sozialen Geltungsanspruchs, ins falsche Licht rücken ) Abwägung im Einzelfall Verbreitung im Internet: 22, 23 KUG 28
29 III. Fotos und Videos im Internet 4. Rechtsfolgen a. Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche 1004 i.v.m. 823 Abs. 1 BGB (APR-Verletzung) 1004, 823 Abs. 2 BGB i.v.m. Schutzgesetz entspr. bei Störerhaftung des Portalbetreibers (z.b. Youtube) b. Schadensersatzansprüche ( 823 Abs. 1 und 823 Abs. 2 BGB) Geldentschädigung, wenn Ausgleich des Nachteils nicht anders herbeiführbar - Höhe: abhängig vom Einzelfall c. Schmerzensgeld über 253 Abs. 2 BGB APR-Verletzung wirkt sich physisch aus o.ä. 29
30 IV. Praktische Vorgehensmöglichkeiten 1. Abmahnung Forenbetreiber ( Prüfungs- und ggf. Löschungspflichten nach Störerhaftung) 2. Einstweilige Verfügung auf Beseitigung und Unterlassung Antrag an Gericht bei besondere Eilbedürftigkeit (Vorsicht: Antrag innerhalb weniger Wochen ab Kenntnis) 3. Klage in der Hauptsache gg. Störer und ggf. gg. Forenbetreiber 30
31 V. Zusammenfassung I. Meinungsäußerung Tatsachenbehauptung Schutz: Art. 5 GG Ausn.: Schmähkritik wahr unwahr II. Störerhaftung der Forenbetreiber Zumutbare Prüfungspflichten verletzt? 31
32 V. Zusammenfassung III. Bewertungen: zulässige Meinungsäußerungen Falsche Zitate: APR-Verletzungen i.d.r. keine Datenschutzrechtsverletzungen IV. Bild Ton Montage Aufnahme: APR Herstellung: APR Veröffentlichung im Internet: 22, 23 KUG 32
33 VI. Ende des Vortrags Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. 33
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