Bildrechte. in Bezug auf Fotografien. Mag. Stefan Pötsch Rechts- und Organisationsabteilung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Bildrechte. in Bezug auf Fotografien. Mag. Stefan Pötsch Rechts- und Organisationsabteilung"

Transkript

1 Bildrechte in Bezug auf Fotografien Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen 4.0 International Lizenz. Mag. Stefan Pötsch Rechts- und Organisationsabteilung

2 Überblick I. Anfertigung und Verwendung eigener Fotografien II. Verwendung fremder Fotografien aus urheberrechtlicher Sicht anhand eines Praxisfalls

3 I. Anfertigung und Verbreitung eigener Fotografien 1. Allgemeines Persönlichkeitsrecht ( 16 ABGB) 2. Bildnisschutz ( 78 UrhG) 3. Datenschutzrecht (DSGVO, DSG 2018)

4 1. 16 ABGB Allgemeines Persönlichkeitsrecht Relatives Bildherstellungsverbot (6 Ob 256/12h Zur Belustigung ): Bereits die Herstellung eines Bildnisses kann im Einzelfall einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellen!

5 Konkrete Voraussetzungen: Identifizierbarkeit des Abgebildeten Abgebildeter ist gezielt aufgenommen worden Kein schutzwürdiges Interesse des Fotografen Einwilligung des Abgebildeten liegt nicht vor. Einschränkend zu beurteilende Einzelfallsentscheidung!

6 2. 78 UrhG Bildnisschutz - Regelt die Zulässigkeit der Verbreitung von Personenbildnissen - Kein Urheberrecht ies - Interesseprinzip: Verbreitung erlaubt, wenn keine Persönlichkeitsinteressen des Abgebildeten verletzt werden.

7 Interessensverletzung: Bloßstellung/ Entwürdigung /Herabsetzung Preisgabe des Privatlebens die Abbildung sonst auf eine Art benützt wird, die zu Missdeutungen Anlass geben kann oder Verwendung der Abbildung zu Werbezwecken.

8 Rechtsdurchsetzung bei Verletzung Unterlassung ( 81 UrhG) Beseitigung ( 82 UrhG) Urteilsveröffentlichung ( 85 UrhG) Schadenersatz ( 87 UrhG) Urteil bildet gerichtlich durchsetzbaren Exekutionstitel!

9 Unterscheidung 16 ABGB - 78 UrhG 78 UrhG Verbreitung Personenbildnisse 16 ABGB uu bereits gegen die Aufnahme selbst Nicht auf die Verbreitung beschränkt

10 3. Datenschutzrecht Rechtsgrundlage: DSGVO DSG 2018 Besonderes Persönlichkeitsrecht Verbotsprinzip Anzuwenden bei automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten (Ausnahme privater Bereich)

11 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Einwilligung der betroffenen Person Zur Erfüllung eines Vertrages mit der betroffenen Person notwendig Verarbeitung erfolgt aus einer rechtlichen Verpflichtung Öffentliches oder lebenswichtiges Interesse Interessensabwägung

12 Unzulässigkeit der Bildaufnahme nach dem DSG 2018 Bildaufnahme erfolgt ohne ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person in deren höchstpersönlichen Lebensbereich, Bildaufnahme erfolgt zum Zweck der Kontrolle von Arbeitnehmern, Automationsunterstützte Abgleich von personenbezogenen Bilddaten, Auswertung von mittels Bildaufnahmen gewonnenen sensiblen personenbezogenen Daten.

13 II. Verwendung fremder Lichtbilder aus urheberrechtlicher Sicht anhand eines Praxisfalls Sachverhalt: - Die Universität verwendet in einem Info- Folder ein fremdes Bild - Anwaltliches Anspruchsschreiben wegen behaupteter Urheberrechtsverletzung langt ein - Vorgehensweise?

14 1.) Wird der Anspruch von einer berechtigten Person geltend gemacht? - allgemeinen Schöpferprinzip ( 10 Abs 1 UrhG): Rechteinhaber ist wer das Foto aufgenommen hat. - gewerbsmäßig hergestelltes Lichtbild( 74 Abs 1 UrhG) : Rechteinhaber ist der Unternehmensinhaber. - Verwertungsrechte wurden vom urspr Urheber übertragen Rechteinhaber ist Inhaber der Verwertungsrechte. + Überprüfung ob kein Versuch der Abzocke vorliegt

15 2.) Liegt ein urheberrechtlich geschütztes Werk vor? Lichtbildwerk oder Lichtbild ( 1,3 UrhG) - Lichtbildwerk: eigentümliche geistige Schöpfungen auf dem Gebiet der Lichtbildkunst? Urheberrechtsschutz - Lichtbild : erreicht Werkhöhe nicht Lichtbildschutz Die Unterscheidung ist aus praktischer Sicht weitestgehend ohne Relevanz!

16 3.) Liegt überhaupt eine Rechtsverletzung vor? Urheberrechtlich geschützte Rechte: - Recht auf Veröffentlichung ( 8 UrhG) - Schutz der Urheberschaft ( 19) - Recht auf Urheberbezeichnung ( 20) - Werkschutz ( 21) - Recht auf Bearbeitung und Übersetzung ( 14) - Vervielfältigungsrecht ( 15) - Verbreitungsrecht ( 16) - Senderecht ( 17) - Recht der öffentlichen Wiedergabe ( 18) - (Online-)Zurverfügungstellungsrecht ( 18a)

17 4.) Gibt es einen Rechtfertigungsgrund? - Urheberrecht hat bereits geendet: Urheberrecht endet bei Fotografien siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers - Verwertungsrechte wurden mir übertragen: Werknutzungsbewilligung Werknutzungsrecht (Ausschließliches Recht) Bilder stehen unter einer CC-Lizenz - Nutzung erfolgt im Rahmen der freien Werknutzung

18 Freie Werknutzung (Auswahl): - Zitate ( 42f UrhG) - Vervielfältigungen für Zwecke des Unterrichts und der Lehre ( 42 (6)) - Öffentliche Zurverfügungstellung für Unterricht und Lehre ( 42g) 18

19 4.) Kein Rechtfertigungsgrund- Urheberrechtsverletzung liegt vor Anwalt fordert im vorliegenden Sachverhalt konkret: - 600,-- Entgelt für die Verwendung des Fotos ( 86 UrhG) ,-- Schadenersatz ihd doppelten Lizenzentgeltes ( 87 UrhG) ,-- Anwaltskosten laut RATG u. AHK (StW: ,--) - Unterfertigung einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung

20 Konkrete Vorgehensweise: - Eigene Bewertung der Angemessenheit des Entgeltes und des Schadenersatzes: zb unter - Eigenes Unterlassungsschreiben erstellen und übermitteln - Eigene Bewertung der Anwaltskosten Konkrete Einwendungen zur Bemessung Abzug für Unterlassungsschreiben

21 Rechts- und Organisationsabteilung +43 (0)

URHEBERRECHT aus der Sicht von Software- und IT-Dienstleistern

URHEBERRECHT aus der Sicht von Software- und IT-Dienstleistern URHEBERRECHT aus der Sicht von Software- und IT-Dienstleistern Vortragender RA Dr. Adam KOZIELSKI Der Vortragende RA Dr. Adam Kozielski Ausbildung Universität Wien Berufserfahrung 2011 2013 bei Rechtsanwalt

Mehr

Bild- und Urheberrecht für VWA / Diplomarbeit

Bild- und Urheberrecht für VWA / Diplomarbeit Bild- und Urheberrecht für VWA / Diplomarbeit Mag. Karin Lackner UB Graz Publikationsservices Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz. Inhalt Grundlagen

Mehr

Urheber- und Nutzungsrechte im elearning

Urheber- und Nutzungsrechte im elearning Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Urheber- und Nutzungsrechte im elearning Dr. Gertrud Heis Dr. Georg Klapeer Leopold-Franzens-Universität Innsbruck Zentrale Dienste - Rechtsabteilung Einleitung Spannungsverhältnis

Mehr

Urheberrecht für die Schule 4.0

Urheberrecht für die Schule 4.0 Urheberrecht für die Schule 4.0 1 Vervielfältigung zum eigenen und privaten Gebrauch 42 (5) nur mehr, wenn eine rechtmäßig hergestellte Vorlage verwendet wird 2 Vervielfältigung (und Verbreitung) zum eigenen

Mehr

Urheberrechte in der Forschung

Urheberrechte in der Forschung Urheberrechte in der Forschung Prof. Dr. Benjamin Raue Professur für Zivilrecht, insbesondere Recht der Informationsgesellschaft und des Geistigen Eigentums Aktuelle Storys auf @benjamin_raue Was halten

Mehr

Anmerkungen zum Urheberrecht von Berufsfotografen, Pressefotografen und Fotodesigner

Anmerkungen zum Urheberrecht von Berufsfotografen, Pressefotografen und Fotodesigner Anmerkungen zum Urheberrecht von Berufsfotografen, Pressefotografen und Fotodesigner Wir möchten festhalten, dass es sich bei den Ausführungen nur um ein grobe Orientierungshilfe handelt, es eine Reihe

Mehr

Bildaufbereitung. für Presse & Medien. Wirksame Presse & Medienarbeit. 07. Mai Kleinregionen in NÖ Presse & Medienarbeit. Kamera Fotoapparat

Bildaufbereitung. für Presse & Medien. Wirksame Presse & Medienarbeit. 07. Mai Kleinregionen in NÖ Presse & Medienarbeit. Kamera Fotoapparat Bildaufbereitung für Presse & Medien Wirksame Presse & Medienarbeit 07. Mai 2014 Kamera Fotoapparat Kompaktkamera Spiegelreflexkamera 1 Kompaktkamera VT: Preis, Gewicht, Größe, lautlos, Handhabung NT:

Mehr

Urheberrecht Plagiate. Ass. Mag. Julia Schürz

Urheberrecht Plagiate. Ass. Mag. Julia Schürz Urheberrecht Plagiate Ass. Mag. Julia Schürz julia.schuerz@univie.ac.at Programm Plagiate - Urheberrechtliche Aspekte - Hochschulrechtliche Aspekte - Strafrechtliche Aspekte Urheberrechtliche Aspekte Werke

Mehr

Urheberrecht (UrhG) Ass. jur. Cornelia Heising 5/2010

Urheberrecht (UrhG) Ass. jur. Cornelia Heising 5/2010 Urheberrecht (UrhG) Urheberrecht Entstehung - Aufkommen des Buchdrucks - 1. Gesetz 1870 - heutige Fassung basiert auf Gesetz von 1965, einschließlich Änderungen und EU-Anpassung für Informationsgesellschaft

Mehr

Berufsfotografen. Basis Info Urheberrecht speziell für österreichische Berufsfotografen

Berufsfotografen. Basis Info Urheberrecht speziell für österreichische Berufsfotografen Berufsfotografen Ö S T E R R E I C H S Basis Info Urheberrecht speziell für österreichische Berufsfotografen Sehr geehrte LeserIn, vielen Dank dass Sie sich die Zeit nehmen und unser kleines Booklet durchlesen.

Mehr

FOTOS, WEBSITES & URHEBERRECHT

FOTOS, WEBSITES & URHEBERRECHT Christian Handig FOTOS, WEBSITES & URHEBERRECHT Werkschutz ua für Werke der Literatur Musik Werke der bildend Kunst (Fotografien), Baukunst Filmwerke Datenbankwerke, Sammlungen Leistungsschutz ua für Ausübende

Mehr

Urheberrecht -Bild, Text, Internet Was darf man wie?

Urheberrecht -Bild, Text, Internet Was darf man wie? Urheberrecht -Bild, Text, Internet Was darf man wie? Grundlagen des Urheberrechts für Ortschronisten Prof. Dr. Michael Scholz Rechtsgrundlage Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrecht

Mehr

Urheberrecht I. WS 2015 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 135

Urheberrecht I. WS 2015 Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler Folie 135 Urheberrecht I Schutz eigentümlicher geistiger Schöpfungen Verwertungsrechtliche/wirtschaftliche Aspekte Persönlichkeitsrechtliche Aspekte Schutz von Werken und verwandten Schutzrechten Urheberrechtsgesetz

Mehr

Foto- und Bildrecht. von Dr. Endress Wanckel. 3. Auflage

Foto- und Bildrecht. von Dr. Endress Wanckel. 3. Auflage Foto- und Bildrecht von Dr. Endress Wanckel 3. Auflage Foto- und Bildrecht Wanckel schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische Gliederung: Urheberrecht Verlag C.H.

Mehr

BSO Fortbildung. Bild-und Urheberrecht. Dr. Andrea Toms, LL.M

BSO Fortbildung. Bild-und Urheberrecht. Dr. Andrea Toms, LL.M BSO Fortbildung Bild-und Urheberrecht Dr. Andrea Toms, LL.M. 4.6.2014 Inhaltsübersicht Allgemeines Verwenden von Texten Verwenden von Bildern Recht am eigenen Bild Allgemeines Persönlichkeitsrecht Freie

Mehr

Basis Info Urheberrecht speziell für österreichische Berufsfotografen

Basis Info Urheberrecht speziell für österreichische Berufsfotografen www.fotoweinwurm.at Basis Info Urheberrecht speziell für österreichische Berufsfotografen www.keinrath.com Liebe Kolleginnen und Kollegen, Urheberrecht ist, besonders im Umfeld der Berufsfotografen, ein

Mehr

Das Urheberrecht schützt den Urheber in seiner persönlichen Beziehung zu dem von ihm geschaffenen Werk.

Das Urheberrecht schützt den Urheber in seiner persönlichen Beziehung zu dem von ihm geschaffenen Werk. URHEBERRECHT Das Urheberrecht schützt den Urheber in seiner persönlichen Beziehung zu dem von ihm geschaffenen Werk. Urheber ist derjenige, der das Werk persönlich geschaffen hat ( 2 II UrhG) fol2kn DAS

Mehr

Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für

Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für 10.06.2015 Die Doppelrolle des Wissenschaftlers im Urheberrecht Referent: RA Patrick Imgrund (Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) Übersicht 1. Zweck/Schutzrichtung

Mehr

Bereitstellung und Nutzung geschützter Werke in der archivischenpraxis -Fallbeispiele und Lösungsansätze

Bereitstellung und Nutzung geschützter Werke in der archivischenpraxis -Fallbeispiele und Lösungsansätze Bereitstellung und Nutzung geschützter Werke in der archivischenpraxis -Fallbeispiele und Lösungsansätze Andreas Nestl Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns E-Mail: andreas.nestl@gda.bayern.de

Mehr

Rechtliche Aspekte sozialer Netzwerke

Rechtliche Aspekte sozialer Netzwerke Rechtliche Aspekte sozialer Netzwerke Ass. jur. Johannes Franck und Dipl.-Jur. Verena Steigert Institut für Informations-, Telekommunikationsund Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren Forschungsstelle

Mehr

Zwischen Lichtbildschutz und Public Domain: Webinar zum Umgang mit Bildrechten auf der Plattform Wikipedia

Zwischen Lichtbildschutz und Public Domain: Webinar zum Umgang mit Bildrechten auf der Plattform Wikipedia Zwischen Lichtbildschutz und Public Domain: Webinar zum Umgang mit Bildrechten auf der Plattform Wikipedia Referent Sebastian Deubelli Rechtsanwalt aus Landshut Seit Zulassung 2010 im Bereich Medien und

Mehr

Urheberrecht eine kurze Einführung. Manuel Steinke

Urheberrecht eine kurze Einführung. Manuel Steinke Urheberrecht eine kurze Einführung Manuel Steinke Entstehung des Urheberrechts Mit der Schöpfung des Werkes Kein weiterer Akt erforderlich, by Schutzfähige Werke sind insb., 2 I UrhG - 1. Sprachwerke,

Mehr

Urheberrecht im Hochschulbereich

Urheberrecht im Hochschulbereich Urheberrecht im Hochschulbereich Peter Burgstaller Rechtsanwalt und Fachhochschulprofessor für IT-/IP-Recht Gerichtssachverständiger für Urheberrecht und neue Medien peter.burgstaller@lawfirm.eu // office@lawfirm.eu

Mehr

Rechtliche Aspekte des Datenmanagements Urheberrechte, Probleme personenbezogener Daten, Datenschutz

Rechtliche Aspekte des Datenmanagements Urheberrechte, Probleme personenbezogener Daten, Datenschutz Rechtliche Aspekte des Datenmanagements Urheberrechte, Probleme personenbezogener Daten, Datenschutz 1 20.01.2015, Berlin DataCite-Workshop für Leibniz-Institute 2 Dipl. Jur. Dennis Heinemeyer Referendar

Mehr

Urheberrecht und Persönlichkeitsschutz in Archiven

Urheberrecht und Persönlichkeitsschutz in Archiven Urheberrecht und Persönlichkeitsschutz in Archiven Prof. Dr. Michael Scholz Fortbildungsseminar 2/2017 LWL-Archivamt für Westfalen 21. Februar 2017, Münster 1. Grundzüge des Urheberrechts Rechtsgrundlage

Mehr

Wiki, Urheberrecht und Plagiate. Mag.iur. Georg Brünner Graz

Wiki, Urheberrecht und Plagiate. Mag.iur. Georg Brünner Graz Wiki, Urheberrecht und Plagiate Graz 23.9.2008 1 Stichwort: Wiki Ein Wiki (Hawaiisch für schnell ), seltener auch WikiWiki oder WikiWeb genannt, ist eine Software und Sammlung von Webseiten, die von den

Mehr

So funktioniert s: Urheberrecht und digitale Lehre. Elvira Schulze Technische Universität München ITSZ Medienzentrum München, 11.

So funktioniert s: Urheberrecht und digitale Lehre. Elvira Schulze Technische Universität München ITSZ Medienzentrum München, 11. So funktioniert s: Urheberrecht und digitale Lehre Elvira Schulze Technische Universität München ITSZ Medienzentrum München, 11. Juli 2016 Überblick 1 Was schützt das Urheberrecht? 2 Welche Materialien

Mehr

o Nomos Die systematische Aufnahme des Straßenbildes Prof. Dr. Thomas Dreier/ Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann

o Nomos Die systematische Aufnahme des Straßenbildes Prof. Dr. Thomas Dreier/ Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann Prof. Dr. Thomas Dreier/ Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann Die systematische Aufnahme des Straßenbildes Zur rechtlichen Zulässigkelt von Online-Diensten wie "Google Street View" o Nomos Inhaltsverzeichnis

Mehr

Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere

Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere Fakultät Informatik Medieninformatik INF-B-490 Institut für Software- und Multimediatechnik, Computergrafik Ein kleiner Ausflug ins Urheberrecht und weitere Dresden, 18.04.2012 Urheberrechtsgesetz Was

Mehr

Urheberrecht und Lizenzen. Dr. Sebastian Mehl

Urheberrecht und Lizenzen. Dr. Sebastian Mehl Urheberrecht und Lizenzen Dr. Sebastian Mehl Leitung Promotionskoordinationsstelle, FOKUS-Projekt 25.Oktober 2017 Übersicht I. Aspekte des Urheberrechts 1. Grundideen des Urheberrechtsgesetzes 2. Urheberrecht

Mehr

3. Die Regelbeispiele des 2 Abs. 1 UrhG a) Sprachwerke, 2 Nr. 1 UrhG b) Musikwerke, 2 Nr. 2 UrhG c) Pantomimische Werke und Werke

3. Die Regelbeispiele des 2 Abs. 1 UrhG a) Sprachwerke, 2 Nr. 1 UrhG b) Musikwerke, 2 Nr. 2 UrhG c) Pantomimische Werke und Werke Inhaltsverzeichnis A. Einleitung... 11 B. Die Grundlagen des Urheberrechtsschutzes... 13 I. Rechtsquellen... 13 1. Urheberrechtsgesetz (UrhG)... 13 2. Verlagsgesetz (VerlG)... 13 3. Kunsturheberrechtsgesetz

Mehr

Urheberrecht. Februar 2017 Roman A. Rauter

Urheberrecht. Februar 2017 Roman A. Rauter Urheberrecht Februar 2017 Roman A. Rauter Die Unterlage dient ausschließlich der Verwendung in der Lehrveranstaltung (Repetitorium) und enthält verkürzte Inhalte, die im Rahmen der Lehrveranstaltung erläutert

Mehr

Anwendung des Urheberrechtes auf Computerprogramme

Anwendung des Urheberrechtes auf Computerprogramme Anwendung des Urheberrechtes auf Computerprogramme Hausarbeit zum Seminar Wettbewerbsrecht von Timm Lausen, MatNr. 903498 1. Gesetzliche Grundlagen des Urheberrechts... 3 2. Besonderheiten des Urheberrechtes

Mehr

Betreuen von IT-Systemen Urheberrecht und Lizenzrecht. MHerbers, Nov. 2011

Betreuen von IT-Systemen Urheberrecht und Lizenzrecht. MHerbers, Nov. 2011 Betreuen von IT-Systemen Urheberrecht und Lizenzrecht MHerbers, Nov. 2011 Problematik des Urheberrechtes Nach Branchenschätzungen: jedes 3. Computerprogramm eine Raubkopie dadurch entstehen erhebliche

Mehr

Vorwort... 3 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis I Überblick und Einleitung A Allgemeines... 23

Vorwort... 3 Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis I Überblick und Einleitung A Allgemeines... 23 Vorwort... 3 Abkürzungsverzeichnis... 11 Literaturverzeichnis... 15 I Überblick und Einleitung... 23 A Allgemeines... 23 B Die digitale Herausforderung... 25 C Schwerpunkte und Gang der Untersuchung...

Mehr

Die sieben Siegel des Verlagsvertrags

Die sieben Siegel des Verlagsvertrags Die sieben Siegel des Verlagsvertrags Meine Rechte und auch ein paar Pflichten 7. Schweizer Symposium für literarische Übersetzerinnen und Übersetzer 21. November 2015 Stans Regula Bähler, Rechtsanwältin,

Mehr

Rechtsfragen rund um`s archivierte Bild. 62. Archivfachtagung Saarbrücken, 7. November 2005 Dr. Harald Müller

Rechtsfragen rund um`s archivierte Bild. 62. Archivfachtagung Saarbrücken, 7. November 2005 Dr. Harald Müller Rechtsfragen rund um`s archivierte Bild 62. Archivfachtagung Saarbrücken, 7. November 2005 Dr. Harald Müller Urheberrecht im Archiv Grundlagen des Urheberschutzes Bilder im Urheberrecht Der ominöse 72

Mehr

Naturalismus ( )

Naturalismus ( ) Gesetzestexte Naturalismus (1880-1900) Bezug zum Schülerbuch Kurzbeschreibung des Textes Textsorte vgl. S. 277, Arbeitsanregung 3 Die Gesetzestexte enthalten die wesentlichen Bestimmungen zum Urheberrecht

Mehr

Urheberrecht. September 2016 Roman A. Rauter

Urheberrecht. September 2016 Roman A. Rauter Urheberrecht September 2016 Roman A. Rauter Die Unterlage dient ausschließlich der Verwendung in der Lehrveranstaltung (Repetitorium) und enthält verkürzte Inhalte, die im Rahmen der Lehrveranstaltung

Mehr

Urheberrecht und Nutzung von Fotos. Jan B. Heidicker Vortrag Feb. 2015 - Distrikt 1900 Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Urheberrecht und Nutzung von Fotos. Jan B. Heidicker Vortrag Feb. 2015 - Distrikt 1900 Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Urheberrecht und Nutzung von Fotos Jan B. Heidicker Vortrag Feb. 2015 - Distrikt 1900 Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Agenda Kurzer Überblick der einschlägigen Vorschriften Wann

Mehr

Umgang mit dem Urheberrecht

Umgang mit dem Urheberrecht Umgang mit dem Urheberrecht Ass. jur. Ute Kurkowski UB Kiel Kiel, 14. Oktober 2015 Umgang mit dem Urheberrecht In- und externe Digitalisierungswünsche BGH I ZR 69/11 vom 16. April 2015 Elektronische Leseplätze

Mehr

Kommunikationsgrundrechte Meinungsfreiheit Informationsfreiheit Medienfreiheit

Kommunikationsgrundrechte Meinungsfreiheit Informationsfreiheit Medienfreiheit 20 Medienrecht rechte Verfassungsrang und stehen über den sog. einfachen Gesetzen, gehen normalen Gesetzen also vor. Nach dem Kreis der Berechtigten lassen sich Grundrechte einerseits in sog. Jedermannsrechte

Mehr

URHEBERRECHTLICHE ASPEKTE VON FORSCHUNG UND LEHRE IM DIGITALEN RAUM

URHEBERRECHTLICHE ASPEKTE VON FORSCHUNG UND LEHRE IM DIGITALEN RAUM URHEBERRECHTLICHE ASPEKTE VON FORSCHUNG UND LEHRE IM DIGITALEN RAUM Walter Scholger Zentrum für Informationsmodellierung Austrian Centre for Digital Humanities walter.scholger@uni-graz.at +43 (0)316 380

Mehr

SOZIALE MEDIEN IM UNTERNEHMEN NUTZEN ABER SICHER! LERNEINHEIT 6

SOZIALE MEDIEN IM UNTERNEHMEN NUTZEN ABER SICHER! LERNEINHEIT 6 SOZIALE MEDIEN IM UNTERNEHMEN NUTZEN ABER SICHER! LERNEINHEIT 6 DIE THEMEN: 1. Social-Media-Plattformen im Überblick 2. Potentiale von Social Media für Unternehmen 3. Risiken von Social Media für Unternehmen

Mehr

TAG DER LEHRE FH OÖ RECHTSFRAGEN. RA Mag. Michael Lanzinger

TAG DER LEHRE FH OÖ RECHTSFRAGEN. RA Mag. Michael Lanzinger TAG DER LEHRE FH OÖ RECHTSFRAGEN RA Mag. Michael Lanzinger Magister Who? RA Magister Michael Lanzinger office@kanzlei-lanzinger.at www.rechtsanwalt-lanzinger.at Seit 01.10.2011 externer Lektor an der UNI

Mehr

Fotorecht und Social Media

Fotorecht und Social Media Fotorecht und Social Media Ask me anything! Folien zum Webinar RESMEDIA 23.11.2016 14.00 14.30 Uhr Katrin Freihof Fachanwältin für gewerblichen Rechtsschutz Regina Frey, LL.M. Fachanwältin für gewerblichen

Mehr

Informationen zum Urheberrecht Stand Mai 2011:

Informationen zum Urheberrecht Stand Mai 2011: Informationen zum Urheberrecht Stand Mai 2011: I. Executive Summary: Geistige Schöpfungen (u.a. der Literatur) dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers vervielfältigt und verbreitet werden. Der Urheber kann

Mehr

Digitalisierung und Veröffentlichung

Digitalisierung und Veröffentlichung Digitalisierung und Veröffentlichung Urheberrechtliche Unterschiede zwischen physischen und digitalen Beständen Mag. Walter Scholger Zentrum für Informationsmodellierung in den Geisteswissenschaften Universität

Mehr

Die Creative-Commons-Lizenzfamilie im Zusammenhang mit Open Access

Die Creative-Commons-Lizenzfamilie im Zusammenhang mit Open Access Die Creative-Commons-Lizenzfamilie im Zusammenhang mit Open Access 22.10.2009 Struktur Einleitung: Urheberrecht 1 Einleitung: Urheberrecht 2 2.1 Die Geburt der freien Software 2.2 Definition freier Software

Mehr

Geistiges Eigentum I Urheber- und Verlagsrecht

Geistiges Eigentum I Urheber- und Verlagsrecht SS Professor 2015 Urheberrecht Dr. Norbert P. VIIFlechsig - Urheber- und Medienrecht Geistiges Eigentum I Urheber- und Verlagsrecht Teil VII - 2 Urheberstrafrecht - 106 ff. UrhG Vorlesung Urheberrecht

Mehr

Foto- und Bildrecht. Fotografien in der digitalen Welt immer wichtiger Bilder bleiben besser im Gedächtnis als Texte Bilder haben eine Wert

Foto- und Bildrecht. Fotografien in der digitalen Welt immer wichtiger Bilder bleiben besser im Gedächtnis als Texte Bilder haben eine Wert Foto- und Bildrecht Fotografien in der digitalen Welt immer wichtiger Bilder bleiben besser im Gedächtnis als Texte Bilder haben eine Wert zwei Abschnitte Rechte Dritter Rechte an der Fotografie 1 Rechte

Mehr

Recht für Fotografen. Teil 1: Urheberrecht

Recht für Fotografen. Teil 1: Urheberrecht Recht für Fotografen Teil 1: Urheberrecht Urheberrecht Urheberrecht entsteht mit Vollendung des Werkes automatisch Egal, ob im Bild- oder Schriftform Urheberrechtlicher Schutz auch dann, wenn keine Kennzeichnung

Mehr

Das Urheberrecht in Studium und Lehre. erstellt von Alexander Baum

Das Urheberrecht in Studium und Lehre. erstellt von Alexander Baum Das Urheberrecht in Studium und Lehre erstellt von Alexander Baum Inhalt 1 Urheberrecht SEITE 2 Das Urheberrecht in Studium und Lehre Alexander Baum 11.01.2016 Das Urheberrecht Allgemein - in Dtl.: UrhG

Mehr

Matthias Schmid, Regierungsdirektor Dr.Thomas Wirth, Rechtsanwalt. Urheberrechts gesetz. Handkommentar

Matthias Schmid, Regierungsdirektor Dr.Thomas Wirth, Rechtsanwalt. Urheberrechts gesetz. Handkommentar c Matthias Schmid, Regierungsdirektor Dr.Thomas Wirth, Rechtsanwalt Urheberrechts gesetz Handkommentar 7 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 Einleitung 17 1. Gegenstand des Urheberrechtsgesetzes

Mehr

Rechtliche Fragen zu Open Access

Rechtliche Fragen zu Open Access Rechtliche Fragen zu Open Access Dr. Peter Volle, ZUV, D1, Ref. 1.1 27.10.2017 2009 UNIVERSITÄT ROSTOCK VERWALTUNG 1 Open Access an der Universität Rostock die Berliner Erklärung und die Open Access Erklärung

Mehr

Urheberrecht und Arbeitsverhältnis

Urheberrecht und Arbeitsverhältnis Urheberrecht und Arbeitsverhältnis von Dr. Christina Wartinger («VERLAG V_l ÖSTERREICH VORMALB VERLAD DER K.U.K. Wien 2006 Vorwort 3 Abkürzungsverzeichnis 11 I. Grundlagen 15 II. Das Spannungsverhältnis

Mehr

Vortragsunterlagen - Fotorecht

Vortragsunterlagen - Fotorecht - Fotorecht Tim M. Hoesmann, Rechtsanwalt Anton-Saefkow-Str. 70 10407 Berlin Telefon: 030 23 27 09 83 mail@presserecht-aktuell.de Internet: facebook.com/hoesmann xing.com/profile/timm_hoesmann twitter.com/medienrechtler

Mehr

Urheberrechtlich geschützte Werke

Urheberrechtlich geschützte Werke Urheberrechtlich geschützte Werke Gesetzliche Grundlage für den Schutz des Geistigen Eigentums ist das Urheberrechtsgesetz. Es regelt die Entstehung, den Schutz und die Verwertung geschützter Werke und

Mehr

Fotorecht Rechtsanwalt Christian Solmecke

Fotorecht Rechtsanwalt Christian Solmecke DFJ-Ratgeber Fotorecht Rechtsanwalt Christian Solmecke Deutsche Foto-Journalisten Inhalt Vorwort... 6 Was ist bei der Erstellung und Veröffentlichung von Fotos zu beachten?...7 Erstellung von Personenaufnahmen...

Mehr

Urheberrecht Persönlichkeitsrecht - und was man im Rahmen von offenen und geschlossenen Vorlesungen beachten muss

Urheberrecht Persönlichkeitsrecht - und was man im Rahmen von offenen und geschlossenen Vorlesungen beachten muss Urheberrecht Persönlichkeitsrecht - und was man im Rahmen von offenen und geschlossenen Vorlesungen beachten muss Franziska Weise E-Learning Topic Medien&Recht 1. Dez. 2009 Agenda > Urheberrecht Grundsätze

Mehr

Urheberrecht für Publisher

Urheberrecht für Publisher Urheberrecht für Publisher DialogCamp 2016 Adrian Schneider München 19. Februar 2016 1 About me Adrian Schneider Rechtsanwalt bei Osborne Clarke in Köln Schwerpunkte: IT-Recht, Internetrecht Softwareentwickler

Mehr

Urheberrecht. September 2017 Roman A. Rauter

Urheberrecht. September 2017 Roman A. Rauter Urheberrecht September 2017 Roman A. Rauter Die Unterlage dient ausschließlich der Verwendung in der Lehrveranstaltung (Repetitorium) und enthält verkürzte Inhalte, die im Rahmen der Lehrveranstaltung

Mehr

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Nachlässen 3 Urheberrechte/Persönlichkeitsrechte beim Management von Nachlässen und Autorenbibliotheken. Berlin 23./24. April 2009 Dr. Harald Müller Urheberrecht /

Mehr

Urheberrecht letzte Folie

Urheberrecht letzte Folie Urheberrecht letzte Folie Rechtsverletzungen, Rechtsübertragung, Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer 97 Unterlassung und Schadensersatz (1) Wer das

Mehr

Fotonutzung in Vorträgen und Präsentationen. präsentiert von Katrin Rothweiler

Fotonutzung in Vorträgen und Präsentationen. präsentiert von Katrin Rothweiler Fotonutzung in Vorträgen und Präsentationen präsentiert von Katrin Rothweiler Gliederung 1. Einleitung 2. Urheberrecht vs. Persönlichkeitsrecht 3. Recht am eigenen Bild 4. Bilder in Präsentationen 5. Tipps

Mehr

Urheberrecht im Internet

Urheberrecht im Internet Urheberrecht im Internet RA Christopher Beindorff Beindorff & Ipland Rechtsanwälte Rubensstr. 3-30177 Hannover Tel.: 0511 6468098 / Fax 0511-6468055...... www.beindorff-ipland.de info@beindorff-ipland.de

Mehr

Aktuelles aus Rechtsprechung und Gesetzgebung

Aktuelles aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Aktuelles aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Dipl. jur. Matthias Mörike Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren -Betriebstagung, Berlin, 21.

Mehr

Lehr- und Unterrichtsmaterialien und das Urheberrecht Zum rechtlich korrekten Umgang mit fremden, geistigen Eigentum!

Lehr- und Unterrichtsmaterialien und das Urheberrecht Zum rechtlich korrekten Umgang mit fremden, geistigen Eigentum! Lehr- und Unterrichtsmaterialien und das Urheberrecht Zum rechtlich korrekten Umgang mit fremden, geistigen Eigentum! Von: Rechtsanwalt & Mediator Volker Semler (Justiziar DWBO) Das Urheberrecht schützt

Mehr

Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten

Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten zwischen - nachfolgend Lizenzgeber genannt - und der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH, Löhrstraße 103 105, 56068 Koblenz Vertreten durch den Geschäftsführer

Mehr

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen von Gabriel Moreno Fotografie (im folgenden Fotograf genannt) I. Allgemeines 1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als

Mehr

Clemens Pfister. Das Urheberrecht im Prozeß der deutschen Einigung

Clemens Pfister. Das Urheberrecht im Prozeß der deutschen Einigung Clemens Pfister Das Urheberrecht im Prozeß der deutschen Einigung Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden 1996 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 14 Einleitung 19 1. Kapitel: Die Urheberrechtsgesetzgebung

Mehr

Auftritt der Hochschulen im Internet

Auftritt der Hochschulen im Internet Auftritt der Hochschulen im Internet Dipl. Jur. Alice Overbeck Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren -Kanzlerforum 2014 Berlin 5. und 6. Mai

Mehr

Retrodigitalisierte Publikationen dauerhaft und barrierefrei sichtbar und verfügbar machen. Ludwig Gramlich Chemnitz,

Retrodigitalisierte Publikationen dauerhaft und barrierefrei sichtbar und verfügbar machen. Ludwig Gramlich Chemnitz, Retrodigitalisierte Publikationen dauerhaft und barrierefrei sichtbar und verfügbar machen Ludwig Gramlich Chemnitz, 2.11.2009 Zwei Aspekte 1. Einstieg ins spezielle Thema 2. Allgemeinerer Kontext Unterstützung

Mehr

Fragen und Antworten zu Urheberrecht und Lichtbildschutz

Fragen und Antworten zu Urheberrecht und Lichtbildschutz Fragen und Antworten zu Urheberrecht und Lichtbildschutz Unser Webinar zum Thema Die rechtskonforme Webseite gehen Sie auf Nummer sicher hat im Januar 2017 zu zwei Terminen stattgefunden. Die Fragen, die

Mehr

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von

Rechtsprobleme bei der Verwaltung von Rechtsprobleme bei der Verwaltung von 2 Nachlässen Urheberrechte/Persönlichkeitsrechte beim Management von Nachlässen und Autorenbibliotheken. Berlin 23./24. April 2009 Dr. Harald Müller Urheberrecht /

Mehr

Medienrecht für Social-Media

Medienrecht für Social-Media Medienrecht für Social-Media was geht, was geht nicht, was muss ich beachten? Dipl.-Jurist Christian Zappe Always On. Never Alone. Bildnachweis: https://pixabay.com/de/menschen-silhouetten-netzwerke-1157116/

Mehr

OpenStreetMap (OSM) Die freie Weltkarte im Internet - Lizenzmodell -

OpenStreetMap (OSM) Die freie Weltkarte im Internet - Lizenzmodell - OpenStreetMap (OSM) Die freie Weltkarte im Internet - Lizenzmodell - 1 Gliederung 1. Lizenz- und Urheberrecht 2. Lizenzmodell bei OpenStreetMap 3. Auswirkungen bei der Verwendung von OSM Daten 4. Umstellung

Mehr

Die Auslegung der urheberrechtlichen Straftatbestände bei Internet-Sachverhalten

Die Auslegung der urheberrechtlichen Straftatbestände bei Internet-Sachverhalten Tobias Sedlmeier Die Auslegung der urheberrechtlichen Straftatbestände bei Internet-Sachverhalten PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis 1. Teil: Einführung 1 1 Gegenstand

Mehr

Du sollst nicht stehlen Ex 20,15

Du sollst nicht stehlen Ex 20,15 Du sollst nicht stehlen Ex 20,15 Bistum Augsburg Werkwoche für Jugendseelsorge 2011 Johannes Aubele, CAJ Jugendbildungsreferent Kulturpädagoge, Medieninformatiker Heute schon gestohlen? Der Diebstahl von

Mehr

Haftungsrechtliche Gefahren bei Bildveröffentlichungen im Internet

Haftungsrechtliche Gefahren bei Bildveröffentlichungen im Internet Haftungsrechtliche Gefahren bei Bildveröffentlichungen im Internet Inhaltsverzeichnis A. Zusammenfassung und Empfehlung B. Rechtliche Ausführungen I. Urheberrecht II. Persönlichkeitsrecht C. Weiterführende

Mehr

Kollisionsrechtliche Fragen des Urheberrechts im Internet. Timm Lausen Matr.-Nr 903498

Kollisionsrechtliche Fragen des Urheberrechts im Internet. Timm Lausen Matr.-Nr 903498 Kollisionsrechtliche Fragen des Urheberrechts im Internet Timm Lausen Matr.-Nr 903498 Wo kann es zu urheberrechtlichen Problemen im Internet kommen? Das Internet wird von vielen Nutzern als rechtsfreier

Mehr

Menschenleere Strände. Das Fotoarchiv Online des Stadtarchivs Kiel und das Recht am eigenen Bild.

Menschenleere Strände. Das Fotoarchiv Online des Stadtarchivs Kiel und das Recht am eigenen Bild. Menschenleere Strände. Das Fotoarchiv Online des Stadtarchivs Kiel und das Recht am eigenen Bild. Dr. Johannes Rosenplänter, Stadtarchiv Kiel Erfurt, 25. November 2016 Folie mit großem Bild Strand in Schilksee

Mehr

Architektenleistung und Urheberrecht

Architektenleistung und Urheberrecht Architektenleistung und Urheberrecht Forum für Kompetenz und Partnerschaft e.v. München, 27.10.2005 S. 1 von 30 Über den Vortragenden RA Arne Trautmann, SNP München Mitglied des Kompetenzteams Gewerblicher

Mehr

Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Ausführungen nur der Information dienen und keine rechtsverbindlichen Auskünfte darstellen.

Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Ausführungen nur der Information dienen und keine rechtsverbindlichen Auskünfte darstellen. Rechtsleitfaden zum Open Access-Publizieren Bitte beachten Sie, dass die nachfolgenden Ausführungen nur der Information dienen und keine rechtsverbindlichen Auskünfte darstellen. Inhalt Urheberschaft...

Mehr

CONTENTMARKETING VS. CONTENTRECHT

CONTENTMARKETING VS. CONTENTRECHT WWW WEBSITE, WERBUNG, WIDERRUF CONTENTMARKETING VS. CONTENTRECHT ZITIERFREIHEIT, REPUTATION, URHEBER- UND LEISTUNGSSCHUTZRECHT Agenda Urheberrechte Texte Fotos Agenda I. Entstehen von Urheberrechten II.

Mehr

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 16., neu bearbeitete Auflage

Juristische Kurz-Lehrbücher. Urheberrecht. Ein Studienbuch. von Prof. Dr. Manfred Rehbinder. 16., neu bearbeitete Auflage Juristische Kurz-Lehrbücher Urheberrecht Ein Studienbuch von Prof. Dr. Manfred Rehbinder 16., neu bearbeitete Auflage Urheberrecht Rehbinder schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen/AGB:

Allgemeine Geschäftsbedingungen/AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen/AGB: I. Allgemeines II. Urheberrecht III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt IV. Haftung V. Nebenpflichten VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar VII. Datenschutz VIII. Digitale

Mehr

Urheberrecht. Werkarten, Werkteile Bearbeitung und freie Benutzung Schöpfer, Schutzentstehung

Urheberrecht. Werkarten, Werkteile Bearbeitung und freie Benutzung Schöpfer, Schutzentstehung Urheberrecht Werkarten, Bearbeitung und freie Schutzentstehung Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Werkarten: 2 I Nr. 1 UrhG (falls Schöpfungshöhe

Mehr

Datenschutzreform 2018

Datenschutzreform 2018 Datenschutzreform 2018 Die bereitgestellten Informationen sollen die bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung unterstützen. Sie wollen einen Beitrag zum Verständnis

Mehr

Urheberrechte an Bildern und deren (un-)erwünschte Nebenwirkungen Dr. Manfred Büchele Institut für Unternehmensrecht

Urheberrechte an Bildern und deren (un-)erwünschte Nebenwirkungen Dr. Manfred Büchele Institut für Unternehmensrecht Urheberrechte an Bildern und deren (un-)erwünschte Nebenwirkungen Dr. Manfred Büchele Institut für Unternehmensrecht TT.MM.JJJJ Titel der Präsentation Weitere Info Fotoinhalte Sachen in fremdem Eigentum

Mehr

Bearbeitung Franz Schmidbauer INHALTSVERZEICHNIS. I. Hauptstück: Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst. 1. Abschnitt: Das Werk.

Bearbeitung Franz Schmidbauer INHALTSVERZEICHNIS. I. Hauptstück: Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst. 1. Abschnitt: Das Werk. Urheberrechtsgesetz Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte, StF: BGBl. Nr. 111/1936 i.d.f. BGBl I Nr. 32/2003 und 22/2006 1 2 3 4 5 6 7

Mehr

Jugendschutz und Mediennutzung aus rechtlicher Perspektive. Doris Vorloeper-Heinz Köln,

Jugendschutz und Mediennutzung aus rechtlicher Perspektive. Doris Vorloeper-Heinz Köln, Jugendschutz und Mediennutzung aus rechtlicher Perspektive Doris Vorloeper-Heinz Köln, 16.11.2017 / / Wer ist beteiligt? Betreiber/ Unternehmer Kinder- und Jugendliche Behörde Gesetz Öffentlichkeit / Wo

Mehr

Retrodigitalisierung und elektronische Archive

Retrodigitalisierung und elektronische Archive Retrodigitalisierung und elektronische Archive Juristische Aspekte Gabriele Beger Retrodigitalisierung Juristische Definitionen zur Digitalisierung von analogen und vergleichbaren Werkstücken a) Urheberrechtsschutz/

Mehr

Fotografie- und Videoaufnahmen. bei Sportveranstaltungen. - Ein Überblick -

Fotografie- und Videoaufnahmen. bei Sportveranstaltungen. - Ein Überblick - Fotografie- und Videoaufnahmen bei Sportveranstaltungen - Ein Überblick - 1 Sportveranstaltungen gibt es in Deutschland tausende, kleine und große, wichtige und weniger wichtige. Allen gemeinsam sind die

Mehr

MERKBLATT ZUM DROHNENEINSATZ

MERKBLATT ZUM DROHNENEINSATZ Im Vergleich zum Einsatz stationärer Videoüberwachungsmaßnahmen kann der Einsatz von mit Kameras ausgestatteten unbemannten Luftfahrtsystemen (sog. Drohnen) mit einem ungleich größeren Eingriff in das

Mehr

Einleitung. - Begriff Softwarelizenzen - Gängige Softwarelizenzmodelle

Einleitung. - Begriff Softwarelizenzen - Gängige Softwarelizenzmodelle Softwarelizenzen 1 Inhaltsübersicht - Gängige Softwarelizenzmodelle - Rechtlicher Hintergrund: Computerprogramme und Urheberrecht - Vertragsgestaltung - Lizenzmanagement 2 Einleitung - Begriff Softwarelizenzen

Mehr

Urheberrecht EIN STUDIENBUCH. von. Dr. Manfred Rehbinder. o. Professor der Universität Zürich Honorarprof. der Universität Freiburg (Br.

Urheberrecht EIN STUDIENBUCH. von. Dr. Manfred Rehbinder. o. Professor der Universität Zürich Honorarprof. der Universität Freiburg (Br. Urheberrecht EIN STUDIENBUCH von Dr. Manfred Rehbinder o. Professor der Universität Zürich Honorarprof. der Universität Freiburg (Br.) 11., neubearbeitete Auflage des von Prof. Dr. Heinrich Hubmann begründeten

Mehr

EnEV ab Energieausweis. Melita Tuschinski. Geänderte Energieeinsparverordnung für Gebäude anwenden

EnEV ab Energieausweis. Melita Tuschinski. Geänderte Energieeinsparverordnung für Gebäude anwenden Melita Tuschinski Energieausweis Geänderte Energieeinsparverordnung für Gebäude anwenden Praxishilfen für Architekten, Planer, Energieberater, Handwerker, Bauherren, Eigentümer, Bauunternehmen und Entscheider

Mehr

Fotos veröffentlichen und das Recht am eigenen Bild

Fotos veröffentlichen und das Recht am eigenen Bild Fotos veröffentlichen und das Recht am eigenen Bild Henry Krasemann Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Die 7 Säulen des ULD Aufsicht Beratung Bildung IT Labor Modellprojekte

Mehr

Urheberrecht und Zitierweisen. Mit zusätzlicher Erläuterung an den Websites: H-Soz-u-Kult Fotothek Historicum

Urheberrecht und Zitierweisen. Mit zusätzlicher Erläuterung an den Websites: H-Soz-u-Kult Fotothek Historicum Urheberrecht und Zitierweisen Mit zusätzlicher Erläuterung an den Websites: H-Soz-u-Kult Fotothek Historicum 1 Einstieg: Urheberrechte Urheber: Urheber eines Werkes ist derjenige der es geschaffen hat.

Mehr