Betreuen von IT-Systemen Urheberrecht und Lizenzrecht. MHerbers, Nov. 2011
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- Bärbel Meissner
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1 Betreuen von IT-Systemen Urheberrecht und Lizenzrecht MHerbers, Nov. 2011
2 Problematik des Urheberrechtes Nach Branchenschätzungen: jedes 3. Computerprogramm eine Raubkopie dadurch entstehen erhebliche Verluste
3 Urheberrecht allgemein schützt die Rechte der Personen, die eigene Werke in Literatur, Wissenschaft oder Kunst geschaffen haben (alle persönlichen geistigen Schöpfungen) Schutz bedeutet, dass das Werk nicht geändert, verkauft, veröffentlicht oder kopiert werden darf immer einer Person, nie einem Unternehmen zugeordnet nicht übertragbar, aber vererbbar
4 Grundsatzfragen Urheberrecht Sind Computerprogramme urheberrechtlich geschützt? In welchem Umfang? Welche Kriterien müssen als Schutzvoraussetzung angelegt werden? Sind auch programmbegleitende Ideen oder Grundsätze geschützt? Welche Rechte stehen dem Rechtsinhaber von Computerprogrammen zu? Welche Ansprüche hat der Rechtsinhaber bei Rechtsverletzungen? Welche Verjährungsfristen gibt es?
5 Schutzvoraussetzungen Nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) fallen Computerprogramme unter den Schutz des Urheberrechts ( 2, 1 Nr.1 UrhG) Lange strittig, welche Anforderungen an die Programme anzusetzen sind Erlass einer EG-Richtlinie führte 1993 zur Novelle des UrhG Neue Abschnitt Besondere Bestimmungen für Computerprogramme
6 Schutzvoraussetzungen Nach 69a, 3 werden Computerprogramme geschützt, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, dass sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind. also fallen alle Programme einschließlich des Entwurfsmaterials unter den Urheberschutz, sofern es sich nicht um triviale oder banale Programme handelt, die keine individuelle geistige Schöpfung darstellen und ohne besondere Voraussetzungen und Fertigkeiten erstellt wurden.
7 Urheberrechte speziell Grundlegende Urheberrechte Vervielfältigungsrecht Bearbeitungsrecht Verbreitungsrecht Urheberrecht in Arbeits- und Dienstverhältnissen erstellt ein Softwareentwickler die Software im Auftrag seines Arbeitgebers, so ist ausschließlich der Arbeitgeber dazu berechtigt, die vermögensrechtlichen Befugnisse an dem Programm auszuüben. Ausnahme: es ist etwas anderes vereinbart worden
8 Urheberrechte Ausnahmen Soweit nicht anders vereinbart (z.b. Lizenzvertrag) ist es erlaubt eine Vervielfältigung oder Bearbeitung des Programms für die bestimmungsgemäße Benutzung des Computerprogramms, Fehlerberichtigung im Rahmen der bestimmungsgemäßen Nutzung, Erstellung einer Sicherungskopie vornimmt, die für die Sicherung der künftigen Benutzung erforderlich ist (UrhG 69d).
9 Folgen bei Rechtsverletzungen I bürgerlich-rechtliche oder strafrechtliche Vorschriften Nach bürgerlich-rechtlichen Vorschriften hat der Geschädigte Anspruch auf Unterlassung und Schadenersatz ( 97 UrhG) Vernichtung oder Überlassung der Vervielfältigungsstücke ( 98 UrhG) Vernichtung oder Überlassung bestimmter Vorrichtungen, die im Zusammenhang mit der Rechtsverletzung stehen ( 99 UrhG)
10 Folgen bei Rechtsverletzungen II Nach strafrechtlichen Vorgaben droht eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren eine Geldstrafe auch der Versuch ist bereits strafbar ( 106 UrhG) Werden von einem Arbeitnehmer, der in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis eines Arbeitgebers steht, so haftet nicht nur der Rechtsverletzer, sondern auch der Inhaber des Unternehmens. die gleichen Ansprüche bis auf Schadenersatz!!!
11 Verjährung Ansprüche wegen Verletzung des Urheberrechts Verjähren nach drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruchsbeteiligte Kenntnis von der Verletzung erlangt. Sofern diese Kenntnis nicht vorliegt, beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre.
12 Aufgabe Urheberrecht Stefan Fischer hat aus dem Internet einen Artikel über die Einrichtung eines Webservers heruntergeladen, Da der Autor des Artikels nicht genannt war, platzierte Stafan auf dem ersten Blatt das Copyright-Zeichen und seinen eigenen Namen. Nachdem Stefan diesen Artikel auf einer Firmenschulung präsentiert hatte, fragte Kai, ob er Urheber dieses Artikels sei. Stefan antwortete, dass auf dem Artikel kein Copyright-Zeichen stand und dieser Artikel somit nun ihm gehöre. Was sollte Kai erwidern?
13 Weitere Aufgaben I 1.Was ist eine Lizenz, die man mit dem Kauf einer Software erwirbt? 2.Das Systemhaus hat für die selbst erstellte Software eine Lizenzvereinbarung für die Kunden erstellt. Welche Punkte gehören beispielsweise in eine Lizenzvereinbarung, die zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer getroffen wird? 3.Erklären Sie dem Kunden, was eine OEM- Lizenz ist.
14 Weitere Aufgaben II 4.Welche Handlungen des Lizenznehmers sind nach dem aktuellen Urheberrecht ohne Zustimmung des Urhebers nicht erlaubt? 5.Grenzen Sie folgende Begriffspaare gegeneinander ab: Server-Lizenz Update Shareware Einplatz-Lizenz Client-Lizenz Upgrade Freeware Netzwerk-Lizenz
15 Quellen Kracke, Beilschmidt: IT-Basiswissen. Kernqualifikationen.Troisdorf: Bildungsverlag1, 2011 (2. Auflage) Zimmermann, Zimmermann: IT-Berufe. Braunschweig: Westermann Verlag, 2010 (2. Auflage)
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