Verpflichtung von Access-Providern zur Einrichtung von Netzsperren nach aktueller Rechtsprechung
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- Leander Blau
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1 Florian Klein LL.M., Wiss. Mit. der Forschungsstelle Recht im Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren Verpflichtung von Access-Providern zur Einrichtung von Netzsperren nach aktueller Rechtsprechung Forum Rechtsfragen 65. Betriebstagung, Berlin, Forschungsstelle Recht im Deutschen
2 Aktuelle Rechtsprechung zu Netzsperren I. Ausgangslage II. Urteile des Bundesgerichtshofs III. Urteil des EuGH zur Haftung von Vermittlern IV. Obligatorische Netzsperren an Hochschulen? 2
3 I. Ausgangslage Internetnutzer Access- Provider Sperre? Rechteinhaber Content-/ Hostprovider 3
4 I. Ausgangslage IP- Sperren Pflicht zur Einrichtung von Netzsperren auf Zuruf? BGH Urt. v Az. I ZR 3/14, I ZR 174/14 URL- Sperren DNS- Sperren 4
5 Aktuelle Rechtsprechung zu Netzsperren I. Ausgangslage II. Urteile des Bundesgerichtshofs III. Urteil des EuGH zur Haftung von Vermittlern IV. Obligatorische Netzsperren an Hochschulen? 5
6 II. Urteile des Bundesgerichtshofs Sachverhalt Sperre bitte Zugang Tonträgerhersteller = Rechteinhaber Access- Provider Erfolglose Abmahnung Content- Provider Tauschbörsen mit Link-Sammlungen Host- Provider 6
7 II. Urteile des Bundesgerichtshofs Entscheidung Klage abgewiesen Zentrale Frage: Sind Netzsperren zumutbar? Im konkreten Fall keine Netzsperren ABER: Entscheidung der Vorinstanzen nur im Ergebnis richtig Netzsperren grundsätzlich möglich! 7
8 II. Urteile des Bundesgerichtshofs Internetzugangsanbieter: Von der Rechtsordnung gebilligtes und gesellschaftlich erwünschtes Geschäftsmodell Keine unverhältnismäßigen Kontrollpflichten Rechteinhaber: Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums Schutz durch Vermittler oft am effektivsten 8
9 II. Urteile des Bundesgerichtshofs EU-Recht Anordnungen gegen Vermittler müssen möglich sein Eigentum vs. Berufsfreiheit/Unternehmerische Freiheit Umgehungsmöglichkeiten Erschwerung des Zugangs zur konkret beanstandeten Webseite ausreichend Kein Wille/Fähigkeit zur Umgehung bei allen Nutzern Overblocking Gefahr der Mitsperrung rechtmäßiger Angebote Kein Verstecken hinter wenigen legalen Inhalten Ins Gewicht fallende Größenordnung legaler Angebote? hier 4% 9
10 II. Urteile des Bundesgerichtshofs Fernmeldegeheimnis Schützt Telekommunikation vor Kenntnisnahme, Aufzeichnung und Verwertung Bei IP-, DNS- und URL-Sperren nicht betroffen Kein Schutz vor Kommunikationsverhinderung Datenschutz Bei IP- und URL-Sperren Verwendung der IP-Adresse Dürfen als Bestandsdaten (???) idr zur Vertragsdurchführung verwendet werden Vorrangige Inanspruchnahme der Tatnäheren Vorrangige Rechtsverfolgung ggü. den eigentlichen Tätern und deren Gehilfen (Webseitenbetreiber + Host-Provider) Keine Erfolgsaussicht bzgl. deren Inanspruchnahme 10
11 Aktuelle Rechtsprechung zu Netzsperren I. Ausgangslage II. Urteile des Bundesgerichtshofs III. Urteil des EuGH zur Haftung von Vermittlern IV. Obligatorische Netzsperren an Hochschulen? 11
12 III. Urteil des EuGH Europäischer Gerichtshof, Urt. v , Rs. C-484/14 zur Haftung für die Vermittlung des Zugangs zu einem Kommunikationsnetz 12
13 III. Urteil des EuGH Reichweite der Haftung von WLAN- Anbietern Anordnung auf Unterlassung + Abmahnkosten + Gerichtskosten Schadensersatz + diesbezügliche Abmahn- und Gerichtskosten 13
14 III. Urteil des EuGH Möglicher Inhalt der gerichtlichen Anordnung Überprüfung sämtlicher übermittelter Informationen? Unzulässig! Abschaltung des Internetanschlusses? Unverhältnismäßig! Sicherung mittels Passwort? JA! Plus Offenbarung der Identität der Nutzer kein anonymes Surfen 14
15 Aktuelle Rechtsprechung zu Netzsperren I. Ausgangslage II. Urteile des Bundesgerichtshofs III. Urteil des EuGH zur Haftung von Vermittlern IV. Obligatorische Netzsperren an Hochschulen? 15
16 IV. Obligatorische Netzsperren an Hochschulen? Auswirkungen des BGH-Urteils Zugang zum Internet für Mitarbeiter und Studenten Störerhaftung der Hochschule möglich ( Kaskadenhaftung ) Netzsperren denkbar als ultima ratio Keine proaktive Prüfpflicht Nach Hinweis durch Rechteinhaber ggf. Sperrungsverpflichtung Keine Abmahnkosten für ersten Hinweis! (P) schwierige Abwägung was ist zumutbar? (P) Welcher Anteil rechtmäßiger Informationen ist vernachlässigbar? 16
17 IV. Obligatorische Netzsperren an Hochschulen? Auswirkungen des EuGH-Urteils Kaum Erkenntnisse im Hinblick auf Netzsperren Kein Schadensersatz, aber Abmahn- und Gerichtskosten für Unterlassung nach europäischem Recht möglich Nach Hinweis auf rechtswidrige Inhalte sorgfältige Abwägung (Wissenschaftsfreiheit?) Zumutbarkeit prüfen! Kein voreiliges Sperren! Umsetzung grds. auf eigene Kosten (Personal, Technik, etc.) 17
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Forschungsstelle Recht im Deutschen
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