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Transkript:

Amtsblatt Landkreis Straubing-Bogen Heimat des Bayerischen Rautenwappens - Sprechzeiten: Mo. bis Fr. 7.45 bis 12.00 Uhr, Mo. bis Mi. 13.00 bis 16.00 Uhr, Do. bis 17.00 Uhr KFZ-Zulassung und Führerscheinstelle: Mittwoch nachmittags geschlossen, übrige Zeit nach Vereinbarung (bitte nutzen Sie auch diese Möglichkeit), Schalterschluss in der Zulassungsstelle jeweils ½ Stunde vor Ende der Sprechzeiten: Sie erreichen uns mit dem Stadtverkehr SR, Linie 3, mit der Bahn, Haltestelle Straubing-Ost Nr. 5 13. März 2013 42. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: Seite: 1. Manövermeldung 26 2. Manövermeldung 27 3. Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Ascha-Falkenfels 28/29 4. Nachruf Fr. Hermine Kopf 29 5. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2013 des Schulverbandes Stallwang 30/31 Das Amtsblatt erscheint als Nachrichtenblatt des Landkreises und aller anderen Behörden zweimal monatlich bzw. nach Bedarf. Herausgabe, Druck und Vertrieb: Landratsamt Straubing-Bogen, Leutnerstr. 15, 94315 Straubing Tel.: 09421/973-0 Fax: 09421/973-230 Internet: www.landkreis-straubing-bogen.de E-Mail: landratsamt@straubing-bogen.de Verantwortlich für den Inhalt: Einsender bzw. Unterzeichner der betreffenden Bekanntmachungen

MANÖVERMELDUNG Manöver und andere Übungen der Bundeswehr und der Streitkräfte der Entsendestaaten (Bekanntmachung der Bayer. Staatskanzlei vom 11.07.1983, StAnz Beilage Nr. 30 vom 29.07.1983); Manövermeldung im Landkreis Straubing-Bogen Verband: Sanitätsakademie der Bundeswehr, Zentrum für Einsatzausbildungen und Übungen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (SanAkBw, ZEinsAusbÜbSanDstBw), Mitterharthausen 55, 94351 Feldkirchen A rt und Name: Truppenübung SCHNELLER LUCHS 04/13 Übungsraum: St. Englmar Ruhmannsfelden Deggendorf Natternberg Altenbuch Mengkofen Neuhofen Sallach Rain Mitterfels Voraussichtliche Ballungsräume: Standortübungsplatz Bogen Wasserübungsplatz Bogen Ödwies Standortübungsplatz Metting Mariaposching Besonderheiten: Blaulichteinsatz zu Übungszwecken. Einsatz Nebelmittel für Hubschrauberlandung. Z eit: 09.04. 18.04.13 Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich den Einrichtungen der übenden Truppen und von evtl. liegengebliebenen militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dgl.) fernzuhalten. Auf die Strafbarkeit des Auflesens von Sprengmitteln wird hingewiesen. Wer Kampfmittel findet, hat dies unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen. Zuwiderhandlungen können nach 18 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Übungsschäden, welche die Bundeswehr allein verursacht hat bzw. die Stationierungskräfte allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursacht haben oder deren Verursacher unbekannt ist, bei der zuständigen Gemeinde anzumelden sind, welche Meldung nach Formblatt direkt an das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bogen weiterleitet bzw. die Schäden bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Schadensregulierungsstelle des Bundes, Regionalbüro Süd, Krelingstr. 50, 90408 Nürnberg, anmeldet. Die Gemeinden werden gebeten, für die ortsübliche Bekanntmachung zu sorgen sowie die Jagdausübungsberechtigten und die Bewohner abgelegener Gemeindeteile und Gehöfte von der Übung zu verständigen. Einwendungen gegen diese Übung oder einschränkende Bedingungen sind dem Landratsamt Straubing- unverzüglich Bogen mitzuteilen. Steinbauer Amtsblatt des Landkreises Straubing-Bogen - Seite 26

MANÖVERMELDUNG Manöver und andere Übungen der Bundeswehr und der Streitkräfte der Entsendestaaten (Bekanntmachung der Bayer. Staatskanzlei vom 11.07.1983, StAnz Beilage Nr. 30 vom 29.07.1983); Manövermeldung im Landkreis Straubing-Bogen V erband: Fliegende Abteilung 261; 91154 Roth, Otto-Lilienthal-Kaserne Übungsraum: Schwabach Kallmünz Neunburg v. Wald Cham Regen Passau Simbach Eggenfelden Taufkirchen Moosburg Allershausen Theissing Neuburg a. d. Donau Nördlingen Fremdingen Gunzenhausen Zeit: a) 02.04. bis 30.04.2013 b) 02.05. bis 31.05.2013 c) 03.06. bis 28.06.2013 A rt der Übung: Taktikausbildung großräumiger PAH-Einsatz im Rahmen der Fliegerischen Aus- und Weiterbildung B esonderheiten: A n Samstagen, Sonn- und Feiertagen findet grundsätzlich kein fliegerischer Dienst statt. Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich den Einrichtungen der übenden Truppen und von evtl. liegen- militärischen Sprengmitteln (Fundmunition und dgl.) fernzuhalten. Auf die Strafbarkeit des gebliebenen Auflesens von Sprengmitteln wird hingewiesen. Wer Kampfmittel findet, hat dies unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen. Zuwider- können nach 18 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen als Ordnungswidrigkeit handlungen geahndet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass Übungsschäden, welche die Bundeswehr allein verursacht hat bzw. die Stationierungskräfte allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursacht haben oder deren Verursacher unbekannt ist, bei der zuständigen Gemeinde anzumelden sind, welche Meldung nach Formblatt direkt an das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Bogen weiterleitet bzw. die Schäden bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Schadensregulierungsstelle des Bundes, Regionalbüro Süd, Krelingstr. 50, 90408 Nürnberg, anmeldet. Die Gemeinden werden gebeten, für die ortsübliche Bekanntmachung zu sorgen sowie die Jagdaus- und die Bewohner abgelegener Gemeindeteile und Gehöfte von der Übung zu übungsberechtigten verständigen. Einwendungen gegen diese Übung oder einschränkende Bedingungen sind dem Landratsamt Straubing- unverzüglich Bogen mitzuteilen. Steinbauer Amtsblatt des Landkreises Straubing-Bogen - Seite 27

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Ascha- I. Falkenfels Aufgrund des Art. 9 BaySchFG in Verbindung mit Art. 40 Abs. 1 KommZG und Art. 63 ff GO hat der Schulverband Ascha-Falkenfels folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 erlassen, die hiermit gem. Art. 65 GO bekannt gemacht wird: Haushaltssatzung des Schulverbandes Ascha-Falkenfels Landkreis Straubing-Bogen für das Haushaltsjahr 2013 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 248.650,-- und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 0,-- ab. 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Schulverbandsumlage 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2013 festgesetzt auf 206.550,00 und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage). 2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2012 festgesetzt auf 89 Verbandsschüler. 3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler festgesetzt auf 2.320,78651. 1 3 Investitionsumlage Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. Amtsblatt des Landkreises Straubing-Bogen - Seite 28

5 Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht. 6 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft. II. (1) Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. (2) Der Haushaltsplan liegt gem. Art. 65 Abs 3 GO vom Tage nach der Veröffentlichung der Haushaltssatzung eine Woche lang in der Geschäftsstelle der VG Mitterfels, Burgstr. 1, Mitterfels innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme auf. Mitterfels, den 19.02.2013 Schulverband Ascha - Falkenfels Zirngibl Schulverbandsvorsitzender N a c h r u f Der Landkreis Straubing-Bogen trauert um Frau Hermine Kopf ehemalige Sozialarbeiterin Frau Hermine Kopf war von 1959 bis zum Eintritt in den Ruhestand im Dezember 1987 zunächst beim früheren Landratsamt Bogen, dann beim Landratsamt Straubing-Bogen beschäftigt. Während ihrer 28- jährigen Tätigkeit war Frau Kopf als Sozialarbeiterin im Jugendamt eingesetzt. Diese verantwortungsvolle Aufgabe erledigte sie stets mit großer Zuverlässigkeit und Einsatzbereitschaft. Sie war eine sehr hilfsbereite und freundliche Mitarbeiterin, mit der man sehr gerne zusammengearbeitet hat. Sowohl im Kollegenkreis wie auch bei den Vorgesetzten erfreute sie sich äußerster Beliebtheit. Wir sind ihr zu großem Dank verpflichtet und werden sie stets als zuvorkommende und engagierte Kollegin in bester Erinnerung behalten. Alfred Reisinger Josefine Hilmer Landrat Personalratsvorsitzende Amtsblatt des Landkreises Straubing-Bogen - Seite 29

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2013 des Schulverbandes Stallwang I. Aufgrund des Art. 9 BaySchFG in Verbindung mit Art. 40 Abs. 1 KommZG und Art. 63 ff GO hat der Schulverband Stallwang folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 erlassen, die hiermit gem. Art. 65 GO bekannt gemacht wird: Haushaltssatzung des Schulverbandes Stallwang (Landkreis Straubing-Bogen) für das Haushaltsjahr 2013 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt 1 a) im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 392.600,00 a) im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 24.000,00. Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen. 2 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 3 (1) Verwaltungsumlage 4 1. Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im V e r w a l t u n g s h a u s h a l t wird für das Jahr 2013 auf 151.100,00 festgesetzt und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt. 2. Für die Berechnung der Schulverbandsumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 1. Oktober 2012 auf 71 Verbandsschüler festgesetzt. Amtsblatt des Landkreises Straubing-Bogen - Seite 30

3. Die Verwaltungsumlage wird je Verbandsschüler auf 2.128,17 festgesetzt. 4. Die Verwaltungsumlage wird jeweils zu einem Viertel am 15.01. / 15.04. / 15.07. / 15.10. des Jahres fällig. (2) Investitionsumlage Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 30.000 festgesetzt. 6 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft. (1) Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. II. (2) Der Haushaltsplan liegt gem. Art. 65 Abs. 3 GO vom Tage nach der Veröffentlichung der Haushaltssatzung eine Woche lang in der Verwaltungs-gemeinschaft Stallwang innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme auf. Stallwang, 19.02.2013 Schulverband Stallwang Siegel W o l f Vorsitzender des Schulverbandes Amtsblatt des Landkreises Straubing-Bogen - Seite 31