Benützungsreglement Gemeindesaal

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3 In diesem Reglement wird die Benutzung der Aussenanlagen der Schulanlage Steineggli für nichtschulische Aktivitäten geregelt.

Transkript:

Gemeinde Uerkheim Benützungsreglement Gemeindesaal Konzertbestuhlung 120 Sitzplätze Tischbestuhlung 100 Sitzplätze Foyer, Saal, Küche, Toilettenanlage, rollstuhlgängig Reservationen 062 739 55 20

Seite 2 1. Zweckbestimmung Der Gemeindesaal dient den Bedürfnissen der Gemeinde Uerkheim. Er bezweckt die Erhaltung und Förderung eines aktiven Gemeindelebens. Die Räumlichkeiten können für gesellige, kulturelle und feierliche Anlässe sowie für Vereinsaktivitäten gemietet werden. Der Gemeindesaal steht auch auswärtigen Interessenten zur Verfügung. Alle Benützer/innen haben sich an dieses Reglement zu halten. 2. Benützungsrecht 2.1 Vom Mietrecht ausgeschlossen sind minderjährige Personen. 2.2 Für die Benützung des Gemeindesaal bedarf es einer Bewilligung. Die Benützungsgesuche sind an die Gemeindekanzlei zu richten. Sie werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Bewilligung wird schriftlich bestätigt. Das Mietgesuch hat folgende Angaben zu enthalten: - Adresse des Mieters/der Mieterin mit Telefonnummer (tagsüber) - Art des Anlasses - Datum und Uhrzeit - Geschätzte Anzahl der Benützer/innen 2.3 In allen zugänglichen öffentlichen Räumen besteht ein Rauchverbot. 2.4 Es dürfen nur die Parkplätze beim Gemeindehaus und bei der Turnhalle benützt werden. Zum Ein- und Ausladen kann kurzzeitig ein Parkplatz vor dem Eingang benützt werden. Dabei ist zu beachten, dass die privaten Parkplätze, die Garagen sowie die Zufahrten immer freigehalten werden. Ebenso ist das Parkieren auf der Strasse untersagt. Die Veranstalter/innen sind dafür besorgt, dass die Parkordnung von ihren Gästen eingehalten wird. 2.5 Für die Benützung der Akkustikanlage (Mikrofon, Musik) und/oder des Beamers ist mit dem Reservationsgesuch Antrag zu stellen. 3. Allgemeines 3.1 Für Fragen bezüglich Vorbereitung und Durchführung eines Anlasses wendet sich der Mieter/die Mieterin an den zuständigen Hauswart gemäss Bewilligungsschreiben. 3.2 Der Hauswart regelt den Bezug und die Rückgabe mit den Benützern. Vor dem Anlass ist in jedem Fall mit ihm Kontakt aufzunehmen. 3.3 Während Abendveranstaltungen sind die Fenster geschlossen zu halten. Die Mieter haben für Ruhe ausserhalb der Räumlichkeiten zu sorgen. 3.4 Für den Gemeindesaal besteht kein Wirterecht. Der Verkauf von Getränken und Speisen im und ums Haus ist untersagt. Esswaren können mitgebracht und in der Küche zubereitet werden. Getränke können vom Lager des Gemeindesaals bezogen werden, Es steht eine Getränkeauswahl gemäss separater Preis- und Lieferliste zur Verfügung. Weitergehende Aktivitäten können nach Einreichung eines entsprechenden Gesuches vom Gemeinderat bewilligt werden.

3.5 Übernachtungen im Gemeindesaal sind grundsätzlich verboten. Seite 3 3.6. Die Wände dürfen nicht beklebt werden. 3.7 Die Räumlichkeiten sind gereinigt zu verlassen. Die Kücheneinrichtungen müssen sauber geputzt, das Geschirr abgewaschen und nach Inventarliste eingeordnet sein. Die Toilettenanlage ist zu reinigen. Reinigungsgeräte und -mittel sind vorhanden. Die Kehrichtentsorgung ist im Preis inbegriffen. (Der anfallende Kehricht und das Leergut können beim Küchenausgang deponiert werden.) Geschirrtücher und Abwaschlappen sind vorhanden. Die Rückgabe der Räume gilt als vollzogen, wenn der zuständige Hauswart diese kontrolliert und abgenommen hat. Zusätzliche Aufwendungen werden dem Mieter mit CHF 50.00 pro Stunde belastet. 3.8 Verluste und Beschädigungen am Mietobjekt hat der Mieter dem Hauswart zu melden. Zerbrochenes Geschirr wird verrechnet. Es gilt die gesetzliche Haftpflicht. 4. Haftung Die Einwohnergemeinde Uerkheim als Eigentümerin der Räumlichkeiten lehnt jede Haftung für Unfälle und Schäden, die im Zusammenhang mit der Benützung des gesamten Gemeindesaales entstehen, ausdrücklich ab. Die Benützer sind verpflichtet zu allen Räumen, zum Inventar und zur Einrichtung Sorge zu tragen. Benützern, deren Benehmen zu Klagen Anlass gibt, kann die Wiederbenützung verweigert werden. 5. Gebühren Im Mietpreis inbegriffen sind: - Energie für Koch-, Heiz- und Beleuchtungszwecke - Benützung der Beschallungsanlage - Benützung von Geschirr und Geräten Die elektronischen Anlagen sind nicht im Mietpreis inbegriffen. Der Gebührentarif ist im Anhang zum diesem Benützungsregelement ersichtlich. Für einen Gebührenerlass ist ein Antrag an den Gemeinderat zu stellen.

Seite 4 6. Schlussbestimmungen Alle in diesem Reglement nicht geregelten Punkte kann der Gemeinderat nach Absprache bewilligen. Dieses Reglement tritt mit der Fertigstellung des Gemeindesaales in Kraft. Uerkheim, 02. September 2005 NAMENS DES GEMEINDERATES Der Gemeindeammann Markus Kappeler Der Gemeindeschreiber Hans Stadler Gebührentarif Ortsansässige Auswärtige Gemeindesaal komplett (10.00 01.00 h) CHF 200.00 CHF 350.00 Apéros und interne Vereinsveranstaltungen (3 5 h) CHF 120.00 CHF 120.00 Für kulturelle oder gemeinnützige Veranstaltungen ortsansässiger Vereine oder Organisationen sind, sofern die Veranstaltung keinen kommerziellen Charakter hat, nur die Aufwändungen der Hauswartungskosten vom Veranstalter zu übernehmen; diese betragen CHF 60.00 (Die Kosten für Strom, Heizung und Beleuchtung gehen zu Lasten der Gemeinde.) Zusätzliche Hauswartungskosten pro Stunde CHF 50.00 CHF 50.00 Absage nach definitiver Reservation CHF 100.00 CHF 100.00 Zugang zu elektronischen Anlagen (Akkustik, Beamer) CHF 50.00 CHF 50.00 Getränkebezug nach Aufwand nach Aufwand Verlängerung der Schlusszeit muss beim Gemeinderat beantragt werden. Uerkheim, März 2006

Seite 5 Gemeindesaal Uerkheim Getränke Preisliste Rotwein Salvagnin AOC 50 cl CHF 8.00 Fleurie AOC Chanteval 50 cl CHF 11.50 Weisswein Mont sur Rolle AOC 50 cl CHF 9.00 Bier Feldschlösschen Original 50 cl CHF 2.50 Feldschlösschen Original 33 cl CHF 2.00 Mineralwasser Henniez rot 1.5 l CHF 2.00 Evian 1.5 l CHF 2.00 Coca Cola 1.5 l CHF 3.50 Rivella rot 1.5 l CHF 3.50 Kaffee Tasse CHF 1.00 Unter Vorbehalt von Preisänderungen des Lieferanten. Uerkheim, 11. Juli 2007