Kreis Paderborn, Aldegreverstr. 10-14, 33102 Paderborn An die Netzbetreiber Der Landrat Tel.: 05251 308-0, Fax: - 8888 www.kreis-paderborn.de Servicestelle Wirtschaft Dienstgebäude: Aldegreverstraße 10-14, 33102 Paderborn Ansprechpartner: Daniel Nölkensmeier Tel.: 05251 308-9115 Fax: 05251 308-89 9115 noelkensmeierd@kreis-paderborn.de Datum: 16.03.2016 Markterkundung zur Breitbandversorgung in den Gewerbegebieten der Stadt Delbrück Sehr geehrte Damen und Herren, die Verfügbarkeit schneller Internetzugänge ist für Städte und Gemeinden bereits heute ein wichtiger Standort- und Wettbewerbsfaktor. Dabei gewinnt die Breitbandversorgung zunehmend an Bedeutung für die Standortattraktivität und die Lebensqualität ganzer Regionen. Eine leistungsfähige zukunftssichere Telekommunikationsinfrastruktur bildet die Grundlage für die gesellschaftliche Teilhabe der Menschen, für wirtschaftliches Wachstum sowie für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Dieses gilt in besonderem Maße für ländlich strukturierte Räume. Aus diesem Grund führt der Kreis Paderborn eine Markterkundung zur Ermittlung von Breitbandnetzbetreibern durch, die in der Lage sind, die nicht bzw. unzureichend versorgten Gewerbegebiete in der Stadt Delbrück (s. Anlage) ohne öffentlichen Zuschüsse mit Breitbandteilnehmeranschlüssen mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von symmetrisch mindestens 50 Mbit/s innerhalb der nächsten drei Jahre zu versorgen. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind erwünscht, ebenso eine Verbesserung der Versorgung benachbarter Ortsbereiche mit Gewerbetreibenden in den Wohnlagen. Eine Bestandsaufnahme der derzeitigen Telekommunikationsversorgung einschließlich der dem Kreis Paderborn bekannten und für den Breitbandausbau zur Verfügung stehenden Infrastruktureinrichtungen kann, sofern diese für die jeweils interessierenden Gewerbegebiete verfügbar ist, von dem oben genannten Ansprechpartner zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere kann hier der Kontakt zur Stadt Delbrück zur Informationsbereitstellung hergestellt werden. Besuchszeiten: Allgemein Mo-Fr 8.30-12.00 Uhr Do 14.00-18.00 Uhr und nach Vereinbarung Straßenverkehrsamt Mo-Fr 7.30-12.00 Uhr Di 14.00-16.00 Uhr Do 14.00-18.00 Uhr Mit Bus und Bahn zu uns: Fußweg vom Bahnhof Paderborn zum Kreishaus ca. 3 Minuten Konten der Kreiskasse Sparkasse Paderborn-Detmold (BLZ 476 501 30) 1 034 081 IBAN DE26 4765 0130 0001 0340 81 BIC WELADE3LXXX Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold (BLZ 472 601 21) 875 8000 000 IBAN DE89 4726 0121 8758 0000 00 BIC DGPBDE3MXXX Postbank Dortmund (BLZ 440 100 46) 95 92-462 IBAN DE13 4401 0046 0009 5924 62 BIC PBNKDEFF
Beihilferechtliche Grundlagen für die Durchführung sind die Rahmenregelung der Bundesregierung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.06.2015 sowie die Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (EU 2013/C 193/30). Es handelt sich hierbei um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an 7 Abs. 2 BHO. Um Lösungen durch den Markt nicht zu behindern, führt der Kreis Paderborn in Kooperation mit der Stadt Delbrück die Markterkundung durch, um festzustellen, ob und welche Gebiete bereits mit NGA-Breitbandanschlüssen (mind. 30 Mbit/s) versorgt sind und welche Gebiete innerhalb der kommenden 3 Jahre verbindlich und ohne Zuschüsse mit einem NGA-Netz ausgebaut werden sollen. Die Ergebnisse der im Markterkundungsverfahren eingereichten Konzepte und Vorschläge werden anschließend ausgewertet und als Informationsgrundlage für die erforderliche politische Entscheidung genutzt. Die Interessenten sollen alle relevanten Informationen angeben, die für die Beurteilung im Rahmen des Markterkundungsverfahrens maßgeblich sein können. Der Netzbetreiber soll dabei insbesondere zu folgenden Punkten Aussagen treffen: Unternehmensbeschreibung mit Referenzschreiben, rechtsverbindliche und verpflichtende Erklärung/Bestätigung der Ausbauplanungen (quartalsweise gegliederter Zeitplan) inklusive Meilensteinplanung, Angaben zur einzusetzenden Breitbandtechnologie, Angaben über die Mindestbandbreite, zu erwartender Erschließungsgrad nach der Maßnahme (> 95%) im Ausbaugebiet, Angaben über voraussichtliche Dienste und Endkundenpreise. Für den Fall vorhandener Breitband-Netze sollen die Betreiber detaillierte, georeferenzierte kartographische Darstellungen der vorhandenen Netze bis auf Straßen- und Hausnummerebene (Adressbereiche) im PDF- und GIS-Format (Shapefile oder KML-Datenformat) unter Angabe welche Gebäude die Mindestbandbreite von 30 Mbit/s und 50 Mbit/s im Downstream beim Endkunden erreichen, zur Verfügung stellen. Dasselbe gilt für den Fall eigener Ausbauplanungen innerhalb der nächsten 3 Jahre (inklusive Mobilfunk).
Rückantworten zu den in den nächsten drei Jahren geplanten Ausbauvorhaben bzw. Konzepte für den Ausbau sollen schriftlich bis zum 15.04.2016 eingereicht werden. Die Kosten der Teilnahme an dem Markterkundungsverfahren können nicht ersetzt werden. Die Daten werden vom Kreis Paderborn ausschließlich zum Zweck der Identifikation bereits versorgter Gebiete und zur Abgrenzung von Projektgebieten verwendet. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Daniel Nölkensmeier
Anlage Gewerbegebiete in der Stadt Delbrück Kommune Ortsteil Gewerbegebiet Anzahl Betriebe Fläche in km² Delbrück Gewerbegebiet West 37 0,613 Delbrück Gewerbegebiet Süd 7 0,049 Delbrück Delbrück Gewerbegebiet Ost 32 0,759 Delbrück Gewerbegebiet Kaunitzer Straße 2 0,022 Westenholz Gewerbegebiet Grubebach und Western Wiesen 25 0,354 Schöning Gewerbegebiet Schöning 5 0,038 Gesamt 108 1,835
Stadt Delbrück Delbrück, Gewerbegebiet West
Delbrück, Gewerbegebiet Süd
Delbrück, Gewerbegebiet Ost
Delbrück, Gewerbegebiet Kaunitzer Straße
Westenholz, Gewerbegebiet Grubebach und Western Wiesen
Schöning, Gewerbegebiet Schöning