Niemanden zurücklassen

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Transkript:

Niemanden zurücklassen Über das eigene Leben hinaus wirken: Erbschaft und Legate. www.cbmswiss.ch 1

Ihr Geschenk für die Ärmsten Persönlich sind wir als Einzelne bestrebt, täglich unseren nachhaltigen Beitrag zur Gerechtigkeit und zum Wohlergehen unserer Mitmenschen zu erbringen. Wie gut geht es uns in der Schweiz und sind wir materiell gesegnet! Wie instabil dagegen ist jedoch das Dasein der meisten Menschen in den ärmsten Gebieten dieser Welt. Stündlich erblinden dort rund 250 Menschen, weil die augenmedizinische Hilfe fehlt. Jedem dritten erblindeten Menschen könnte durch eine Operation am Grauen Star die Sehkraft zurückgebracht werden. Der Kreislauf von Armut und Behinderung kann durchbrochen werden, dafür setzen wir uns gemeinsam mit unseren Spenderinnen und Spendern ein. Indem Sie die CBM in Ihrem Testament bedenken, lassen Sie diesen Benachteiligten die alles verändernde Behandlung zuteilwerden. Dadurch ermöglichen Sie ihnen eine nachhaltig verbesserte Lebensqualität. Im Namen dieser Beschenkten danke ich Ihnen ganz herzlich. Durch Ihre Unterstützung schenken Sie neue Hoffnung und helle, handfeste Perspektiven. Dankbar verbunden grüsse ich Sie Hansjörg Baltensperger Geschäftsleiter CBM Schweiz 2

Inhalt Vorwort des Geschäftsleiters 2 Die Einsatzländer der CBM 4 Weshalb Ihr Beitrag wertvoll ist 5 Gute Gründe für ein Testament 6 Was vom Gesetz festgelegt ist 8 Pflichtteile und freie Quoten 9 Wie setze ich ein Testament auf? 10 Muster eines Testaments 11 Glossar 12 Niemanden zurücklassen 14 Fassen Sie sich ein Herz 15 Kontakt/Antwortkarte 15 3

Die Einsatzländer der CBM Dank Spenderinnen und Spendern wie Ihnen kann die CBM jedes Jahr umfassende Hilfe für Menschen leisten, die mit Behinderungen in Armut leben: Im Jahr 2017 unterstützte die CBM-Föderation 530 Pro jekte in 54 Ländern und arbeitete mit 376 Partnern zusammen. So stand die CBM 9,1 Millionen Menschen bei. 585 000 Augenoperationen, davon 60 000 bei Kindern (Grauer Star, Glaukom, Trachom u.a.) 513 000 Menschen mit körperlicher Behinderung erhielten Unterstützung (medizinische Hilfe, Bildung, CBID) 611 000 Menschen mit einer Hörbehinderung erhielten Unterstützung (medizinische Hilfe, Bildung, CBID)

Weshalb Ihr Beitrag wertvoll ist Die CBM Schweiz erhält jeden vierten Franken aus Erbschaften und Vermächtnissen. Diese Zuwendungen ermöglichen massgeblich, für Menschen mit Behinderungen in Armutsgebieten dauerhafte, optimale und kulturell angepasste Dienste aufund auszubauen. 1. Augengesundheit augenmedizinische Hilfe seit mehr als fünfzig Jahren 2. Gemeindebasierte psychische Gesundheit psychische und psychiatrische Grundversorgung 3. Bildung Einbezug von Kindern mit Behinderungen an Volksschulen 4. Ohrengesundheit ohrenmedizinische Hilfe, Hörhilfen, Schul- und Berufsausbildung für Betroffene 5. Nothilfe barrierefreier Wiederaufbau und Traumabewältigung 6. DID (Disability Inclusive Development/Inklusive Entwicklung für Menschen mit Behinderungen) barrierefreier Zugang und Einbezug von Menschen mit Behinderungen in Planung, Durchführung und Evaluation von Entwicklungsprojekten 7. CBID (Community Based Inclusive Development/ Gemeindenahe inklusive Entwicklung) Einbezug in die lokale Gemeinschaft durch Stärkung der Selbsthilfeorganisationen Nothilfe DID Ohr 7 CBID Schwerpunkte Bildung Auge Psyche 5

Gute Gründe für ein Testament Selber bestimmen Mit einem Testament steuern Sie selber, unter Einhaltung der gesetzlichen Pflichtteile, welche Menschen oder Institutionen berücksichtigt werden sollen. Die eigene Freiheit nutzen Ohne Testament oder Erbvertrag regelt das Gesetz die Aufteilung Ihres gesamten Nachlasses. Der Herzenssache treu bleiben Was Ihnen am Herzen liegt, fördern Sie mittels Testament über Ihren Tod hinaus. Steuern sparen Die CBM Schweiz ist als gemeinnützige Organi sation steuerbefreit. Der Beitrag aus Ihrem Nachlass kommt ohne Steuerabzug Ihrer Herzenssache zugute. Klarheit schaffen Die Hinterbliebenen erfahren Ihren erklärten Willen. Damit beugen Sie Unsicherheit oder gar Unfrieden vor. 6

Bewahren vor lebenslanger Blindheit 7

Was vom Gesetz festgelegt ist Das Erbrecht legt die gesetzlichen Erbteile fest. Mit einem Testament oder Erbvertrag können diese jedoch verändert werden. Einen Teil Ihrer Hinterlassenschaft freie Quote genannt können Sie nach Ihrem Gutdünken vererben. Wenn Sie nichts regeln, gilt hingegen die gesetzliche Erbfolge. Die freie Quote: Was die gesetzlichen Pflichtteile übersteigt, kann frei verteilt werden. Sind keine pflichtteilsgeschützten Erben vorhanden, kann der gesamte Nachlass frei verteilt werden. Mit dieser freien Quote können Sie Ihnen nahestehende Personen und Organisationen beschenken. Gesetzliche Erben: Falls Sie Ihren Nachlass weder testamentarisch noch erbvertraglich geregelt haben, erfolgt die Verteilung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen. Der Pflichtteil: Dies ist der gesetzliche Anspruch von Ehegatten oder eingetragene(m/r) Partner(in), Nachkommen und Eltern auf einen Mindestanteil des Nachlasses. Alle anderen Verwandten wie z.b. Geschwister sind nicht pflichtteilsgeschützt. 8

Pflichtteile und freie Quoten Beispiel: Ein Erblasser hinterlässt einen Ehepartner und Kinder Beispiel: Ein Erblasser ist unver- heiratet und hat keine Kinder Beispiel: Ein Erblasser hinterlässt einen Ehepartner und Eltern Kinder 3/8 Ehepartner 1/4 Zur freien Verfügung 3/8 Eltern 1/2 Zur freien Verfügung 1/2 Ehepartner 3/8 Eltern 1/8 Zur freien Verfügung 1/2 Diese Broschüre kann keine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt, Notar oder Steuerberater ersetzen. Eine Haftung der CBM Schweiz aufgrund dieser Broschüre ist ausgeschlossen (Angaben nach Stand 2018). 9

Wie setze ich ein Testament auf? Damit das Testament rechtsgültig ist, müssen Sie es vollständig von Hand schreiben sowie mit Ort, Datum und Ihrer Unterschrift versehen. Formulieren Sie knapp und klar, um Missverständnisse zu vermeiden. Beachten Sie die Pflichtteile. Sie können Ihr Testament jederzeit ändern oder aufheben und ersetzen. Änderungen im Ursprungsdokument versehen Sie mit Datum und Unterschrift. Möchten Sie eine gemeinnützige Organisation begünstigen, erwähnen Sie deren genauen Namen und Ort. Allenfalls auch deren Post- oder Bankkonto. Bei komplizierten Verhältnissen oder wenn die handschriftliche Niederschrift z.b. aus gesundheitlichen Gründen schwierig ist, empfiehlt es sich, eine unabhängige Fachkraft beizuziehen und das Testament von einem Notar beurkunden zu lassen. Bewahren Sie das Testament an einem sicheren Ort auf. Geben Sie ihn Vertrauenspersonen bekannt oder vermerken Sie ihn unter «Anordnungen im Todesfall». Dieses Dokument hinterlegen Sie am besten auf dem Zivilstandsamt Ihrer Wohngemeinde. 10

Muster Testament Ich, Margaretha Muster-Minder, geboren am 15. Mai 1938, verfüge letztwillig wie folgt: 1. Mein Ehegatte Markus Muster und mein Sohn Nino Muster erben zu gleichen Teilen je drei Achtel 2. Die verbleibenden zwei Achtel meines finanziellen Nachlasses vermache ich zu gleichen Teilen meinem Gottenkind Nora Notter aus Naters, geboren am 10. Januar 1980, sowie der CBM Schweiz in 8800 Thalwil (PC 80-303030-1, IBAN CH41 0900 0000 8030 3030 1) Alle meine bisherigen Testamente hebe ich hiermit auf. Langenthal, 17. August 2018 Margaretha Muster-Minder 11

Glossar Die Erben Die gesetzlich (siehe Pflichtteile Seite 9) und gemäss Testament als Erben eingesetzte Personen oder Institutionen. Erbeinsetzung Sie machen eine oder mehrere Personen oder Organisationen zu Ihren Erben, ohne die gesetzlichen Pflichtteile zu verletzen. Erbvertrag Personen können einander mittels Erbvertrag begünstigen. Abschliessen oder ändern lässt er sich nur im gegenseitigen Einverständnis. Er muss in jedem Fall notariell beurkundet werden. Lebens-/Rentenversicherung Sie können bei diesen Versicherungen eine oder mehrere Personen oder Organisationen als Erben einsetzen. Sei es als Erstbegünstigte für die ganze Versicherungsleistung oder als Teilbegünstigte. Nachlass Die gesamte Hinterlassenschaft einer Person: Finanzen, Immobilien, Wertgegenstände. Ohne testamentarische Verfügung Wenn Sie kein Testament verfassen oder auch keinen Erbvertrag abschliessen, bestimmt das Erbrecht, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen passiert. Wenn keine Verwandten vorhanden sind, so geht das gesamte Vermögen an den Staat. Vermächtnis (Legat) Mit einem Legat vermachen Sie einer liebgewonnenen Person oder Organisation einen Geldbetrag oder eine Sache (Liegenschaft, Land, Kunstwerk, Antiquität, Schmuck), ohne sie als Erben einzusetzen. 12

Chancen und Leben in Würde schenken 13

Niemanden zurücklassen Vieles hat dank Spenderinnen und Spendern wie Ihnen bereits erreicht werden können. Noch ist allerdings der Bedarf an Hilfe gross. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) lebt jeder siebte Mensch mit einer Behinderung. 80 Prozent von ihnen leben in Entwicklungsgebieten, die meisten in Armut. Behinderung und Armut verstärken sich dabei gegenseitig. Deshalb konzentriert sich die CBM auf besonders stark von Armut betroffene Regionen. Zusammen mit ihren lokalen Partnern verfolgt die CBM das Ziel, vermeid bare Behinderungen zu reduzieren, Menschen mit Behinderungen zu befähigen, ihre Rechte auszuüben, sowie inklusive, widerstandsfähige und gleichberechtigte Gemeinschaften aufzubauen. Die CBM Schweiz besitzt das Zewo-Gütesiegel. Diese Schweizerische Zertifizierungsstelle für gemeinnützige Spenden sammelnde Organisationen prüft und zertifiziert uns regel mässig. Die Jahresrechnung wird von einer unabhängigen Revisionsstelle geprüft und von den ehrenamtlichen Vorstands- und Vereinsmitgliedern der CBM Schweiz abgenommen. Jahresbericht, Jahresrechnung und Revisionsbericht können Sie unter «Infodesk» auf www.cbmswiss.ch einsehen und herunterladen. Oder fordern Sie diese bei uns an über info@cbmswiss.ch oder telefonisch unter 0442752171. Über die CBM verbessern Sie dauerhaft die Zukunft ganzer Familien und Gesellschaften! 14

Fassen Sie sich ein Herz Setzen Sie Ihren Vorsatz um. Schieben Sie es nicht hinaus, Ihren Nachlass zu regeln. Es beflügelt, alles im eigenen Sinn geregelt zu wissen. Damit Ihre Werte weiterleben, berät Sie die CBM Schweiz kompetent und neutral. Auch unterstützt Sie die CBM Schweiz beim Erstellen oder Überprüfen der Nachlassplanung. Lassen Sie sich unverbindlich beraten. Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Freundlich grüsst Sie Peter Schmid Leiter Finanz- und Rechnungswesen CBM Schweiz Direktwahl 0442752182 oder peter.schmid@cbmswiss.ch Antwortkarte P Ich habe Fragen, bitte beraten Sie mich unverbindlich. P Bitte senden Sie mir die detaillierte Broschüre «Wegleitung für den Nachlass». Name... Vorname... Strasse... PLZ/Ort... Telefon... E-Mail...

Nicht frankieren Ne pas affranchir Non affrancare Geschäftsantwortsendung Invio commerciale-riposta Envoi commercial-réponse CBM Schweiz Herrn Peter Schmid Schützenstrasse 7 8800 Thalwil CBM Schweiz Schützenstrasse 7 8800 Thalwil 0442752171 Postkonto 80-303030-1 IBAN CH41 0900 0000 8030 3030 1 info@cbmswiss.ch www.cbmswiss.ch