Sprengstoffbesitz und Sprengstoffeinsatz von und durch Neonazis

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 18/7913 18. Wahlperiode 17.03.2016 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Frank Tempel, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 18/7717 Sprengstoffbesitz und Sprengstoffeinsatz von und durch Neonazis Vorbemerkung der Fragesteller Immer wieder finden Ermittlungsbehörden bei Durchsuchungsmaßnahmen, die sich gegen Neonazis richten, Sprengstoffe, Teile zum Bau von Sprengvorrichtungen, Zünder und Zündvorrichtungen sowie entsprechende Attrappen. Im Oktober 2015 stellte die bayerische Polizei bspw. bei Durchsuchungen mehrere Kilo Sprengstoff sicher, den die Beschuldigten unter ihnen auch Mitglieder der Partei DIE RECHTE für Anschläge auf eine Unterkunft von Geflüchteten sowie einen Treffpunkt linker Aktivistinnen und Aktivisten erworben hatten (vgl. Bamberg: Neonazis planten offenbar mehrere Anschläge, Neues Deutschland vom 22. Oktober 2015, www.neues-deutschland.de/artikel/988 807.bamberg-neonazis-planten-offenbar-mehrere-anschlaege.html). Im sächsischen Freital wurde ein 26-jähriger Asylbewerber am 1. November 2015 durch Glassplitter verletzt, nachdem vor seinem Fenster ein Sprengsatz gezündet wurde (vgl. Asylbewerber bei Anschlag verletzt, MDR vom 2. November 2015, www.mdr.de/sachsen/dresden/anschlag-freital102.html). Wenige Monate zuvor wurde das Auto von Michael Richter, Fraktionsvorsitzender der Partei DIE LINKE. im Freitaler Stadtrat, durch einen Sprengstoffanschlag beschädigt, nachdem er sich für die Unterbringung von Geflüchteten eingesetzt hatte (vgl. Sprengstoff-Anschlag auf Freitaler Stadtrat, MOPO24 vom 27. Juli 2015, https://mopo24.de/nachrichten/sprengstoff-anschlag-freital-stadtrat-asyl-pro-linkerichter-9198). Neben den Erkenntnissen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes (KPMD) werden in diesem Zusammenhang relevante Erkenntnisse auch vom Tatmittelmeldedienst für Spreng- und Brandvorrichtungen (TMD) beim Bundeskriminalamt (BKA) erfasst. Vorbemerkung der Bundesregierung Auf die Vorbemerkungen der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. und der Nachfrage zu dieser Antwort, Bundestagsdrucksachen 18/465 vom 10. Februar 2014 und 18/1414 vom 14. Mai 2014, wird verwiesen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 11. März 2016 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Drucksache 18/7913 2 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sicherstellung von Sprengstoffen bzw. zu Gegenständen, die geeignet sind, ein Sprengstoffverbrechen zu begehen sowie zu entsprechenden Attrappen im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen bei Neonazis oder in von Neonazis genutzten Objekten und Fahrzeugen in den Jahren 2013 bis 2015 (bitte nach Bundesland, Art und Menge des Sprengstoffes bzw. Art der Sprengvorrichtung, Datum der Durchsuchung, Ausgang des Ermittlungsverfahrens und Anlass der Maßnahme aufschlüsseln)? 2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sicherstellung von Zündvorrichtungen, die geeignet sind, bei Sprengstoffverbrechen eingesetzt zu werden, im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen bei Neonazis oder in von Neonazis genutzten Objekten und Fahrzeugen in den Jahren 2013 bis 2015 (bitte insbesondere Art, Herkunft, Anzahl der Zündvorrichtungen sowie Datum und Bundesland der Sicherstellung benennen)? 3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den in den Jahren 2013 bis 2015 aufgefundenen Sprengstoffen, Gegenständen, die geeignet sind, Sprengstoffverbrechen zu begehen, entsprechenden Attrappen und Zündern jeder Art, bei denen im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen dem Verdacht nachgegangen wurde, dass Neonazis oben genannte an den entsprechenden Orten deponiert haben? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 gemeinsam beantwortet. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat in einem Ermittlungsverfahren bei einer Durchsuchung am 6. Mai 2015 in Sachsen mehrere Explosivstoffe sichergestellt. Dabei handelt sich um pyrotechnischen Sätze mit den Bezeichnungen La Bomba (acht Stück), Dum Bum (55 Stück), Cobra 6 (vier Stück), Cobra 11 (zwei Stück) und Viper 12 (zwei Stück), die von den Beschuldigten zuvor in Tschechien erworben wurden. Die Hauptladung der Sätze besteht aus einem Blitz-Knall-Satz als Mischung aus Kaliumperchlorat, Aluminium und Schwefel. Gegen vier Mitglieder der terroristischen Vereinigung wurde am 23. Dezember 2015 Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München erhoben. Diese sind hinreichend verdächtig, spätestens im Januar 2015 eine terroristische Vereinigung gegründet und sich an ihr als Mitglieder zwei Personen als Rädelsführer beteiligt zu haben ( 129a Absatz 1 und Absatz 4 des Strafgesetzbuches StGB). Ihnen wird darüber hinaus die Vorbereitung eines Explosionsverbrechens zur Last gelegt ( 310 Absatz 1 Nummer 2 StGB). Des Weiteren wurden in Sonderauswertungen von in den Jahren 2013 und 2014 im Kriminalpolizeilichen Meldedienst-Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) übermittelten Angaben zu Tatmitteln zu politisch motivierten Straftaten aus dem Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität-rechts (PMK-rechts) 278 Spreng- und Brandvorrichtungen im Jahr 2014 (2013: 64) ermittelt. Für das Jahr 2015 liegen bundesweit abgestimmte Fallzahlen noch nicht vor.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 3 Drucksache 18/7913 4. Welche Straftaten mit neonazistischem Hintergrund oder durch Personen, die in der Vergangenheit durch entsprechende Straftaten (z. B. nach den 86, 86a, 130, 129 und 129a des Strafgesetzbuches StGB) in Erscheinung getreten sind, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung unter Einsatz von Sprengmitteln in den Jahren 2013 bis 2015 begangen (bitte nach Bundesland, Datum und Art der Straftat, Art und Menge des Sprengstoffes sowie Ausgang des Ermittlungsverfahrens aufschlüsseln)? In den Jahren 2013 und 2014 wurden die nachfolgend aufgeführte Fallzahlen im Rahmen von Sonderauswertungen zu Delikten der PMK-rechts, bei denen es zum Einsatz von Spreng-/Brandvorrichtungen bzw. zu einer Bedrohung mit Spreng-/ Brandvorrichtungen als Tatmittel kam, erhoben: 2013 2014 25 68 Für das Jahr 2015 liegen bundesweit abgestimmte Fallzahlen noch nicht vor. Über weitere Angaben verfügt die Bundesregierung nicht. Hierzu wird auf die Vorbemerkungen der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. und der Nachfrage zu dieser Antwort, Bundestagsdrucksachen 18/465 vom 10. Februar 2014 und 18/1414 vom 14. Mai 2014, verwiesen. 5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Einsatz von Sprengmitteln bei durch Neonazis (also Personen, die in der Vergangenheit nach den 86, 86a, 130 StGB und weiteren einschlägigen Straftatbeständen verurteilt wurden) in den Jahren 2013 bis 2015 begangenen Straftaten der allgemeinen und schweren Kriminalität (bitte nach Bundesland, Datum und Art der Straftat, Verurteilungshintergrund des Täters bzw. der Täter sowie Art, Menge und Herkunft des eingesetzten Sprengmittels oder der -vorrichtung aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Sprengstoffbesitz und -einsatz von und durch Neonazis, Bundestagsdrucksache 18/465 vom 10. Februar 2014, verwiesen. 6. In wie vielen Fällen wurde bei Straf- und Gewalttaten gegen Unterkünfte und Wohnungen von Flüchtlingen und Migrantinnen und Migranten, die sich in den Jahren 2013 bis 2015 ereigneten, Sprengstoff bzw. Sprengmittel durch die Täterinnen und Täter verwendet (bitte nach Datum, Art des Sprengstoffs bzw. Sprengmitteleinsatzes, Tatort und Bundesland auflisten)? Im Rahmen des KPMD-PMK wurden zum Themenfeld gegen Asylunterkünfte seit 1. Januar 2014 folgende Sachverhalte im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz bzw. die 308 ff. StGB gemeldet:

Drucksache 18/7913 4 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Lfd. Nr. Tatzeit PLZ Tatort Ort Land Delikt 1 01.01.2014 12619 Berlin BE 308 StGB 2 15.01.2014 17358 Torgelow MV SprengG 3 27.01.2014 12619 Berlin BE 308 StGB 4 27.01.2014 47199 Duisburg NW SprengG 5 18.02.2014 86956 Schongau BY SprengG 6 24.08.2014 94357 Konzell BY 308 StGB 7 20.09.2014 44879 Bochum NW SprengG 8 17.12.2014 12559 Berlin BE SprengG 9 31.12.2014 09618 Brand-Erbisdorf SN 308 StGB 10 16.03.2015 15741 Bestensee BB SprengG 11 22.04.2015 09618 Brand-Erbisdorf SN 308 StGB 12 16.09.2015 19370 Parchim MV 308 StGB 13 20.09.2015 01705 Freital SN 308 StGB 14 04.10.2015 17268 Templin BB SprengG 15 21.10.2015 15230 Frankfurt/Oder BB 308 StGB 16 23.10.2015 08468 Reichenbach/ SN SprengG Vogtland 17 25.10.2015 17489 Greifswald MV SprengG 18 01.11.2015 01705 Freital SN 308 StGB 19 20.11.2015 99091 Erfurt TH SprengG 20 28.11.2015 07570 Weida TH SprengG 21 19.12.2015 03172 Guben BB 308 StGB 22 20.12.2015 03172 Guben BB 308 StGB 23 23.12.2015 47138 Duisburg NW SprengG 24 26.12.2015 01157 Dresden SN 308 StGB 25 28.12.2015 01796 Pirna SN SprengG Da im Themenfeldkatalog des KPMD-PMK das neue Unterthema gegen Asylunterkünfte erst rückwirkend zum 1. Januar 2014 ergänzt wurde, ist eine Auflistung für das Jahr 2013 nicht möglich. 7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Erwerb oder Handel mit Sprengstoffen durch Neonazis infolge grenzüberschreitender Kontakte, insbesondere nach Tschechien, Österreich und Belgien? 8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur genauen Spezifizierung der gefundenen bzw. eingesetzten Sprengmittel in den Fragen 1 bis 6 als Selbstlaborat, gewerblicher oder militärischer Sprengstoff oder sonstiges Sprengmittel? 9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Plänen von Neonazis, Sprengmittel im Rahmen der Begehung von Straftaten einzusetzen, zu bei Neonazis aufgefundenen bzw. verbreiteten Anleitungen zum Einsatz von Sprengmitteln bzw. zu Übungen im Umgang mit derartigen Stoffen und Vorrichtungen in den Jahren 2013 bis 2015? Die Fragen 7 bis 9 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 wird verwiesen.

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode 5 Drucksache 18/7913 10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Erwerb und Umgang von Sprengmitteln durch Neonazis bzw. Personen, die in der Vergangenheit nach den 86, 86a, 130 StGB und weiteren einschlägigen Straftatbeständen verurteilt wurden, im Zusammenhang mit einer freiberuflichen oder unselbständigen Tätigkeit in einem Unternehmen, das berechtigt ist, im Rahmen seines Firmenprofils legal Sprengmittel zu erwerben bzw. einzusetzen (z. B. Abrissfirmen)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Sprengstoffbesitz und -einsatz von und durch Neonazis, Bundestagsdrucksache 18/465 vom 10. Februar 2014, verwiesen. 11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die in der Datei Tatmittelmeldedienst zu Brand- und Sprengvorrichtungen beim BKA gespeicherten Ermittlungsvorgänge im Hinblick auf die Verwendung (im Sinne der Katalogbegriffe Anschlag, Benutzung, Explosion, Herstellung, Übersendung, Zünden sowie Umgang ) der sichergestellten Tatmittel im Bereich von Straftaten der PMK-rechts (bitte nach Bundesland, Art und Menge der Spreng- und Brandstoffe bzw. der Spreng- und Zündvorrichtungen, Datum der Ereignismeldung im TMD und Ausgang etwaiger Ermittlungsverfahren aufschlüsseln)? Im Tatmittelmeldedienst für Spreng- und Brandvorrichtungen (TMD) sind national mit Stand 2. März 2016 insgesamt 341 Ereignisse erfasst, die aufgrund der Tatumstände durch die sachbearbeitenden kriminalistischen Dienststellen dem Phänomenbereich der PMK-rechts vorläufig zugeordnet wurden. Die aufgeführte Begrifflichkeit Verwendung wird im TMD im Erfassungsfeld Tätigkeit unter den folgenden Katalogbegriffen erfasst: Anschlag (im TMD erfasst 118 Ereignisse), Benutzung (im TMD erfasst 30 Ereignisse), Explosion (im TMD erfasst drei Ereignisse), Herstellung (im TMD erfasst acht Ereignisse), Übersendung (im TMD erfasst sechs Ereignisse), Zünden (im TMD erfasst zwölf Ereignisse), Umgang (im TMD erfasst vier Ereignisse). 12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die in der Datei Tatmittelmeldedienst zu Brand- und Sprengvorrichtungen beim BKA gespeicherten Ermittlungsvorgänge im Hinblick auf den Besitz (im Sinne der Katalogbegriffe Sicherstellung und Fund ) der sichergestellten Tatmittel durch Personen aus dem Bereich der PMK-rechts (bitte nach Bundesland, Art und Menge der Spreng- und Brandstoffe bzw. der Sprengvorrichtung, Datum der Ereignismeldung in den TMD und Ausgang etwaiger Ermittlungsverfahren aufschlüsseln)? Der TMD weist in Bezug auf den Begriff Besitz im Kontext zur vorläufigen Zuordnung zur PMK-rechts durch kriminaltechnische Dienststellen zur Sicherstellung 177 Ereignisse und zum Fund 14 Ereignisse aus.

Drucksache 18/7913 6 Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Hier kann es aufgrund der Möglichkeit der Mehrfacherfassung eines Katalogbegriffes zu Überschneidungen bei den Fallzahlen kommen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aufgrund von Zuverlässigkeitsüberprüfungen der Sicherheitsbehörden nach dem Sprengstoffgesetz über die Erteilung oder die Ablehnung von Erlaubnissen oder Befähigungsscheinen zum beruflichen Umgang mit Sprengmitteln durch Personen aus der neonazistischen oder extrem rechten Szene? 14. In wie vielen Fällen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Erlaubnisse oder Befähigungsscheine zum beruflichen Umgang mit Sprengmitteln infolge von Ermittlungsverfahren gegen Personen aus der neonazistischen oder extrem rechten Szene widerrufen worden? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 13 und 14 gemeinsam beantwortet. Der Vollzug des Sprengstoffrechts ist Aufgabe der Länder. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, ob und aus welchem Grund die zuständigen Landesbehörden die Erteilung von Erlaubnissen nach 7 oder 27 des Sprengstoffgesetzes oder von Befähigungsscheinen nach 20 des Sprengstoffgesetzes verweigert oder erteilte Erlaubnisse oder Befähigungsscheine widerrufen oder zurückgenommen haben. 15. Wie viele Ermittlungsverfahren nach 89a StGB wurden seit Inkrafttreten des Gesetzes im Zusammenhang mit Brand- und Sprengvorrichtungen eingeleitet (bitte nach Phänomenbereichen aufschlüsseln)? Im Rahmen des KPMD-PMK übermitteln die Polizeien der Länder dem Bundeskriminalamt (BKA) Erkenntnisse zu Politisch motivierten Straftaten. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG) am 4. August 2009 wurde gemäß 89a StGB dem BKA für den Phänomenbereich der PMK-rechts eine Straftat, für den Phänomenbereich der PMK-Ausländer 14 Straftaten und für den Phänomenbereich PMK-Sonstige zwei Straftaten gemeldet. 16. Wie viele dieser Ermittlungsverfahren richteten bzw. richten sich jeweils gegen wie viele mutmaßliche Angehörige des Phänomenbereichs Rechtsextremismus (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Zu der in der Antwort zu Frage 15 aufgeführten Straftat gemäß 89a StGB im Phänomenbereich der PMK-rechts wurden bislang zwei Tatverdächtige übermittelt. 17. In wie vielen Fällen der in der Frage 16 genannten Ermittlungsverfahren wurde zugleich wegen Straftaten nach den 129, 129a StGB ermittelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? In dem in der Antwort zu Frage 16 verzeichneten Fall wurde nicht zugleich nach den 129, 129a StGB ermittelt.

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