Probleme bei der Zertifizierung Bereich Flurförderzeuge Innerbetriebliche Ausbildung wird angezweifelt, nur DEKRA hat die Berechtigung??? Alle Mitarbeiter müssen einen Fahrausweis nach VDI 3313 haben??? Das fordert die DGUV??? Für Mitgänger-Flurförderzeuge (MFZ) gilt auch die Ausbildung nach DGUV Vorschrift 68 alt: BGV D27??? Führer von MFZ brauchen auch Ausweis nach VDI 3313??? Seite 1
Probleme bei der Zertifizierung Bereich Flurförderzeuge Innerbetriebliche Ausbildung wird angezweifelt, nur DEKRA hat die Berechtigung??? Es gibt keinerlei Vorgaben bzw. Vorschriften, die diese Aussage begründen. Diese Aussage ist völlig falsch. Alle Mitarbeiter müssen einen Fahrausweis nach VDI 3313 haben??? Die Mitarbeiter können aber müssen nicht einen Ausweis nach VDI 3313 haben. Die Vorschrift verlangt nur eine schriftliche Beauftragung, ohne die Form vor zu geben. Seite 2
DGUV Vorschrift 68 7 Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen (1) Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen, die 1. mindestens 18 Jahre alt sind, 2. für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und 3. ihre Befähigung nachgewiesen haben. Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden. (2) Der Unternehmer darf mit dem Steuern von Mitgänger- Flurförderzeugen nur Personen beauftragen, die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind. Seite 3
Probleme bei der Zertifizierung Bereich Flurförderzeuge Das fordert die DGUV??? In der DGUV Vorschrift 68 gibt es dazu keinerlei Vorgaben. Diese Aussage ist also falsch. Für Mitgänger-Flurförderzeuge (MFZ) gilt auch die Ausbildung nach DGUV Vorschrift 68 alt: BGV D27??? Leider auch falsch, s. dazu 7 der Vorschrift 68. Führer von MFZ brauchen auch einen Ausweis nach VDI 3313??? Sie können einen Ausweis haben, aber brauchen ist eine falsche Aussage. Seite 4
Mitgänger-Flurförderzeuge Seite 5
Mitgänger-Flurförderzeuge Ausbildung oder Unterweisung???? Was ist ein Mitgänger-FFZ DGUV Vorschrift 68 2(4) im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift sind es Flurförderzeuge, die durch einen mitgehenden Fahrer gesteuert werden. Zu 2 (4) Für Mitgänger-Flurförderzeuge wird vielfach auch der Begriff Geh-Flurförderzeuge verwendet. Mitgänger-FFZ können auch mit Einrichtungen zum Mitfahren des Fahrers, z. B. mit hochklappbaren Fahrerstandplattformen, ausgerüstet sein. Seite 6
Mitgänger-Flurförderzeuge Bei welchem FFZ genügt Unterweisung DGUV Vorschrift 68 7(2) Der Unternehmer darf mit dem Steuern von Mitgänger-FFZ nur Personen beauftragen, die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind. Zu 7 (2) Mitgänger-FFZ mit Fahrerstandplattform, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 6 km/h beträgt, gelten als FFZ mit Fahrerstand. Insofern gilt dann 7 Abs. 1. (Ausbildung) Seite 7
Mitgänger-Flurförderzeuge Fazit: Unterweisung: - alle Mitgänger-FFZ zum MITGEHEN - alle Mitgänger-FFZ mit Standplattform, mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von / bis 6 km/h Ausbildung nach DGUV Vorschrift 68 7(1): - alle Mitgänger-FFZ mit Standplattform, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 6 km/h beträgt Seite 8