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Bitte unbedingt eintragen!! Auch wenn Sie nicht mehr angefragt werden möchten!! Sonst können wir Sie nicht zuordnen und aus unseren Verteiler herausnehmen!! ; August-Bebel-Straße 17; 06188 Landsberg Bieterstempel: @@BETREFF Gerüstbauarbeiten - - LV-Bieteranfrage@@ Angebotsanfrage - Info über Download Landsberg, den 21.03.2019 BV : Schulzentrum Grünau, Miltitzer Weg 1-4, 04205 Leipzig - Rohbau Haus 1 >> für Gewerk : Gerüstbauarbeiten LV-Nr. : Ausführungszeit verbindl. : 01.08.2019-22.01.2020 (gesamte Maßnahme!!) Bindefrist bis : Analog Ausführungszeit zzgl. 3 Monate Hauptauftraggeber : Stadt Leipzig Abgabetermin : >> 03.04.2019 bis 10.00 Uhr!! << Information - Es steht für Sie eine Ausschreibung zum Download bereit: Diese Ausschreibung kann ab SOFORT als PDF und GAEB2000 d83 ("gezipt") unter: http://www.kwbau.de unter der Rubrik Ausschreibungen heruntergeladen werden. Rücksendung an: >> Fax-Nr.: 034602/45626 << email.: info@kwbau.de (als GAEB) Ihre Faxnummer haben wir von Internetseiten bzw. den Internetseiten Ihrer Handwerkskammer. Falls Sie in Zukunft keine Anfragen in dieser Art und für dieses Gewerk mehr von uns erhalten wollen, so senden Sie uns bitte dieses Anfrageblatt per Fax mit Angabe: Ich möchte keine Anfragen mehr haben : Bitte ankreuzen Fax-Nr.:... und Firmenanschrift... (Die Angabe der Faxnummer und ihrer Anschrift ist notwendig, um Sie in unseren Verteiler zu finden!) an uns zurück. Wir nehmen Sie dann aus unseren Verteiler heraus. oder Ich möchte weiter Anfragen in dieser Form erhalten : Bitte ankreuzen - allerdings auch/für das Gewerk:... Im Voraus Danke für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen 1

; August-Bebel-Straße 17; 06188 Landsberg OT Gollma; Tel.: 034602/4560; Fax : 034602/45625 Bearbeiter : Vergabeeinheit 304 - Erweiterter Rohbau Allgemeine Vorbemerkungen Erläuterung der Baumaßnahme Angaben zur Baustelle Angaben zur Ausführung Leistungsbeschreibung Anlagen / Planliste (verkleinerte Pläne) Anlage / Planliste: Lageplan - 011258g001_01-05_4_A_Lageplan Baustelleneinrichtungsplan - Übersichtsplan Baustelleneinrichtung Bauphase 1, Stand 06.02.2019 Grundrisse - 011258g001_02_5_A_FUND_00_01 - Fundamente - 011258g001_02_5_A_01UG _01_01 - Grundriss Untergeschoss - 011258g001_02_5_A_00EG _02_01 - Grundriss Erdgeschoss - 011258g001_02_5_A_01OG _03_01 - Grundriss 1. Obergeschoss - 011258g001_02_5_A_02OG _04_01 - Grundriss 2. Obergeschoss - 011258g001_02_5_A_03OG _05_01 - Grundriss 3. Obergeschoss - 011258g001_02_5_A_DAAU _06_01 - Dachaufsicht Schnitte - 011258g001_02_5_A_00SC _07_01 - Schnitte Details - 011258g001_02_5_A_00SC _08_01 - Eingang Ansicht - 011258g001_02_5_AN01_09_01 Berichte - Geotechnischer Bericht über die Baugrundverhältnisse vom 07.08.2017 Bestandspläne Typenschulbau Leipzig - Kellergeschoß Teil A - Kellergeschoß Teil B - Kellergeschoß Teil C - Schnitt A-A - Schnitt B-B - Schnitt C-C - Schnitt D-D - Schnitt E-E - Wände EG Teil A - Wände EG Teil B - Wände EG Teil C - Wände 3.OG Teil A - Wände 3.OG Teil B 2

; August-Bebel-Straße 17; 06188 Landsberg OT Gollma; Tel.: 034602/4560; Fax : 034602/45625 Bearbeiter : - Wände 3.OG Teil C Erläuterung der Baumaßnahme Es handelt sich um das Schulzentrum Grünau Nordwest. Es bestehen drei verschiedenen Schulformen. Die Max-Klinger-Schule (Gymnasium, Gebäude A/Haus 2 - MKS 2 und Gebäude B/Haus 1 - MKS 1) besteht aus zwei identischen Schulgebäuden. Die Förderschule Leipzig (Grundschule, Gebäude C - FÖS) und die 94.Oberschule (Gebäude D - 94. OS) sind jeweils in einem Baukörper untergebracht, welche giebelseitig nebeneinander stehen. Die Gebäude wurden in der Zeit von 1985 87 errichtet (PlattenbauschulenTyp Ratio 74-720). In der Max-Klinger-Schule Haus 1 Gebäude B - MKS 1 und in der Förderschule ( Gebäude C - FÖS) wurden 2013/2015 brandschutztechnische Ertüchtigungsmaßnamen durchgeführt. Die WC-Bereiche wurden in 2014/15 in der Förderschule (Gebäude C - FÖS), 94. Oberschule (Gebäude D - 94. OS) und teilweise in der Max-Klinger-Schule Haus 1 (Gebäude B - MKS 1) und 2 (Gebäude A - MKS 2) saniert. Die sanierten Bereiche sollen weitgehend erhalten bleiben. Alle drei Schulen sollen als zukünftiges Schulzentrum eine gemeinsame Mitte erhalten. Dazu wurde an zentraler Stelle ein neuer, zentraler Erweiterungsbau (Gebäude E - NE) geplant, welcher mit den Schulgebäuden verbunden ist. Die vier Bestandsschulen werden saniert und erhalten neue Erschließungsbereiche. Die Bestandsgebäude sind vier parallel angeordnete Schulbaukörper. Zwei Baukörper liegen giebelseitig zueinander. Die Schulen werden umlaufen umfasst von drei Sporthallen und einem Jugend- und Freizeittreff. Großflächig dazu ausgerichtet befindet sich nordwestlich eine Freifläche, welche als Sportplatz genutzt wird. Durch das Gebiet führen öffentliche, fußläufige Verbindungen von Westen nach Osten und nach Norden. Sie erschließen den Standort aus den umliegenden Wohngebieten, insbesondere von der östlichen und nördlichen Haltestellen der Straßenbahn. Die Konstruktion der Bestandsgebäude wird bei der Sanierung nur partiell verändert (Öffnungen für Anbindung an den Neubau, Beh.-Rampe und für den Anbau Aufzug). Die Innentüren werden auf das Rohbaumaß von 1,01 m verbreitert. Die Eingänge der Bestandsschulen werden erneuert und erhalten zusammen mit dem Aufzuganbau eine leichte Vorhangfassade. Das Bauvorhaben ist der Windzone WZ 2, Schneelastzone Slz 2, Standort Binnenland zuzuordnen. Angaben zur Baustelle 1.1 Die Baustelle liegt in 04105 Leipzig Grünau, Miltitzer 3

; August-Bebel-Straße 17; 06188 Landsberg OT Gollma; Tel.: 034602/4560; Fax : 034602/45625 Bearbeiter : Weg 1-6a. Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über die Neue Leipziger Straße. Als Verkehrsfläche im Baustellenbereich sind die in dem Übersichtsplan Baustelleneinrichtung Bauphase 1 ausgewiesenen, befestigten Baustraßen/BE-Flächen (Lagerflächen) zu nutzen. In Betrieb befindliche Versorgungsleitungen auf dem Baufeld (ebenso außerhalb des Baufeldes) dürfen nicht überbaut werden. Alle Kosten, die sich aus der vorhandenen Zu- und Abfahrtsituation ergeben, sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Die angrenzenden Schulgebäude befinden sich im laufenden Schulbetrieb. 1. 2 Besondere Belastungen aus Immissionen sowie besondere klimatische und betriebliche Bedingungen liegen nicht vor. 1.3Die Max-Klinger-Schule (Gymnasium, Gebäude A/Haus 2 - MKS 2 und Gebäude B/Haus 1 - MKS 1) besteht aus zwei identischen Schulgebäuden. Die Förderschule Leipzig (Grundschule, Gebäude C - FÖS) und die 94. Oberschule (Gebäude D - 94. OS) sind jeweils in einem Baukörper untergebracht, welche giebelseitig nebeneinander stehen. Die 4 Schulgebäude wurde als Stahlbetonfertigteilbau geplant und errichtet. Die Nutzung als Schulgebäude bleibt erhalten. Geschossdecken: Stahlbetonfertigteil, d = 14 cm Unterzüge: Stahlbetonfertigteil, Spannweiten 6 und 9 m Innenwände tragend. Stahlbetonfertigteil, d = 19 cm Aussenwände ab EG: Stahlleichtbetonfertigteil, d = 32 cm Aussenwände KG: Stahlbetonfertigteil, d = 17,5 cm + innen 5 cm HWL-Platten, verputzt Stützen: Stahlbetonfertigteil, b/d = 60 cm/19 cm Gründung: Streifenfundamente. Die einzelnen Schulgebäude sind ca. 81,7 m lang und ca. 9,25 m breit zzgl. 3,0 m bzw. 4,5 m für Anbauten. In der Höhe haben die Gebäude 5 Vollgeschosse, UG, EG, 1. - 3. OG. Oberkante Attika liegt ca. 15,5 m über Oberkante Gelände, Gebäudehöhe einschließlich UG ca. 17 m. In der Max-Klinger-Schule Haus 1 - Gebäude B - MKS 1 und in der Förderschule (Gebäude C - FÖS) wurden 2013/2015 brandschutztechnische Ertüchtigungsmaßnamen durchgeführt. Die WC-Bereiche wurden in 2014/15 in der Förderschule (Gebäude C - FÖS), 94.Oberschule (Gebäude D - 94. OS) und teilweise in der Max-Klinger-Schule Haus 1 (Gebäude B - MKS 1) und 2 (Gebäude A - MKS 2) saniert. Alle drei Schulen sollen als zukünftiges Schulzentrum eine gemeinsame Mitte erhalten. Dazu wurde an zentraler Stelle ein neuer Erweiterungsneubau geplant, welcher mit den Schulgebäuden verbunden ist. 1.4Der Baustellenverkehr ist auf SLW 30 beschränkt. Eine Umfahrung der Baustelle ist entsprechend Bauphasenplänen NICHT möglich. Eine Umfahrung der 4

; August-Bebel-Straße 17; 06188 Landsberg OT Gollma; Tel.: 034602/4560; Fax : 034602/45625 Bearbeiter : einzelnen Schulgebäude ist ebenfalls NICHT möglich. 1.5Die Baustraße ist dauerhaft für den Baustellenverkehr freizuhalten. 1.6Ein- und Ausbringen von Baustoffen, Arbeitsgeräten, Ausrüstungen, Abbruchmaterialien etc. erfolgt über 2 Bautüren in EG Südseite. Transportwege im Gebäude über Treppenhäuser in UG, EG, 1. - 3. OG, zzgl. ist es möglich, über provisorisch verschlossene Fassadenöffnung an Nordseite für den neuen Aufzugsschacht Material auszubringen. 1.7Auftraggeberseitig werden durch Vergabeeinheit VE Baustelleneinrichtung zentral und VE Baustrom im Rahmen der allgemeinen Baustelleneinrichtung Anschlüsse für Baustrom und Bauwasser auf der Baustelle erstellt. Die Standorte sind dem Übersichtsplan Baustelleneinrichtung Bauphase 1 zu entnehmen. Allgemeine Baubeleuchtung ist in Treppenhäusern und Fluren vorhanden. Das Heranführen der Medien innerhalb des Baugeländes vom Anschlusspunkt zum Arbeitsort ist Sache des Auftragnehmers und in seine Einheitspreise einzukalkulieren. Der Auftraggeber stellt deshalb durch Vergabeeinheit VE Baustelleneinrichtung zentral im Rahmen der allgemeinen Baustelleneinrichtung zentral einen Sanitärcontainer (Wasch- und WC Einrichtung) bereit sowie ggf. gebäudenahe, mobile Toiletten (Dixi). 1.8Auf dem vorhandenen Baustellengelände kann während der Bauzeit auf begrenzten Flächen mit Kurzzeitlagerung von Baustoffen gerechnet werden. Die Absprache mit der Bauüberwachung ist erforderlich. Tagesunterkünfte können während der Bauzeit vom AG nicht zur Verfügung gestellt werden. Sie sind Sache des Auftragnehmers und in die angebotenen Einheitspreise einzukalkulieren. Die Containergröße für die Tagesunterkünfte ist mit max. 6m x 2,5m vorgesehen. Wohncontainer mit Übernachtungsmöglichkeiten sind nicht zulässig. Die Sicherung der Arbeitsgeräte, Maschinen, Werkzeuge sowie der gelieferten Materialien ist Sache des Auftragnehmers. Während der Bauzeit trägt der Auftragnehmer für Diebstahl, Beschädigung und ähnliches die Haftung. Nach Abnahme der Leistung ist die Baustelle unverzüglich und komplett zu beräumen. Flucht- und Rettungswege im und außerhalb des Gebäudes sind generell freizuhalten. 1.9Schutzbereiche - Objekte / Immissionsschutz / Wasserschutz / Umwelt Die Umgebung der Baustelle ist wirksam vor Lärm, Gefahren, Belästigungen, Verunreinigungen, Beschädigungen oder sonstigen Beeinträchtigungen zu schützen. Zu der zu schützenden Umgebung gehören z.b. alle anderen Schulgebäude, Anliegergrundstücke, Wohngebäude, Straßen einschließlich Straßenverkehr, Bauteile einschließlich Baugr 5

; August-Bebel-Straße 17; 06188 Landsberg OT Gollma; Tel.: 034602/4560; Fax : 034602/45625 Bearbeiter : und, Gewässer und Vegetationsbestände usw. Die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm in Wohngebieten ist einzuhalten. Das Reinigen von Fahrzeugen ist im gesamten Territorium nicht gestattet. Bauseits erfolgt optional im Rahmen der Baustellensicherung eine Videoüberwachung des (eingezäunten) Baustellenbereichs. Dies beinhaltet auch eine Videoaufzeichnung, ggf. mit Datenspeicherung über einen längeren Zeitraum (mehrere Wochen). 1.10 Entsprechend der Baustellenverordnung wird die Baustelle von einem durch den Auftraggeber beauftragten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) überwacht. Die Ausführung aller Arbeiten erfolgt unter Berücksichtigung der relevanten Arbeitsstättenrichtlinien, berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regeln sowie der Schutzziele gemäß Arbeitsschutzgesetz ArbSchG. 1.11 Bauzeitenplan, Baustelleneinrichtungsplan Rechtzeitig vor Baubeginn ist vom AN ein Bauzeitenplan für die eigenen Leistungen mit Ausweisung kritischer Weg, mit ressourcengestützten Angaben und mit Ausweisung der Pufferzeiten und ein Baustelleneinrichtungsplan (Grundlage ist die Planung des AG) zur Genehmigung vorzulegen. Die notwendige Koordinierung mit anderen Gewerken (Ausbaugewerke, Haustechnikgewerke) ist zu beachten. Eine durchgehende Erbringung der Leistung während der ausgewiesenen Bauphase kann nicht erwartet werden. Korrekturen des AG / Bauüberwachung sind einzuarbeiten. Der AG übernimmt mit seiner Anerkennung keinerlei Gewähr für die Zweckmäßigkeit des Bauzeitenplanes und Geräteeinsatzes. Die Bauzeitenpläne sind digital im PDF-Format vorzulegen und im Abstand von 4 Wochen sowie bei wesentlichen Änderungen fortzuschreiben. 1.12Mit der Tätigkeit aller für die Sanierung des Gebäudes erforderlichen Gewerke / anderer Unternehmer ist zu rechnen. 1.13 Vor Arbeitsaufnahme erfolgt durch die Bauüberwachung eine Einweisung des Auftragnehmers in die Planunterlagen. Hierzu ist es erforderlich, dass zu diesem Termin der ausführende Polier und Fachbauleiter des ausführenden Unternehmens anwesend sind. Die Einweisung findet auf der Baustelle statt. 1.14Es werden jeweils 3 Höhenbezugspunkte in jeder Ebene eines Schulgebäudes durch Vermesser des AG zur Verfügung gestellt. 1.15Abrechnung: Die Rechnungen einschließlich der Aufmaße sind kumulativ zu stellen. Das Rechnungsexemplar an die Bauüberwachung: 1-fach in 6

; August-Bebel-Straße 17; 06188 Landsberg OT Gollma; Tel.: 034602/4560; Fax : 034602/45625 Bearbeiter : Papierform. Aufmaße bereits gestellter Abschlagsrechnungen sind der jeweiligen aktuellen Rechnung komplett beizufügen und weiterzuführen. Zur Schlussrechnung ist ein Komplettaufmaß beizufügen. Bei der Rechnungslegung ist die Nummerierung des LV`s zwingend zu übernehmen. Die Einzelaufmaße sind übersichtlich und in der Reihenfolge der Positionen zu erstellen. Sie sind 1-fach auszuführen, wobei das Original beim AG verbleibt. Aufmaße sind vor der Rechnungslegung zu erstellen und der Bauüberwachung zur Prüfung zu übergeben. Nach gemeinsamer Prüfung der Aufmaße ist die Rechnung zu stellen. Die Aufmaße sind im PDF- und im GAEB Format als DA11-Aufmaß-Datei und als Ausdruck an die Bauüberwachung zu übergeben. Zusatzleistungen sind ebenfalls zusätzlich über die GAEB - Schnittstelle zu übergeben. 1.16Der Auftragnehmer erhält die Pläne 1-fach in Papierform und in digitaler Form als PDF-Datei. Der weitere Planversand (Planungsänderungen) erfolgt ausschließlich in digitaler Form als PDF-Datei. Die Vervielfältigung der Pläne erfolgt durch den Auftragnehmer. Die Übergabe der Pläne erfolgt durch das Planungsbüro. 1.17Der Auftragnehmer hat sämtliche Planungsunterlagen zu verwenden und abzugleichen. Dies gilt bspw. für Grundrisse, Schnitte, Details usw. 1.18Während der Bauzeit sind vom AN täglich Bautagesberichte anzufertigen, in denen die Leistungen der einzelnen Positionen, der Geräteeinsatz, die Belegschaftsstärke, das Wetter mit Temperaturangaben und besondere Vorkommnisse einzutragen sind. Der AN hat alle Vorgänge von Bedeutung, Beanstandungen und Unstimmigkeiten im Bauablauf unter Angabe von Tag und Stunde im Bautagebuch aufzuzeichnen, einschließlich der Leistungen, die durch Nachunternehmer oder ggf. ARGE-Partner erbracht werden. Die Bautagesberichte sind wöchentlich der Bauüberwachung zu übergeben. Die Ergebnisse aller Messungen zur Eigenüberwachung sind dem AG mitzuteilen. Auf Anforderung des AG sind diese Messungen nachzuweisen. Messungen, die der AG während der Bauzeit ausführt, sind lediglich Kontrollen. Sie entheben den AN nicht von der Verantwortung für die Richtigkeit seiner Bauausführung. Angaben zur Ausführung 2.1 Die Ausschreibung beinhaltet die Arbeiten für den erweiterten Rohbau im Max-Klinger-Gymnasium, Gebäude B/Haus 1 - MKS 1, Miltitzer Weg 4. 7

; August-Bebel-Straße 17; 06188 Landsberg OT Gollma; Tel.: 034602/4560; Fax : 034602/45625 Bearbeiter : Die Arbeiten umfassen u.a. Abbrucharbeiten für den Einbau der neuen Rampe im Innenbereich Erdarbeiten für den Bau des Aufzugsschachtes und der Außentreppe inkl. Tagwasserhaltung Beton- u. Stahlbetonarbeiten: Ergänzung Unterbeton im Untergeschoss Beton- u. Stahlbetonarbeiten: für die Behinderten-Rampe Beton- u. Stahlbetonarbeiten: für die Außentreppe, Treppe und Lauf aus Fertigteilen Beton- u. Stahlbetonarbeiten: für den Aufzugsschacht im UG sowie Dachdecke über dem Aufzugsschacht Beton- u. Stahlbetonarbeiten: Verstärkung von 2 Unterzügen im Erdgeschoss Bauwerksabdichtung Aufzugsschacht Mauerarbeiten Aufzugsschacht Mauerarbeiten im Innenbereich (neue Wände, Schliessen von Türöffnungen) Stahlbauarbeiten: Vordach über Außentreppe, Tragkonstruktion für Fassade vor dem Aufzugsschacht Grundleitungen im UG: Unterbeton aufschneiden, Rohrgraben ausheben, Leitungsverlegung inkl. Bettung. Rohrgraben verfüllen, Unterbeton ergänzen 2.2Es kommt zu einer Parallelität mit anderen Unternehmern. 2.3Die bauseitige, energetische Sanierung von Gebäude B/Haus 1 ist zum Zeitpunkt der Abbrucharbeiten/ Schadstoffsanierung bereits erfolgt. Im Rahmen der energetischen Sanierung ist die Erneuerung aller Fenster, Glasfassaden, Außentüren erfolgt, die Anbringung eines WDVS an der kompletten Fassade, die Erneuerung Dachabdichtung. Fenster und Flügel von Glasfassaden können zum Einund Ausbringen von Materialien nicht genutzt werden. 2.4Das Bodengutachten ist zu beachten. Technische Vorbemerkungen Gerüstbauarbeiten 1) Allgemeine Technische Vorbemerkungen Sämtliche Leistungen verstehen sich einschließlich Lieferung und Einbau / Montage aller erforderlichen Materialien, Geräte, Maschinen, Gerüste, etc. Mit den Angaben im Leistungsverzeichnis sind auch der Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur fertigen Leistung abgegolten. In die Angebotspreise ist alles einzukalkulieren, was zur vollständigen, fach- und sachgemäßen sowie funktionstüchtigen/betriebsfertigen Ausführung der Leistungen und Lieferungen notwendig ist, insbesondere müssen darin auch alle Nebenleistungen gemäß VOB Teil C und ferner alle Leistungen und Aufwendungen, die nach der Verkehrssitte, den einschlägigen Vorschriften und DIN/ EN-Normen, dem 8

; August-Bebel-Straße 17; 06188 Landsberg OT Gollma; Tel.: 034602/4560; Fax : 034602/45625 Bearbeiter : heutigen Stand der Technik, den behördlichen Vorschriften/ Baugenehmigung sowie den Vertragsanlagen zu den geforderten Leistung gehören, enthalten sein. Es dürfen nur Baustoffe mit bauaufsichtlicher Zulassung eingebaut werden. Der AN liefert hierzu auf Verlangen des AG Nachweise (sortiert und abgeheftet). 2) Technische Vorbemerkungen Gerüstarbeiten Allgemein Für das Angebot und die Ausführung gelten die für die Leistungen zutreffenden Abschnitte der VOB/C und alle sonstigen Normen, in der jeweils gültigen Fassung. Die Erstellung aller Gerüste hat entsprechend der DIN-EN 12810, DIN-EN 12811, DIN 4420 Gerüstordnung zu erfolgen. Gerüste dürfen nur unter der Beachtung der geltenden Normen erstellt werden. Zusätzlich sind die "Sicherheitsregeln für Arbeits- und Schutzgerüste" sowie die Aufbau- und Verwendungsanleitungen der Gerüsthersteller zu beachten. Darüber hinaus sind die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen, sowie behördlichen Bestimmungen zu beachten und einzuhalten. Letzteres gilt insbesondere für alle Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen. Leistungsumfang: Die Gerüststellung erfolgt abschnittsweise vertikal und horizontal gegliedert, nach Baufortschritt, in Absprache mit der Bauleitung. Der Leistungsumfang umfasst sowohl den Aufbau der Gerüste einschl. Zubehörteile und auch den Abbau der kompletten Gerüste einschl. aller Transporte., auch wenn in den Pos-Beschreibungen hier nicht darauf hingewiesen wird. Desweiteren sind für sämtliche Stand-, Flächen-, Raum-, Konsolen- und Hängegerüste die entsprechenden Gerüst-,Stell- und Verankerungspläne anzufertigen. Sämtliche Gerüste sind nur von erfahrenen und fachlich geeigneten Personen aufzubauen. Beschädigte Gerüstbauteile dürfen nicht verwendet werden. Gerüste sind eindeutig zu kennzeichnen mit Firma / Anschrift / Gerüstgruppe / flächenbezogenes Nutzgewicht. Die Gebrauchsüberlassung (Vorhaltung) beginnt erst mit ordnungsgemäßer Kennzeichnung und Freigabe auf Vollständigkeit, sowie Standfestigkeit durch den AN, jedoch frühestens mit dem Abrufdatum=Fertigstellungsdatum zum Aufbau, durch die Bauleitung. Der Bauleitung ist für jeden Abschnitt des Gerüstaufbaus, eine Kopie der Freigabekennzeichnung vorzulegen. Eigen- oder Fremdwerbung ist nicht zulässig! Pläne und schriftliche Unterlagen zur Ausführung: Das Bauwerk ist in den Allgemeinen Vorbemerkungen beschrieben, abgesehen von den im allgemeinen Teil 9

; August-Bebel-Straße 17; 06188 Landsberg OT Gollma; Tel.: 034602/4560; Fax : 034602/45625 Bearbeiter : beschriebenen Plänen stellt der Auftraggeber keine weiteren Pläne für das Erstellen der Gerüste zur Verfügung. Für das Aufstellen der Gerüste hat der Auftragnehmer vermasste Aufstellungsskizzen der Bauleitung vorzulegen. Der Auftragnehmer hat kein Recht, die formelle Freigabe der Skizzen zu verlangen, er plant seine Gesamtleistung eigenverantwortlich innerhalb der Bauarbeiten. Angaben zur Ausführung: Höhenlage der Gerüste: Die Eindielung der Höhenlagen ist vor dem Aufstellen der Gerüste anhand der übergebenen Pläne mit dem Auftraggeber abzustimmen. Der Auftragnehmer vermasst in diesen Unterlagen die Höhenlagen der einzelnen Eindielungen. Gerüstverankerung: Verankerung nach Wahl des AN an den Außenwänden des Gebäudes. Ggf. sind die Bohrarbeiten mittels eines Hubsteigers o. dgl. vorab auszuführen, Mehrkosten aufgrund dieser projektspezifischen Gegebenheiten sind einzukalkulieren und berechtigen nicht zu Mehrforderungen. Gerüstmaterial: Es werden grundsätzlich Metallgerüste verlangt. Vollständige Eindielung Arbeitsgerüste: Grundsätzlich sind immer alle Gerüstlagen einzudielen und vollständig mit Rückenlehnen und Schutzgeländern auszustatten. Anzahl der Gerüstaufgänge: Grundsätzlich gilt, dass je einzurüstender Fassadenseite 2 Leitergänge vorhanden sein müssen, soweit dieses in den Leistungspositionen nicht anders beschrieben ist. Bei Schmalseiten (Seitenlänge < 20 m) gilt, dass je einzurüstender Fassadenseite mindestens ein Leitergang vorhanden sein muss. Wintergerüste: Sofern die Aufstellung der Gerüste im Winter auf gefrorenem Boden erfolgt oder wenn der Bauzeitenplan die Aufstellung der Gerüste in die Schlechtwetterperiode hinein verlangt, hat der Auftragnehmer geeignete Lastverteilungsplatten unter den Gerüstböcken vorzusehen, die ein Einsinken in den Boden verhindern. Diese Maßnahmen werden nicht gesondert vergütet. Unebenheiten des Untergrundes: Der Auftragnehmer hat den Untergrund auszugleichen. Kleinere Planierungsarbeiten mit der Erdschaufel sind ebenfalls mit einzurechnen. Im Weiteren sind genügend kurze Gerüstrahmen vorzuhalten, die ein Anpassen an Unebenheiten des Untergrundes gestatten. Für diese Leistung erfolgt keine gesonderte Vergütung. Besichtigung der Aufstellungsorte: Der Auftragnehmer hat die Aufstellungsorte eine Woche vor Errichtung der Gerüste wenn möglich gemeinsam 10

; August-Bebel-Straße 17; 06188 Landsberg OT Gollma; Tel.: 034602/4560; Fax : 034602/45625 Bearbeiter : mit der Bauleitung in Augenschein zu nehmen. Hierbei ist der Auftraggeber bzw. dessen Vertreter insbesondere auf - größere Unebenheiten - nicht tragfähigen Untergrund - unzureichende Verankerungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen. Die Bauleitung wird die Hindernisse in angemessener Frist beseitigen lassen. Eingänge: Die Bauleitung des Auftragnehmers hat sich beim Auftraggeber bzw. dessen Vertreter darüber zu informieren, ob die Aufstellung der Gerüstböcke die Nutzung von Gebäudeingängen behindert, die Rahmen sind entsprechend zu setzen. Es ist strikt untersagt, Gerüstrahmen so aufzustellen, dass Türen und Eingänge verstellt werden, die als Flucht- und Rettungswege dienen, oder die Zugang zur Arbeitsstelle sind. Der Mehraufwand an Rahmen oder verkürzten Feldern wird nicht extra vergütet, sondern ist in die Einheitspreise einzurechnen. Überprüfung: Der Auftragnehmer hat die zum Gebrauch überlassenen Gerüste in wöchentlichem Abstand zu prüfen. Vorlaufzeit Gerüstaufbau bzw. Gerüstumbau: Der Auftragnehmer ist verpflichtet innerhalb einer Woche nach Aufforderung mit dem Gerüstaufbau zu beginnen. Kleinere Umbauten bzw. Instandsetzungen sind sofort, spätestens aber am Tag nach der Aufforderung, vorzunehmen. Vorhalten von Umwehrungen und von sonstigen Sicherheitseinrichtungen: Die aufgelisteten Bauteile sind bis zur Schlussabnahme bzw. bis zur Freimeldung durch den Auftraggeber auf der Baustelle zu belassen, zu unterhalten und zu warten. Freimeldung von Gerüsten: Meldet der Auftraggeber oder dessen Vertreter schriftlich ein Gerüst frei, so ist es, nach Abstimmung mit der Bauleitung, innerhalb von fünf Werktagen abzuräumen. Vorhaltung: Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, die Gerüste auch über die angemietete Dauer hinaus zu nutzen. Ein Abrüsten kann nur nach schriftlicher Freimeldung durch den Auftraggeber oder dessen Vertreter erfolgen. Für die Vorhaltung über die eigene beauftragte Leistung hinaus erfolgt eine gesonderte Vergütung, die Vorhaltezeit beginnt erst vier Wochen nach Fertigstellung nach schriftlicher Freimeldung durch den Auftragnehmer. Reinigung von Gerüsten: Sofern der Auftragnehmer dem Bauherrn besenreine Gerüste zur Verfügung stellt, erhält er diese auch besenrein zurück. Stellt der Auftragnehmer im Zuge seinen wöchentlichen Kontrollen fest, dass die 11

; August-Bebel-Straße 17; 06188 Landsberg OT Gollma; Tel.: 034602/4560; Fax : 034602/45625 Bearbeiter : Verschmutzung durch andere Gewerke über das übliche Maß hinausgeht, so hat er das der Bauleitung schriftlich mitzuteilen. Leistungsverzeichnis 02 Abbrucharbeiten 0203 Abbruch Bereich Rampe/Übergang zum Nachbargebäude Achse 1 02030010 Erstellen Arbeits- Schutzgerüst 4Wo Standgerüs 28,000 m2 Erstellen Arbeits- Schutzgerüst 4Wo Standgerüst längenorientiert 3kN/m2 SW06 L 5 m Erstellen Arbeits- und Schutzgerüst DIN EN 12811-1 und DIN 4420-1, einschl. Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert vergütet, Standgerüst, längenorientiert, Fassadengerüst DIN EN 12810-1, Lastklasse 4 (3 kn/m2), Breitenklasse SW06, Höhenabstand der Gerüstlagen 2,25 m, alle Gerüstlagen genutzt, verankern, [TA01einzurüstende Fläche L/H in m 'Länge: 2,50m Höhe: 11,0m bis Ok Wanddurchbruch im 2.OG' Befestigung in der Tragkonstruktion der Fassade aus Beton,] Einrüstung für Montagearbeiten, an senkrechten Bauwerksaußenflächen, aufstellen auf Gelände, Höhe der obersten Gerüstlage 16 m, Standfläche waagerecht, über Lastverteiler belastbar, als Fanggerüst DIN 4420-1, mit Schutzwand, Breite des Dach-/Deckenüberstandes bis 0,3 m, für eine Absturzhöhe bis 1 m, [TA02Länge Gerüst/-bauteil '5' m.] 02030020 Gebrauchsüberlassung Arbeits- Schutzgerüst V 28,000 m2d Gebrauchsüberlassung Arbeits- Schutzgerüst Vorposition Gebrauchsüberlassung Arbeits- Schutzgerüst Vorposition Gebrauchsüberlassung über die Grundeinsatzzeit hinaus für Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1, Positionsmenge = Produkt (Gebrauchsüberlassungsmenge) mal (Gebrauchsüberlassungsdauer) 02030030 Abbau Arbeits-Schutzgerüst Standgerüst längen 28,000 m2 Abbau Arbeits-Schutzgerüst Standgerüst längenorientiert 3kN/m2 SW06 Abbau Arbeits-Schutzgerüst Standgerüst längenorientiert 3kN/m2 SW06 Abbauen Arbeits-Schutzgerüst DIN EN 12811-1, Standgerüst, längenorientiert, Fassadengerüst DIN EN 12810-1, Lastklasse 4 (3 kn/m2), Breitenklasse SW06, Höhenabstand der Gerüstlagen 2,25 m, alle Gerüstlagen genutzt, an senkrechten Bauwerksaußenflächen, Höhe der obersten Gerüstlage 16 m, über Lastverteiler belastbar, Titelsumme 0203 Abbruch Bereich Rampe/Übergang zum Nachbargebäude Achse 1 12

; August-Bebel-Straße 17; 06188 Landsberg OT Gollma; Tel.: 034602/4560; Fax : 034602/45625 Bearbeiter : 06 Maurerarbeiten Obertitelsumme 02 Abbrucharbeiten 0601 Maurerarbeiten Aufzugsschacht 06010020 Erstellen Arbeits- Schutzgerüst 4Wo Standgerüs 103,500 m2 Erstellen Arbeits- Schutzgerüst 4Wo Standgerüst längenorientiert 3kN/m2 SW06 L 5 m Erstellen Arbeits- und Schutzgerüst DIN EN 12811-1 und DIN 4420-1, einschl. Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert vergütet, Standgerüst, längenorientiert, Fassadengerüst DIN EN 12810-1, Lastklasse 4 (3 kn/m2), Breitenklasse SW06, Höhenabstand der Gerüstlagen 2,25 m, alle Gerüstlagen genutzt, verankern, [TA01einzurüstende Fläche L/H in m 'Länge: 2,97m 2,02 m Höhe: 15,5m bis Ok Attika' Befestigung in der Tragkonstruktion der Fassade aus Beton,] Einrüstung für Montagearbeiten, an senkrechten Bauwerksaußenflächen, aufstellen auf Gelände, Höhe der obersten Gerüstlage 16 m, Standfläche waagerecht, über Lastverteiler belastbar, als Fanggerüst DIN 4420-1, mit Schutzwand, Breite des Dach-/Deckenüberstandes bis 0,3 m, für eine Absturzhöhe bis 1 m, [TA02Länge Gerüst/-bauteil '5' m.] 06010030 Gebrauchsüberlassung Arbeits- Schutzgerüst V 1035,000 d Gebrauchsüberlassung Arbeits- Schutzgerüst Vorposition Gebrauchsüberlassung Arbeits- Schutzgerüst Vorposition Gebrauchsüberlassung über die Grundeinsatzzeit hinaus für Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1, Positionsmenge = Produkt (Gebrauchsüberlassungsmenge) mal (Gebrauchsüberlassungsdauer) 06010040 Abbau Arbeits-Schutzgerüst Standgerüst längen 103,500 m2 Abbau Arbeits-Schutzgerüst Standgerüst längenorientiert 3kN/m2 SW06 Abbau Arbeits-Schutzgerüst Standgerüst längenorientiert 3kN/m2 SW06 Abbauen Arbeits-Schutzgerüst DIN EN 12811-1, Standgerüst, längenorientiert, Fassadengerüst DIN EN 12810-1, Lastklasse 4 (3 kn/m2), Breitenklasse SW06, Höhenabstand der Gerüstlagen 2,25 m, alle Gerüstlagen genutzt, an senkrechten Bauwerksaußenflächen, Höhe der obersten Gerüstlage 16 m, über Lastverteiler belastbar, 06010050 Absetzpodest 2*3m für Maurerarbeiten, geschos 1,000 St Absetzpodest 2*3m für Maurerarbeiten, geschossweise versetzt, Lastklasse 6, mit Seitenschutz Absetzpodest 2*3m für Maurerarbeiten, geschossweise versetzt, Lastklasse 6, mit Seitenschutz nach DIN 12811-1 "Arbeitsgerüste" herstellen, Grundvorhaltezeit: 4 Wochen Größe: 2*3m 13

; August-Bebel-Straße 17; 06188 Landsberg OT Gollma; Tel.: 034602/4560; Fax : 034602/45625 Bearbeiter : 06010060 Gebrauchsüberlassung Absetzpodest 1,000 StWo Gebrauchsüberlassung Absetzpodest Gebrauchsüberlassung Absetzpodest Gebrauchsüberlassung Absetzpodest aus v.g. Pos. über die vereinbarte Grundstandzeit hinaus. Abrechnung nach St/Woche 07 Stahlbauarbeiten Titelsumme 0601 Maurerarbeiten Aufzugsschacht Obertitelsumme 06 Maurerarbeiten 0702 Stahlbauarbeiten Anbau EG 07020010 Erstellen Arbeits- Schutzgerüst 4Wo Standgerüs 90,000 m2 Erstellen Arbeits- Schutzgerüst 4Wo Standgerüst längenorientiert 3kN/m2 SW06 L 5 m Erstellen Arbeits- und Schutzgerüst DIN EN 12811-1 und DIN 4420-1, einschl. Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert vergütet, Standgerüst, längenorientiert, Fassadengerüst DIN EN 12810-1, Lastklasse 4 (3 kn/m2), Breitenklasse SW06, Höhenabstand der Gerüstlagen 2,25 m, alle Gerüstlagen genutzt, verankern, [TA01einzurüstende Fläche L/H in m 'Länge: 2,97m 2,02 m Höhe: 15,5m bis Ok Attika' Befestigung in der Tragkonstruktion der Fassade aus Beton,] Einrüstung für Montagearbeiten, an senkrechten Bauwerksaußenflächen, aufstellen auf Gelände, Höhe der obersten Gerüstlage 16 m, Standfläche waagerecht, über Lastverteiler belastbar, als Fanggerüst DIN 4420-1, mit Schutzwand, Breite des Dach-/Deckenüberstandes bis 0,3 m, für eine Absturzhöhe bis 1 m, [TA02Länge Gerüst/-bauteil '5' m.] 07020020 Gebrauchsüberlassung Arbeits- Schutzgerüst V 1350,000 d Gebrauchsüberlassung Arbeits- Schutzgerüst Vorposition Gebrauchsüberlassung Arbeits- Schutzgerüst Vorposition Gebrauchsüberlassung über die Grundeinsatzzeit hinaus für Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1, Positionsmenge = Produkt (Gebrauchsüberlassungsmenge) mal (Gebrauchsüberlassungsdauer) 07020030 Abbau Arbeits-Schutzgerüst Standgerüst längen 90,000 m2 Abbau Arbeits-Schutzgerüst Standgerüst längenorientiert 3kN/m2 SW06 Abbau Arbeits-Schutzgerüst Standgerüst längenorientiert 3kN/m2 SW06 Abbauen Arbeits-Schutzgerüst DIN EN 12811-1, Standgerüst, längenorientiert, Fassadengerüst DIN EN 12810-1, Lastklasse 4 (3 kn/m2), Breitenklasse SW06, Höhenabstand der Gerüstlagen 2,25 m, alle Gerüstlagen genutzt, an senkrechten Bauwerksaußenflächen, Höhe der obersten Gerüstlage 16 m, über Lastverteiler belastbar, Titelsumme 0702 Stahlbauarbeiten Anbau EG 14

; August-Bebel-Straße 17; 06188 Landsberg OT Gollma; Tel.: 034602/4560; Fax : 034602/45625 Bearbeiter : 0703 Stahlbauarbeiten Vordach 07030010 Erstellen Arbeits- Schutzgerüst 4Wo Standgerüs 110,000 m2 Erstellen Arbeits- Schutzgerüst 4Wo Standgerüst längenorientiert 3kN/m2 SW06 L 16,5 m Erstellen Arbeits- und Schutzgerüst DIN EN 12811-1 und DIN 4420-1, einschl. Grundeinsatzzeit (4 Wochen), Abbau wird gesondert vergütet, Standgerüst, längenorientiert, Fassadengerüst DIN EN 12810-1, Lastklasse 4 (3 kn/m2), Breitenklasse SW06, oberste Gerüstlage genutzt, verankern, [TA01einzurüstende Fläche L/H in m 'Länge: 4,82m 6,8m 4,82m Höhe: 5,0m bis Ok Attika' Befestigung in der Tragkonstruktion der Fassade aus Beton,] Einrüstung für Montagearbeiten, an senkrechten Bauwerksaußenflächen, aufstellen auf Gelände, Höhe der obersten Gerüstlage 16 m, Standfläche waagerecht, über Lastverteiler belastbar, als Fanggerüst DIN 4420-1, mit Schutzwand, Breite des Dach-/Deckenüberstandes bis 0,3 m, für eine Absturzhöhe bis 1 m, [TA02Länge Gerüst/-bauteil '16,5' m.] 07030020 Gebrauchsüberlassung Arbeits- Schutzgerüst V 110,000 m2d Gebrauchsüberlassung Arbeits- Schutzgerüst Vorposition Gebrauchsüberlassung Arbeits- Schutzgerüst Vorposition Gebrauchsüberlassung über die Grundeinsatzzeit hinaus für Arbeitsgerüst DIN EN 12811-1, Positionsmenge = Produkt (Gebrauchsüberlassungsmenge) mal (Gebrauchsüberlassungsdauer) 07030030 Abbau Arbeits-Schutzgerüst Standgerüst längen 110,000 m2 Abbau Arbeits-Schutzgerüst Standgerüst längenorientiert 3kN/m2 SW06 Abbau Arbeits-Schutzgerüst Standgerüst längenorientiert 3kN/m2 SW06 Abbauen Arbeits-Schutzgerüst DIN EN 12811-1, Standgerüst, längenorientiert, Fassadengerüst DIN EN 12810-1, Lastklasse 4 (3 kn/m2), Breitenklasse SW06, Höhenabstand der Gerüstlagen 2,25 m, alle Gerüstlagen genutzt, an senkrechten Bauwerksaußenflächen, Höhe der obersten Gerüstlage 5,0 m, über Lastverteiler belastbar, Titelsumme 0703 Stahlbauarbeiten Vordach Obertitelsumme 07 Stahlbauarbeiten 1. Allgemeine Beschhreibung Die beschriebenen Arbeiten werden im Kellergeschoss eines bestehenden Plattenbau-Schulgebäudes ausgeführt. Im Kellergeschoss angeordnete Entwässerungsgegenstände wurden bisher ohne Rückstauschutz an die Freispiegelentwässerung angebunden. Da das Niveau des Kellerfußbodens unter der Rückstauebene liegt, soll die die Hauptentwässerung Schmutz- und Regenwasser der 15

; August-Bebel-Straße 17; 06188 Landsberg OT Gollma; Tel.: 034602/4560; Fax : 034602/45625 Bearbeiter : Obergeschosse des Gebäudes vom Kellergeschoss getrennt und weiterhin als Freispiegelentwässerung dem öffentlichen Abwassernetz zugeführt werden. Im Rahmen der Schulsanierung werden nun die in diesem Kellergeschoss liegenden Unterrichtsräume mit Waschbeckenanlagen und technischen Räume mit Bodeneinläufen über neu zu errichtende Grundleitungen und eine Hebeanlage für fäkalienfreises Abwasser entwässert. Leistungsumfang dieses Titels ist der Teilabbruch der Bodenplatte im Kellergeschoss, das Ausheben der Gräben für die Grundleitungen und der Grube für das Aufstellen der Hebeanlage, das Verlegen der Grundleitungen sowie das Verfüllen der Gräben einschließlich aller Nebenarbeiten. Betonarbeiten zum Schluss der Bodenplatte sowie zur Herstellung der Grube für die Aufstellung der Hebanlage und weiterhin Schlosserarbeiten für die Grubenabdeckung sind nicht Bestandteil dieses LV-Titels. 2. Besondere Hinweise (Erd- und Grundleitungsarbeiten) Soweit im Leistungsverzeichnis nichts anderes erwähnt, sind die Erdarbeiten - siehe DIN 18300 - mit Bestandteil dieser Leistung. Die Mengenermittlung und Abrechnung der Leitungsgräben, das Hinterfüllen, der Aushub, das Einbauen und Verdichten erfolgt nach DIN 18300. Der Mengenermittlung und Abrechnung für den Aushub sowie den Einbau und die Verdichtung liegen die Mengen im fertigem Zustand, Raumvolumen mit festen Massen zugrunde, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes beschrieben ist. Werden beim Aushub für die Entwässerungskanäle abweichende Bodenverhältnisse angetroffen oder treten Umstände ein, durch die die vorgeschriebene Leistung nicht ausgeführt werden kann, sind mit dem Auftraggeber umgehend gesonderte Vereinbarungen zu treffen. Die Entwässerungskanal-Aushubarbeiten im Fundamentbereich sind mit besonderer Vorsicht durchzuführen. Gefährliche Bauteile sind dabei zu sichern, die DIN 4123 - Gebäudesicherung im Bereich von Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen - ist zu beachten. Zu beseitigende, für den Auftraggeber unbrauchbares, jedoch nicht belastetes Aushubmaterial wird Eigentum des Auftragnehmers; die Kosten für Laden, Abfuhr und Kippgebühren sind mit den Einheitspreisen der entsprechenden Positionen abgegolten. Kies- und Sandmaterial, das beim Aushub der Rohrleitungsgräben gewonnen wird und sich zur Auf- und Hinterfüllung der Rohrleitungen eignet, ist seitlich zur Wiederverwendung 16

; August-Bebel-Straße 17; 06188 Landsberg OT Gollma; Tel.: 034602/4560; Fax : 034602/45625 Bearbeiter : zu lagern. Das Verdichten der Rohrleitungsauffüllungen und Hinterfüllungen durch Einschlämmen ist nicht zulässig. Entwässerungskanäle, Rohrleitungen und Schächte sind auf fachgerechte Ausführung der Rohrverbindungen, auf die Einhaltung von Gefälle und Richtung sowie auf Wasserdichtheit nach DIN 4033 vor dem Verfüllen der Gräben und Schächte vom Auftragnehmer zu prüfen. Nach dem Auffüllen der Grund- und Kanalleitungen hat, soweit die örtlichen Vorschriften es bestimmen, eine Abnahme durch die zuständige Behörde zu erfolgen. Diese Abnahme ist vom Auftragnehmer rechtzeitig zu beantragen. Rohrdurchgänge durch Fundamente und Wände sind äußerst sorgfältig auszuführen, soweit möglich und erforderlich, hat dies mit Spezial-Dichtmanschetten zu erfolgen. Für Rohrleitungen ist ohne besondere Vergütung dieoberfläche von Abtrag und Auffüllung mit folgenden max. zulässigen Abmaßen herzustellen: Rohplanum +/- 5,0 cm, Feinplanum +/- 2,5 cm. Unter den Rohrleitungen ist das Feinplanum so genau herzustellen, daß das geforderte Gefälle der Leitungen absolut erreicht wird. Die Rohrleitungen sind mit feinkörnigem Auffüllmaterial bis 30 cm über deren Scheitel zu umhüllen und satt zu unterfüttern. Steht solches Auffüllmaterial nicht an, ist dafür Feinsand zu verwenden. Sofern das Leistungsverzeichnis keine gesonderten Abrechnungsvereinbarungen vorsieht, gelten die Abrechnungseinheiten der VOB, Teil C, DIN 18306, Abschnitt 0.5. Titelzusammenstellung 02 Abbrucharbeiten 0203 Abbruch Bereich Rampe/Übergang zum Nachbarg Titelsumme 02 Abbrucharbeiten Obertitelsumme 06 Maurerarbeiten 0601 Maurerarbeiten Aufzugsschacht Titelsumme 06 Maurerarbeiten Obertitelsumme 07 Stahlbauarbeiten 0702 Stahlbauarbeiten Anbau EG Titelsumme 0703 Stahlbauarbeiten Vordach Titelsumme 07 Stahlbauarbeiten Obertitelsumme..................... 17

; August-Bebel-Straße 17; 06188 Landsberg OT Gollma; Tel.: 034602/4560; Fax : 034602/45625 Bearbeiter : Nettosumme... + gesetzl. Mehrwertsteuer 19% = Angebotsendsumme 18