HIV-Stb/HIV-Was ING 1-1. Örtliche Bauüberwachung an der Grundwassermessstelle... VERTRAG
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- Herbert Blau
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1 HIV-Stb/HIV-Was ING 1-1 Baumaßnahme/Leistung Örtliche Bauüberwachung an der Grundwassermessstelle... Zwischen Freistaat Bayern vertreten durch WWA/SWA in Straße, Ort - nachstehend Auftraggeber genannt - und in Straße, Ort wird folgender - nachstehend Auftragnehmer genannt - geschlossen: VERTRAG INHALT 1 Gegenstand des Vertrages 5 Termine und Fristen 2 Bestandteile des Vertrages 6 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers 3 Leistungen des Auftragnehmers 7 Vergütung 4 Leistungen des Auftraggebers und fachlich 8 Ergänzende Vereinbarungen Beteiligter ANLAGEN NR. ANZAHL BEZEICHNUNG Leistungsbeschreibung Ermittlung der anrechenbaren Kosten Ermittlung der Verrechnungseinheiten 1 1 Honorarermittlung (ING 15-1) Pläne/ Zeichnungen 2 1 Entwurf vom Bauvertrag vom Nutzungsvertrag vom... 1
2 HIV-Stb/HIV-Was ING 1-2 (1) Gegenstand dieses Vertrages sind: Bezeichnung der Leistung 1 Gegenstand des Vertrages Örtliche Bauüberwachung für die Grundwassermeßstelle... (2) Die Baumaßnahme unterliegt x X den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes den Bestimmungen des Wassergesetzes des Landes Bayern... dem Baugenehmigungsverfahren. Bestandteile dieses Vertrages sind: 2 Bestandteile des Vertrages Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen der Ingenieure und Landschaftsarchitekten in der Wasserwirtschaft Ausgabe 1994 (AVB-ING 2000)* * Teil 5 HVA F-StB Folgende Zusätzliche oder Technische Vertragsbedingungen, Forderungen und Unterlagen des Auftraggebers DVGW- Merkblatt W 121 Bau und Betrieb von Grundwasserbeschaffenheitsmessstellen Merkblatt des Bayer.Landesamtes für Wasserwirtschaft Nr Technische Hinweise für die Ausführung von Grundwasseraufschlüssen 2
3 HIV-Stb/HIV-Was ING Leistungen des Auftragnehmers (1) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die in Anlage Nr. 1 beschriebenen Leistungen X folgende Leistungen Bewertung Grundleistungen (ggf. zuzüglich Koordinierungs- und Einarbeitungsaufwand): Es sind die Leistungen nach 57, Abs.1, Nr.1, 3, 4, 5, 6, 8, 9 HOAI zu erbringen. Im einzelnen gilt: zu Nr.1: Bei der Überwachung der Ausführung sind vor Ort insbesondere zu überprüfen: - die Bohrtiefe (vollständiger Aufschluss des zu beobachtenden Grundwasserleiters) - der Einbau der Filter- und Vollrohre gemäß dem vom AG genehmigten Ausbauplan - der fachgerechte Einbau des Filterkieses und der Ringraumabdichtungen - das Entsanden der Messstelle zu Nr.3: Es ist kein eigenes Bautagebuch zu führen, jedoch die ordnungsgemäße Ausfertigung der Bohrberichte durch die ausführende Bohrfirma zu kontrollieren. zu Nr.6: Der AN bestätigt die Lieferung und Leistung sowie die sachliche Richtigkeit auf den Abschlagsrechnungen und auf der Schlussrechnung und übergibt dem AG alle für die Abrechnung und die Dokumentation wesentlichen Unterlagen (Tagesberichte..) zu Nr.8: Es ist die Durchführung der geophysikalischen Untersuchungen und der Fernsehuntersuchung an der fertigen Messstelle zu kontrollieren. Festgestellte Mängel sind zusätzlich zu den Untersuchungsberichten der die Messungen ausführenden Firmen zu dokumentieren. Der AN unterrichtet den AG regelmäßig über den Baufortschritt und unverzüglich über besondere Vorkommnisse. Der AN ist gegenüber der bauausführenden Firma weisungsbefugt. Kostenwirksame Anordnungen sind mit dem AG abzustimmen. Dem AN obliegen keine Koordinierungsaufgaben. Besondere Leistungen: Keine 3
4 HIV-Stb/HIV-Was ING 1-4 (2) Zeichnungen, Beschreibungen und Berechnungen sind dem Auftraggeber kopiert und in einer Ausfertigung farbig X schwarz/weiß zu übergeben. (3) Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als " Verfasser " zu unterzeichnen. (4) Die Leistungen umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche. 4 Leistungen des Auftraggebers und fachlich Beteiligter Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber oder von den nachstehend genannten fachlich Beteiligten erbracht und sind vom Auftragnehmer mit seinen Leistungen abzustimmen und in diese einzuarbeiten: Der AG nimmt die Bauoberleitung für die Maßnahme wahr. Er entscheidet über alle kostenwirksamen Maßnahmen und ggf. notwendige Abweichungen von der Planung. Der AG übergibt dem AN rechtzeitig den Ausbauplan für die Messstelle. Der AG führt ggf. erforderliche Verhandlungen mit dem Grundeigentümer. 5 Termine und Fristen Für die Leistungen nach 3 und 4 gelten folgende Termine bzw. Fristen: Die Tätigkeit des AN beginnt mit der Baueinweisung und endet mit der Feststellung der Schlussrechnung. 6 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach 10 AVB-ING müssen mindestens betragen: a) für Personenschäden EUR b) für sonstige Schäden EUR
5 HIV-Stb/HIV-Was ING Vergütung (1) Honorar für Leistungen nach 3 Abs. 1; vgl. Anlage Nr. 1 EUR X Das Honorar wird als Berechnungshonorar vereinbart mit Das Honorar wird als Pauschalhonorar (Festhonorar) vereinbart mit Das Honorar wird als Zeithonorar vereinbart mit einem Festbetrag von mit einem Höchstbetrag von nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf Stundensätze werden vereinbart mit EUR/ h für den Auftagnehmer ( 6 (2) Nr. 1 HOAI) EUR/ h für techn./ wissenschaftl. Mitarbeiter ( 6 (2) Nr. 2 HOAI) EUR/ h für techn. Zeichner u. sonst. Mitarbeiter ( 6 (2) Nr. 3 HOAI) Umsatzsteuer v.h. Honorar (2) Vergütung für Mehrfertigungen nach 3 Abs. 3 Stück Bezeichnung EUR/ Stück Vollständige Fassung der Vertragsleistung, farbig Vollständige Fassung der Vertragsleistung, schwarz/ weiß Kurzfassung der Vertragsleistung Umsatzsteuer... v.h. Summe (3) Nebenkosten ( 7 HOAI); ausgenommen Nebenkosten nach vorstehendem Abs. 2 Die Nebenkosten werden pauschal erstattet mit Umsatzsteuer... v.h. Summe Die Nebenkosten werden auf Nachweis erstattet. Die Nebenkosten werden nicht gesondert erstattet. (4) Gesamtvergütung [Summe (1) bis (3)] 5
6 HIV-Stb/HIV-Was ING Ergänzende Vereinbarungen Keine Rechtsverbindliche Unterschriften AUFTRAGNEHMER AUFTRAGGEBER Ort, Datum, Stempel Ort, Datum, Stempel 6
7 HIV-Stb/HIV-Was ING 15-1 HONORARERMITTLUNG FÜR BAUÜBERWACHUNG nach 57 HOAI und 64 HOAI Anlage Nr. 1 Zum Vertrag vom Baumaßnahme/ Leistung Örtliche Bauüberwachung der Grundwassermeßstelle Berechnungshonorar 1.1 Anrechenbare Kosten EUR Der Honorarermittlung werden die anrechenbaren Kosten zugrundegelegt. Diese betragen nach HOAI nach Anlage Nr. nach Kostenberechng x nach Kostenanschlag Das entgültige Honorar wird abgerechnet nach Kostenberechnung nach Kostenanschlag x nach Kostenfeststellg. 1.2 Honorar für Grundleistungen Die Leistungen nach 3 Abs. 1 sind nach 57 Abs. 2 Satz 1 HOAI bewertet mit v.h. der anrechenbaren Kosten Hiernach ergibt sich ein x vorläufiges Honorar endgültiges Honorar von 1.3 Zuschläge zum Honorar Zum Honorar Nr. 1.2 werden für Nachtarbeit, Sonntags- und Feiertagsarbeit Zuschläge als Zeithonorar nach den nachgewiesenen Zeitbedarf mit den in 7 vereinbarten Stundensätzen und den tariflichen Zuschlägen ( IG Bau, Stein, Erden) vergütet, soweit diese Leistungen erforderlich waren und vom AG genehmigt wurden. Zum Honorar nach Nr. 1.2 wird bei Umbauten und Modernisierungen folgender Zuschlag vereinbart v.h. ( 59 HOAI) Zum Honorar nach Nr. 1.2 wird bei Instandhaltung und Instandsetzung folgender Zuschlag vereinbart v.h. ( 59 HOAI) 1.4 Honorar für Besondere Leistungen Betrag für die in EUR bewerteten Besonderen Leistungen nach 3 Abs. 1 bzw. nach 64 Abs. 3, Phase 8, HOAI Die Besonderen Leistungen nach 3 Abs. 1 bzw. 64 Abs. 3, Phase 8, HOAI - soweit nicht in EUR bewertet - sind bewertet mit v.h. der anrechenbaren Kosten nach 62 HOAI Hiernach ergibt sich ein Honorar in Höhe von 1.5 Honorar für Besondere Leistungen bei Umbauten u. Modernisierungen Betrag für die in EUR bewerteten Besonderen Leistungen nach 3 Abs. 1 bzw. nach 64 Abs. 4 HOAI. Die Besonderen Leistungen nach 3 Abs. 1 bzw. 64 Abs. 4 HOAI - soweit nicht in EUR bewertet - sind bewertet mit v.h. der anrechenbaren Kosten nach 62 HOAI Hiernach ergibt sich ein Honorar in Höhe von 1.6 Gesamthonorar Honorar nach Nr. 1.2 bis 1.5 (ohne Umsatzsteuer) 7
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