Monitoringbericht des Public Corporate Governance Kodex in der AIT (2013) 1. Erklärung der Geschäftsführung Der Kodex wurde gemonitort und angewendet, soweit dieser in Übereinstimmung mit der einschlägigen Rechtslage wie GmbHG oder Unternehmensgesetzbuch steht. Abweichungen dem Kodex gegenüber werden gegebenenfalls abgeändert bzw. erläutert. 2. Name und Geburtsjahr der Mitglieder der Geschäftsführung DI Anton Plimon, 1958 Prof. Dr. Wolfgang Knoll, 1949 3. Datum der Erstbestellung zum Mitglied in die Geschäftsführung Name Gesellschafterbeschluss Erstbestellung Ende laufende vom Funktionsperiode DI Anton Plimon 02.07.2008 02.07.2008 01.07.2018 Prof. Dr. Wolfgang Knoll 29.02.2008 01.07.2008 01.07.2018 4. Kompetenzverteilung der einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung In die gemeinsame Verantwortung der Geschäftsführer fallen alle Angelegenheiten grundsätzlicher oder wesentlicher Bedeutung der Gesellschaft, das sind insbesondere: grundsätzliche Fragen der Unternehmensstrategie und Geschäftspolitik sowie der Unternehmensplanung (Planung der Forschungs- und Entwicklungsinhalte, Investitions-, Finanz- und Personalplanung); Angelegenheiten der Geschäftsordnung; Personalangelegenheiten, insbesondere Lohn- und Gehaltsfragen, Kollektivvertragsregelungen und Betriebsvereinbarungen; Seite 1 von 5
Beiratswesen; Kontrollmaßnahmen wie insbesondere die Revision; alle Geschäfte, die der Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen oder von der Generalversammlung zu beschließen sind; DI Anton Plimon verantwortet innerhalb der Geschäftsführung die Agenden kaufmännische und strategische Unternehmenssteuerung und ist insbesondere verantwortlich für: Koordination innerhalb der Geschäftsführung, grundlegende Fragen betreffend Geschäftspolitik und Weiterentwicklung der Unternehmensstrategie und deren Umsetzung; Marktstrategie, Öffentlichkeitsarbeit, Marketing, Werbung; Finanz- und Rechnungswesen, Controlling, Investitionen, EDV Facilitymanagement, Beschaffung sowie allgemeine Verwaltung und Organisation; Personalwesen, Rechts- und Vertragsangelegenheiten, Versicherungen, Patent- und Lizenzwesen; Treasury inkl. Bürgschaften und Garantien sowie ähnliche Haftungen; Beteiligungsmanagement Herr Univ. Prof. Dr. Wolfgang Knoll verantwortet innerhalb der Geschäftsführung die Agenden Forschung Technologie und Entwicklung und ist insbesondere verantwortlich für: Strategische Ausrichtung der Forschung; Planung und Monitoring der im Unternehmen durchgeführten unabhängigen Forschung; Wissenschaftliches Profil des Unternehmens insbesondere Planung und Maßnahmen betreffend den Aufbau und der Entwicklung des wissenschaftlichen Personals; Kooperation mit Universitäten und Forschungseinrichtungen im In- und Ausland zum Ausbau der wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit; Vertretung der AIT in wissenschaftlichen Gremien; Mitwirkung bei allen grundsätzlichen bzw. weitreichenden Investitions-, Finanz- und Personalentscheidungen 5. Mitgliedschaft der Geschäftsführer in Überwachungsorganen anderer Unternehmen DI Anton Plimon Seite 2 von 5
Vorstandsmitglied Verein Fachhochschule Technikum Wien Vorstandsmitglied Verein Forschung Austria Mitglied im Präsidium und Vorstandsmitglied von Austrian Mobile Power AMP Präsident des Aufsichtsrates LKR Leichtmetallkompetenzzentrum Ranshofen GmbH Mitglied des Universitätsrates der TU Graz Mitglied im Präsidium Austrian Trafic Telematic Cluster (ATTC) Prof. Dr. Wolfgang Knoll: Mitglied des Aufsichtsrates Infineon Technologies Austria AG Mitglied des Scientific Advisory Council des Forschungszentrums Jülich in der Helmholtz-Gemeinschaft Die angeführten Positionen sind dem Aufsichtsrat zustimmend zur Kenntnis gebracht bzw. von diesem genehmigt. 6. Vergütung der Geschäftsführung Die Offenlegung der Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates bedarf gemäß 13.2 des Kodex der Zustimmung der Betroffenen. Die aktuell gültigen Geschäftsführerverträge sehen eine entsprechende Verpflichtung nicht vor. 7. Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich folgendermaßen zusammen: a) Kapitalvertreter Dkfm. Dr. Hannes Androsch (Vorsitzender) Mag. Maria Kubitschek (Stv.) Dr. Gerhard Riemer (Stv) bis 9.12.2013 Mag. Peter Koren (Stv) ab 10.12.2013 Mag. Bernhard Schatz Dr. Karl Michael Millauer Mag. Ingolf Schädler DI Dr. Gerhard Murauer Dr. Peter Egger (bis 9.10.2013) Ing. Hubert Hödl (ab 10.10.2013 Seite 3 von 5
DI Dr. Peter Schwab (bis 17.6.14) Dr. Stefan Punz (ab 18.6.14) DI Mag. Wolfgang Pell das Sitzungsentgelt beträgt EUR 750,--, die jährliche Vergütung beträgt nach Beschluss durch die Generalversammlung: Vorsitzender des Aufsichtsrates: EUR 10.000,-- Stellvertreter des Vorsitzenden: EUR 7.500,-- Mitglieder des Aufsichtsrates: EUR 5.000,-- b) vom Betriebsrat entsandt Dr. Eva Wilhelm Karl Farthofer Friederike Strebl (bis 25.10.2013) Christian Gärtner (ab 26.10.2013) Dr. Rudolf Orthofer DI Dr. Reinhard Schnitzer DI Dr. Gustavo Fernandez Dominguez 8. Der Anteil der Frauen in der Geschäftsführung per 31.12.2013 beträgt der Anteil der Frauen in der Geschäftsführung 0% 9. Anteil Frauen im Überwachungsorgan per 31.12.2013 beträgt der Anteil der Frauen im Aufsichtsrat 11,76% 10. Maßnahmen zur Erhöhung des Anteils der Frauen in der Geschäftsführung, im Überwachungsorgan und in leitender Stellung Die Geschäftsführung und der Aufsichtsrat werden von der Generalversammlung bestellt, was sich nicht im Einflussbereich der Geschäftsführung befindet. Seite 4 von 5
In der AIT sind zwei der fünf Head of Department Positionen mit Frauen besetzt und die Geschäftsführung der Seibersdorf Labor GmbH (eine von drei 100% operativen Tochtergesellschaften der AIT) obliegt ebenfalls einer Frau. Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung und auch nicht in absehbarer Zukunft, ist eine leitende Stellung zu besetzen. 11. Erläuterungen a) Versicherung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates (Pkt 8.3.3.2 PCGK) Für Organmitglieder und leitende Angestellte der AIT Austrian Institute of Technology GmbH besteht eine Haftpflichtversicherung, wobei für die versicherten Personen kein Selbstbehalt als vereinbart gilt und leichte sowie grobe Fahrlässigkeit Deckung finden. Zur Klarstellung sei an dieser Stelle erwähnt, dass D&O /Manager-Haftpflichtversicherungen bei vorsätzlicher Schadensverursachung niemals Deckung gewähren. Der Versicherungsschutz geht somit über die Empfehlungen des PCGK hinaus und soll im derzeitigen Umfang erhalten bleiben. Seite 5 von 5