GESCHÄFTSORDNUNG VORSTAND Lebenshilfe Knittelfeld

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1 GESCHÄFTSORDNUNG VORSTAND Lebenshilfe Knittelfeld in der Fassung vom Name und Sitz Vorstand der Lebenshilfe Knittelfeld Dr.-Hans-Klöpfer-Straße 38, 8720 Knittelfeld 2. Ziele und Aufgaben Ziel des Vorstandes ist es, dem Betrieb der Lebenshilfe Knittelfeld die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um die der Lebenshilfe Knittelfeld anvertrauten Menschen optimal betreuen, entwickeln und fördern zu können. Darüber hinaus leiten sich die Ziele und Aufgaben aus den Statuten des Vereines Lebenshilfe Knittelfeld ab und beinhalten insbesondere folgende Schwerpunkte: Verwaltung des Vereinsvermögens Mitglieder des Vereines Einberufung ordentlicher und außerordentlicher Mitgliederversammlungen Sämtliche Personalangelegenheiten der Einrichtungen inkl. Abschluss von Betriebsvereinbarungen u.ä. Entscheidungen, soweit sie nicht ausdrücklich der ordentlichen Mitgliederversammlung vorbehalten sind Schnittstelle zur Leitung der Einrichtungen und zum Betriebsrat Strategische Ausrichtung Nicht gewinn- sondern entwicklungsorientiert! Neue Entwicklungsfelder werden unter Einbindung aller Protagonisten (Betreuer, Klienten, Leitung, Vorstand, Eltern, Sachwalter etc.) permanent gesucht! 1

2 Pädagogische Ausrichtung Gesamtheitliche Entwicklung nach abgestimmter Entwicklungsstrategie und Entwicklungsplänen. Dazu ist ein nahtloses Miteinander von Wohnhaus und Werkstätte unabdingbar und wird vorrangig gelebt! Siehe Anlage 1 3. Zusammensetzung Vorstandssitzungen: 4. Organisation Anzahl, Termine: Die Anzahl richtet sich nach dem Bedarf. Der jeweils nächste Termin wird unter Allfälliges in der Vorstandssitzung vereinbart. Außerordentliche Sitzungen sind auf Antrag von Vorstandsmitgliedern oder auf Initiative des Obmannes, wenn möglich nach vorheriger Terminabstimmung, möglichst 2 Wochen vorher einzuberufen. Einberufung: Die Einberufung erfolgt grundsätzlich vom Obmann. Bei dessen Abwesenheit vom Stellvertreter. Der Einberufer ist auch für die Tagesordnung sowie die rechtzeitige Übermittlung von ev. erforderlichen Unterlagen verantwortlich. Die operative Einberufung erfolgt durch das Büro der Lebenshilfe Knittelfeld per . Wenn dies nicht gewünscht oder möglich ist, erfolgt die Einladung mittels Briefpost. Bei kurzfristigen Einberufungen erfolgt eine telefonische Ankündigung. Teilnehmer: Grundsätzlich nehmen die gewählten Mitglieder des Vorstandes an den Sitzungen teil. Kooptierte Mitglieder können zur Teilnahme eingeladen werden. Zu Themen, welche nicht nur durch die Vorstandsmitglieder zu behandeln sind, werden die Betriebsleitung, die Pädagogische Leitung, jeweils ein Vertreter der Werkstätte und des Wohnhauses sowie zwei Vertreter des Betriebsrates eingeladen. Stimmberechtigt sind grundsätzlich nur die gewählten Mitglieder des Vorstandes. Es werden jedoch jedenfalls gemeinsame Meinungsbildungen aller Teilnehmer angestrebt. Ablauf: Die Sitzung wird vom Obmann, in dessen Abwesenheit vom Stellvertreter, geleitet. Von jeder Sitzung wird ein Verlaufsprotokoll mit Erfassung der gefassten Beschlüsse 2

3 von der gewählten Schriftführung angefertigt. Dieses wird den Teilnehmern übermittelt und in der jeweils nächsten Sitzung beschlossen. Formen der Beschlussfassung: Beschlüsse gelten nur dann, wenn der Obmann, in dessen Abwesenheit sein Stellvertreter, sowie zumindest die Hälfte der gewählten Mitglieder des Vorstandes anwesend sind bzw. an der Abstimmung teilnehmen. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch ein Zeichen mit der Hand. Im Ausnahmefall kann diese auch schriftlich oder im Rundlaufbeschluss erfolgen (wenn zumindest die Hälfte der gewählten Mitglieder dem zustimmt). Profil Betriebsleitung: Verantwortung gegenüber dem Vorstand für alle festgelegten Aufgaben. Personalverantwortung bzw. führung (einschl. Pädagogischer Leitung). Ausgenommen ist die Aufnahme, auch befristet, von Personal und die Beendigung von Dienstverhältnissen (in diesen Fällen erfolgt ein entsprechender Vorschlag an den Vorstand). In dringenden Fällen entscheidet der Obmann und berichtet in der nächsten Vorstandssitzung. Kommunikation mit Eltern, Sachwaltern, Vorstand, Betreuern zu allen Themen der Lebenshilfe Knittelfeld, insbesondere zu Personalthemen aber auch zu pädagogischen Themen bzw. Entwicklungsplänen. Kommunikation nach Außen nach Auftrag und Absprache mit dem Obmann. Berichterstattung bzw. Abstimmung der Themen in den Vorstandssitzungen. Personelle Angelegenheiten Eintritte Austritte Disziplinäre Maßnahmen Entlohnung, Einstufung Betriebsvereinbarungen, Spielregeln Sämtliche personelle Maßnahmen sind mit dem Vorstand abzustimmen. Dem Obmann obliegt die Entscheidung, ob bei befristeten Personalmaßnahmen die Zustimmung des Vorstandes nachgeholt werden kann. Der Betriebsrat ist entsprechend einzubinden. 3

4 Profil Pädagogische Leitung Budget: Erstellung von Entwicklungsplänen (strategisch und personenbezogen) unter Einbeziehung von Betreuern, Eltern/Sachwaltern, Betriebsleitung und Vorstand. Dokumentation der Entwicklungspläne. Verantwortung für die Umsetzung der Entwicklungspläne. Kommunikation mit Eltern, Sachwaltern, Vorstand, Betreuern hinsichtlich pädagogischer Themen bzw. Entwicklungspläne. Berichterstattung bzw. Abstimmung der Themen in den Vorstandssitzungen. Erstellung: Das vorläufige Budget für das jeweils nächste Geschäftsjahr wird im Dezember erstellt und dem Vorstand vorgelegt. Wenn dieses vom Vorstand genehmigt wird, ist dieses ehestmöglich in der Mitgliederversammlung zu bestätigen. Investitionen, Anschaffungen: Für Investitionen und Anschaffungen über 400,-- ist im Vorhinein ein Investitionsantrag zu stellen, welcher von Obmann und Kassier gegenzuzeichnen sind. Es sind zumindest 2 Angebote zugrunde zu legen. Für die Bieterentscheidung wird das Bestbieterprinzip angewandt, wobei auf Partnerfirmen entsprechend Rücksicht genommen wird. Investitionen außerhalb des beschlossenen Budgets benötigen jedenfalls einen Vorstandsbeschluss. Vertretung nach Außen Obliegt grundsätzlich dem Obmann. Dieser kann andere Personen damit beauftragen. Veranstaltungen Liegen in gemeinsamer Verantwortung von Vorstand und Betrieb und werden entsprechend abgestimmt. 4

5 Berichte / Kommunikation Die Homepage ist immer zu aktualisieren. Der Newsletter der erscheint zumindest ein Mal pro Quartal. Zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Vorstand und Mitarbeitern wird zumindest ein Mal jährlich eine entsprechende Versammlung abgehalten. Zur Verbesserung der Kommunikation mit Eltern und Sachwaltern werden jährlich zumindest zwei Veranstaltungen organisiert (Elternnachmittag o.ä.) Betriebs- sowie Pädagogische Leitung und insbesondere Betreuer gehen aktiv auf Eltern und Sachwalter zu und sprechen auch während des Jahres über Entwicklung, Betreuung etc. Dies wird entsprechend dokumentiert und in Vorstandssitzung besprochen. Monitoring, Evaluierung bzw. Einleitung entsprechender Schritte hinsichtlich Kommunikationsmaßnahmen obliegen der Betriebsleitung. 5

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