Allgemeine Verkaufsbedingungen

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Preise: Zahlung: Mindest-Bestellwert: Mindest-Bestellstückzahl: Rücksendungen: Allgemeine Verkaufsbedingungen Alle Preise sind Nettopreise, exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Verpackung und Versand-/Zollkosten. Alle Preise verstehen sich ab Lager Frauenfeld. ie in unserer Preisliste aufgeführten Preise sind unverbindliche Richtpreise. Innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, netto Fr. 100.-- netto pro Bestellung 1 Packungseinheit (siehe Preisliste) Retourlieferungen werden nur innerhalb von 10 Tagen, unter Beilage des Lieferscheins, in Original ISCAR-Lieferverpackung und komplett (inkl. Ersatzschrauben, Schlüssel etc.) akzeptiert, und nur sofern sich die Ware in einem neuwertigen bzw. unbeschädigten Zustand befindet. Bei Fehlen dieser Voraussetzungen findet keine Rücknahme statt. ie uns hierfür entstehenden Bearbeitungskosten müssen wir im Einzelfall mit Fr. 25.-- berechnen. Sonderanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Im übrigen sind unsere "Allgemeinen Lieferbedingungen" massgebend. Technische Änderungen und Änderungen der Lieferkonditionen bleiben vorbehalten. Conditions de vente Prix: Paiement: Montant minimal: Quantité minimale: Renvois: Tous les prix sont indiqués nets, hors taxe légale sur la valeur ajoutée et sans frais d'emballage, d'expédition ou de douane. Les prix sont indiqués au départ de l'entrepôt de Frauenfeld. Les prix figurant dans notre liste de prix sont des prix indicatifs fournis sans garantie. Net dans les 30 jours à compter de la date de facturation Fr. 100.-- net par commande 1 unité d'emballage (cf. liste de prix) Les renvois ne sont acceptés que dans les 10 jours, sur présentation du bulletin de livraison, dans l'emballage ISCAR original et complet (y compris vis de rechange, clés, etc.), ceci uniquement dans la mesure où la marchandise est en parfait état, resp. n'a subi aucun dommage. Aucune reprise ne sera admise si ces conditions ne sont pas remplies. ans certains cas, nous facturerons un montant de Fr. 25.-- au titre de frais administratifs. Les fabrications spéciales ne sont pas reprises. Sont en outre applicables nos conditions générales de vente et de livraison. Modifications des caractéristiques techniques et des conditions de livraison réservées. A

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen 1. Allgemeines 1.1 Für unsere Lieferungen gelten ausschliesslich unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. 1.2 Einkaufsbedingungen und andere Geschäftsbedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. urch Erteilung von Aufträgen wird die Kenntnisnahme unserer Bedingungen bestätigt und deren Gültigkeit vom jeweiligen Besteller anerkannt. 1.3 Abweichungen von diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. asselbe gilt für nachträgliche Änderungen und Ergänzungen von fest abgeschlossenen Lieferverträgen. 1.4 Wir behalten uns Konstruktionsänderungen vor, soweit diese nicht wesentliche, uns bekannte Interessen des Bestellers hinsichtlich der bei der Bestellung beabsichtigten Verwendung beeinträchtigen. 2. Preise 2.1 ie Preise verstehen sich netto ab Lager Frauenfeld, exkl. MWST und ohne Verpackungs- und Versandkosten und ohne Zollkosten. 2.2 Allfällige Kosten für Sonderprüfungen (z.b. Laboruntersuchungen etc.) gehen zu Lasten des Bestellers. 3. Vertragsabschluss und Lieferfrist 3.1 er Mindestbestellwert beträgt Fr. 100.--. ie Mindest-Bestellstückzahl muss eine Packungseinheit (gemäss Preisliste) betragen. 3.2 er Vertrag zwischen uns und dem Besteller wird mit Empfang unserer schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung abgeschlossen ie Lieferfrist beginnt mit dem atum unserer Auftragsbestätigung. Sie gilt als eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird. 3.3 ie Lieferfrist verlängert sich um die Zeit, bis der Besteller uns für die Ausführung des Auftrages beizubringende Angaben und Unterlagen übergeben hat. 3.4 Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. 3.5 ie Lieferzeit verlängert sich angemessen, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Einflussbereichs der ISCAR Hartmetall AG liegen, wie z.b. Ereignisse durch höhere Gewalt, Streik, Feiertage militärische oder politische Unruhen, Betriebsstörungen oder das Fehlen von behördlichen Formalitäten, wenn diese Hindernisse nachweislich die Fertigstellung oder Lieferung des Liefergegenstandes verzögern. ie vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen. 3.6 er Besteller hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, Konventionalstrafe oder Auflösung des Vertrages wegen Verspätung der Lieferung. Verspätete Lieferung befreit nicht von der Abnahmepflicht. 4. Lieferung, Versand, Gefahrübergang 4.1 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Selbständige Teillieferungen darf der Besteller nicht zurückweisen. Teillieferungen gelten betreffend Zahlungspflichten, Gefahrübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen. 4.2 ie Versendungsart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Besteller keine Weisungen gibt. 4.3 ie Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen unser

Werk oder Lager verlässt. as gilt auch bei Verwendung eigener Transportmittel durch den Besteller. 4.4 Wird der Versand aus Gründen verzögert, die ISCAR Hartmetall AG nicht zu vertreten hat, lagert die Lieferung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. 4.5 ie Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller. Auch wenn die Versicherung durch die ISCAR Hartmetall AG besorgt wird, gilt sie als im Auftrag des Bestellers abgeschlossen. 4.6 ie von uns gelieferte Ware entspricht den gesetzlichen Normen in der Schweiz. Bei Lieferungen ins Ausland oder wenn der Besteller die Ware selber ins Ausland verbringt, ist es Sache des Bestellers zu überprüfen, ob die lokalen gesetzlichen Normen eingehalten werden bzw. die zur Einfuhr und Inbetriebnahme gegebenenfalls nötigen Zertifizierungen einzuholen. 5. Zahlung 5.1 Zahlungen werden netto fällig innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, soweit nichts anderes vereinbart ist. 5.2 as Recht, Forderungen abzutreten, bleibt vorbehalten. 5.3 Hält der Besteller die vereinbarten Zahlungstermine nicht ein, so hat er, ohne besondere Mahnung, vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins von 5% p.a. zu bezahlen. 5.4 Werden vereinbarte Teilzahlungsraten nicht eingehalten, dann wird der Restkaufpreis sofort fällig. Wird uns eine Zahlungseinstellung oder ein sonstiges konkretes Anzeichen für eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Bestellers bekannt, dann können wir ohne Rücksicht auf eine eventuell vereinbarte Stundung sofortige Bezahlung aller offenen Forderungen verlangen. Ausserdem können wir in diesen Fällen die Auslieferung weiterer bestellter Ware von einer Vorauszahlung des Kaufpreises abhängig machen. 5.5 ie Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die ISCAR Hartmetall AG nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht wird. as Zurückbehalten oder Kürzen von Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von der ISCAR Hartmetall AG nicht anerkannten Gegenforderungen des Bestellers ist unzulässig. 6. Eigentumsvorbehalt 6.1 Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschliesslich Nebenforderungen vor. ie ISCAR Hartmetall AG ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Bestellers im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. 7. Rückgabe, Umtausch 7.1 Eine Rückgabe wird nur innerhalb von 10 Tagen unter Beilage des Lieferscheins, in der Original ISCAR-Lieferverpackung und komplett (inkl. Ersatzschrauben, Schlüssel etc.) akzeptiert, und sofern sich die Ware in einem neuwertigen bzw. unbeschädigten Zustand befindet. Bei Fehlen dieser Voraussetzungen findet keine Rücknahme statt. Wir behalten uns vor, in diesem Fall die uns entstehenden Bearbeitungskosten mit Fr. 25.-- (oder bei nachweislich höheren Aufwendungen mit den effektiven Kosten) zu berechnen. 7.2 Sonderanfertigungen werden in keinem Fall zurückgenommen. 8. Gewährleistung und Mängelhaftung 8.1 Wir gewährleisten, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind und die zugesicherten Eigenschaften aufweisen. 8.2 Keine Gewähr übernehmen wir für Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemässer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Unsere Gewährleistung entfällt für Liefergegenstände, die der Besteller ohne unsere Mitwirkung oder unsere schriftliche Zustimmung eigenmächtig verändert hat. 8.3 er Besteller hat die Ware innert 14 Tagen nach Wareneingang zu prüfen und uns eventuelle Mängel innert gleicher Frist unverzüglich schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Erst später, innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren auftretende Mängel sind uns unverzüglich

nach ihrer Entdeckung schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. 8.4 Unterlässt der Besteller die rechtzeitige Prüfung und/oder Mängelrüge gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt und mangelfrei, und jegliche Mängelansprüche sind ausgeschlossen. 8.5 er Besteller hat uns die gerügten Liefergegenstände zurückzusenden. Wenn die Mängelrüge rechtzeitig erhoben und auch berechtigt ist, dann werden wir zur Gewährleistung nach unserer Wahl entweder die Liefergegenstände nachbessern oder andere fehlerfreie Waren liefern und die Versandkosten übernehmen. ie Nachbesserung oder Ersatzlieferung löst keine neue Gewährleistungsfrist aus. Ersetzte Teile fallen in unser Eigentum. 8.6 ie Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen abschliessend geregelt. Im Übrigen wird die Haftung soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz, Minderung, Rücktritt oder Aufhebung des Vertrages. In keinem Falle bestehen Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. iese Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. 9. Rücktritt und Entschädigung für nicht ausgeführte Bestellungen 9.1 Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn uns eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkursverfahrens oder andere konkrete Anhaltspunkte Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt werden. 9.2 Wenn wir vom Vertrag zurücktreten oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Besteller zu vertreten hat, dann hat der Besteller an uns für unsere Aufwendungen und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10 % des Kaufpreises zu zahlen. Uns bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbaren höheren Schaden zu verlangen. ie pauschale Entschädigung mindert sich in dem Masse, wie der Besteller nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind. 10. Eigentums- und Urheberrechte an Unterlagen 10.1 Zeichnungen, Skizzen, Spezifikationen, Modelle, Muster und andere Unterlagen bleiben unser ausschliessliches Eigentum. Sie werden nur zu dem vereinbarten Zweck anvertraut und dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden. Kopien oder sonstige Vervielfältigungen dürfen nur zu dem vereinbarten Zweck angefertigt werden. Weder Originale noch Vervielfältigungen dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung anderen ausgehändigt oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht werden. Sie sind uns auf Verlangen einschliesslich aller eventuell gefertigten Kopien und Abschriften sofort zurückzugeben. as Urheberrecht an den Unterlagen verbleibt bei uns. 10.2 Mass-Skizzen, Abbildungen und Gewichtsangaben in den Preislisten und rucksachen sind nicht verbindlich. Verbindliche Angaben werden von Fall zu Fall auf besondere Anfrage gemacht. 11. Schlussbestimmungen, Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht 11.1 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Verkaufsund Lieferbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam und verbindlich. 11.2 Wir behalten uns vor, diese Allgemeinen Verkaufs-und Lieferbedingungen bei Bedarf anzupassen. 11.3 er Vertrag und die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unterstehen materiellem Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und des Kollisionsrechts. 11.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Frauenfeld. em Verkäufer steht es aber frei, seine Rechte auch am Wohnort des Käufers geltend zu machen. (Stand August 2017)

SYMBOLE ER LIEFERMÖGLICHKEITEN / SYMBOLES ES POSSIBILITE E LIVRAISON (S.C.) Ab Lager bzw. kurzfristig lieferbar / u Stock ou alors délai de livraison rapide 2-3 Wochen / 2-3 semaines Ab Lager bzw. mittelfristig lieferbar / u Stock ou alors délai de livraison moyen Neues Produkt / Nouveau produit Auf Anfrage / Sur demande