29.10.2015 Prof. Dr.-Ing. Michael Reick Kreisoberbrandrat Rechtsgrundlagen für Brandschutzgutachten in BW 43 (1) Der Entwurfsverfasser ist verantwortlich, 43 (2) geeignete Fachplaner Beiträge 47 Baurechtsbehörden LBOVVO keine Forderung VwV Brandschutzprüfung (Bauverständige, Feuerwehr, Sachverständige) 1
BW: LBO - 43 Entwurfsverfasser (1) Der Entwurfsverfasser ist dafür verantwortlich, dass sein Entwurf den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Zum Entwurf gehören die Bauvorlagen und die Ausführungsplanung; der Bauherr kann mit der Ausführungsplanung einen anderen Entwurfsverfasser beauftragen. BW: LBO - 43 Entwurfsverfasser (2) Hat der Entwurfsverfasser auf einzelnen Fachgebieten nicht die erforderliche Sachkunde und Erfahrung, so hat er den Bauherrn zu veranlassen, geeignete Fachplaner zu bestellen. Diese sind für ihre Beiträge verantwortlich. Der Entwurfsverfasser bleibt dafür verantwortlich, dass die Beiträge der Fachplaner entsprechend den öffentlichrechtlichen Vorschriften aufeinander abgestimmt werden. 2
BW: LBO - 47 Aufgaben und Befugnisse der Baurechtsbehörden (1) Die Baurechtsbehörden haben darauf zu achten, dass die baurechtlichen Vorschriften sowie die anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften über die Errichtung und den Abbruch von Anlagen und Einrichtungen im Sinne des 1 eingehalten und die auf Grund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen befolgt werden. Sie haben zur Wahrnehmung dieser Aufgaben diejenigen Maßnahmen zu treffen, die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich sind. (2) Die Baurechtsbehörden können zur Erfüllung ihrer Aufgaben Sachverständige heranziehen. (3) enthält keine Vorgaben für Brandschutzkonzepte und Brandschutzsachverständige! 3
1. Ziele des Brandschutzes 2. Begutachtung durch Bauverständige 3. Beteiligung der Feuerwehr 4. Heranziehung von Sachverständigen 5. Anforderung der Stellungnahme von Sachverständigen 6. Rechtliche Bedeutung der Stellungnahme eines Sachverständigen 7.. 4
Begriffsabgrenzung: Fachplaner: Brandschutzgutachten Brandschutzkonzept Brandschutznachweis Brandschutztechnische Stellungnahme Prüfsachverständige: Prüfnachweis Brandschutz Wer hat alles Wünsche an ein Brandschutzgutachten? Betreiber Bauherr / Eigentümer Planverfasser Bauleiter Fachbehörden (Feuerwehr) Genehmigungsbehörde Baustatiker Handwerker 5
Wünsche des Bauherrn Meist wenig Erfahrung mit realen Bränden, daher überwiegend reservierte Haltung zum VB: => Nur so viel Brandschutz wie unbedingt erforderlich Brandschutzgutachten soll daher zu einer kostengünstigen Bauweise führen die Planungs- und Bauzeit verkürzen selbst möglichst wenig kosten Wünsche des Entwurfsverfassers / Fachplaners (Meistens) Ebenfalls wenig Realbrand-Erfahrung aber: Sensitilität für eigene Haftung/Verantwortung Der Fachplaner Brandschutz soll das eigene Wissen im VB dem Bauobjekt entsprechend ergänzen und für die Brandsicherheit die Verantwortung übernehmen. => was erforderlich ist muss gemacht werden. Aber wenn der Fachplaner den Kopf dafür hinhält, dann darf das auch so wenig wie möglich sein Brandschutzgutachten soll daher häufig Planungssicherheit schaffen 6
Wünsche der Behörde Möglichst vollständige Bearbeitung des Bauprojektes in brandschutztechnischer Sicht Möglichst vollständige Einhaltung der konkreten baurechtlichen Vorgaben, bzw. Konkrete und vollständige (!) Auflistung aller Abweichungen Nachvollziehbare Kompensationsmaßnahmen bei Abweichungen Vorschlag für Bauauflagen (kurz und knapp!) Möglichst auch: Fachbauleitung und Bauabnahme Behörden im VB sind: untere Baurechtsbehörden Erfahrung und Wissen im VB sehr unterschiedlich Brandschutzdienststellen Verfügbarer zeitlicher Rahmen sehr unterschiedlich Qualifikation im VB von moderat bis sehr gut => kann/soll/muss Brandschutzgutachter auf Erfahrung der Behörde Rücksicht nehmen? 7
Einteilung von Brandschutzgutachten? Einfaches Gebäude: Zusammenstellung der baurechtlichen Forderungen für das konkrete Projekt Komplexes Gebäude: Nachweis der Sicherheit im Brandfall => unter Berücksichtigung der Abweichungen von konkreten baurechtlichen Einzelforderungen => im Bezug auf die Einhaltung der großen Schutzziele (Allgemeine Anforderungen) des Baurechts Abweichungen vom Standard-Brandschutzkonzept Umsetzung bei: Standard-Gebäuden: Sonderbauten: Wie weißt man nach, dass die Schutzziele des Baurechts eingehalten sind, wenn man von einzelnen Vorgaben aus dem Gesamtbündel abweicht? Wie weißt man die Sicherheit in einem Gebäude nach, bei dem eh alles anders ist als sonst? Kompensation? richtiges Gutachten? 8
Einteilung von Brandschutzgutachten einfache Bauvorhaben / kleine Sonderbauten weitgehend alles nach konkreten Bauvorschriften komplexe Bauvorhaben / große Sonderbauten konkrete Abweichungen => Nachweis der großen Schutzziele (Simulation der Rauchausbreitung und/oder der Personenströme) Industriebauten ordentliche Berechnungen hingebogene Berechnungen (ohne Sicherheiten: erf. t F = 14,7 Minuten) Kuriositäten manchmal verirrt man sich im Leben Kompensation einzelner Maßnahmen Weicht man von einzelnen Vorgaben des Baurechts ab, dann muss man Dinge tun, die geeignet sind, den Zweck der einzelnen Maßnahme auf andere Art und Weise sicherzustellen! Beispiel: ein Treppenraum benötigt auf jedem Stockwert ein öffenbares Fenster Ziel: Belichtung? Ziel: Luftqualität (Hygiene, Gerüche)? Ziel: Entrauchung im Brandfall? 9
Standard-Brandschutzkonzept Die Bauordnungen geben keine zahlenmäßig quantifizierbare Sicherheit vor. begegnen der Brandgefahr durch ein Bündel geeigneter Maßnahmen und begrenzen damit das Risiko auf ein akzeptiertes Maß. können daher eine absolute Sicherheit im Brandfall niemals gewährleisten. Problematisch Schweinestall nach IndBauRL q R = [ ( M * H * m *ψ )] i ui A i i => 10
Problematisch Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit Entrauchung für ein UG nach 18232-2, ohne dass Zu- und Abluft überhaupt möglich war Zonenmodellberechnung für ein UG, mit der die Temperatur der unteren Schicht zu 20 C nachgewiesen wurde Industriebau, mit 3.500 qm, der keine WHY braucht, obwohl die Wasserentnahme (Saugstelle!) ca. 150 m vom Hauptangriff ins UG des Gebäudes entfernt war Meisterbüros auf Ebene +1 im Industriebau ohne Berücksichtigung bei der Rettungsweglänge Problematisch Entwicklungen in den vergangenen Jahren Immer mehr umfangreiche Brandschutzkonzepte, die man eigentlich gar nicht gebraucht hätte die überzogene Forderungen stellen Eine auch nur annähernde Ehrlichkeit in den Brandmodellen wie bei den Lastannahmen (im Bereich der Statik) ist nicht zu erkennen. 11
Problematisch Qualifikation der Brandschutzsachverständigen Immer mehr umfangreiche Brandschutzkonzepte, die man eigentlich gar nicht gebraucht hätte die überzogene Forderungen stellen Eine auch nur annähernde Ehrlichkeit in den Brandmodellen (im Vergleich zu den Lastannahmen im Bereich der Statik) ist nicht zu erkennen. Was gehört in ein Brandschutzkonzept siehe z. B.: Anlage zur VwV Brandschutzprüfung vfdb Richtlinie 01/01 12
vfdb Richtlinie 01/01 Brandschutzkonzept 1. Vorbemerkung 2. Grundsätze 3. Anwendungsbereich 4. Inhalte des Brandschutzkonzeptes - Allgemeine Angaben - Vorbeugender Brandschutz - Baulicher Brandschutz - Anlagentechnischer Brandschutz - Organisatorischer (betrieblicher) Brandschutz - Abwehrender Brandschutz 5. Umsetzung des Brandschutzkonzeptes Fazit zu Gutachten in BW Gute Gutachten für wirkliche Sonderbauten von qualifizierten Fachplanern machen Sinn! Wir brauchen diese! Jedoch: - Qualität der Gutachten? - Qualifikation der Fachplaner? - Anwendung für gewöhnliche Bauten? - teilweise überzogene Forderungen - teilweise viel zu wenig gefordert - teilweise in der Praxis nicht umsetzbar 13
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4: Verfahren Abschnitt 6 K 1 K 2 K 3.1 - K 3.4 K4 Anzahl der Geschosse Sicherheitskategorie: Brandschutztechnische Infrastruktur F 0? F30? F60? F90? Brandabschnittsfläche 4: Verfahren Abschnitt 7 - Brandlast q R - Gebäudemerkmale: c, w, AZ Geschosse, -.. Berechnung nach DIN 18230-1 F 0? F30? F60? F90? zulässige Fläche für einen Brandbekämpfungsabschnitt 15
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Sicherheitskonzept Sicherheitskonzept 17
Fazit zu Prüfnachweis Brandschutz Extrem interdisziplinäres Aufgabenfeld Ingenieurmethoden machen Sinn Brandschutzkonzept beweist sich in der Praxis; viele Konzeptersteller haben davon aber leider nahezu keine Ahnung Private Sachverständige verzerren das Schutzniveau teilweise erheblich (nach oben und unten!) 18