AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT

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Transkript:

AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT NR. 10/2018 11.09.2018 Zugangs- und Zulassungssatzung für den Bachelorstudiengang Erziehung und Bildung in der Kindheit der Alice-Salomon - Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin (ASH Berlin) *Vom Akademischen Senat in seiner Sitzung am 17.07.2018 beschlossen und mit Schreiben vom 24. Juli 2018 von der Senatskanzlei für Wissenschaft und Forschung gem. 90 Abs. 1 BerlHG bestätigt. HERAUSGEBER/IN: Rektor der Alice-Salomon Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik ANSCHRIFT: Alice-Salomon-Platz 5, 12627 Berlin, Tel.: (030) 992 45-0

2 Übersicht Präambel 1 Anwendungsbereich 2 Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen 3 Zulassungstermin und Festsetzung der Zahl der Studienplätze 4 Inkrafttreten

3 Zugangs- und Zulassungssatzung für den Bachelorstudiengang Erziehung und Bildung in der Kindheit der Alice-Salomon - Hochschule für Sozialarbeit und Sozialpädagogik Berlin (ASH Berlin) Der Akademische Senat der ASH Berlin hat am 17.07.2018 die nachfolgende Zugangs- und Zulassungssatzung für den Bachelorstudiengang Erziehung und Bildung in der Kindheit gemäß 10 Abs. 5 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG) sowie gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Zulassung zu den Hochschulen des Landes Berlin (BerlHZG) und der Berliner Hochschulzulassungsverordnung (BerlHZVO) in der jeweils geltenden Fassung beschlossen. Der Bachelorstudiengang Erziehung und Bildung in der Kindheit ersetzt mit neuem Studienkonzept ab dem Sommersemester 2019 den Bachelorstudiengang Erziehung und Bildung im Kindesalter der ASH Berlin. Der Bachelorstudiengang Erziehung und Bildung in der Kindheit wird sowohl in einer Präsenzstudienform, als auch in einer berufsintegrierenden Studienform angeboten. Die Präsenzstudienform ermöglicht ohne einschlägige Vorkenntnisse eine akademische Erstausbildung. Die berufsintegrierende Studienform ermöglicht bereits berufstätigen Pädagog_innen und anderen Fachkräften eine Weiterqualifikation auf akademischem Niveau neben der pädagogischen Berufstätigkeit. 1 Anwendungsbereich (1) Die vorliegende Satzung regelt den Zugang und die Zulassung zum Bachelorstudiengang Erziehung und Bildung in der Kindheit an der ASH Berlin ab dem Sommersemester 2019. Diese Satzung regelt auch den Zugang und die Zulassung zum Bachelorstudiengang Erziehung und Bildung im Kindesalter zum Wintersemester 2018/19 und ersetzt die allgemeine Zugangs- und Zulassungssatzung für den Bachelorstudiengang Erziehung und Bildung im Kindesalter der ASH Berlin in der 2. Änderungsfassung vom 04.07.2014. (2) Die Zugangs- und Zulassungssatzung gilt in Verbindung mit der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens und der Satzung für Studienangelegenheiten der ASH Berlin sowie den Bestimmungen des 11 BerlHG unter Beachtung der geforderten fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen gem. 2 dieser Ordnung. (3) Es gelten darüber hinaus die Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (RSPO) der ASH Berlin sowie die studiengangsspezifischen Ordnungen in der jeweils geltenden Fassung. 2 Allgemeine Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen (1) Allgemeine Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen (die folgenden Unterlagen sind zum Zeitpunkt der Bewerbung in Form von amtlich beglaubigten Kopien einzureichen): Frist- und formgerechte Bewerbung in der von der Hochschule bestimmten Bewerbungsform, der Nachweis der Allgemeinen Hochschulreife bzw. der Fachhochschulreife oder eine sonstige gesetzlich vorgesehene Studienberechtigung, ggf. weitere Nachweise gemäß der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der ASH Berlin in der jeweils geltenden Fassung. (2) Fachspezifische Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen (die folgenden Unterlagen sind zum Zeitpunkt der Bewerbung in Form von amtlich beglaubigten Kopien einzureichen):

4 a) für die Präsenzstudienform: Nachweis über ein Vorpraktikum von dreimonatiger Dauer bei Vollzeitbeschäftigung (bei Teilzeit entsprechend länger) in einer pädagogischen Einrichtung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 13 Jahren. b) für die berufsintegrierende Studienform: 1. Nachweis über eine pädagogische Berufsausbildung oder einen pädagogischen Studienabschluss in einem der folgenden Berufe: - Ergotherapeut_in, - Erzieher_in, Kinderpfleger_in, - Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger_in, Heilerziehungspfleger_in, - Logopäd_in, - Sozialhelfer_in, Sozialassistent_in, Sozialpädagogische_r Assistent_in, - Grundschulpädagog_in, Heilpädagog_in, Musikpädagog_in, Rehabilitationspädagog_in, Sonderpädagog_in, Sozialarbeiter_in, Sozialpädagog_in, Waldorfpädagog_in oder eine vergleichbare pädagogische Berufsausbildung bzw. einen vergleichbaren pädagogischen Studienabschluss. 2. a) Bei Vorliegen einer pädagogischen Berufsausbildung oder einem pädagogischen Studienabschluss Nachweis über eine pädagogische Berufstätigkeit in einer der folgenden Institutionen der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 13 Jahren entsprechend einem Umfang von mind. einem halben Jahr Vollzeitbeschäftigung (bei Teilzeit entsprechend länger): - Hort, Kinderkrippe, Kindergarten/Kindertagesstätte, Tagesgruppe, Tagesgroßpflegestelle, - Kinderheim, - Grundschule oder in einer vergleichbaren Einrichtung. 2. b) Bei Vorliegen einer nicht-pädagogischen Berufsausbildung oder einem nichtpädagogischen Studienabschluss Nachweis über eine pädagogische Berufstätigkeit in einer der folgenden Institutionen der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 13 Jahren entsprechend einem Umfang von mind. 2 Jahren Vollzeitbeschäftigung (bei Teilzeit entsprechend länger): - Hort, Kinderkrippe, Kindergarten/Kindertagesstätte, Tagesgruppe, Tagesgroßpflegestelle, - Kinderheim, - Grundschule oder in einer vergleichbaren Einrichtung. 3. Nachweis über eine bestehende, pädagogische Berufstätigkeit in einer Institution der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 13 Jahren im Umfang von mind. 15 Stunden pro Woche. 3 Zulassungstermin und Festsetzung der Zahl der Studienplätze (1) Die Zulassung zum Bachelorstudiengang Erziehung und Bildung im Kindesalter erfolgt letztmalig zum Wintersemester 2018/19. Der Bachelorstudiengang Erziehung und Bildung in der Kindheit wird ab dem Sommersemester 2019 jeweils zum Sommersemester und zum Wintersemester angeboten. Die Bewerbungsfristen richten sich nach 3 Abs. 1 BerlHZVO. (2) Die Zulassungszahl pro Semester wird vom Akademischen Senat festgesetzt.

5 (3) Die Vergabe und das Verfahren richten sich im Falle der Zulassungsbeschränkung nach der BerlHZVO und der Satzung über die Ausgestaltung des hochschuleigenen Auswahlverfahrens der ASH Berlin in der jeweils geltenden Fassung. 4 Inkrafttreten / Veröffentlichung Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der ASH Berlin in Kraft. Gleichzeitig tritt die allgemeine Zugangs- und Zulassungssatzung für den Bachelorstudiengang Erziehung und Bildung im Kindesalter der ASH Berlin in der 2. Änderungsfassung vom 04.07.2014 außer Kraft. Prof. Dr. Uwe Bettig Rektor