Anerkennung. Der lange Weg zur Approbation von internationalen Ärztinnen und Ärzten. 25. September 2018, Lüneburg IHK Lüneburg-Wolfsburg

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Transkript:

Anerkennung Der lange Weg zur Approbation von internationalen Ärztinnen und Ärzten 25. September 2018, Lüneburg IHK Lüneburg-Wolfsburg Ajdin Cogo RKW Nord GmbH cogo@rkw-nord.de 0541 / 60 08 15 32

Zuständige Stelle NiZzA (Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung) in der Zuständigkeit von Abteilung 1: - Aufsicht über in Niedersachsen tätige Ärzte, Zahnärzte und Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten - Überwachung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln - Erteilung von Approbationen und Berufserlaubnisse an Ärzte und Zahnärzte, die ihre Ausbildung im Ausland absolviert haben und in Niedersachsen ihren Beruf ausüben wollen 2

Zuständige Stelle NiZzA (Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung) - Besuchszeiten: Mittwochs: 9:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr und Freitags: 9:00-12.00 Uhr - Telefonische Sprechzeiten: Montags: 13:30-15:30 Uhr und Donnerstags: 9:00-12:00 Uhr - Zeitraum zwischen Eingang und Sichtung des Antrags beträgt laut NiZzA: mehr als 12 Wochen! 3

Voraussetzung - Für die Tätigkeit als Arzt und Zahnarzt ist in Deutschland entweder die Approbation oder eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen bzw. zahnärztlichen Berufes (Berufserlaubnis) notwendig. - Voraussetzung ist immer der Nachweis einer abgeschlossenen ärztlichen bzw. zahnärztlichen Ausbildung. 4

Berufserlaubnis - Die Berufserlaubnis ist eine beschränkte Berufsausübungsberechtigung und kann bis zu einer Gesamtdauer von höchstens zwei Jahren erteilt werden. - Die Erteilung einer weiteren Berufserlaubnis ist nur unter sehr engen Kriterien möglich. Empfehlung vom NiZzA: - Ärzte bzw. Zahnärzte, die die Erteilung einer Berufserlaubnis beantragen, sollten entweder gleichzeitig, spätestens aber ein Jahr vor Ablauf der Berufserlaubnis, den Antrag auf Approbation stellen. 5

Approbation - Die Approbation ist eine unbeschränkte Berufsausübungsberechtigung. - Für Ausbildungen aus der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz ist generell nur die Erteilung der Approbation vorgesehen. - Für Ausbildungen aus Drittstaaten, muss für die Erteilung der Approbation ein gleichwertiger Ausbildungsstand nachgewiesen werden. Es wird geprüft, ob zwischen der im Ausland absolvierten ärztlichen Ausbildung und dem deutschen Medizin- bzw. Zahnmedizinstudium wesentliche Unterschiede bestehen. 6

Chronologie - Antragsstellung (Berufserlaubnis + Approbation) - Fachsprachprüfung - Berufserlaubnis - i.d.r. Kenntnisprüfung (insbes. für Abschlüsse aus Drittstaaten), um die Approbation zu erlangen - zwei Jahre als approbierter Arzt praktizieren, um den Facharzt anerkennen zu lassen - Anerkennung des Facharzttitels (Berechtigung zur Selbstständigkeit) 7

Fachsprachprüfung - Für die Erteilung der Approbation oder einer Berufserlaubnis ist grundlegende Voraussetzung, dass Antragsteller über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. - In Niedersachsen müssen grundsätzlich alle Ärzte und Zahnärzte zum Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse eine Fachsprachprüfung absolvieren (seit 01.04.2015 grundsätzlich gilt sie für alle Antragsteller). - Es werden Fachsprachkenntnisse im berufsspezifischen Kontext orientiert am Sprachniveau C1 erwartet. 8

Fachsprachprüfung Ablauf der Fachsprachprüfung 1. Simuliertes Arzt-Patienten-Gespräch 2. Dokumentation (Arztbericht ausfüllen) 3. Arzt-Arzt-Gespräch Das ärztliche Fachwissen wird in der Fachsprachprüfung nicht überprüft. 9

Kenntnisprüfung Anforderungen und Inhalt der Kenntnisprüfung - Die Prüfung bezieht sich auf folgende Fächer: Innere Medizin und Chirurgie - Ergänzend werden bei den Fragestellungen folgende Aspekte berücksichtigt: Notfallmedizin, Bildgebende Varianten, Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung, Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie, Strahlenschutz In der Prüfung hat der Antragsteller fallbezogen zu zeigen, dass er über die Kenntnisse und Fähigkeiten, auch in der ärztlichen Gesprächsführung, verfügt, die zur Ausübung des Berufs als Arzt erforderlich sind. 10

Kenntnisprüfung Ablauf der Kenntnisprüfung 1. Patientenvorstellung Die Antragsteller müssen einen Simulationspatienten (Schauspieler) untersuchen und eine Anamnese erheben. Anschließend gilt es einen Bericht anzufertigen. 2. Prüfungsgespräch Es findet ein Prüfungsgespräch in Form einer Gruppenprüfung von maximal vier Antragstellern statt. Erst werden Fragen in Bezug auf die jeweilige Patientenvorstellung gestellt. Dann werden den Antragstellern fächerübergreifend weitere praktische Aufgaben mit Schwerpunkt auf den für den ärztlichen Beruf wichtigsten Krankheitsbildern und Gesundheitsstörungen gestellt. 11

Zusammenfassung Hürden für Antragsteller/-innen Dokumente: - Lebenslauf und Arbeitszeugnisse - Einstellungszusage/Absichtserklärung - Certificate of Good Standing - Haager Apostille/Legalisation - Personalisiertes Curriculum mit aufgeschlüsselten Inhalten der Studienfächer - Visum/Aufenthaltstitel Sprache: - Sprachniveau auf C1 und Fachsprachprüfung 12

Zusammenfassung Hürden für Antragsteller/-innen Kosten/Zeit: - Fachsprachprüfung = 400 - Kenntnisprüfung = 800 - Bearbeitung der Berufserlaubnis = 106-140 - Bearbeitung der Approbation = 100-600 - Kosten für Sprachkurse - Kosten für Vorbereitungsmaßnahme (FSP + KP) 13

Noch Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ajdin Cogo RKW Nord GmbH cogo@rkw-nord.de 0541 / 60 08 15 32 www.netzwerk-iq.de iqnetzwerk@rkw-nord.de www.migrationsportal.de