Gemeinde Unterdießen Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der Bayerischen Breitbandrichtlinie 1 Ausgangssituation Leistungsfähige Internetzugänge sind in der modernen Informationsgesellschaft zunehmend unverzichtbarer Bestandteil der Basisinfrastruktur. Im ländlichen Raum besteht jedoch teilweise noch erheblicher Ausbaubedarf. Um die Breitbandversorgungssituation im Gemeinde-Gebiet zu verbessern, plant die Gemeinde Unterdießen Maßnahmen zum Breitbandausbau. 2 Ziel 2.1. Die Gemeinde Unterdießen führt ein Markterkundungsverfahren nach Nummer 6.1, dritter Absatz der Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie) in der Fassung vom 26. Mai 2009, zuletzt geändert durch gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01.12.2010, durch. Mit dem Markterkundungsverfahren soll ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze identifiziert werden, der sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im definierten Bedarfsgebiet anzubieten. 2.2. Zeitgleich führt die Gemeinde Unterdießen ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie) in der Fassung vom 26. Mai 2009, zuletzt geändert durch gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01.12.2010, durch. Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers, der mit öffentlichem Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines leitungs- oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet realisieren kann. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität. Ein öffentlicher Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Markterkundungsverfahren ergebnislos verlaufen ist. 1/5
3 Unterversorgungssituation 3.1. Die Gemeinde Unterdießen (Einwohner: 1.369, mit einer Fläche von 12,79 km², Landkreis Landsberg am Lech) weist Gebiete auf, die unzureichend mit Breitband versorgt sind (d. h. Übertragungsraten unter 1 Mbit/s). Betroffen ist der Ortsteil Dornstetten. Im weiteren Ortsteil Oberdießen ist eine Grundversorgung über 1 Mbit/s verfügbar, diese deckt jedoch nicht den erhöhten Breitbandbedarf von ansässigen Unternehmen ab. 3.2. Die Gemeinde Unterdießen hat eine Ist- und Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1 der Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus der sich die konkrete Unterversorgung des Gemeindegebiets ergibt. Details zum Ergebnis können auf der Internetseite www.unterdiessen.de eingesehen oder schriftlich beim Breitbandpaten (siehe Ziffer 9) angefordert werden. 4 Zieldefinition 4.1 ZIEL DER AUSSCHREIBUNG Ziel des Markterkundungsverfahrens und des Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines Telekommunikationsnetzbetreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmen, Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte in den betroffenen Gemeindeteilen zu angemessenen Endkundenpreisen sicher stellt. Im Rahmen des Auswahlverfahrens ist beabsichtigt, die in nachfolgender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zur Breitbandversorgung für die unterversorgten Ortsteile unter Gewährung einer Beihilfe zu vergeben. Die Gemeinde Unterdießen behält sich vor, die Ausschreibung insbesondere nicht oder nur losweise umzusetzen. 4.2 AUSSCHREIBUNGSGEGENSTAND UND LEISTUNGSPARAMETER Ausgeschrieben wird die Breitbandversorgung für folgende Versorgungsgebiete der Gemeinde Unterdießen. Die Anbieter sind aufgefordert, auf eines oder auf beide Lose anzubieten. Erforderliche Zuzahlungen der Gemeinde Unterdießen zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit sind je Los getrennt anzugeben. Los1 Dornstetten Für Dornstetten ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate für Privathaushalte von mindestens 2 Mbit/s im Download und von mindestens 256 kbit/s im Upload bedarfsgerecht. 2/5
In mindestens 90 % der Zeit sollte den Nutzern mehr als 2 Mbit/s im Download zu Verfügung stehen. Los2 Oberdießen Aufgrund der Bedarfsanalyse besteht im Gemeindegebiet für den Ortsteil Oberdießen ein erhöhter Bedarf. Danach ist eine Versorgung mit einer Übertragungsrate von mindestens 6 Mbit/s bis zu 16 Mbit/s im Download und von mindestens 0,5 Mbit/s bis 1 Mbit/s im Upload bedarfsgerecht und gefordert. In mindestens 90 % der Zeit sollte den Nutzern mehr als 6.304 kbit/s im Download zur Verfügung stehen. Die angebotene Lösung muss für jedes enthaltene Los eine Netzabdeckung von mindestens 95% der Teilnehmeranschlüsse ermöglichen. Die Inbetriebnahme soll spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung erfolgen. 5 Anforderungen Der Anbieter hat eine technische und im Falle eines öffentlichen Zuschussbedarfs auch eine finanzielle Offerte abzugeben. Dem Angebot muss ein technisches Konzept sowie die konkrete Ausbauplanung für das Kommunikationsnetz zugrunde liegen und beigefügt werden. Ist ein Zuschuss zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit nötig, so ist dieser Zuschussbedarf plausibel zu begründen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen und deren Kosten darzustellen. Es gilt Nummer 6.4.3 der Breitbandrichtlinie. Die Offerte muss folgende Inhalte aufweisen (hierzu bitte die Anlage 1 -Bieterangabenverwenden): 1. Vorstellung des Netzbetreibers 2. Referenzen 3. Technisches Konzept zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur 4. Mittlere reale Datenrate im Download und im Upload 5. Höhe der Endkundenpreise, inkl. Bereitstellungsgebühr und Kosten für die Endkundengeräte 6. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkundenverträge 7. Zeitliche Verfügbarkeit einer Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 1 Mbit/s 8. Zuschussbedarf zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit (nur im Auswahlverfahren) 9. Versorgungs- und Erschließungsgrad (auch grafische Darstellung) 3/5
10. Zeitpunkt der Inbetriebnahme 6 Besonderheiten im Auswahlverfahren a) Bewertungskriterien Die Bewertung des Angebots wird nach folgenden Kriterien vorgenommen: Bewertungskriterium Gewichtung Zuschussbedarf zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit 40% Höhe der Endkundenpreise (Bereitstellung, Gerätekosten, mtl. Gebühr) 20% Versorgungs- und Erschließungsgrad (auch graphische Darstellung) 15% Technisches Konzept (Übertragungsraten, zeitl. Verfügbarkeit etc.) 15% Dauer bis zur Inbetriebnahme ab Auftragserteilung 5% Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Anbieters 5% b) Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene Anderen Netz- und Dienstebetreibern muss ein offener, diskriminierungsfreier Netzzugang auf Vorleistungsebene gewährt werden. c) Netzbetrieb Der Netzbetrieb ist für mindestens 7 Jahre aufrecht zu erhalten. d) Transparentes Auswahlverfahren Das transparente Auswahlverfahren verlangt, dass das Angebot in inhaltlicher, technischer und wirtschaftlicher Weise nachvollziehbar ist. Dies setzt voraus, dass die unter Absatz 5 definierten Anforderungen, insbesondere das konkrete technische Konzept, der Zuschussbedarf sowie die Endkundenpreise aus dem Angebote ersichtlich sind. Wir weisen darauf hin, dass intransparente Angebote ausgeschlossen werden können. e) Zu errichtende Infrastruktur durch die Gemeinde Für den Fall, dass eine ganz oder teilweise kabelgebundene Lösung zur Herstellung der Breitbandinfrastruktur Gegenstand des Angebotes sein sollte, ist die Gemeinde Unterdießen bereit, die Leerrohre/Kanäle für die Leerrohre selbst zu verlegen und dem 4/5
Netzbetreiber zur Nutzung für Zwecke der Breitbanderschließung zu überlassen, soweit dies im Ergebnis wirtschaftlicher sein sollte. Eine Übertragung des Eigentums an den Leerrohren auf den Netzbetreiber erfolgt nicht. Zudem muss sich der Netzbetreiber verpflichten, freie Kapazitäten in den Leerrohren offen und diskriminierungsfrei anderen interessierten Netzbetreibern zur Herstellung bedarfsgerechter Bereitbandzugänge für Endkunden zur Verfügung zu stellen; ausgenommen davon können nur Fälle bleiben, in denen dies aus technischen Gründen eindeutig nicht möglich ist. 7 Sonstiges Wird für den Betrieb der Breitbandinfrastruktur eine Lizenz benötigt, ist diese vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine etwaige Registrierung des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur und eine Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereich Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden. 8 Fristen und Termine Offerten für das Markterkundungsverfahren müssen spätestens am 11.04.2011 beim Breitbandpaten der Gemeinde Unterdießen eingegangen sein (siehe Ziffer 9). Offerten für das Auswahlverfahren müssen spätestens am 26.04.2011 beim Breitbandpaten der Gemeinde Unterdießen eingegangen sein (siehe Ziffer 9). 9 Ansprechpartner Ansprechpartner ist der gemeindliche Breitbandpate der Gemeinde Unterdießen Herr Dietmar Loose Bahnhofstr. 2 86944 Unterdießen Telefon: 08243/90066 Mail : buergermeister@unterdiessen.de 5/5