Ende der Einreichfrist: 1. April 2019 (Datum des Einlangens)

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Transkript:

Ende der Einreichfrist: 1. April 2019 (Datum des Einlangens) Ansuchen um einen Zuschuss zu den Kosten der redaktionsinternen Ausbildung von Nachwuchsjournalistinnen und Nachwuchsjournalisten gemäß 10 Abs. 1 PresseFG 2004 im Jahr 2019 1. Name und Anschrift des Verlegers/der Verlegerin (Förderungswerber/Förderungswerberin): 2. Für folgende Tages oder Wochenzeitung(en) wurde ein Ansuchen um Vertriebsförderung gemäß dem Abschnitt II bzw. um Besondere Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen gemäß dem Abschnitt III des Presseförderungsgesetzes 2004 eingebracht: 3. Nachgewiesene Ausbildungskosten im Jahr 2018, für die um einen Zuschuss angesucht wird (Summe der Kosten der Aspirantinnen/Aspiranten und der anteilsmäßigen Kosten der für die interne Ausbildung abgestellten Redaktionsmitglieder, die bei der unter 2. angeführten Zeitung angestellt sind; der Zuschuss kann bis zu einem Drittel der nachgewiesenen Ausbildungskosten höchstens aber 20.000,- Euro pro Tages oder Wochenzeitung betragen): Euro Dieser Betrag setzt sich folgendermaßen zusammen: 3.1.Kosten der Aspiranten/Aspirantinnen: Für folgende, im Jahr 2018 bei der unter Pkt. 2. angeführten Zeitung angestellte Aspiranten/Aspirantinnen, die im Jahr 2018 am (an den) Ausbildungsprogramm(en) teilgenommen haben, wird um einen Zuschuss zu den Ausbildungskosten angesucht (für jeden Aspiranten/jede Aspirantin ist ein eigenes Formblatt 1 auszufüllen; eine Kopie des Dienstvertrages ist anzuschließen): Name des Aspiranten / der Aspirantin Kosten, für die um einen Zuschuss angesucht wird, in Euro Seite 1 von 5

3.2. Kosten der Redaktionsmitglieder, die im Jahr 2018 für Ausbildungszwecke abgestellt waren (für jedes Redaktionsmitglied ist ein eigenes Formblatt 2 auszufüllen; nur die anteilsmäßig auf Ausbildungszwecke entfallenden Kosten sind anzugeben; eine Kopie des Dienstvertrages ist anzuschließen): Name des für Ausbildungszwecke abgestellten Redaktionsmitgliedes Anteil der Ausbildungstätigkeit an der Gesamttätigkeit in % Kosten, für die um einen Zuschuss angesucht wird, in Euro 4. Sonstige Kosten (sind extra aufzuschlüsseln): Euro 5. Vorsteuerabzugsberechtigung besteht: O ja O nein Anmerkung: Ist der Förderungswerber / die Förderungswerberin vorsteuerabzugsberechtigt, können für den Zuschuss nur die Netto Beträge (ohne Umsatzsteuer) anerkannt werden. Es sind daher bei den unter Punkt 3. angeführten Sachkosten die O Netto Beträge O Brutto Beträge angegeben. Seite 2 von 5

6. Dem Ansuchen sind folgende Beilagen angeschlossen: Entsprechende Anzahl der Formblätter 1, 2 und 3 Anstellungsnachweise für die unter Punkt 3.1. und 3.2. angeführten Aspirantinnen und Aspiranten sowie die sonstigen Journalistinnen und Journalisten (Dienstverträge) Lebensläufe der an den Ausbildungen teilnehmenden Aspirantinnen und Aspiranten und der sonstigen Nachwuchsjournalistinnen und Nachwuchsjournalisten Nachweise ihrer journalistischen Produktion Nachweise und Aufschlüsselung der angegebenen Kosten (Auszug aus der Lohnbuchhaltung für jede angegebene Mitarbeiterin und jeden angegebenen Mitarbeiter, Kalkulationen zu den Kosten des Arbeitsplatzes) Allfällige Mitteilungen der Arbeitsmarktverwaltung Kontaktperson für ergänzende Anfragen: Name email-adresse Telefon Name email Adresse Telefon Der Förderungswerber / die Förderungswerberin bestätigt die Richtigkeit aller Angaben und verpflichtet sich, 1. der KommAustria alle für die gegenständliche Förderung relevanten Unterlagen bei Bedarf zur Einsichtnahme und Überprüfung zur Verfügung zu stellen; 2. Ansprüche aus der gegenständlichen Förderung nicht zu zedieren; 3. bereits ausgezahlte Fördermittel über schriftliche Aufforderung der KommAustria ganz oder teilweise binnen 14 Tagen zurückzuzahlen, wobei gleichzeitig die Zusicherung einer Förderung soweit diese noch nicht ausgezahlt wurde erlischt, wenn die KommAustria über wesentliche Umstände unrichtig oder unvollständig unterrichtet wurde das Zessionsverbot nicht eingehalten wurde die Fördermittel widerrechtlich bezogen wurden die unverzügliche Meldung über die Einstellung der Zeitung, die Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen des Förderungswerbers / der Förderungswerberin oder die Ablehnung der Eröffnung eines Konkurses mangels kostendeckenden Vermögens unterblieben ist. Seite 3 von 5

Der Förderungswerber / die Förderungswerberin ersucht um die Überweisung des Förderungsbetrages auf folgendes Konto: IBAN: Bank: Konto lautend auf: Hinweis: Datenverarbeitung durch den Förderungsgeber 1. Die Förderungswerberin / der Förderungswerber nimmt zur Kenntnis, dass die KommAustria (unter Mitwirkung der RTR-GmbH als deren Geschäftsstelle) berechtigt ist, a. die im Zusammenhang mit der Anbahnung und Abwicklung des Fördervertrages anfallenden personenbezogenen Daten zu verarbeiten, wenn dies für die Abwicklung der Förderung, für Kontrollzwecke und für die Wahrnehmung der gesetzlich übertragenen Aufgaben erforderlich ist; b. die für die Beurteilung des Vorliegens der Förderungsvoraussetzungen und zur Prüfung des Verwendungsnachweises erforderlichen personenbezogenen Daten über die von ihr selbst erteilten Auskünfte hinaus auch durch Rückfragen bei den in Betracht kommenden anderen Organen des Bundes oder bei einem anderen Rechtsträger, der einschlägige Förderungen zuerkennt oder abwickelt, oder bei sonstigen Dritten zu erheben und an diese zu übermitteln, wobei diese wiederum berechtigt sind, die für die Anfrage erforderlichen personenbezogenen Daten zu verarbeiten und Auskunft zu erteilen; c. Transparenzportalabfragen gemäß 32 Abs. 5 Transparenzdatenbankgesetz 2012, BGBl. I Nr. 99/2012 idgf, durchzuführen. 2. Im Rahmen der Förderung gemäß dem Presseförderungsgesetz 2004, BGBl. I Nr. 136/2003 idgf, werden folgende personenbezogene Daten von der KommAustria verarbeitet: Angaben zur Förderungswerberin / zum Förderungswerber wie Name, Adresse, Kontakt (Telefon, Fax, E-Mail-Adresse, Website) und Bankverbindung, Angaben zu natürlichen Personen (vertretungsbefugte Personen, Ansprechpersonen, Dienstnehmer, Volontäre, Trainees, Praktikanten, Wirtschaftstreuhänder) wie Name, Anschrift, Geburtsdatum, Kontakt (Telefon, Fax, E-Mail-Adresse, Website, Bankverbindung), Geburtsdatum, Funktion, Ausbildung und berufliche Qualifikation, Angaben zur Tätigkeit, zum Tätigkeitsausmaß sowie zu den Lohnkosten, jeweils samt Nachweisen. 3. Die Förderungswerberin / der Förderungswerber nimmt zur Kenntnis, dass es dazu kommen kann, dass personenbezogene Daten insbesondere an Organe und Beauftragte des Rechnungshofes (insbesondere gemäß 3 Abs. 2, 4 Abs. 1 und 13 Abs. 3 des Rechnungshofgesetzes 1948, BGBl. Nr. 144 idgf), des Bundesministeriums für Finanzen (insbesondere gemäß 57 bis 61 und 47 Bundeshaushaltsgesetz 2013, BGBl. I Nr. 139/2009 idgf, 23 Transparenzdatenbankgesetz 2012 sowie 14 ARR 2014, BGBl. II Nr. 208/2014 idgf), des Bundeskanzleramts gemäß 15 KommAustria-Gesetz, BGBl. I Nr. 32/2001 idgf, und der Europäischen Union nach den EU-rechtlichen Bestimmungen übermittelt oder offengelegt werden müssen. Im Zusammenhang mit der Übermittlung von Daten nach dem Transparenzdatenbankgesetz 2012 werden Angaben zur Förderwerberin / zum Förderungswerber an die Stammzahlenregisterbehörde zur Verarbeitung der bereichsspezifischen Personenkennzahl bpk nach dem egovg übermittelt. Seite 4 von 5

4. Soweit dies zur Wahrnehmung der ihr gemäß 4 PresseFG übertragenen Aufgabe der Beratung der KommAustria bei der Förderungsvergabe erforderlich ist, werden die personenbezogenen Daten von der KommAustria an die Presseförderungskommission übermittelt. 5. Förderentscheidungen werden auf der Webseite der RTR-GmbH veröffentlicht, dabei wird der Name der Förderungswerberin / des Förderungswerbers sowie die Fördersumme oder der Ablehnungsgrund öffentlich gemacht ( 4 Abs. 7 PresseFG). 6. Die personenbezogenen Daten werden gemäß 8 Abs. 1 Z 5 lit. e ARR 2014 10 Jahre ab Ende des Jahres der Auszahlung aufbewahrt und danach gelöscht. 7. Die Förderungswerberin / der Förderungswerber bestätigt, dass die Offenlegung von Daten natürlicher Personen gegenüber der KommAustria in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der DSGVO erfolgt und die betroffenen Personen von der Förderungswerberin / vom Förderungswerber über die Datenverarbeitung im Rahmen der Presseförderung informiert werden oder wurden. 8. Bei Fragen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist der Datenschutzbeauftragte unter dsba@rtr.at erreichbar. Stampiglie Seite 5 von 5 Name des / der Zeichnungsberechtigten Unterschrift