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Transkript:

Förderverein Belle/Billerbeck Grundschule Belle e.v. Molkenberg 6 32805 Horn-Bad Meinberg B e t r e u u n g s v e r t r a g Zwischen dem Förderverein Belle/Billerbeck Grundschule Belle e.v., vertreten durch die Leitung der Betreuungsgruppe und Name der/des Erziehungsberechtigten:... über die Betreuung von Straße und Hausnummer:... PLZ und Ort:... Telefon (priv./berufl.):... Telefon (mobil):... Email-Adresse: Name, Vorname Kind 1... Geb.-Datum:... Name, Vorname Kind 2... Geb.-Datum:... (im Folgenden das Kind genannt) in der Betreuungsgruppe der Grundschule Belle. 1 Dauer Das Vertragsverhältnis startet mit Beginn des Schuljahres 20 / 20 zum 01.08.20 mein/unser Kind nimmt bereits an der Ferienbetreuung (die letzten drei Wochen der Sommerferien) teil. am 01..20 bzw. am darauffolgenden Werktag. 1

Das Vertragsverhältnis endet a) zum Ende des Schulhalbjahres, wenn es bis zum 31.10. eines Jahres gekündigt wird. Die Beitragszahlung durch Lastschrifteinzug endet in dem Fall zum 28.02. bzw. 29.02. Liegt der letzte Schultag im Januar, so endet die Beitragszahlung durch Lastschrifteinzug zum 31.01. b) zum Ende des Schuljahres, wenn er bis zum 31.03. eines Jahres gekündigt wird. Die Beitragszahlung durch Lastschrifteinzug endet in dem Fall zum 31.07. Liegt der letzte Schultag vor den Ferien im Juni, so endet die Beitragszahlung durch Lastschrifteinzug zum 30.06. c) automatisch zum Ende des Schuljahres, wenn das Kind das vierte Schuljahr erfolgreich absolviert und auf eine weiterführende Schule wechselt. Die Beitragszahlung durch Lastschrifteinzug endet in dem Fall zum 31.07. Liegt der letzte Schultag vor den Ferien im Juni, so endet die Beitragszahlung durch Lastschrifteinzug zum 30.06. Falls gewünscht, ist es möglich, dass das Kind die Betreuungseinrichtung bis zum Ende der sich an das vierte Schuljahr anschließenden Sommerferien besucht. Die Beitragszahlung durch Lastschrifteinzug endet in dem Fall mit dem letzten Tag des Monats, in dem der letzte Ferientag liegt. Unabhängig von den vorgenannten Regelungen kann das Vertragsverhältnis vor Ablauf eines Schul(halb)jahres von jeder der Vertragsparteien ausnahmsweise dann gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund im Sinne der nachfolgenden Regelungen vorliegt: a) Der/die Vertragspartner/in ist zu einer vorzeitigen Kündigung berechtigt, wenn - das Kind die Grundschule verlässt durch Umzug oder Schulwechsel - sich seine/ihre wirtschaftlichen Verhältnisse seit Abschluss des Vertrages insbesondere durch Verlust des Arbeitsplatzes oder durch lange andauernde Erkrankung nachhaltig verschlechtert haben, so dass ihm/ihr die Aufbringung des zu zahlenden Leistungsentgeltes nicht mehr möglich oder zumutbar ist, oder - das Kind infolge Erkrankung oder aus einem vergleichbaren Grund längerfristig, jedoch mindestens für zwei Monate am Schulunterricht nicht teilnehmen kann. b) Die Betreuungsgruppe ist zu einer vorzeitigen Kündigung berechtigt, wenn - das Kind durch starke Verhaltensauffälligkeiten den Betrieb der Betreuungsgruppe nachhaltig stört oder sich oder andere Kinder gefährdet und eine Rücksprache mit den Eltern des Kindes oder sonstigen Personenberechtigten zu keiner Verbesserung der Situation geführt hat, - der/die Vertragspartner/in mit der Zahlung des Leitungsentgelts trotz ausdrücklicher schriftlicher Zahlungsaufforderung für zwei aufeinander folgende Monate oder in Höhe eines Betrages im Rückstand ist, der dem Leistungsentgelt für zwei Monate entspricht, - für den Betrieb erforderliche Betriebskostenzuschüsse im erheblichen Ausmaß nicht gewährt werden, oder 2

- eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien nicht mehr möglich ist und ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist. c) Eine vorzeitige Kündigung kann grundsätzlich nur unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen erfolgen. Jede Kündigung bedarf der Schriftform und im Falle einer außerordentlichen Kündigung einer schriftlichen Begründung. 2 Umfang Mit diesem Betreuungsvertrag wird an Schultagen von 11:00 Uhr (bzw. nach Unterrichtsende) bis 14:00 Uhr (Halbtagsbetreuung) bzw. bis 16.00 Uhr (Ganztagsbetreuung) eine kontinuierliche Betreuung der Kinder gewährleistet. Die Betreuung erstreckt sich z. B. auf Anleitung zu spielerischen Aktivitäten, Kreativangebote oder Hausaufgabenhilfe. Die Aufsichtspflicht endet in den Fällen, in denen sich ein Kind entgegen der Regelungen und/oder Weisungen des Aufsichtspersonals aus der Betreuungssituation oder vom Schulgelände entfernt. Die genauen Anwesenheitszeiten des Kindes sind mit dem Betreuungspersonal abzustimmen. Abweichungen von den vereinbarten Anwesenheitszeiten, z.b. durch Krankheit, sind dem Betreuungspersonal direkt, möglichst bis zum Schulbeginn, mitzuteilen. Die Betreuungsgruppe wird die Hälfte aller Ferienzeiten sowie an schulfreien Tagen (beweglicher Ferientag, Fortbildung der Lehrer, usw.) morgens ab 7:30 geöffnet sein. Aus anderen besonderen Gründen, z.b. ansteckende Krankheiten, Ausfall von Betreuungskräften kann eine vorübergehende Schließung erfolgen. Eine Erstattung der Kostenbeiträge erfolgt für diese Zeiträume nicht. 3 Beitragsregelung Dieser Vertrag enthält als Anhang eine Beitragsliste. Weiterhin können die aktuellen monatlichen Beiträge dem Aushang in der Betreuungseinrichtung entnommen werden. Über Beitragsanpassungen wird im März bzw. Oktober eines Jahres per Email informiert. Die Beitragspflicht wird durch die Schließungszeiten, z. B. während der Ferien nicht berührt. Der Monatsbeitrag ist auch zu entrichten, wenn Kinder aus Krankheitsgründen nicht die Betreuungsgruppe besuchen können. Der von Ihnen zu entrichtende Elternbeitrag ist im Voraus zum 03. eines jeden Monats fällig. Fällt der Fälligkeitstermin auf einen Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich der Fälligkeitstermin auf den ersten folgenden Geschäftstag. Wir bitten Sie, das nachfolgende SEPA-Lastschrift-Mandat (Einzugsermächtigung) vollständig auszufüllen und uns mit der Anmeldung zurückzugeben. 3

Es wird vereinbart: Halbtagsbetreuung bis 14:00 Uhr, Beitrag siehe Beitragsliste Ganztagsbetreuung bis 16.00 Uhr, Beitrag siehe Beitragsliste Halbtagsbetreuung eines Geschwisterkindes bis 14:00 Uhr, Beitrag siehe Beitragsliste Ganztagsbetreuung eines Geschwisterkindes bis 16.00 Uhr, Beitrag siehe Beitragsliste Ein Wechsel von Halbtagsbetreuung zu Ganztagsbetreuung ist jederzeit und ohne Einhaltung von Fristen möglich. Der Wechsel von Ganztagsbetreuung zu Halbtagsbetreuung ist bis 31.03. zum Schuljahresbeginn ( 01.08.) und bis 31.10. zum Schulhalbjahresbeginn ( 01.02.) möglich. Jeder Wechsel bedarf der Schriftform. 4 Beitragsfreistellung im Krankheitsfall Ab einer mind. 3-wöchigen, zusammenhängenden, ärztlich bescheinigten Erkrankung des Betreuungskindes erfolgt eine Reduzierung des monatlichen Beitrages um die Hälfte. Bei einer länger als zwei Monate, ärztlich bescheinigten Erkrankung des betreuten Kindes erfolgt eine Beitragsbefreiung für die Dauer der Erkrankung. Von dieser Regelung ausgenommen sind schulfreie Zeiten. Ferien unterbrechen die jeweiligen Fristen. Die Beitragsreduzierung bzw. befreiung erfolgt erst nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung. Die so eingeräumten Beitragsreduzierungen gelten nicht für evtl. Geschwisterkinder. 5 Verpflegung Das Kind kann für die Dauer der Betreuung an der Mittagsverpflegung teilnehmen. Detaillierte Informationen zum Ablauf gibt es bei der Leitung der Betreuungsgruppe. Die aktuellen Essensbeiträge können der beigefügten Beitragsliste entnommen werden. Die Abrechnung der Essensbeiträge erfolgt monatlich durch Rechnung. Bei Nichtzahlung der fälligen Essensbeiträge besteht kein Anspruch auf weitere Verpflegung. 4

6 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Die vorgenannten Vertragsbedingungen erkenne ich/erkennen wir an:...... Ort, Datum Unterschrift der/des Ort, Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten Leitung der Betreuungsgruppe Die Betreuungsgruppe ist telefonisch erreichbar unter Tel. Nr. 0152 08741005 5

Förderverein Belle/Billerbeck Grundschule Belle e.v. Molkenberg 6 32805 Horn-Bad Meinberg S E P A-L a s t s c h r i f t m a n d a t (früher Einzugsermächtigung): Ich ermächtige hiermit den Förderverein Belle / Billerbeck Grundschule Belle e.v., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Förderverein Belle / Billerbeck Grundschule Belle e.v. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Name, Vorname der/des Kontoinhaber/s:... Straße und Hausnummer:... PLZ und Ort:... Kreditinstitut:... IBAN:... BIC:...... Datum, Ort, Unterschrift Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 86ZZZ00000459074 Mandatsreferenz: (wird vom Förderverein eingesetzt) 6