Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung Bilanz und Ausblick aus Sicht des ARE

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Transkript:

Bundesamt für Raumentwicklung ARE Office fédéral du développement territorial ARE Ufficio federale dello sviluppo territoriale ARE Uffizi federal da svilup dal territori ARE Agglomerationsprogramme Verkehr und Siedlung Bilanz und Ausblick aus Sicht des ARE Städtekonferenz Mobilität 2015 vom 23.11.2015, Direktorin ARE

Programm 1. Rückblick 2. Zwischenbilanz 3. Ausblick a. Siedlungsentwicklung und Aggloprogramm b. Neue Agglomerationsdefinition c. NAF d. Zeitplan 3. Generation AP 4. Schlussbemerkungen 2

1. Rückblick 3

Ausgangslage: Total 6 Mrd. CHF bis 2027 vom Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr Infrastrukturfonds Baureife, dringliche Projekte Projekte 1. Generation Projekte 2. Generation Restbetrag Aggloprogramme 3. bis 4. Generation 6 Mrd. Fr. 2.6 Mrd. Fr. bewilligt 1.5 Mrd. Fr. bewilligt 1.7 Mrd. Fr. bewilligt 0.2 Mrd. Fr. 4

Umsetzung der dringenden Projekte 5

Stand der Umsetzung AP 1. Generation (Mitfinanzierte Massnahmen) (31.12.2014) Abgeschlossene Finanzierungsvereinbarungen Typ Anzahl Volumen Mio. CHF Strasse / LV 132 237,26 Schiene 12 401,45 Total 144 638,71 Restbetrag 871,91 Mio. CHF von 1 510,62 Mio. CHF Es wurden 42 % der Mittel verpflichtet 6

Agglomerationsprogramme 2. Generation 7

Bundesbeiträge AP 2. Generation A-/B-/C*-Horizont 8

Bundesbeiträge pro Kopf A-/B-/C*-Horizont der 2. Generation Kein Giesskannenprinzip! 9

Stand Umsetzung AP 2. Generation: Leistungsvereinbarungen (05.11.2015) 34 Leistungsvereinbarungen sind beidseitig unterzeichnet 4 Leistungsvereinbarungen sind noch offen, u.a. wegen Abstimmung mit aktuellen Richtplanüberarbeitungen (davon 3 beim ARE zum Finish) 10

2. Zwischenbilanz 11

Zwischenbilanz: Infrastrukturfonds war/ist sehr erfolgreich Positiv: Viele dringende und wichtige Verkehrsinfrastrukturen in Agglomerationen verwirklicht kohärentere Planung von Verkehr und Siedlung Agglomerationsprogramme < Agglomerationspolitik Verbesserungspotenzial: Vereinfachtere Verfahren für kleine Massnahmen Noch stärkere Priorisierung von bau- und finanzreifen Massnahmen Verfallstermin von Bundesmitteln beschleunigt(e) Umsetzung Von der Pionierphase hin zur langfristigen Sicherstellung der Bundesmitfinanzierung des Agglomerationsverkehrs 12

3. Ausblick 13 Foto: Camenzind 2010

3a Siedlungsentwicklung und Aggloprogramm Koordination zwischen Siedlung, Verkehr und Landschaft über Gemeinde-, Kantons- und Landesgrenzen hinweg. Massnahmen in Agglomerationsprogrammen Verkehrsmassnahmen Siedlungsmassnahmen Landschaftsmassnahmen Verkehrsinfrastrukturen keine Verkehrsinfrastrukturen Kofinanzierung Bund aus Infrastrukturfonds relevant für Bestimmung des Beitragssatzes Eigenleistungen Kanton, Gemeinden, Private 14

Siedlungsentwicklung nach innen, revidiertes Raumplanungsgesetz und Aggloprogramme: Schaffhausen Aarau Les Coulisses, Renens-Malley Grünmatt Zürich Köniz Richtiareal Wallisellen Birspark 15

3b Neue Agglomerationsdefinition Agglo 16

Neue Agglo-Definition Beitragsberechtigte Städte und Agglomerationen BeSA Ab 4. Generation: Anpassung der Liste der BeSA gemäss MinVV Anhang 4 Ziel: Fokussierung der beschränkten Mittel auf dringende Umwelt- und Verkehrsprobleme von Agglomerationen Vorgehen: Ausgehend von der neuen BFS-Definition (Agglo resp. städtisch geprägte Räume) werden durch gemischte AG fokussiertere BeSA-Varianten erarbeitet zuhanden DC UVEK, danach Anhörung von Kantonen und Gemeinden grosse Herausforderung: Umgang mit Besitzstand 17

3c NAF: Langfristige Finanzierung Agglomerationsverkehr 18 Quelle: ASTRA 2015/ Frau Galliker

Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehr- Fonds (NAF) Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) Einnahmen Bundesrechnung Sonderrechnung Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) Einnahmen / Einlagen 50 % Mineralölsteuer (zweckgebunden) 100 % Mineralölsteuerzuschlag Ausgaben Beiträge an Kosten für Hauptstrassen (an Kantone) Beiträge für Hauptstrassen in Bergebieten und Randregionen (an Kantone) Nicht werkgebundene Beiträge (an Kantone) Übrige werkgebundene Beiträge (an Bahn) Beiträge für Umweltschutz / Landschaftsschutz / Schutz vor Naturgefahren 100 % Nationalstrassenabgabe (Autobahnvignette) ** 100 % Automobilsteuer * 100 % Abgabe für «Elektro-Fahrzeuge» Ausgaben / Entnahmen Nationalstrassen Beiträge an Agglomerationsverkehr Forschung und Verwaltung Rückstellungen / Reserven Reserven * Ausnahmen möglich ** Weitere vom Gesetz zugewiesene Mittel 19

NAF - Ausgestaltung Rechtsstatut Verankerung auf Stufe Bundesverfassung (analog zu BIF) Änderung der Bundesverfassung (= Volksabstimmung) Unbefristet (im Gegensatz zum heutigen IF) Eigene Rechnung (= Sonderrechnung; analog BIF und IF) Fondseinlagen Direkte Zuweisung durch Bundesverfassung Zuweisung Automobilsteuer «flexibilisiert» haushaltspolitischer Spielraum Fondsentnahmen Gemäss Parlamentsbeschlüssen auf Basis der vierjährigen Zahlungsrahmen und der bewilligten Verpflichtungskredite 20

Weiterführung der Mitfinanzierung des Agglomerationsverkehrs (I) Infrastrukturfonds (IF) Bisher Agglomerationsverkehr NAF BIF (ab 3. Generation) Neu Agglomerationsverkehr Agglomerationsverkehr LV Strasse Schiene/Tram Eisenbahn 21

Weiterführung der Mitfinanzierung des Agglomerationsverkehrs (II) Eingeplante Bundesbeiträge für den Agglomerationsverkehr (Preisstand 2005, exkl. Mehrwertsteuer) 700 650 600 550 500 450 Mio. Fr. 400 350 300 250 200 150 215 40 166 49 190 66 182 123 172 41 185 49 191 52 115 117 50 117 40 117 117 117 100 50-152 126 104 69 166 11 9 126 2 101 1 52 182 172 171 169 181 200 205 205 205 205 205 205 205 205 205 205 205 205 205 Ab dritte Generation. Schienenprojekte finanziert durch BIF Ab dritte Generation (neue Verpflichtungskredite), NAF Restkredit/gesperrter Kredit (im Rahmen des VK von 6 Mrd. Fr), IF/NAF Zweite Generation (im Rahmen des VK von 6 Mrd. Fr), IF/NAF Erste Generation (im Rahmen des VK von 6 Mrd. Fr), IF/NAF Dringliche Projekte (im Rahmen des VK von 6 Mrd. Fr), IF/NAF 22

Weiterführung der Mitfinanzierung des Agglomerationsverkehrs (III) Eingeplante Bundesbeiträge für den Agglomerationsverkehr (nominal, d.h. inkl. Teuerung; inkl. Mehrwertsteuer) 700 650 600 550 500 450 150 Mio. Fr. 400 350 300 250 200 150 100 50-260 187 50 200 156 60 230 128 80 220 85 150 200 14 11 160 220 53 3 130 240 63 1 67 250 68 155 66 240 156 53 230 158 230 159 230 161 249 278 288 290 293 296 299 302 305 308 311 315 318 321 324 Ab dritte Generation. Schienenprojekte finanziert durch BIF Ab dritte Generation (neue Verpflichtungskredite), NAF Restkredit/gesperrter Kredit (im Rahmen des VK von 6 Mrd. Fr), IF/NAF Zweite Generation (im Rahmen des VK von 6 Mrd. Fr), IF/NAF Erste Generation (im Rahmen des VK von 6 Mrd. Fr), IF/NAF Dringliche Projekte (im Rahmen des VK von 6 Mrd. Fr), IF/NAF 23

Hauptargumente für die Botschaft (I) Finanzarchitektur mit NAF und SFSV NEU (analog BIF): Transparenz Planungs- und Realisierungssicherheit Erhöhte Flexibilität Langfristige Finanzierung der Agglomerationsprogramme Schliessung Finanzierungslücke: Einnahmen- und ausgabenseitige Massnahmen Ausgewogene Kombination von einnahmenseitigen Massnahmen (Nutzer und allgemeiner Bundeshaushalt) Keine Mittelbeschaffung auf Vorrat Regelmässiger Einbezug des Parlaments 24

Hauptargumente für die Botschaft (II) STEP Nationalstrassen (analog FABI): Sicherung und Verbesserung Standortattraktivität Umsetzung in Ausbauschritten beinhaltet Anpassungsmöglichkeit an veränderte Rahmenbedingungen und Entwicklungen Regelmässiger Einbezug des Parlaments Weiterführung Agglomerationsprogramme Sicherstellung der Mitfinanzierung durch den Bund Bewährtes Instrument der Zusammenarbeit und der koordinierten Planung wird weitergeführt Regelmässiger Einbezug des Parlaments 25

Ständerat 17. September 2015 Der Ständerat ist anlässlich der Herbstsession 2015 auf die NAF- Vorlage eingetreten Rückweisung der Vorlage an die KVF-S Auftrag: Netzbeschluss (NEB) in die Vorlage integrieren sowie dessen Finanzierung vertieft abklären und sicherstellen Erneute Einladung an die Kantone zur Stellungnahme Wiederaufnahme der Beratung des Geschäfts durch KVF-S im 1. Quartal 2016 26

3d Zeitplan Agglomerationsprogramm 3. Generation. Vorbehältlich NAF Vorläufiger Zeitplan September 2015: Sep./Dez. 2016: Anfangs 2018: Herbst 2018: 2019: NAF-Botschaft im Parlament (1 Kammer) Einreichung 3. Generation Agglomerationsprogramme (AP 3G) beim ARE Inkraftsetzung NAF Botschaft mit Verpflichtungskredit AP 3G zuhanden Parlament Entscheid Parlament 27

4. Schlussbemerkungen 28 Foto: Camenzind 2010

Zukunftstrends: Zunahme der Personenkilometer in den Agglomerationen (Prognose 2005-2030) Steigende Verkehrsleistung auf Strasse und Schiene in einer Vielzahl von Agglomerationen zu erwarten Personenkilometer im durchschnittlichen Werktagsverkehr 29 29

Zukunftstrends: Beispiel AP Limmattal Trotz vieler Unsicherheiten über die Zukunftstrends Nichts planen, nichts tun wäre die falsche Schlussfolgerung. Quelle: Agglomerationsprogramm 2. Generation Limmattal Kurzfassung: S.29 30

Zusammenarbeit in Agglomerationen = Vertikale Kooperation + Horizontale Kooperation Voraussetzung für erfolgreiche Agglomerationsprogramme Starke Zusammenarbeit über Grenzen hinweg Trägerschaft AP ist mehr als nur «Beutegemeinschaft» 31

Finanzen und mehr Auf allen drei Staatsebenen stehen in den kommenden Jahren grosse Sparprogramme an Dies kann die Umsetzung von Aggloprogrammen bremsen. U.U. werden auch weniger neue AP / überarbeitete AP eingereicht Wichtig: Vermehrt bestehende Infrastrukturen nutzen (Verkehrsmanagement) Vermehrt günstigere Verkehrsinfrastrukturen (LV etc.) statt teure Ausbauten (Nationalstrassen und Eisenbahn) Kohärente Verkehrs- und Siedlungsentwicklung in Agglomerationen ist ein gesamtschweizerisches Interesse (Förderung der urbanen Lebensqualität und Standortförderung) NAF unterstützen und nicht Milchkuh-Initiative! 32

Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit 33

Grundsatzentscheide KVF-S (I) Erhöhung Zweckbindung Mineralölsteuer zugunsten des Strassenverkehrs von 50 um maximal 5 Prozent ( Erhöhung geht zu Gunsten des NAF) Abweichung von Vorschlag BR (50 %) Erhöhung Mineralölsteuerzuschlag um lediglich 4 Rappen pro Liter Abweichung von Vorschlag BR (6 Rappen pro Liter) 34

Grundsatzentscheide KVF-S (II) Festlegung der Zuteilung der Fondsmittel auf Aufgaben im Zusammenhang mit der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen auf eine Bandbreite von 9 12 Prozent Eine solche Regelung war im Vorschlag BR nicht vorgesehen Keine Integration des Netzbeschlusses in den NAF Übereinstimmung mit Vorschlag BR Aber: Einreichung einer Kommissionsmotion (15.3799), mit welcher der Bundesrat beauftragt werden soll, bis Ende 2017 eine Vorlage zur Einführung der E-Vignette und zur Inkraftsetzung des Netzbeschlusses vorzulegen 35