Allgemeine Geschäftsbedingungen Urlaubstours GmbH



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Transkript:

Allgemeine Geschäftsbedingungen Urlaubstours GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen Urlaubstours GmbH 1. Abschluss des Reisevertrags 1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Ausschreibungen bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per Email vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Mit der Annahme durch den Reiseveranstalter kommt der Reisevertrag (dieser bedarf keiner bestimmten Form) zustande. Weichen Inhalt und Vereinbarungen der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor. Dieses Angebot ist für 10 Tage bindend. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann. 1.2. Ihre Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Hinweisen zum Datenschutz unter www.urlaubstours.de. 1.3. Liegen Ihnen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei telefonischer Anmeldung nicht vor, übersenden wir sie Ihnen mit der Reisebestätigung/Rechnung. 1.4. Sollten Sie als Reiseanmelder nicht spätestens 5 Tage vor Reisebeginn Ihre Reiseunterlagen erhalten haben, so teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. In diesem Fall werden wir Ihnen, Ihre Zahlung vorausgesetzt, die notwendigen Unterlagen sofort zukommen lassen. Sollte eine Benachrichtigung Ihrerseits nicht erfolgen und es aufgrund fehlender Reiseunterlagen zu einem Nichtantritt der Reise kommen, müssen wir dies als kostenpflichtigen Rücktritt behandeln. 2. Bezahlung 2.1. Nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung / Rechnung ist innerhalb einer Woche die auf unserer Reisebestätigung / Rechnung ausgewiesene Anzahlung zu leisten. Diese beträgt 20% (auf volle Euro aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung. Die Restzahlung des Reisepreises ist bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig. Vor einer Zahlung wird Ihnen der Reisesicherungsschein mit der Reisebestätigung / Rechnung übergeben oder übersandt. In jedem Falle sind Ihr Reisepreis und die geleisteten Zahlungen gemäß 651 k BGB insolvenzgesichert. 2.2. Bei Buchung von einzelnen Leistungen wie zum Beispiel Hotelübernachtungen oder weiteren einzelnen Reisebausteinen darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden. 2.3. Kann Ihre Reiseanmeldung nicht durch uns bestätigt werden oder findet unser Alternativangebot keine Zustimmung bei Ihnen, werden wir den von Ihnen eventuell bereits getätigten Anzahlungsbetrag unverzüglich erstatten. 2.4. Sollte der vereinbarte Anzahlungsbetrag auch nach Inverzugsetzung oder der Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt worden sein, so sind wir berechtigt den Reisevertrag aufzulösen. Der entstandene Schadensersatz (Rücktrittsgebühren) ist unverzüglich vom Reiseanmelder zu erstatten. 2.5. Kosten, die im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung entstehen wie Bankgebühren sind nicht im Reisepreis enthalten. Falls solche Kosten entstehen, sind diese gesondert zu zahlen. 3. Leistungen 3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. 3.2. Wenn nicht ausdrücklich anders vermerkt, gelten Preise pro Person für die Unterkunft in 2-Bett- Zimmern bzw. für die gebuchte Kabinen-Kategorie oder für die Unterkunft in Ihrem gebuchten Ferienwohnungs-Typ. 4. Leistungs- und Preisänderungen 4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Seite 1 von 5

Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Informieren Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden, aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug bzw. Rückfahrt bei unserer Reiseleitung über die genauen Flug- bzw. Fahrtzeiten. Wenn Sie dies nicht tun und Ihren Flug bzw. Ihre Fahrt verpassen, gehen daraus ggf. entstehende Mehrkosten zu Ihren Lasten. 4.2. Wenn ein Flug oder eine Fahrt auf unsere oder auf Veranlassung eines Beförderungsunternehmens von oder zu einem anderen als dem bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt werden muss, übernehmen wir die Kosten der Ersatzbeförderung - mindestens bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse - zum ursprünglich bestätigten Flughafen/Zielort. 4.3. Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir von Ihnen den Erhöhungsbetrag verlangen. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir von Ihnen verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises werden wir Sie unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Sie müssen diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen. 4.4. Die im vorstehenden Absatz genannten Rechte stehen Ihnen auch im Fall einer erheblichen Reiseänderung zu und sind ebenfalls unverzüglich nach Bekanntgabe der wesentlichen Änderung geltend zu machen. 5. Änderung der Reise durch den Kunden 5.1. Wir bitten Sie, die Ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unmittelbar auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen und uns auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen im Vergleich zur beabsichtigten Buchung hinzuweisen. 5.2. Unabhängig davon können Sie nach der Buchung die Reise hinsichtlich der Reiseteilnehmer, des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Beförderungsart, der Zustiegsbahnhöfe oder des Mietwagentyps bis 30 Tage vor Reiseantritt ändern. Eine Umbuchung von einer Festbuchung auf eine Vorausbuchung ist nicht möglich. Bei Flugreisen ist eine Änderung der Flugdaten, insbesondere der Beförderungsart, des Reisetermins und der Flughäfen, nicht möglich. 5.3. Im Falle einer Änderung des Reiseteilnehmers haften Sie und Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Reisepreis. Wir können dem Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. 5.4. Änderungswünsche teilen Sie bitte erst nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung/Rechnung und unter Angabe der Urlaubstours-Buchungsnummer Ihrem Reisebüro mit. Für die Änderung entstehen gesonderte Kosten, welche Sie bitte vor der Umbuchung bei uns erfragen. Berechnet werden Ihnen die jeweilig entstehenden Mehrkosten, beispielsweise hinsichtlich der Beförderungskosten, der Unterbringungskosten oder der Mietwagenkosten, zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von EUR 30,00 je Reisenden. 5.5. Das Recht zum Rücktritt von der Reise gemäß den nachfolgenden Regelungen bleibt hiervon unberührt. 6. Rücktritt durch den Kunden 6.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter Angabe Ihrer Urlaubstours-Buchungssnummer erklärt werden. In Ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung von Missverständnissen empfehlen wir Ihnen dringend, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Urlaubstours GmbH. 6.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.b. wegen verpasster Seite 2 von 5

Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. Die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von der Reise je angemeldeten Teilnehmer fordern müssen, betragen jeweils pro Person bzw. Wohneinheit in Prozent vom Reisepreis: 6.2.1. bei Flugreisen bis 30 Tage vor Reisebeginn 40% ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 45% ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50% ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 60% ab 06. Tag vor Reisebeginn 70% am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90% 6.2.2. bei Reisen mit eigener Anreise bis 22. Tag vor Reisebeginn 20% ab 21. Tag bis 15. Tag vor Reisebeginn 30% ab 14. Tag bis 7. Tag vor Reisebeginn 45% ab 6. Tag vor Reisebeginn 55% am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 75% 6.3. Die den Pauschalen entsprechenden Beträge sind jeweils auf volle EURO aufzurunden. 6.4. Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen abweichende Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen genannt sind, gehen diese vor. 6.5. Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass die Entschädigung bei Berücksichtigung des Reisepreises unter Abzug des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen sowie dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben können, niedriger ist als in den vorstehenden Pauschalen ausgewiesen. Wir behalten uns vor, in Abweichung von den vereinbarten Pauschalbeträgen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall sind wir verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 6.6. Falls Reiseunterlagen, insbesondere Linienflugscheine, Bahnfahrkarten oder Fährtickets, bereits ausgehändigt wurden, erfolgt eine Rückerstattung des unter Abzug der Entschädigung verbleibenden Reisepreises nur gegen deren Rückgabe. 7. Reiseversicherungen Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist, wenn nicht anders in der Ausschreibung beschrieben, im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung bei Buchung der Reise abzuschließen. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die Versicherungsgesellschaft unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst. 8. Rücktritt durch den Reiseveranstalter 8.1. Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Reise bis zum 31. Tag vor Reisebeginn abzusagen. Der Reisepreis wird unverzüglich erstattet. 8.2. Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, sind wir berechtigt, diese Reise bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen, sofern wir Ihnen ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreiten. Ein Rücktrittsrecht besteht dann nicht, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten haben oder diese Umstände nicht nachweisen können. Sofern Sie vom Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, erhalten Sie den bezahlten Reisepreis unverzüglich erstattet. 9. Höhere Gewalt Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können beide Vertragsparteien gemäß 651 j BGB verfahren. 10. Gewährleistung 10.1. Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir sind berechtigt, mit Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Wir können die Abhilfe jedoch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach Reiseende können Sie eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht und Sie deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen haben. Wird eine Reise in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe oder bedarf es keiner Seite 3 von 5

Fristsetzung, weil Abhilfe unmöglich ist oder verweigert wird oder die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist, so können Sie, im Eigeninteresse am besten schriftlich, den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. 10.2. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen sind Sie verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Sofern Ihr Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie unbedingt eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften ist die Schadensanzeige in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. In sonstigen Fällen ist unsere Reiseleitung zu verständigen. Für den Verlust bzw. die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld im aufgegebenen Gepäck übernehmen wir keine Haftung. 10.3. Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 11. Haftung, Fristen zur Anmeldung von Ansprüchen und Verjährung 11.1. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, worauf wir in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung/Rechnung ausdrücklich hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Falle nach den Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen, worauf Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden. 11.2. Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung und Bestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haften wir auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht. 11.3. Unsere Haftung aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit 11.3.1. ein Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 11.3.2. wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. 11.4. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. 11.5. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir jeweils je Kunde und Reise bei Sachschäden bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen im Zusammenhang mit Reisegepäck bleiben unberührt. In diesem Zusammenhang empfehlen wir den Abschluss einer das Risiko mindernden Versicherung in Ihrem Reisebüro. 11.6. Zur Anmeldung von Ansprüchen gelten folgende Fristen: 11.6.1. sämtliche in Betracht kommenden vertraglichen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei uns geltend machen; 11.6.2. Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit es sich nicht um einen Personenschaden handelt, müssen Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende möglichst schriftlich bei uns geltend machen; 11.6.3. bei Personenschäden sind Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei uns innerhalb von einem Monat nach vertraglich vereinbartem Reiseende geltend zu machen, soweit Kenntnis von Schädiger oder schädigendem Ereignis innerhalb der vertraglichen Reisezeit besteht oder eine Kenntnis hätte bestehen müssen. Nach dem Ablauf vorstehender Fristen können Sie Ansprüche nur dann noch geltend machen, wenn Sie an der Einhaltung der Frist ohne Ihr Verschulden gehindert waren. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.2. Diese sind binnen 7 Tagen zu melden. Bei verspäteter Aushändigung beschädigten Gepäcks ist der Schaden innerhalb von 21 Tagen zu melden. Reisebüros sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen befugt. 11.7. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung, soweit keine Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit vorliegt, verjähren in einem Jahr, beginnend ab dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte, soweit die Verletzung nicht vorsätzlich erfolgte. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. 12. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen Seite 4 von 5

12.1. Bitte beachten Sie unsere Informationen zu Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes, da Sie für die Einhaltung dieser Bestimmungen selbst verantwortlich sind. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, es sei denn, wir hätten Sie nicht oder falsch informiert. Diese Informationen gelten für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes bzw. Personalausweises sind. Sind Sie Ausländer oder Inhaber eines fremden Passes, müssen Sie oft andere Bestimmungen beachten. Bitte erfragen Sie diese bei dem zuständigen Konsulat. 12.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist. 12.3. Technische Einrichtungen entsprechen im Ausland nicht immer dem deutschen Standard. Bitte beachten Sie daher unbedingt evtl. Benutzungshinweise. 13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EU 2111/05) verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennen wir Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie darüber informieren. Wechselt die Ihnen als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, werden wir Sie über den Wechsel informieren. Wir werden unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass Sie so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet werden. 14. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht 14.1. Für Klagen der Urlaubstours GmbH gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Urlaubstours GmbH maßgebend. 14.2. Es findet deutsches Recht Anwendung. 15. Allgemeine Bestimmungen 15.1. Alle Angaben in unseren Ausschreibungen werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Ausschreibungen entsprechen dem Stand bei Drucklegung / Veröffentlichung. 15.2. Mit der Veröffentlichung neuer Ausschreibungen verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit. 15.3. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden. 15.4. Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Reiseveranstalter: Urlaubstours GmbH Barfußgäßchen 11 04109 Leipzig Seite 5 von 5