Sparkasse Dillenburg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008



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Offenlegungsbericht. nach 319 ff. SolvV i. V. m. 26a KWG zum

Transkript:

Sparkasse Dillenburg Offenlegungsbericht nach 26a KWG i.v.m. 319-337 SolvV zum 31.12.2008 s - Finanzgruppe Seite: 1 von 13

Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 3 1 Einleitung... 4 2 Risikomanagement ( 322 SolvV)... 5 3 Anwendungsbereich ( 323 SolvV)... 5 4 Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV)... 5 5 Angemessenheit der Eigenmittel ( 325 SolvV)... 6 6 Adressenausfallrisiko Allgemein ( 327 SolvV)... 7 6.1 Bruttokreditvolumen nach risikotragenden Instrumenten... 7 6.2 Geografische Hauptgebiete nach risikotragenden Instrumenten... 7 6.3 Schuldnergruppen nach risikotragenden Instrumenten... 7 6.4 Vertragliche Restlaufzeiten... 8 6.5 In Verzug geratene und notleidende Kredite je Schuldnergruppe... 8 6.6 In Verzug geratene und notleidende Kredite je Hauptgebiet... 8 6.7 Entwicklung der Risikovorsorge... 9 7 Adressenausfallrisiko KSA ( 328 SolvV)... 10 8 Adressenausfallrisiko Beteiligungen ( 332 SolvV)... 11 9 Adressenausfallrisiko Verbriefungen ( 334 SolvV)... 12 10 Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV)... 12 11 Marktrisiko ( 330 SolvV)... 12 12 Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch ( 333 SolvV)... 12 13 Operationelles Risiko ( 331 SolvV)... 13 14 Derivative Adressenausfallrisikopositionen und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV)... 13 s - Finanzgruppe Seite: 2 von 13

Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin HGB IAS IRBA IFRS KRMT KSA KWG MaRisk PD RL SolvV VaR VRZ Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Handelsgesetzbuch International Accounting Standards Auf internen Ratings basierender Ansatz (Internal Ratings-Based Approach) International Financial Reporting Standards Kreditrisikominderungstechniken Kreditrisiko-Standardansatz Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default) Richtlinie Solvabilitätsverordnung Value at Risk Verbandsrechenzentrum s - Finanzgruppe Seite: 3 von 13

1 Einleitung Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Jahr 2004 die aufsichtsrechtlichen Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken überarbeitet. Das Grundkonzept der neuen Eigenkapitalvereinbarung ( Basel II ) besteht aus drei sich ergänzenden Säulen mit dem Ziel, die Stabilität des nationalen und des internationalen Bankensystems besser abzusichern. Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern Informationen über den Anwendungsumfang, das Kapital, das Risiko, den Risikoanalyseprozess und somit die Kapitaladäquanz einer Bank zugänglich gemacht werden. Die dritte Säule ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (erste Säule) und das Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum 1. Januar 2007 mit dem neuen 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt. Die SolvV ersetzt den bisherigen Grundsatz I und konkretisiert die in 10 KWG geforderte Angemessenheit der Eigenmittel der Institute. Übergangsweise hatten die Institute bis Ende 2007 die Möglichkeit, ihre Eigenkapitalanforderungen vollumfänglich weiterhin auf Basis der bisherigen Regelungen zu berechnen. Teile der von der SolvV geforderten qualitativen Angaben finden sich bereits im Lagebericht nach 289 HGB wieder. An den entsprechenden Stellen in diesem Dokument wird deshalb auf den Lagebericht verwiesen. Der Jahresabschluss der Sparkasse Dillenburg bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie der Lagebericht sind im elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) veröffentlicht. s - Finanzgruppe Seite: 4 von 13

2 Risikomanagement ( 322 SolvV) Die Informationen zum Risikomanagement sind im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt 4 Risikobericht offengelegt. 3 Anwendungsbereich ( 323 SolvV) Die Offenlegung gem. SolvV erfolgt für die Sparkasse Dillenburg auf Einzelinstitutsebene. 4 Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) Die Angaben zur Eigenmittelstruktur finden sich im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt 2.5 Vermögenslage. Stichtag T Gesamtbetrag Kernkapital nach 10 Abs. 2a KWG nach Abzug der Abzugspositionen 66.272 dar.: offene Rücklagen 59.417 dar.: Bilanzgewinn, Zwischengewinn - dar.: Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach 340 g HGB 7.000 dar.: Immaterielle Vermögenswerte -145 Gesamtbetrag Ergänzungskapital nach 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der Abzugspositionen gemäß 10 Abs. 2b Satz 2 KWG und Drittrangmittel nach 10 Abs. 2c KWG 40.260 Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach 10 Abs. 1d Satz 1 KWG und der anrechenbaren Drittrangmittel nach 10 Abs. 2c KWG 106.532 s - Finanzgruppe Seite: 5 von 13

5 Angemessenheit der Eigenmittel ( 325 SolvV) Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt 4.2 Risikomanagementmethoden wieder. Kapitalanforderungen Eigenkapitalanforderung Kreditrisiko in T Standardansatz - Zentralregierungen 401 - Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften - - Sonstige öffentliche Stellen 255 - Multilaterale Entwicklungsbanken - - Internationale Organisationen - - Institute 242 - Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 571 - Unternehmen 9.717 - Mengengeschäft 14.369 - Durch Immobilien besicherte Positionen 8.543 - Investmentanteile 3.484 - Sonstige Positionen 2.109 - Überfällige Positionen 988 Verbriefungen Verbriefungen im Standardsatz Risiken aus Beteiligungswerten Beteiligungswerte im Standardansatz 1.173 Marktrisiken des Handelsbuchs Marktrisiken gemäß - Standardansatz 74 Operationelle Risiken Operationelle Risiken gemäß - Basisindikatoransatz 5.889 Total 47.815 Kapitalquoten Gesamtkapitalquote Kernkapitalquote in % in % Einzelinstitut 17,86 11,09 s - Finanzgruppe Seite: 6 von 13

6 Adressenausfallrisiko Allgemein ( 327 SolvV) Die nachfolgenden Übersichten enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen aufgeschlüsselt zum Offenlegungsstichtag. Zur Ermittlung werden sämtliche Adressenausfallrisikopositionen nach 9 SolvV, unter anderem auch Sachanlagen, ohne Beteiligungen und Verbriefungen berücksichtigt. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten vor Kreditrisikominderung ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen. 6.1 Bruttokreditvolumen nach risikotragenden Instrumenten Da die Beträge am Offenlegungsstichtag nicht wesentlich von den Durchschnittsbeständen abweichen, konnte auf eine Darstellung der Durchschnittsbeträge verzichtet werden. Kredite, Zusagen und andere nicht derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Finanzinstrumente Betrag in T Betrag in T Betrag in T Gesamtes Bruttokreditvolumen 1.149.826 342.054 1.150 6.2 Geografische Hauptgebiete nach risikotragenden Instrumenten Geografische Hauptgebiete Kredite, Zusagen und andere nicht derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Finanzinstrumente Betrag in T Betrag in T Betrag in T Deutschland 1.130.000 318.295 1.150 EWR (ohne Deutschland) 19.223 13.874 --- Sonstige (ohne Deutschland und EWR) 603 9.885 --- Gesamt 1.149.826 342.054 1.150 6.3 Schuldnergruppen nach risikotragenden Instrumenten Schuldnergruppen Kredite, Zusagen und andere nicht derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Finanzinstrumente Betrag in T Betrag in T Betrag in T Banken 270.377 244.425 1.150 Privatpersonen 653.604 --- --- Unternehmen 181.188 72.400 --- Öffentliche Haushalte 24.831 1.470 --- Banken Ausland --- --- --- Privatpersonen Ausland 1.458 --- --- Unternehmen Ausland 18.368 18.853 --- Öffentliche Haushalte Ausland --- 4.906 --- Gesamt 1.149.826 342.054 1.150 s - Finanzgruppe Seite: 7 von 13

6.4 Vertragliche Restlaufzeiten Restlaufzeiten Kredite, Zusagen und andere nicht derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Finanzinstrumente Betrag in T Betrag in T Betrag in T < 1 Jahr 448.295 66.722 --- 1 Jahr 5 Jahre 155.685 205.114 400 > 5 Jahre bis unbefristet 535.846 70.219 750 Gesamt 1.149.826 342.054 1.150 6.5 In Verzug geratene und notleidende Kredite je Schuldnergruppe Definition in Verzug und notleidend ( 327 Abs. 1 Nr. 1 SolvV): Für die Sparkasse gilt eine Forderung ab dem ersten Tag einer Limitüberschreitung als in Verzug. Eine Forderung wird notleidend, wenn der zugrunde liegende Zahlungsanspruch mehr als 90 aufeinander folgende Kalendertage mit einem Betrag von 100 Euro oder mehr überfällig ist. Schuldnergruppen Gesamtinanspruchnahme aus in Verzug geratenen und notleidenden Krediten (mit Wertberichtigungen) Kredite in Verzug (ohne Wertberichtigungsbedarf) Betrag in T Betrag in T Banken 0 0 Privatpersonen 14.795 6.133 Unternehmen 20.180 980 Öffentliche Haushalte 0 0 Banken Ausland 0 0 Privatpersonen Ausland 31 4 Unternehmen Ausland 0 8 Öffentliche Haushalte Ausland 0 0 Gesamt 35.006 7.125 6.6 In Verzug geratene und notleidende Kredite je Hauptgebiet Geografische Hauptgebiete Gesamtinanspruchnahme aus in Verzug geratenen und notleidenden Krediten (mit Wertberichtigungen) Kredite in Verzug (ohne Wertberichtigungsbedarf) Betrag in T Betrag in T Deutschland 34.975 7.113 EWR (ohne Deutschland) 31 8 Sonstige (ohne Deutschland und EWR) 0 4 Gesamt 35.006 7.125 s - Finanzgruppe Seite: 8 von 13

6.7 Entwicklung der Risikovorsorge Bildung der Risikovorsorge ( 327 Abs. 1 Nr. 2 SolvV): Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, zu bewerten, zu steuern und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang und Lagebericht zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2008. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf besteht. Soweit uns Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden Risikovorsorge orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür sind die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Zum anderen erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihrem wahrscheinlichen Realisationswert, um einschätzen zu können, welche Zahlungen nach Eintritt von Leistungsstörungen noch erwartet werden. Die Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen werden per Antrag kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgen eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. daraus resultierende Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen lassen oder bei einer zweifelsfreien Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten, erfolgt eine Auflösung der Risikovorsorge. Die Erfassung, Neubildung und Auflösung der Risikovorsorge erfolgt bei der Sparkasse in einem zentralen System. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen Vorsorgen für allgemeine Bankrisiken nach 340f HGB. In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorgen geregelt. Die Risikovorsorge der Sparkasse Dillenburg hat sich im Berichtsjahr um 1.434 TEUR vermindert. s - Finanzgruppe Seite: 9 von 13

7 Adressenausfallrisiko KSA ( 328 SolvV) Nachfolgende Tabelle beinhaltet die jeweilige Summe der Positionswerte, die einem festen aufsichtsrechtlichen Risikogewicht zugeordnet sind. Die Sparkasse macht von Kreditrisikominderungstechniken keinen Gebrauch. Risikogewicht Gesamtbetrag der Forderungen in % Standardansatz Betrag in T 0 439.047,5 > 0 688.548,5 > 75 206.396,3 > 150 0,0 Nominierte Agenturen ( 328 Abs. 1 Nr. 1 + 2 SolvV): Die Sparkasse ermittelt die Eigenkapitalanforderungen im Kreditrisiko-Standardansatz der Forderungsklassen Zentralregierungen, Regionalregierungen, sonstige öffentliche Stellen, Institute, von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen, multilaterale Entwicklungsbanken und Unternehmen anhand der Bonitätsbeurteilungen der von der BaFin anerkannten Ratingagenturen Standard & Poor s Rating Services und Moody s Investors Service. Bonitätsstufe 1 2 3 4 5 6 S&P AAA bis AA- A+ bis A- BBB+ bis BBB- BB+ bis BB- B+ bis B- ab CCC+ Moody s Aaa bis Aa3 A1 bis A3 Baa1 bis Baa3 Ba1 bis Ba3 B1 bis B3 ab Caa1 Prozessbeschreibung Ratingübertragung ( 328 Abs. 1 Nr. 3 SolvV): Die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen erfolgt für diese Forderungsklassen auf Grundlage der Bonitätsbeurteilungen der nominierten Ratingagenturen (externe Ratings). Grundsätzlich wird jeder Emission ein externes Rating zugeordnet. Existiert für eine Forderung kein Emissionsrating, wird geprüft, ob das Rating anderer Emissionen des Schuldners gemäß 45 SolvV auf die Forderung übertragen werden kann. Ist dies nicht möglich, wird auf ein ggf. vorhandenes externes Rating des Schuldners abgestellt (Emittentenrating). Ansonsten werden die Forderungen im Rahmen der Eigenmittelanforderungen mit pauschalen Anrechnungssätzen berücksichtigt. Die beschriebene Verfahrensweise wird programmtechnisch unterstützt. s - Finanzgruppe Seite: 10 von 13

8 Adressenausfallrisiko Beteiligungen ( 332 SolvV) Die Beteiligungen der Sparkasse Dillenburg werden in Strategische, Funktions- und Kapitalbeteiligungen eingeteilt. Eine Zuordnung der einzelnen Beteiligungen ist aus der unten dargestellten Tabelle ersichtlich. Die hier ausgewiesenen Positionen entsprechen der Zuordnung der Forderungsklasse Beteiligungen nach der Solvabilitätsverordnung (SolvV). Aus der SolvV-Meldung zum 31.12.2008 wird unter der Forderungsklasse Beteiligungen ein Positionswert in Höhe von T 14.657,7 ausgewiesen, wovon T 498,8 börsennotiert sind. Die Beteiligungen der Sparkasse wurden überwiegend aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den Verbund der Sparkassen-Finanzgruppe zu stärken und eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen in der Region zu ermöglichen. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnbeteiligung steht somit nicht im Vordergrund. Dem gegenüber haben die Kapitalbeteiligungen der Sparkasse zum Ziel, hinreichende Renditen in Relation auf das investierte Kapital zu erwirtschaften. Die Beteiligungen werden nach rechnungsspezifischen Kriterien gemäß HGB bewertet. Gemäß 340e Abs. 1 HGB sind Beteiligungen nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften (d. h. 253 Abs. 1 und 2 HGB) zu bewerten, es sei denn, dass sie nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. In diesem Fall sind sie nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften (d. h. 253 Abs. 1 und 3 HGB) zu bewerten. Der Buchwert und der Zeitwert der Beteiligungen entsprechen einander. Der beizulegende Zeitwert (fair value) bei börsennotierten Beteiligungen ergibt sich aus dem Schlusskurs am Offenlegungsstichtag. Bei den anderen Beteiligungen der Sparkasse liegen zum Bilanzstichtag keine Anhaltspunkte vor, dass der beizulegende Zeitwert unter dem ausgewiesenen Bilanzbuchwert liegt. Insofern wurde zum Bilanzstichtag auf eine Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes der einzelnen Beteiligungen verzichtet. Im Berichtsjahr fanden keine Verkäufe von Beteiligungen statt. Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt. s - Finanzgruppe Seite: 11 von 13

Wertansätze für Beteiligungsinstrumente Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Buchwert In T Beteiligungsgruppe A: Strategische Beteiligungen 14.153,4 - darunter börsengehandelte Positionen --- - darunter andere Beteiligungspositionen 14.153,4 Beteiligungsgruppe B: Funktionsbeteiligungen 5,5 - darunter börsengehandelte Positionen --- - darunter andere Beteiligungspositionen 5,5 Beteiligungsgruppe C: Kapitalbeteiligungen 498,8 - darunter börsengehandelte Positionen 498,8 - darunter andere Beteiligungspositionen --- 9 Adressenausfallrisiko Verbriefungen ( 334 SolvV) Die Sparkasse Dillenburg betreibt kein Verbriefungsgeschäft. 10 Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV) Kreditrisikominderungstechniken werden nicht verwendet. 11 Marktrisiko ( 330 SolvV) Für regulatorische Zwecke verwendet die Sparkasse Dillenburg derzeit keine eigenen internen Risikomodelle. Zur Anwendung kommen hier die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Für die Risikoart Währung stellt sich die Eigenmittelanforderung wie folgt dar: Marktrisiken Eigenkapitalanforderung In T Währungsrisiko 74 12 Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch ( 333 SolvV) Die Verfahren zur Messung und Steuerung des Zinsänderungsrisikos werden im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt 4.3.2 Marktpreisrisiken inklusive Zinsänderungsrisiken beschrieben. s - Finanzgruppe Seite: 12 von 13

Zinsänderungsrisiken auf Gesamtbankebene Währung Zinsänderungsrisiko ad hoc-zinsverschiebung um + / -100 bp in T Rückgang des Zinsüberschusses Zuwachs des Zinsüberschusses Euro 1.090 1.089 (Ausgehend von einer konstanten Geschäftsstruktur -Fälligkeiten werden Struktur erhaltend prolongiert- wird die Zinsergebniswirkung bei ad hoc-verschiebung der aktuellen Zinsstruktur um +/- 100 bp analysiert) 13 Operationelles Risiko ( 331 SolvV) Die Angaben zum operationellen Risiko finden sich im Lagebericht nach 289 HGB unter Gliederungspunkt 4.3.4. Die Sparkasse Dillenburg berechnet die Eigenkapitalanforderung für das operationelle Risiko mit Hilfe des Basisindikatoransatzes nach den Bestimmungen der 270 271 SolvV. 14 Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV) Die Sparkasse geht derivative Finanzgeschäfte zur Absicherung von Kundengeschäften und zur Aktiv-Passiv-Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos ein. Die Sparkasse verwendet für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen im Rahmen der Solvabilitätsverordnung die Laufzeitmethode. Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist die Landesbank Hessen-Thüringen. Aufgrund des bestehenden verbundweiten Sicherungssystems, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichtet die Sparkasse bei diesen Geschäften auf ein kontrahentenbezogenes Limitsystem sowie auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Positive Wiederbeschaffungswerte vor Aufrechnung und Sicherheiten Aufrechnungsmöglichkeiten Anrechenbare Sicherheiten Positive Wiederbeschaffungswerte nach Aufrechnung und Sicherheiten Zinsbezogene Kontrakte --- --- --- --- Währungsbezogene Kontrakte 41 --- --- --- Summe 41 --- -- 41 Laufzeitmethode Kontrahentenausfallrisikoposition 1.284 s - Finanzgruppe Seite: 13 von 13