Mariahilfer Straße 37-39, 2. OG 1060 Wien Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, Stubenring 1 1010 Wien harald.mahrer@bmwfw.gv.at Datum: 31. März 2016 Bearbeiter: Carmen Ott Tel.: 01/588 39 DW 84 E-Mail: ott@vat.at LIVR - 00034 DVR 0043257 ZVR 271669473 Digital Roadmap Austria Sehr geehrter Staatssekretär Dr. Mahrer! Im Rahmen der öffentlichen Konsultation zur Digital Roadmap, dürfen wir Ihnen die Position des Verbands Alternativer Telekom-Netzbetreiber () zur Kenntnis bringen. Der vertritt die Interessen der größten Alternativen Netzbetreiber Österreichs aus dem Fest- und Mobilfunkbereich mit den Unternehmen Colt, Hutchison, T-Mobile, Tele2 und UPC. Es freut uns, dass die Bundesregierung mit dieser Roadmap die Initiative ergriffen hat, dem digitalen Wandel einen richtungsweisenden Fahrplan zu geben, um somit Österreich als Wirtschafts- und Innovationsstandort zu stärken. Nachdem sich Österreich im Bereich der Digitalisierung nur im Mittelfeld befindet, muss die Wichtigkeit des Themas erkannt und richtungsweisende Handlungen ergriffen werden. Allgemeiner Eindruck der Digital Roadmap Aus Sicht des ist der Bundesregierung eine vernünftige und präzise Ausarbeitung einer digitalen Strategie gelungen, wobei noch einige Anpassungen und Ausformulierungen konkreter Maßnahmen notwendig sind. Vision Der merkt an, dass in der vorliegenden Roadmap keine klare Vision beschrieben ist. Es werden zwar betroffene Themenbereichen und gesellschaftliche Berührungspunkten angesprochen, jedoch geht das Dokument nicht über ein bloßes Beschreiben der Herausforderungen hinaus. Zusätzlich werden keine konkreten Maßnahmen, um die entsprechenden Ziele zu erreichen, genannt. Des Weiteren fehlt eine Priorisierung von Themen völlig.
Wenn Österreich eine führende IKT-Nation werden will, braucht es zielgerichtete Maßnahmen. Es reicht nicht nur einen Blick auf die global entwickelte Digitalisierungswelle zu werfen und deren Status quo zu erklären. Es bleibt jedenfalls offen, wie Österreich damit tatsächlich umgehen will. Des Weiteren kritisiert der, dass die Digital Roadmap leider nahezu ausschließlich die einzelne Privatperson im Auge hat und die Stellung der Unternehmen, die aktiv an der Bewältigung der angesprochenen Herausforderungen mitarbeiten können und wollen, völlig außer Acht gelassen werden. Zu den einzelnen Handlungsfeldern Handlungsfeld Infrastruktur Um mit der voranschreitenden Digitalisierung mithalten zu können, bedarf es vor allem einer Fokussierung auf den Bereich der Infrastruktur, dessen Wichtigkeit allen Akteuren bewusst gemacht werden muss. Mittel- bis langfristig wird ultraschnelles Breitband die Wettbewerbsfähigkeit, das Wirtschaftswachstum und auch das Innovationspotential Österreichs in hohem Maße mitbestimmen und positive Effekte auf Beschäftigung und Produktivität auslösen. Dafür sind allerdings die richtigen wettbewerbsfördernden Rahmendbedingungen sowie ein rasches Handeln der politischen Akteure dringend erforderlich. Aus Sicht des ist das Thema Infrastruktur in der Digital Roadmap viel zu kurz und oberflächlich behandelt worden. Zudem ist es ein Irrglaube, dass Förderungen das Wichtigste sind, um den Infrastrukturausbau voranzubringen. Neben den Förderungen müssen ebenso weitere wichtige Faktoren beachtet werden, wie beispielsweise ein funktionierender Wettbewerb, das richtige Maß an Kooperation und das Schaffen von Investitionsanreizen (z.b. Umsatzpotenziale, Vermeidung von Belastungen, etc.). Zusätzlich bleibt die Frage offen, wie Investitionen in den Infrastrukturausbau einen Anreiz erhalten können und welche Rolle der Wettbewerb (auch zwischen OTTs und Telekommunikations-Dienstleistern) spielt. Der fordert, dass konkrete Maßnahmen genannt werden, um den Wettbewerb zu intensivieren und dafür zu sorgen, dass der Ausbau der Infrastruktur leistbarer wird, damit diese auch in entlegenen beziehungsweise unterversorgten Gebieten ausgedehnt wird. Breitbandförderung Aus Sicht der Alternativen Netzbetreiber müssen bei der Ausgestaltung der Förderungen zumindest die drei folgenden Punkte gegeben sein, um den wettbewerbsfördernden und effizienten Einsatz öffentlicher Mittel zum Wohle aller Bürger zu garantieren. Technologie-Neutralität unbefristeter, diskriminierungsfreier Zugang auf geförderte Infrastruktur für alle Dienstbetreiber koordinierter Ausbau keine Schaffung von Monopol-Inseln Des Weiteren sollte der staatlich geförderte Ausbau der Netze für Hochgeschwindigkeitsinternet ausschließlich in unterversorgten Gebieten möglich sein und durch technologieneutrale Förderungen finanziert werden. 2
Ebenso sollte der Fokus der Investitionen auf Glasfasertechnologie (FTTH, FTTB, FTTC, Anbindung von Basisstationen) liegen, um für den Standard von Morgen gerüstet zu sein. Kupferbasierte Brücken-Technologien (Vectoring, G-Fast) sollten nicht gefördert werden. Der Markt für Telekommunikation gehört heute zweifelsohne zu einem der wichtigsten Märkte im Hinblick auf seine Effekte auf das gesamtwirtschaftliche Innovations- und Wachstumspotential der österreichischen Volkswirtschaft. Die übergreifenden Effekte, die von der Telekommunikation auf alle anderen Wirtschaftssektoren übergehen, geben wichtige Impulse für zukünftiges Wachstum, die Stärkung des Standortes, die Sicherung der Beschäftigung und die Verbesserung des Umweltschutzes am Wirtschaftsstandort Österreich. Erfolgreiches unternehmerisches Handeln wäre heutzutage beginnend bei kleinen Startups bis hin zu international ausgerichteten Global Playern ohne IKT undenkbar und benötigt den Zugang zu state-of-the-art Services und Infrastruktur. Eine aktive Planung ist der Schlüssel, um die zukünftige Breitbandversorgung optimal zu gestalten. Zudem muss noch einmal darauf hingewiesen werden, dass allein durch die Förderungen aus der sogenannten Breitbandmilliarde keine bessere Breitbandversorgung in Österreich erreicht wird. Rechtsrahmen Netzneutralität Der sieht gegenwärtig keine Probleme verursacht durch Netzneutralitätsverletzungen in Österreich. Aus Sicht des Verbandes sind daher zum jetzigen Zeitpunkt weitere regulative Eingriffe in den Markt weder notwendig noch sinnvoll und spricht sich daher vollkommen gegen zusätzliche Regulierungen aus. Um Netzneutralitätsverletzungen hintanzuhalten müssen zwei grundlegende Prinzipien gewahrt sein: 1. Transparenz der Dienste 2. Ausreichender Wettbewerb Der Wettbewerb zwischen Internet-Service-Providern (ISP) spielt aus Sicht des eine fundamentale Rolle bei der Aufrechterhaltung des Zugangs zu uneingeschränktem Internet. Hierbei sollte vordergründig Transparenz und freie Betreiberwahl zu ausreichend Wahlmöglichkeiten für die Endnutzer führen. Würde ein ISP sich dann entscheiden, Services zu bevorzugen oder zu benachteiligen, hätte der Kunde die Möglichkeit den ISP zu wechseln. Aus Sicht des Verbandes stellt sich die Frage eines regulatorischen Eingriffes solange nicht, solange dem Kunden ausreichend Informationen zur Verfügung stehen, um gut informierte Entscheidungen treffen zu können und am Markt der Zugang zu uneingeschränktem Internet verfügbar ist. Over the top-player Während österreichische Unternehmen strengen Regelungen im Konsumenten- und Datenschutz unterliegen, wie beispielsweise der zwingenden Papierrechnung oder in Bezug auf die Sammlung und Verwendung von Bonitätsdaten sowie dem Verbot der personenbezogenen Auswertung von Surf-/Kaufverhalten, gelten diese Normen selten für Over the top-player (OTT) wie Amazon und Google. 3
Die Sicherung des Standortes Österreichs bedeutet in einem Wettbewerbskontext auch, dass alle Akteure auf dem nationalen Markt denselben hier geltenden Rechtsrahmen zu unterliegen und zu befolgen haben. Die Einhaltung der Gesetzesbestimmungen muss für alle Agierenden gleich streng bewacht werden, da es ansonsten insofern zu Wettbewerbsverzerrungen führt, als dass jene Unternehmen, die sich an die sehr hohen Konsumenten- und Datenschutzbestimmungen in Österreich halten, gegenüber jenen Unternehmen, die dies nicht tun, eindeutig ins Hintertreffen geraten. Darüber hinaus erwirtschaften die sogenannten OTTs wie beispielsweise Google, Amazon und Skype mit ihren Services, die sie über die Infrastruktur der lokalen Netzbetreiber anbieten, hohe Umsätze, leisten aber keinen Beitrag zum Ausbau oder zur Aufrechterhaltung derselben. Ebenso greifen sie in das Kerngeschäft der Telekomnetzbetreiber ein, indem sie (z.b. Skype) durch gratis Telefonie und Kurznachrichten den Infrastrukturbetreibern deren Umsatz entziehen. Dies konterkariert in erheblichem Ausmaß die Bemühungen jener Kräfte, die versuchen den Standort zu stärken. Auch erfolgsversprechende Start-Ups werden sich unter uneinheitlichen Wettbewerbsbedingungen gegenüber OTTs nicht behaupten können. Der gesamten IKT-Branche werden nach Auffassung des erhebliche Mittel durch dieses Compliance Vakuum entzogen. Der begrüßt es, dass in der Digital Roadmap genau dieses Problem angesprochen wird. Demnach ist dieses Ungleichgewicht auf gesamteuropäischer Ebene zu behandeln, um somit zu verhindern, dass Infrastrukturunternehmen Wettbewerbsnachteile erfahren. Jedoch bedarf es einer noch klareren Position und konkret definierter Maßnahmen, damit sichergestellt werden kann, dass die hier geltenden Rechtsvorschriften zur Gänze eingehalten werden. Verfehlungen dieser sollten schon im Interesse der Bürger und des eigenen Wirtschaftsstandortes mit angemessener Härte begegnet werden. Die Nichteinhaltung schwächt am Standort tätige Unternehmen im Wettbewerb und damit auch den Standort selbst. Des Weiteren sollte die Konzentration nicht auf sektorspezifischen sondern auf allgemein geltenden Regulierungen liegen, da ansonsten der Wettbewerb und zukünftige Innovationen gehemmt werden. Senkung der Kosten für Mobilfunkstandorte Aus Sicht des mangelt es nach wie vor an der Gleichstellung von Mobilfunk und Festnetz bei der Errichtung von Infrastrukturen. Gemäß dem 2. Abschnitt des TKG 2003 werden Festnetzbetreibern umfassende Rechte bei der Errichtung und Erhaltung von Kommunikationslinien eingeräumt. Mobilfunkbetreiber sind im Gegensatz dazu bei der Errichtung von Antennentragemasten alleine auf privatrechtliche Vereinbarungen angewiesen. Eine Gleichstellung zwischen Festnetz- und Mobilfunkbetreibern lässt sich in diesem Bereich erreichen, indem die Ausnahmebestimmung in 5 Abs. 1 TKG - welcher zur Folge, Leitungsrechte nicht zur Errichtung von Antennentragemasten in Anspruch genommen werden können - gestrichen wird. Insbesondere staats- und gemeindenahe Unternehmen (z.b. ASFINAG, Österreichische Bundesforste, Wiener Wohnen) haben das Gewähren von Mobilfunk längst als lukratives Geschäft entdeckt und verlangen teils horrende Mietpreise für die Standorte. 4
Der fordert daher, - die Ausnahmebestimmung in 5 Abs 1 TKG, zu streichen. - auf staatsnahe Unternehmen einzuwirken, von dieser Geschäftspraxis abzugehen und den Mobilfunkern unter wirtschaftlichen Bedingungen die Errichtung bzw. Betreibung von Mobilfunkstandorten zu ermöglichen. Die rasche Verbreitung von Breitband mittels LTE kann nicht durch Interessen einzelner Unternehmen aufgehalten werden, die Zusatzeinnahmen lukrieren wollen. - Infrastrukturkooperationen zwischen Betreibern weitreichender zu ermöglichen. Außerdem sind die Preise, die Mobilfunkbetreiber für die Nutzung von Richtfunk zahlen, im internationalen Vergleich viel zu hoch. Um die schnelle Ausbreitung von Breitband, insbesondere in die Fläche, zu ermöglichen, sind die Kosten wesentlich zu senken. Dadurch würde der Richtfunk eine gute Alternative darstellen, um schnell und effizient große Strecken zu überbrücken. Fairer Wettbewerb durch Schaffung eines konkurrenzfähigen Vorleistungsproduktes virtuelle Entbündelung Im Festnetz zeichnet sich eine Remonopolisierung zu Gunsten A1 Telekom Austria ab, welche durch die bisherige Regulierung begünstigt, stetig an Marktanteilen dazugewinnen konnte. Auch die letzten Entscheidungen der Telekom-Control-Kommission haben nicht dazu beigetragen dem Markt bzw. den alternativen Netzbetreibern technisch und wirtschaftlich attraktive Vorleistungsprodukte zur Verfügung zu stellen. Alternative Festnetzbetreiber brauchen ein Vorleistungsprodukt der virtuellen Entbündelung, das ihnen ermöglicht, ein kompetitives Endkundenprodukt anzubieten. Insbesondere in Gebieten, wo eine Duplizierung von Festnetzinfrastruktur ökonomisch nicht sinnvoll ist, muss Alternativen Betreibern die Möglichkeit gegeben werden, sich mit Hilfe eines differenzierten Vorleistungsangebotes vom Ex-Monopolisten unterscheiden zu können. Diese Unterscheidungsmöglichkeit ist ein wesentliches Merkmal für einen funktionierenden Wettbewerb am Endkundenmarkt, garantiert sie doch eine Pluralität an Angeboten und ermöglicht Innovationen und neue Geschäftsmodelle. Das derzeitige Standardangebot auf welches Alternative Netzbetreiber angewiesen sind, ermöglicht dies nicht und wird dazu beitragen, dass A1 Telekom Austria ihre marktbeherrschende Stellung noch weiter ausbaut und Investitionen Alternativer Netzbetreiber in eigene Infrastruktur immer weiter zurückgehen. Daher ist auch beim Ausbau geförderter Infrastruktur auf effektive Vorleistungsverpflichtungen zu achten, damit ein nachhaltiger Wettbewerb sichergestellt ist und somit Monopolbildung verhindert wird. Auch die physische Entbündelung muss in Zukunft weiterhin möglich sein, denn Alternative Netzbetreiber müssen weiterhin die Möglichkeit haben sich über bessere Qualität, verschiedene Optionen und letztlich auch den (Endkunden-) Preis zu differenzieren. Wird nur ein einheitliches Zugangsprodukt auf Bitstrom-Basis (wie die virtuelle Entbündelung eines darstellt) zur Verfügung gestellt, ist dies nicht mehr möglich. 5
Ein weiteres Vorleistungsprodukt das aufrecht erhalten werden sollte ist das der Carrier- PreSelection, das nach wie vor dafür sorgt, dass rund 20% aller Festnetzkunden in den Genuss günstigerer Festnetztarife kommen. Ein Aufheben dieser Verpflichtung würde zur adhoc Remonopolisierung des Festnetzsprachtelefoniemarktes führen. Als erfolgreiches Ergebnis der Marktliberalisierung sollte dieses Vorleistungsprodukt zur Sicherstellung der Wahlfreiheit der Konsumenten beibehalten werden. Entlassung der A1 Telekom Austria aus der Verpflichtung öffentliche Sprechstellen zu betreiben Die anachronistische Verpflichtung der A1 Telekom Austria, unrentable Sprechstellen betreiben zu müssen, wirkt sich zum Nachteil aller Telekomnetzbetreiber aus und ist aufzuheben. Bereits in der letzten TKG Novelle wurde die Universaldienstverpflichtung geändert und diesbezüglich in den Erläuterungen festgehalten, dass die wirtschaftlich nicht zu rechtfertigende Überversorgung [Anm. von öffentlichen Sprechstellen] nicht mehr verpflichtend erbracht werden muss. Die sinkenden Nutzungszahlen der Sprechstellen kombiniert mit einer Mobilfunkpenetration von 161% sprechen eine deutliche Sprache. Die österreichische Bevölkerung ist nicht mehr auf öffentliche Sprechstellen angewiesen. Auch durch die Absenkung bzw. Abschaffung der Roaminggebühren, verlieren öffentliche Sprechstellen für Touristen an Bedeutung, da diese vermehrt auf Telefonie mit dem eigenen Endgerät ausweichen. A1 Telekom Austria und alternative Netzbetreiber sind durch die Universaldienstverordnung gezwungen, Jahr für Jahr in die Erhaltung dieser unrentablen Einrichtungen zu investieren. Investitionen, die besser im Breitbandausbau aufgehoben wären. Handlungsfeld Sicherheit, Schutz und Vertrauen Privatsphäre, Datenschutz und Konsumentenschutz In der Digital Roadmap wird das Thema Datenschutz leider nur kurz angeschnitten und im Wesentlichen auf die Datenschutzgrundverordnung verwiesen. Des Weiteren werden die zukunftsrelevanten Themen Big Data und Internet of Things in der Roadmap überhaupt nur am Rande gestreift. Hier bedarf es einer umfassenden Auseinandersetzung mit diesen Bereichen, um mit der Entwicklung der Digitalisierung mithalten zu können. Zusätzlich gilt es zu beachten, dass der Präsident der Europäischen Kommission und EU-Kommissar Oettinger die Bereiche Datenschutz und Big Data in Europas Vordergrund stellen und demnach die Weiterentwicklung dieser Themen forcieren wollen. Folglich ist es wichtig, ein regulatorisches Umfeld zu schaffen, um genau das zu ermöglichen. Handlungsfeld Wirtschaft Verbrauchervertrauen Rechtsrahmen (E-Commerce und Verbraucherrechte) Laut der Digital Roadmap befürwortet Österreich eine rasche Evaluierung des bestehenden EU-Rechtsrahmens im Bereich des Online-Handels einschließlich der Verbraucherrechte- Richtlinie. Erst auf der Basis der Evaluierung soll beurteilt werden, ob ein einheitliches europäisches Rechtsregime für digitale Inhalte erforderlich ist. Es wird jedoch kritisch gesehen, vertragsrechtliche Regelungen für den grenzüberschreitenden Online-Vertrieb von Waren zu schaffen. 6
Aus Sicht des sorgt dies gänzlich für Unverständnis, da eine Vollharmonisierung von Vertragsrecht und Verbraucherschutzregelungen als wesentliche Grundpfeiler für ein Level Playing Field der verschiedenen Unternehmensfelder in unserem Ökosystem gilt. Daher ist die kritische Einstellung gegenüber einheitlichem Verbraucherrecht in Europa nicht akzeptabel und sollte noch einmal überdacht werden. Conclusio Aus Sicht des ist die Digital Roadmap eine solide Grundlage, auf dessen Basis zukunftsweisende Digitalisierungsstrategien abgeleitet werden können, jedoch noch konkrete Maßnahmen formuliert werden müssen. Dabei darf jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass IKT-Unternehmen in die Strategien miteinbezogen werden müssen, da eine sonstige Weiterentwicklung im IKT-Bereich kaum möglich sein wird. Infolgedessen schlagen wir vor, Vertreter dieser Wirtschaftsunternehmen in die Gespräche miteinzubeziehen und mit ihnen zusammen an einer Digitalisierungsstrategie zu arbeiten. Wir bitten um Berücksichtigung unserer Stellungnahme und stehen für weitere Fragen und Diskussion wie gewohnt jeder Zeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen VERBAND ALTERNATIVER TELEKOM-NETZBETREIBER Mag. Florian Schnurer, LL.M. Geschäftsführer 7