Pressekonferenz mit neuem VAT Präsidenten Jan Trionow

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1 Pressekonferenz mit neuem VAT Präsidenten Jan Trionow Gesprächspartner: DI Jan Trionow, VAT-Präsident Mag. Florian Schnurer, LL.M., VAT-Geschäftsführer Rückfragen an 0676 /

2 VAT Presseinformation Neugewählter VAT Präsident Trionow: Breitbandausbau hat oberste Priorität Utl.: Trionow betont die Wichtigkeit für rasches Handeln und begrüßt UPC als neues Mitglied "Die rasche, wettbewerbsfördernde Ausgestaltung der Förderbedingungen für den Breitbandausbau ist für uns ein ganz zentrales Anliegen", sagt der neugewählte VAT-Präsident Jan Trionow im Rahmen der heutigen Antrittspressekonferenz und betont dabei, "dass sich der VAT auch im Jahr 2015 weiter dafür einsetzen wird, dass nicht nur A1 Telekom Austria von den Förderungen profitiert sondern, dass der Wettbewerb dadurch gefördert wird." "Die Wahrung der Technologieneutralität, bis hinab ins kleinste Detail, ist aus unserer Sicht der einzige Weg zu einem hochwertigen Ausbau", betont Trionow und weist darauf hin, dass man sich an den Bedürfnissen der ÖsterreicherInnen orientieren sollte, die Breitbandinternet sowohl zu Hause als auch unterwegs nutzen möchten. Wird in einem Gebiet der Breitbandausbau gefördert, muss ein unbefristeter, gleichberechtigter Zugang für alle Mitbewerber zur geförderten Infrastruktur gewährleistet sein. "Dadurch soll verhindert werden, dass Monopolinseln entstehen und öffentliches Geld ineffizient eingesetzt wird", erläutert Trionow. Doch nicht nur durch Förderungen kann der Breitbandausbau vorangetrieben werden. "Es gibt noch immer genug gesetzliche Barrieren, die den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen bzw. das Anbieten schneller Datendienste, für alternative Betreiber erschweren", führt Trionow aus und erklärt, dass sich der VAT für das Jahr 2015 vorgenommen hat, "die wesentlichen rechtlichen Hürden beim Breitbandausbau zu identifizieren und gemeinsam mit der Politik und dem Ministerium abzubauen." Dass der Verband Alternativer Telekom-Netzbetreiber mit UPC Austria Services GmbH einen neuen Mitstreiter gefunden hat, freut den Geschäftsführer des VAT, Florian Schnurer, ganz besonders. "Durch den Beitritt von UPC wird die Position des VAT ganz wesentlich gestärkt. UPC bringt als größter Kabelnetzbetreiber Österreichs auch neues Know-How in den Verein, das uns dabei helfen wird, noch stärker als Verband gegenüber A1 Telekom Austria aufzutreten." Neben DI Jan Trionow, CEO Hutchison Drei Austria GmbH, als Präsident, wurden Mag. Alfred Pufitsch, Geschäftsführer Tele2 Telecommunication GmbH, und Dr. Andreas Bierwirth, CEO T-Mobile Austria GmbH, als Vizepräsidenten gewählt. Verband Alternativer Telekom-Netzbetreiber (VAT) Der VAT, ein Netzwerkpartner des Fachverbandes der Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI), wurde 1997 gegründet und ist die Interessenvertretung von im Zuge der Telekom- Liberalisierung neu in den Markt eingetretenen Betreibern. VAT-Mitgliedsunternehmen aus dem Festnetz- und Mobilbereich sind Colt, Hutchison, T-Mobile, Tele2 und UPC. Wien, am 30. Jänner 2015 Rückfragehinweis Mag. Florian Schnurer, LL.M. Geschäftsführer Mariahilfer Straße Wien T: E: office@vat.at I:

3 Pressekonferenz VAT Breitbandausbau in Österreich Jan Trionow, Präsident VAT Florian Schnurer, Geschäftsführer VAT

4 Alternative Telekom- Netzbetreiber in Österreich - Gegründet Mitglieder aus Festnetz und Mobilbereich - ~ 58% Marktanteil Mobilfunk - ~ 25% Marktanteil Festnetzbreitband Chancengleicher und nachhaltiger Wettbewerb zum Wohle der Kundinnen und Kunden und Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich 2

5 Neues Präsidium im VAT Präsident DI Jan Trionow, CEO Hutchison Drei Austria GmbH Vizepräsidenten Mag. Alfred Pufitsch, Geschäftsführer Tele2 Telecommunication GmbH Dr. Andreas Bierwirth, CEO T-Mobile Austria GmbH 3

6 UPC neues Mitglied im VAT 4

7 Investitionen in den Breitbandausbau Bisher ~ 7 Mrd. Investitionen Mobilfunk Kabelnetze Festnetz Services Gemeinsam werden in den nächsten Jahren bis zu 1 Mrd. investiert 5

8 Breitbandförderungen A1 TA gewann 71% der Förderungen Mobilfunk erhielt knapp 1,5% der Förderungen A1 TA ~ 71 % Remonopolisierungshilfe statt effektive Infrastrukturförderung 6

9 Wettbewerbsfördernde Breitbandförderung heißt Technologieneutralität Festnetz- & Mobilfunk berücksichtigen um Bedürfnissen der ÖsterreicherInnen nachzukommen Keine Benachteiligung durch Auswahlkriterien Zugang zur geförderten Infrastruktur Effizienter Einsatz der Mittel, wenn mehrere Betreiber geförderte Infrastruktur nutzen 7

10 Wettbewerbsfördernde Breitbandförderung heißt Backhaulförderung und Flächenförderung Gegenseitiges Profitieren Bestandserhebung vorhandener Infrastrukturen unter Einbeziehung der Gemeinden Reduziert Kosten des Ausbaus und optimiert Planung Gemeinden die sich aktiv einbringen werden priorisiert Projektspezifische Förderung 8

11 Rechtliche Forderungen für Breitbandausbau Novelle des TKG Kostensenkungsrichtlinie umsetzen (erleichterte Mitbenutzung, Genehmigungen, Baukoordination) Papierrechnung Leitungsrechte für Mobilfunkmasten Verpflichtung öffentlicher Sprechstellen abschaffen Wechselhindernisse beseitigen 9

12 Pressekonferenz VAT Breitbandausbau in Österreich Jan Trionow, Präsident VAT Florian Schnurer, Geschäftsführer VAT

13 VAT Verband Alternativer Telekom-Netzbetreiber (VAT) Der VAT, ein Netzwerkpartner des Fachverbandes der Elektro- und Elektronikindustrie (FEEI), wurde 1997 gegründet und ist die Interessenvertretung der im Zuge der Telekom-Liberalisierung neu in den Markt eingetretenen Betreiber. VAT-Mitgliedsunternehmen aus dem Festnetz- und Mobilbereich sind Colt, Hutchison, T-Mobile, Tele2 und UPC. Der VAT versteht sich als umfassende Interessenvertretung dieser Branche. Bei der Schaffung notwendiger und fairer Rahmenbedingungen kommt dem VAT gegenüber den Regulierungsstellen und Behörden auf österreichischer und internationaler Ebene - und gegenüber dem bisherigen Monopolisten - große Bedeutung zu. Zu den wichtigsten Aufgaben des Verbandes zählen die Behandlung der umfangreichen Themenkreise Telekommunikationsrecht, Regulierung, Zusammenschaltung und Nummerierung sowie die Öffentlichkeitsarbeit zur Schaffung eines positiven Klimas für die Telekom-Liberalisierung in Österreich. Aktivitäten: Der VAT vertritt durch Stellungnahmen, Pressemeldungen, Positionspapiere und Lobbying die Meinung der alternativen Netzbetreiber in der Öffentlichkeit. Besonderes Augenmerk wird dabei auf den gleichberechtigten Zugang zu knappen Ressourcen und das Verhindern der Bevorzugung der A1 Telekom Austria gelegt. Vision: Herstellung eines chancengleichen und nachhaltigen Wettbewerbs am österreichischen Telekom-Markt zum Wohle der Kundinnen und Kunden und zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich. Mission: Der VAT unterstützt den unternehmerischen Erfolg seiner Mitglieder, indem er für eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich und für Investitionsanreize für die IKT-Industrie auftritt, und kommuniziert gegenüber Entscheidungsträgern und der Öffentlichkeit den positiven Beitrag der Alternativen Telekom-Netzbetreiber zur Erhöhung des Kundennutzens.

14 VAT Die Organisation des VAT Präsident: DI Jan Trionow / Hutchison Drei Austria GmbH Vizepräsidenten: Mag. Alfred Pufitsch / Tele2 Telecommunication GmbH Dr. Andreas Bierwirth / T-Mobile Austria GmbH Geschäftsführer: Mag. Florian Schnurer, LL.M. Geschäftsstelle: VAT - VERBAND ALTERNATIVER TELEKOM-NETZBETREIBER Mariahilfer Straße 37-39, 1060 Wien Tel.: (01) Fax: (01) office@vat.at Die Mitglieder des VAT

15 VAT Forderungen des VAT zur Breitbandförderung Grundlage einer erfolgreichen und effizienten Förderungsstrategie ist, deren wettbewerbsfördernde Ausrichtung und eine Vergabepraxis, von der alle am Markt tätigen Unternehmen möglichst gleichermaßen profitieren. Bei einem durch öffentliche Mittel geförderten Ausbau der Netzinfrastruktur ist darauf zu achten, dass dieser auch den Wettbewerb stärkt und stimuliert, statt ihn zu ersticken. Die Art der Ausgestaltung des Förderprogramms Breitband Austria 2013 und die Konzentration auf Festnetzzugangsnetze, hatten aus Sicht des Verbandes zur Folge, dass bei rund 71% der österreichweit vergebenen Lose der Zuschlag an das bereits marktmächtige Unternehmen A1 Telekom Austria (A1TA) erging. Aus Sicht der Alternativen Netzbetreiber müssen bei der anstehenden Ausgestaltung der Förderbedingungen zumindest die folgenden Punkte erfüllt sein, um den wettbewerbsfördernden und effizienten Einsatz öffentlicher Mittel zum Wohle aller Bürger zu garantieren: Vorzug für Betreiberförderungen Die Erreichung der von der Bundesregierung aufgestellten Breitbandziele kann am besten dadurch erreicht werden, wenn bestehenden Netzbetreibern die Umsetzungsverantwortung übertragen wird. Gemeindefördermodelle sind aus unserer Sicht nicht zielführend, da es einerseits den Gemeinden meist an Telekommunikations Know-How mangelt und sie andererseits als Infrastrukturerrichter bzw. Erhalter im Rahmen eines Open Access Modells die gesamten wirtschaftlichen Risiken für den Breitbandausbau tragen müssten. Betreiber übernehmen dieses Risiko aus ihrem laufenden Geschäft und übernehmen auch die Verantwortung für die Umsetzung gemäß dem Zeitplan der Bundesregierung. Ebenso erachten wir es als nicht zielführend, eine neue Bundesinfrastrukturgesellschaft zu schaffen, welche einen zentralen Ausbau tätigt. Dies würde aus unserer Sicht zu viel Bürokratie und Anlaufschwierigkeiten führen und den tatsächlichen Ausbau ganz wesentlich verlangsamen. Auch würde bei diesem Ansatz, auf die Verdoppelung der Fördersumme durch die Telekombetreiber verzichtet werden. Technologieneutralität der einzige Weg zu einem hochwertigen Ausbau Nur wenn sowohl Festnetz- als auch Mobilfunktechnologien bei den Förderungen berücksichtigt werden, kann ein Breitbandausbau, der sich an den Bedürfnissen der ÖsterreicherInnen orientiert, sinnvoll realisiert werden. Beide Technologien werden am Markt nachgefragt, weshalb auch beide von Förderungen profitieren sollten. Daher fordern wir keine Benachteiligung einzelner Technologien bei den Auswahlkriterien. Backhaulförderung und Flächenförderung Die Flächenförderung darf aus unserer Sicht nicht prioritär zur Backhaulförderung behandelt werden beide sind von Bedeutung. Während auf der einen Seite der Ausbau von Zugangsnetzen dafür sorgen wird, dass der Bedarf an Backhaulnetzen noch weiter steigt und dadurch zu Investitionen in diese führen wird, kann das Hinauswachsen des Backhauls aus unserer Sicht auch dazu beitragen, dass für eine weitere Flächenförderung pro Region schon mehr Breitband POPs verfügbar sind und somit ein effizienterer, darauf aufbauender Ausbau möglich werden.

16 VAT Eine genaue Bestandserhebung der vorhandenen Infrastrukturen sowie stärkere Einbindung der Gemeinden Aus Sicht des Verbandes muss eine fundierte Bestandserhebung vorgenommen werden, um bereits vorhandene Infrastruktur in förderwürdigen Gebieten aufzudecken. Niemand kennt die vorhandene Infrastruktur besser als die Gemeinde, in der sie liegt. Durch die Einbindung der Gemeinden bei der Bestandserhebung und deren Offenlegung der bekannten Infrastruktur, können die Kosten des Ausbaus reduziert und die Planung des Ausbaus optimiert werden. Daher sollten Gemeinden welche sich aktiv in eine solche Bestandserhebung einbringen, der Vorzug gegeben werden. Dies darf allerdings nicht zu einem Stolperstein werden und die Förderungen hinausziehen. Wenn Gemeinden bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht eingemeldet haben, sind sie demnach zu bewerten und es ist ihnen kein weiterer Aufschub zu ermöglichen. Ein unbefristeter, diskriminierungsfreier Zugang für alle Dienstebetreiber Wird in einem Gebiet der Breitbandausbau gefördert, muss ein immerwährender, gleichberechtigter Zugang zur geförderten Infrastruktur für alle Betreiber gewährleistet sein. Dies sowohl im Hinblick auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Zugangs (Preis, administrative Regeln), als auch im Hinblick auf die technische Ausgestaltung des physischen Zugangs. Daher fordern wir eine RTR ex-ante Empfehlung hinsichtlich des Zugangs zur geschaffenen Infrastruktur, sowie mehr Transparenz durch ein verpflichtendes Standardangebot für Förderwerber das dem Förderantrag beizulegen ist. Standardangebote sollten zu kostenorientierten Preisen (Eigenkosten des Bewerbers exklusive Förderung) gelegt werden und sich an den von der TKK erlassenen Bescheiden orientieren. Hinsichtlich der Zugangspreise, sollten die in den Bescheiden regulierten Preise als Obergrenze dienen, allerdings einen Änderung der Preise unter Zugrundelegung der Belegungsgrade vorgesehen sein. Die Beschränkung des Zugangs auf lediglich 7 Jahre ist aus unserer Sicht ungeeignet und kann dazu führen, dass nach Ablauf dieser 7 Jahre Monopolinseln entstehen. Österreich sollte einen Schritt weitergehen als die in der Europäischen Richtlinie, vorgesehenen mindestens 7 Jahren und die Zugangsverpflichtung über die ganze Betriebsdauer auferlegen um den Wettbewerb auch danach zu garantieren. Projektspezifische Förderung Die hochbitratige Anbindung neuer Gewerbeparks, Gemeindezentren, Schulen oder Siedlungsbauten im ruralen Gebiet scheitert oft an den hohen Erschließungskosten. Dies auch in Gemeinden, in denen schnelles Internet bereits verfügbar ist, aber eben die Anbindung des geplanten Neubaus fehlt. Der VAT fordert daher, einen gewissen Prozentsatz der Fördermittel für derartige Projekte zu reservieren, um dadurch eine Auffangförderung zu kreieren. Dadurch wird auch ein Instrument geschaffen um die Ansiedlung besser zu steuern. Ein koordinierter Ausbau keine Schaffung von Monopol-Inseln Der Ausbau des geförderten Netzes muss mit den Bedürfnissen der Betreiber, die in dem Gebiet ihre Dienste anbieten oder in Zukunft anbieten wollen, koordiniert werden. Nur wenn von Anfang an eine solche Koordinierung stattfindet, kann das öffentliche Fördergeld effizient und zum besten Nutzen für alle Bürger verwendet werden. Fördernehmern die eine Abstimmung interessierter Betreiber vorsehen, sollte bei der Vergabe von öffentlichen Mitteln der Vorzug gegeben werden.

17 VAT Darüber hinaus fordern wir, dass geförderte Infrastruktur in einen Kataster (bereits bei der RTR eingerichtet) aufgenommen werden muss, sodass später hinzukommende Anbieter, unkompliziert auf geförderte, neu entstandene Infrastruktur aufbauen können. Bevorzugung von Betreiberkooperationen Kooperationen zwischen Betreibern können aus Sicht des Verbandes die Kosten des Breitbandausbaus deutlich reduzieren und dadurch die volkswirtschaftliche Effizienz erhöhen. Daher sollten solchen Kooperationen bei der Angebotslegung der Vorzug gegeben werden. Zentrale Förderabwicklung Eine zentrale Förderabwicklung führt zu weniger Bürokratie und mehr Transparenz. Daher ist aus Sicht des VAT eine zentrale Stelle einzurichten, die die Förderungen für alle Bundesländer, mit den gleichen Ausschreibungsbedingungen abwickelt. Keine Doppelförderungen Doppelförderungen reduzieren die Effizienz von den ohnehin knapp zu Verfügung stehenden Mitteln. Daher fordern wir keine Doppelförderungen, da diese die Effizienz der ohnehin knappen Ressourcen reduzieren. Nachfrage getriebene Förderungen Förderungen müssen sich am tatsächlich am Markt bestehenden Bedarf orientieren. Eine symmetrische 100 Mbit/s FTTH Leitung mag zwar technisch gesehen das beste Produkt sein, wird aber unter Umständen vom Endkunden noch nicht nachgefragt. In den Ausschreibungsbedingungen muss die Nachfrage Berücksichtigung finden und gegenüber der Geschwindigkeit des Ausbaus abgewogen werden (time to market). Die Frage Wie schnell kann der Fördernehmer mit der eingereichten Lösung am Markt bei den Endkunden Dienste anbieten, spielt eine ganz wesentliche Rolle und ermöglicht auch ein schneller sichtbares Wirken der Förderungen am Markt. Ein Fördergebiet mehrere Gewinner Telekomnetze, insbesondere Backhaulnetze, sind nie deckungsgleich. Je nach Größe des Fördergebietes kann die Förderung zweier Netze in unterschiedlichen Teilen des Fördergebietes zu einer Verbesserung der Breitbandabdeckung führen. Es sollte daher die Möglichkeit geben, dass mehr als ein Förderwerber in einem Fördergebiet gefördert wird. Fundierte Evaluierung Die geplanten 3 Phasen der Förderungen erlauben eine fundierte Evaluierung der Fördermethoden bzw. Strategien und die Möglichkeit Anpassungen vorzunehmen. Wir sprechen uns für eine laufende, durch Studien hinterlegte Prüfung des effizienten Mitteleinsatzes aus, um in den nächsten Phasen entsprechend reagieren zu können und die aufgetretenen Ineffizienzen beseitigen zu können.

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