Marktgemeinde Altmünster P o l i t i s c h e r B e z i r k : G m u n d e n, O Ö 4 8 1 3 A l t m ü n s t e r - M a r k t s t r a ß e 2 1 - D V R 0 0 4 8 5 4 2 Zl.: -II-900-2018-Pes F i n a n z a b t e i l u n g S a c h be a r b: P e t e r P e s e n d o r f e r T e l e f o n : + 4 3 - ( 0 ) 7 6 1 2-8 7 6 1 1-2 4 0 T e l e f a x : + 4 3 - ( 0 ) 7 6 1 2-8 7 6 1 1-2 9 9 I n t e r n e t : w w w. a l t m u e n s t e r. a t peter.pesendorfer@altmuenster.ooe.gv.at Datum: 05.12.2018 Betrifft: Neufestsetzung der Steuerhebesätze, Gebühren und Abgaben für das Finanzjahr 2019 Kundmachung; K U N D M A C H N U N G Im Sinne des 76 Abs. 4 der Oö. Gemeindeordnung 1990 wird hiermit kundgemacht, dass der Gemeinderat der Marktgemeinde Altmünster in der am 04.12.2018 abgehaltenen öffentlichen Sitzung die Steuerhebesätze, Gebühren und Abgaben für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt neu festgesetzt hat: In EURO Grundsteuer für land- und 500 v.h. des Steuermessbetrages forstwirtschaftliche Betriebe (A) mit Grundsteuer für Grundstücke (B) mit 500 v.h. des Steuermessbetrages Lustbarkeitsabgabe lt. Lustbarkeitsabgabeverordnung Hundeabgabe für den ersten Hund 54,00 für jeden weiteren Hund 54,00 für Wachhunde 20,00 Hundemarke (Neuanmeldung sowie Ersatz) 5,00 Tourismusabgabe Erwachsene ganzj. * 2,00 Freizeitwohnungspauschale bis 50 m² 72,00 Nutzfläche Freizeitwohnungspauschale über 50 m² 108,00 Nutzfläche Gemeindezuschlag 57 Tourismusgesetz 2018 insgesamt für Wohnungen bis 50 m² Nutzfläche sowie 180,00 für Dauercamper für Wohnungen über 50 m² Nutzfläche 324,00 Marktstandgebühren pro lfm 5,60 inkl. Ust. Anrufsammeltaxi Zone 1 Tarif pro Fahrt inkl. Ust. 5,00 Zone 2 Tarif pro Fahrt inkl. Ust. 7,00 Zone 3 Tarif pro Fahrt inkl. Ust. 7,00 Kindergartentransport pro Kind und Monat ab 01.09.2019 20,00 bei Bezahlung bis Ende September 2018 des gesamten Betrages 200,00 Nachmittagsbetreuung (VS) 1 -
1 Tag pro Woche/Monat 28,00 2 Tage pro Woche/Monat 42,00 3 Tage pro Woche/Monat 57,00 4 Tage pro Woche/Monat 79,00 5 Tage pro Woche/Monat 94,00 Nachmittagsbetreuung (NMS) 1 Tag pro Woche/Monat 2 Tage pro Woche/Monat 3 Tage pro Woche/Monat 4 Tage pro Woche/Monat 5 Tage pro Woche/Monat Mieten für Gemeindewohnungen monatlich Verwaltungskostenbeitrag pro m²/jahr 31,00 47,00 63,00 84,00 94,00 pro m² laut Mietverträgen 3,43 Essentarife Altenwohnheim und Schulausspeisung Mittagessen Erwachsene 4,80 Mittagessen Kinder 3,10 Mittagessen Krabbelstube 2,00 Frühstück Altenheimbedienstete 1,50 Mittagessen Altenheimbedienstete 3,80 Abendessen Altenheimbedienstete 2,20 Essen auf Rädern pro Portion 6,80 bei Mindesteinkommen 9,50 bei Normaleinkommen Stationärer Mittagstisch 5,90 Wasserbezugsgebühren Ortswasserleitung pro m³ 1,50 Wassertransporte pro m³ 2,50 Kanalbenützungsgebühren pro m³ 4,20 Grundgebühren Wasser u. Kanal lt. Wasser- und Kanalgebührenordnung für Wasserbezieher pro Monat 6,46 für Kanalbenützer pro Monat 6,46 Fäkalienbenützungsgebühr pro m³ 7,08 Fäkalienabfuhrgrundgebühr Wasserzählermieten für 3 m³ Zähler pro Jahr 14,55 für 20 m³ Zähler pro Jahr 55,36 für 30 m³ Zähler pro Jahr 71,41 für 80 m³ Zähler pro Jahr 241,79 für 100 m³ Zähler pro Jahr 314,02 5 % der fiktiven Kanalanschlussgebühr wie bisher 2 -
Wasserleitungsanschlussgebühren Mindestanschlussgebühr=170 m² à 13,68 2.373,20 über 170 m² à 11,97 Mindestanschlussgebühr für unbebaute 2.373,20 Grundstücke 170 m² à 13,68 Kanalanschlussgebühren Mindestanschlussgebühr=170 m² à 20,55 3.563,20 über 170 m² à 18,84 Mindestanschlussgebühr für unbebaute Grundstücke 170 m² à 20,55 3.563,20 Anschl.Regenwasserkanal pro m² 5,82 Müllabfuhrgebühren (Jahresgebühren) 60 l Müllsack als Zusatz 7,00 60 l Müllsack 2-wöchentl. Abfuhr 213,20 60 l Müllsack 4-wöchentl. Abfuhr 126,92 60 l Miete 2-wöchentl. Abfuhr 226,16 60 l Miete 4-wöchentl. Abfuhr 139,61 90 l Miete 2-wöchentl. Abfuhr 302,61 90 l Miete 4-wöchentl. Abfuhr 178,10 120 l Miete 2-wöchentl. Abfuhr 387,47 120 l Miete 4-wöchentl. Abfuhr 221,22 240 l Miete 2-wöchentl. Abfuhr 715,14 240 l Miete 4-wöchentl. Abfuhr 386,63 770 l Eigentum 2-wöchentl. Abfuhr 2.176,74 770 l Eigentum 4-wöchentl. Abfuhr 1.118,93 770 l Zusatzentleerung 83,71 1100 l Eigentum 2-wöchentl. Abfuhr 2.919,20 1100 l Eigentum 4-wöchentl. Abfuhr 1.488,80 1100 l Zusatzentleerung 112,28 120 l Biotonne 26 Entleerungen 78,69 240 l Biotonne 26 Entleerungen 78,69 120 l Biotonne Sommerhaus 39,24 240 l Biotonne Sommerhaus 39,24 1 Bio-Zusatztonne pro Entleerung 3,00 1 kg Restmüllabgabe im ASZ Altm. 0,33 1 Bio-Einstecksack 120 l 1,00 1 Bio-Einstecksack 240 l 2,00 Grundgebühr bei nicht ständig bewohnten Liegenschaften jährlich 92,92 Altenwohnheimgebühren Tagessätze Einbettzimmer 86,50 Mehrbettzimmer 78,50 Einbettzimmer groß 88,50 Reservierung jeweiliger Zimmergrundtarif minus 3,85 3 -
Pflegegeld Selbstzahler bei Stufe 1 und 2 verbleiben dem Heimbewohner 10 % der Stufe 3 = 44,30 ab Stufe 3 werden 80% des Pflegegeldes plus 10 % Ust. einbehalten. Sozialhilfeempfänger Dem Bewohner verbleiben vom Pflegegeld 10 % der Stufe 3 = 44,30 Für jeden im Altenwohnheim Altmünster verbrachten Bewohntag ist vom Heimbewohner, bzw. seinem Rechtsnachfolger ein Heimentgelt zu entrichten. Als Bewohntage gelten alle Kalendertage ab dem zugesicherten Eintrittstag des Bewohners bis zur endgültigen Freigabe des Heimplatzes, das ist die Entfernung der persönlichen Gegenstände aus den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten. Das für die Zeit vom zugesicherten Eintrittstag bis zum tatsächlichen Eintritt und bei Beendigung des Heimvertrages bis zur endgültigen Freigabe des Heimplatzes zu entrichtende Bettfreihalteentgelt wird mit der Leistungsart RESERVIERUNG verrechnet. Das Heimentgelt besteht aus der Grundgebühr laut Tarif und einem allfälligen Pflegezuschlag. Als Kostenbeitrag für vorübergehende Abwesenheit wird ab dem, dem ersten Tag der Abwesenheit folgende Tag die jeweilige Zimmergrundstufe abzüglich 3,85 verrechnet. Zu- und Abgangstag gelten als volle Bewohntage. Betreubares Wohnen Notrufuhr monatlich pro Wohnung Betreuungspauschale monatlich pro Wohnung 21,83 Ust.frei 58,40 + 10 % Ust. 4 -
Kostenersatz pro Grundbuchsabfrage 14,40 Kostenersatz für Fotokopien pro A4 Seite pro A3 Seite Plotter Übermittlung gescannter 0,80 1,20 8,00 Dokumente A4 A3 0,20 0,30 Sonstige Tarife: Marktstand für Entlehnung 13,00 Marktstand Zustellung Abholung jeweils einmalig 10,00 Aufstellen pro Stand 5,00 Bühnenteile pro Teil (2 x 1 m) 8,70 Zustellung Tarif Wirtschaftshof Sessel pro Stück 2,00 Zustellung Tarif Wirtschaftshof Faltzelt 20,00 Stehtisch 3,00 Müllständer 1,20 Verleihungen Absperrgitter 4,50 Bauzaun 7,50 Turnsaalbenützung: Volksschule pro Stunde 7,00 Neue Mittelschule pro Stunde 12,00 Bewegungsräume Kindergärten pro Stunde 7,00 Wirtschaftshof Für das Finanzjahr 2019 ist für Arbeiten, die von Bediensteten des Wirtschaftshofes geleistet werden, folgender Stundensatz zu verrechnen: 46,63 Ab dem Finanzjahr 2019 werden für die Beistellung gemeindeeigener Fahrzeuge und Geräte folgende Entgelte verrechnet: Entgelt für die Beistellung eines LKWs (ÖAF, MAN, Unimog) (inkl. Lenker) pro Stunde 73,55 Entgelt für die Beistellung eines Traktors (inkl. Lenker) pro Stunde 70,15 Entgelt für die Beistellung eines Unimogs mit Schneefräse 75,81 Entgelt für die Beistellung eines Transporters (inkl. Lenker) 56,57 Entgelt für die Beistellung eines Staplers pro Std. zuz. Bedienungspersonal obligatorisch 31,68 Entgelt für die Beistellung eines Kompressors, pro Std. 21,50 Entgelt für die Beistellung eines Balkenmähers, Walze, je Gerät und Stunde 7,92 Entgelt für die Beistellung von diversen Anhängern je Gerät und Stunde 2,27 Entgelt für die Beistellung von diversen Notstromaggregaten je Gerät pro ¼ Stunde 7,92 Entgelt für die Beistellung einer Asphaltschneidemaschine je Gerät und Stunde 7,92 Der interne Verrechnungssatz für Leistungen des Wirtschaftshofes für die einzelnen Verwaltungszweige ist mit folgendem Stundensatz zu verrechnen: 35,00 Ferialpraktikanten 10,00 Facharbeiter 46,50 Hilfsarbeiter 31,00 5 -